Die Welt - 22.07.2019

(ff) #1

E


s ist heiß an diesem Som-
mermorgen, friedlich liegt
die Berliner Vorortsiedlung
da. Es könnte alles so herr-
lich sein. In der kleinen
Wohnung ist die Stimmung freundlich,
aber angespannt. Marco* und Sven* bie-
ten Apfelsaft und Kuchen an. Wieder
müssen sie ihre Geschichte erzählen,
und alles wird aufgewühlt. Tage werden
sie sich davon erholen müssen. Denn
das zu verdrängen, was passiert ist, war
jahrelang die einzige Möglichkeit für
sie, weiterzuleben.

VON FREIA PETERS

Marco, heute 34 Jahre alt, kam 1989
zu seinem pädophilen Pflegevater, da
war er sechs Jahre alt. Seine Mutter war
überfordert, sein Vater schlug ihn. Den-
noch war er ein sehr lebensfrohes und
auch sehr niedliches Kind. Marco sollte
14 Jahre bei Fritz H. bleiben. Abge-
schirmt von der Öffentlichkeit. Er durf-
te nicht auf den Spielplatz gehen oder
sich mit Freunden verabreden, zu groß
wäre die Gefahr gewesen, dass alles
rauskommt.
Fritz H. missbrauchte Marco sexuell
schon kurze Zeit nach seiner Ankunft,
penetrierte ihn, am Anfang gab es noch
Geschenke dafür, ein Nintendo-Spiel,
Süßigkeiten, später nicht mehr. H.
schlug ihn, wann immer ihm etwas
missfiel, beschimpfte ihn als Vielfraß
oder als Monster. „Sie müssen sich
Wutausbrüche wie bei Klaus Kinski vor-
stellen, so ähnlich war Fritz H.“, sagt
Marco.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt
Marcos Schilderung. Sieben Jahre lang
dauerte der Missbrauch, bis Marco mit
13 Jahren schließlich für H. sexuell unin-
teressant wurde. Bleiben musste er den-
noch.
Das Schlimmste an diesem verstören-
den Fall ist, dass das Jugendamt und der
Berliner Senat Marcos Unterbringung
genehmigten, obwohl die pädophilen
Neigungenvon Fritz H. bekannt gewe-
sen sein müssen.
Gegen H. hatte es bereits Ende der
7 0er-Jahre ein Ermittlungsverfahren we-
gen sexuellen Missbrauchs Minderjähri-
ger gegeben. H. soll sein damaliges Pfle-
gekind bereits missbraucht haben. Schon
zu diesem Fall – ebenso später zu Marco


  • schrieb Helmut Kentler die erforderli-
    chen Gutachten, die H. entlasteten.
    Mit seinen Argumenten hatte Helmut
    Kentler, Abteilungsleiter am Pädagogi-
    schen Zentrum Berlin, bereits seit den
    60er-Jahren die Unterbringung von
    Straßenkindern bei pädosexuellen Män-
    nern gerechtfertigt. Kentler, ab 1976
    auch Professor für Sozialpädagogik an
    der Universität Hannover und Gerichts-
    gutachter, plädierte öffentlich für die
    Legalisierung von Sex mit Kindern.
    Die pädosexuellen Männer seien die
    Einzigen, die die „schwachsinnigen Ju-
    gendlichen“ gern aufnähmen, weil sie
    „in sie verliebt, verknallt, vernarrt wa-
    ren“, argumentierte Kentler 1981 bei ei-
    ner Fraktionsanhörung vor FDP-Bun-
    destagsabgeordneten. „Mir war klar,
    dass die drei Männer darum so viel für
    ‚ihren‘ Jungen taten, weil sie mit ihm
    ein sexuelles Verhältnis hatten“, heißt
    es 1988 in einem Gutachten Kentlers
    zur Eignung Homosexueller als Pflege-
    eltern.
    Und doch gab das Berliner Jugend-
    amt 1989 Marco auf Kentlers Ratschlag
    zu seinem Pflegevater Fritz H.
    „Meine Mutter wollte mich schon ein
    Jahr später wieder zurückhaben“, sagt
    Marco, „aber sie hatte keine Chance.“
    Die Rückführung von Pflegekindern zu
    den leiblichen Eltern gilt eigentlich als
    oberstes Ziel des Jugendamts. Doch
    Kentler empfahl in drei Stellungnah-
    men an das Berliner Familiengericht, an
    Marcos pädophilem Pflegevater festzu-
    halten. Dessen Eignung war von einer
    Ärztin, die Auffälligkeiten in Marcos
    Verhalten feststellte, in Zweifel gezogen
    worden.
    1993 – da war Marco zehn Jahre alt
    und viele weitere Jahre Martyrium hät-
    ten ihm erspart bleiben können –
    schrieb das Frauenmagazin „Emma“,
    Kentler empfehle sogar vor Gericht „die
    Unterbringung straffälliger Jungen bei
    pädagogisch interessierten Päderas-
    ten“. Es ergebe sich, so Kentler sinnge-
    mäß, eine Win-Win-Situation. Die Ju-
    gendlichen erhielten ein Zuhause und
    die Pflegeväter Sex.
    Das Berliner Jugendamt des SPD-ge-
    führten Senats arbeitete zur Zeit der
    Unterbringung Marcos mit Kentler, ei-
    ner Schlüsselfigur der pädosexuellen
    Szene, eng zusammen.
    „Es ist ganz deutlich, dass hier ein
    Verbrechen in staatlicher Verantwor-
    tung stattgefunden hat“, sagt die Berli-
    ner Bildungssenatorin Sandra Scheeres
    (SPD) heute. Zwar hat Scheeres den Fall
    wissenschaftlich aufarbeiten lassen. Die
    Politikwissenschaftlerin Teresa Nent-
    wigvom Göttinger Institut für Demo-
    kratieforschung – das auch einige Jahre
    zuvor die Rolle der Pädophilen bei den


Grünen in den Anfangsjahren der Partei
untersuchte – veröffentlichte 2016 ein
Gutachten über die „Unterstützung pä-
dosexueller beziehungsweise päderasti-
scher Interessen durch die Berliner Se-
natsverwaltung“.
Doch Nentwig konnte nicht bewei-
sen, welcher Mitarbeiter des Jugend-
amts letztendlich die Unterbringung
der Kinder durchgewunken hat. Wichti-
ge Akten durfte sie nicht einsehen. Die
Nachfolgestudie ist nun an die Univer-
sität in Hildesheim gegangen. Der Senat
sagt, das Göttinger Institut habe das In-
teresse in den Vertragsverhandlungen
für das neue Gutachten überraschend
zurückgezogen. Nentwig gibt an, dass
neben anderen Gründen die Konditio-
nen des Senats für die Forscher nicht
einhaltbar gewesen seien.
Die Wissenschaftler aus Hildesheim
arbeiten nun seit September des ver-
gangenen Jahres an ihrem Gutachten.
Mit Marco haben sie bislang nicht über
seine Vergangenheit gesprochen. Das
ist erstaunlich, wo es doch erstes Ziel
des Forschungsprojekts ist, „durch die
Aufarbeitung Betroffene in ihren Rech-
ten zu stärken“.
Das erste Gutachten hatte Marco erst
klargemacht, welches Unrecht ihm pas-

siert ist. 2016 las er in einer Zeitung
über den Forschungsbericht aus Göttin-
gen. Er verdrängte es wieder. Doch das
Ganze kam hoch, und ihm dämmerte
der Zusammenhang. Kentler. Pflegekin-
der. Pädophile Pflegeväter. Ich bin eines
der Opfer. Nach einigen Monaten fasste
er sich ein Herz und rief bei Teresa
Nentwig an.
Sven, Marcos Pflegebruder, war ein
Findelkind. Er kam aus einem anderen
Land nach Deutschland, woher genau,
weiß er nicht. „Ich weiß nur, dass meine
Mama mich sehr lieb hatte.“ Dass es
viele Geschwister gab und ihre Woh-
nung keine Fenster hatte, daran erin-
nert er sich.
Mit fünf Jahren wurde Sven an der
Berliner Gedächtniskirche gefunden.
Schwer unterernährt, an Hepatitis A lei-
dend. Zwei Jahre blieb Sven im Kran-
kenhaus. „Das war die beste Zeit meines
Lebens“, sagt Sven. Danach kam er zu
H. „Er tauchte auf einmal im Kranken-
haus auf und gab mir ein Maxi Malz
aus“, sagt Sven. Er liebte Maxi Malz.
Sven ist heute 35 Jahre, hat eine klei-
ne, robuste Statur und warme braune
Augen, in denen man eine Spur davon
sieht, wie er hätte werden können. Ein
lustiger, herzlicher Mann. Aber Sven ist

am Ende, wie er sagt, „mein Leben ist
erbärmlich. Einfach erbärmlich. Wenn
ich meinen Glauben nicht hätte,wäre
ich schon längst schlafen gegangen.“
Aber auch er nimmt es noch mal auf mit
der Welt. „Ich tue es für meinen Bruder
und für meine kleine Nichte.“
Svens Pflegebruder Marco hat es ge-
schafft, sich auf eine Beziehung einzu-
lassen. Seit zwölf Jahren kennt er nun
seine Freundin, er kam zum Haare-
schneiden zu ihr. Marco ist ein attrakti-
ver Mann und seine Lebensgefährtin,
Friseurmeisterin, hat nicht aufgegeben,
um ihn zu kämpfen. Heute wohnen sie
zusammen und haben eine vierjährige
Tochter. Das zweite Kind kommt bald.
Es könnte alles so herrlich sein.
Marco hat schwere Folgeschäden
durch seine Jahre bei Fritz H. Seine Pa-
nikattacken sind schlimmer geworden,
seit er sich klar darüber wurde, was pas-
siert ist. Er denkt dann, er stirbt jeden
Moment, bekommt keine Luft mehr
und Herzrasen. Alle 30 Minuten stellt
sich Marco nachts den Wecker, damit er
überprüfen kann, ob seine Tochter noch
atmet. „Ich weiß, es ist Quatsch, aber
ich muss es tun.“
Marco kann nachts nicht neben sei-
ner Lebensgefährtin schlafen. Die

Atemgeräusche erinnern ihn an seinen
Pflegebruder Marcel. Auch für ihn wol-
len Marco und Sven späte Gerechtig-
keit.
Jeden Nachmittag musste Marco am
Bett seines kleinen Pflegebruders Mar-
cel sitzen, schwerst mehrfachbehindert.
Marcel lachte bei der kleinsten Auf-
merksamkeit, manchmal spielte er ihm
mit Handpuppen etwas vor. Marcos Au-
gen füllen sich mit Tränen. „Ich mache
mir Vorwürfe, dass ich ihn nicht retten
konnte.“
Marcel ist vor Marcos Augen erstickt.
„H. hat ihn nur mit Müllermilch mit So-
japulver ernährt. Das bekam er aus der
Nuckelflasche“, erzählt Marco. Marcel
war Tetraspastiker, Arme und Beine wa-
ren gelähmt. Seine Lunge war stark ver-
schleimt, weil er nicht abhusten konnte.
„Ich war 14 Jahre und musste seinen To-
deskampf mitansehen. H. hat ja keine
Ärzte zugelassen, sicherlich war Marcel

deskampf mitansehen. H. hat ja keine
Ärzte zugelassen, sicherlich war Marcel

deskampf mitansehen. H. hat ja keine

auch stark unterernährt“, sagt Marco.
„Es ist nicht auszuschließen, dass auch
er missbraucht wurde.“
Marco zeigt ein Foto von Marcel, das
in einer Schublade der Schrankwand
liegt, das Glas des Rahmens ist zerbro-
chen. Darauf ist ein zarter dunkelhaari-
ger Junge zu sehen. „Der Kleine war ja
am hilflosesten von uns allen“, sagt
Sven.
Ein Tetraspastiker in der Obhut eines
pädophilen Pflegevaters? „Es ist nie je-
mand von Jugendamt gekommen, um
H. zu kontrollieren oder um Marcels
oder unseren Zustand zu überprüfen. In
unseren gesamten 14 Jahren nicht ein
einziges Mal“, sagt Marco. Nur Helmut
Kentler besuchte H. regelmäßig und be-
scheinigte dem Jugendamt, alles laufe
prima, H. sei ein „pädagogisches Natur-
talent“.
Die Ähnlichkeit zwischen Marco,
Sven und Marcel ist auffällig. Man
könnte sie ohne zu zögern für leibliche
Geschwister halten. Fritz H. muss eine
Vorliebe für dunkelhaarige Jungen ge-
habt haben.
Der Strafprozess gegen Fritz H. ist
abgeschlossen und eingestellt. Die Tat
ist verjährt, H. verstorben.
Aber der neue Prozess gegen das
Land Berlin wird bald beginnen. Noch
hat Rechtsanwalt Philipp Martens keine
Anklage, sondern zunächst einen Pro-
zesskostenhilfeantrag eingereicht. Da-
für muss er Anhaltspunkte liefern, dass
seine Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Das Gericht hat noch nicht entschieden,
aber das Bezirksamt Tempelhof-Schö-
neberg plädierte dafür, die Prozesskos-
tenhilfe abzulehnen. Rein fachliche
Gründe seien für die Unterbringung bei
Fritz H. ausschlaggebend gewesen.
Der Knackpunkt dabei ist eine dro-
hende Verjährung. Der Anspruch auf
Haftung des Staates besteht drei Jahre
nach Kenntnis der Tat. Martens muss
nachweisen, dass es nicht Schuld seiner
Mandanten ist, dass sie nicht eher das
Land Berlin verklagt haben. Marco war
lange Zeit nicht klar, welches Unrecht
ihm widerfahren ist. „Ich hab ja immer
gedacht, das alles sei normal“, sagt er.
Der Senat sieht keine Möglichkeit,
den Opfern Schmerzensgeld zu zahlen.
Zwar hätten sich Senatorin Sandra
Scheeres und Staatssekretärin Sigrid
Klebba intensiv dafür eingesetzt, dass
die Betroffenen bestmöglich unter-
stützt werden, schreibt die Pressestelle
auf WELT-Anfrage. „Aber manche For-
derungen wie die nach Auszahlung ei-
nes Schmerzensgeldes kann die Senats-
verwaltung – bei allem Verständnis für
die Betroffenen – nicht einfach erfül-
len“, heißt es in der Antwort-E-Mail.
„Es gibt dafür keine rechtliche Grundla-
ge, und wir verfügen auch nicht über ei-
nen ‚Geldtopf‘, aus dem dies bezahlt
werden könnte.“
Marcos Anwalt Martens kann das
Verhalten des Senats bei aller profes-
sionellen Distanz nicht nachvollziehen.
„Die Abwehrhaltung des Senats ist zum
Teil normales Prozessgebaren“, sagt
Martens. „Natürlich sagen die nicht,
klar, der Staat hat ja von den Neigungen
des Pflegevaters gewusst.“ Und doch
hätte der Senat sich – um die Aufklä-
rung des Falls zu ermöglichen – auch
anders verhalten können. „Wenn nie-
mand Einrede wegen Verjährung er-
hebt, wird sie auch im Prozess gar nicht
relevant“, sagt Martens. „Nach unse-
rem Vorgespräch hätte ich mir einen
anderen Weg gewünscht. Einfach, weil
eine Aufklärung im Interesse aller sein
sollte.“
Sogar der Missbrauchsbeauftragte
der Bundesregierung appelliert nun an
den Senat. „Es sollte in diesem außerge-
wöhnlichen Fall das maximal Mögliche
getan werden, um die Opfer angemes-
sen zu entschädigen“, sagte Johannes-
Wilhelm Rörig WELT. „Wenn die Fami-
liensenatorin dafür keine Mittel hat,
sollte sie die Unterstützung anderer Se-
natsverwaltungen einfordern.“ Mit ei-
nem starken politischen Willen finde
man hier auch eine Lösung.
*Die Namen von Marco und Sven wur-
den von der Redaktion geändert.

Marco (o.) führt heute eine Beziehung und ist Vater einer Tochter. Sven sagt: „Mein Leben ist erbärmlich“

M
ARLENE GAWRISCH / WELT

(2)

In


staatlicher


OBHUT


missbraucht


Marco und Sven lebten 14 Jahre


lang bei einem pädophilen


Pflegevater. Das Jugendamt kannte


dessen Neigung – und empfahl


dennoch die Unterbringung.


Nun erheben die Opfer Klage


18



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    Belichter: Farbe:Belichter: Farbe:Belichter:


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22.07.1922.07.1922.07.19/1/1/1/1/Wis3/Wis3MAGERKOP 5% 25% 50% 75% 95%

18 GESELLSCHAFT DIE WELT MONTAG,22.JULI


I


n der Debatte über eine mögliche
Strafverschärfung bei sexuellem Kin-
desmissbrauch sowie dem Verbreiten
und Besitz von Kinderpornografie kom-
men Politiker der Bundestagsfraktionen
zu gegensätzlichen Bewertungen des
Vorstoßes. Unionsfraktionsvize Thor-
sten Frei (CDU) begrüßt die Vorschläge
der Innenministerkonferenz. In der
FDP wird der Sinn einer weiteren Ge-
setzesverschärfung dagegen angezwei-
felt – erst solle geltendes Recht ausge-
schöpft werden.

VON ALEXEJ HOCK UND MARTIN LUTZ

Wie WELT AM SONNTAG berichte-
te, erwägt die Bundesregierung nach
dem massenhaften sexuellen Kindes-
missbrauch auf einem Campingplatz im
nordrhein-westfälischen Lügde deutli-
che Strafverschärfungen. Der Gesetzge-
ber kommt damit einer „Prüfbitte“ der
Länder nach. Das Anliegen wird vom
Bundesinnenministerium geprüft, das
dazu bereits Gespräche mit dem Justiz-
ressort vereinbart hat. Das Haus von Ju-
stizministerin Christine Lambrecht
(SPD) teilte mit, man werde sich damit
beschäftigen, wie solch schwere Strafta-
ten „noch effektiver verfolgt werden
können“.
Die Innenminister der 16 Länder hat-
ten den Bund aufgefordert, das Strafge-
setzbuch hinsichtlich sexuellen Kindes-
missbrauchs sowie des Verbreitens und
des Besitzes von Kinderpornografie zu
ändern. „Entsprechende Straftaten sol-
len daher als Verbrechen eingestuft
werden“, heißt es in einem Beschluss
der Innenministerkonferenz (IMK), der
im Juni gefasst wurde. Das bedeute eine
„Erhöhung der Mindeststrafe auf ein
Jahr“, heißt es weiter. Bislang betragen
die Mindeststrafen lediglich sechs be-
ziehungsweise drei Monate.
Außerdem soll das Höchstmaß für
Straftaten im Zusammenhang mit dem
Verbreiten „kinderpornografischer
Schriften“ von fünf auf zehn Jahre Frei-
heitsstrafe angehoben werden. Die In-
nenminister wollen auch, dass der Be-
sitz solcher Schriften mit fünf statt bis-
her drei Jahren bestraft wird.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete
Frei begrüßt diesen Vorschlag. Taten
wie die von Lügde müssten „so irgend
möglich verhindert und, wo sie gleich-
wohl geschehen, aufgeklärt, bekämpft
und die Täter angemessen bestraft wer-
den“, sagte er WELT. Um das zu errei-
chen, brauche man auch die zurzeit aus-
gesetzte Vorratsdatenspeicherung.
„Allein 2017 konnten durch ihr Fehlen
8400 Hinweise auf Kinderpornografie
nicht weiterverfolgt werden.“
Der rechtspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Johannes
Fechner, nennt die Vorschläge auf An-
frage „prüfenswert“. Er macht gleich-
zeitig klar: „Um die schlimmen Verbre-
chen von Kinderschändern zu verhin-
dern, brauchen wir aber vor allem mehr
Personal bei der Polizei sowie eine best-
mögliche technische Ausstattung von
Polizei und Justiz.“
Stephan Thomae, stellvertretender
Fraktionsvorsitzender der FDP, weist
darauf hin, dass die Vorschriften zu
Herstellung, Besitz und Verbreitung
kinderpornografischer Darstellungen
erst im Jahr 2017 deutlich verschärft
worden seien – gerade auch für schwe-
re Fälle, bei denen die Verbreitung
über das Internet geschieht. Mit Blick
auf den Missbrauchsfall auf dem Cam-
pingplatz in Lügde sagt Thomae: „Ehe
nun gleich erneut reflexartig über
eine weitere Verschärfung nachge-
dacht wird, sollte beobachtet und be-
wertet werden, ob derartige abstoßen-
de Fälle mit dem neuen Recht von
2 017 zufriedenstellend abgebildet
werden können.“
Grünen-Fraktionsvize Konstantin
von Notz zeigte sich „offen für alle
Maßnahmen, die die Möglichkeiten der
Strafverfolgung in diesen entsetzlichen
Fällen verbessern“. Er weist aber auch
auf die Bewertung der Vorschläge durch
den Deutschen Richterbund hin, der
„zu Recht deutlich gemacht“ habe,
„dass es mehr braucht als plakative
Strafmaßforderungen“.
Dessen Bundesgeschäftsführer Sven
Rebehn hatte gesagt: „Fälle sexuellen
Missbrauchs von Kindern und das Ver-
breiten von Kinderpornografie lassen
sich mit den aktuellen gesetzlichen
Strafrahmen angemessen bestrafen.
Sie ermöglichen es der Justiz, auf die
große Bandbreite strafbarer Hand-
lungsweisen je nach Schwere abgestuft
zu reagieren.“

Härtere Strafen


bei Missbrauch


von Kindern?


CDU und SPD zeigen sich
offen. FDP ist skeptisch

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