Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung - 28.07.2019

(Ann) #1

42 technik & motor FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG, 28. JULI 2019, NR. 30


O


pel, was ist aus dir geworden?
Heute ist die einst so stolze
Marke im Markt reichlich im
Hintertreffen, 117 425 Neuzu-
lassungen in Deutschland im ersten hal-
ben Jahr 2019 bedeuten nur noch den
sechsten Rang in der Statistik, hinter
Platzhirsch Volkswagen (344 194), Mer-
cedes-Benz, Audi, Ford und BMW (alle
zwischen 140 000 und 160 000). Und
Opel muss aufpassen, dass es nicht auch
noch von Škoda (107 366) überholt
wird. Der Marktanteil beträgt nur noch
6,4 Prozent.
Vor 50 Jahren sah das anders aus.
Opel war eine ganz große Nummer,
schaffte 1970 in Deutschland erstmals
mehr als 400 000 Verkäufe und überflü-
gelte 1972 und 1973 sogar Volkswagen.
Der Marktanteil war jenseits von 20 Pro-
zent. Natürlich hinkt der Vergleich mit
heute, die Importeure waren schwächer,
die japanischen Hersteller waren erst am
Anfang, von den koreanischen gar nicht
zu reden. Und Deutschland war noch ge-
teilt. Der Wiedervereinigung verdankt
Opel einen Rekord für die Ewigkeit:
1991 wurden fast 610 000 Opel zwischen
Lörrach und Usedom verkauft, der
Marktanteil war immer noch bei 14,7
Prozent. 2006 fiel er dann zum ersten
Mal unter die 10-Prozent-Marke. 6,6
Prozent im vergangenen Jahr waren der
bisherige Tiefpunkt. Peugeot als neuer
Besitzer muss also viel tun, damit Opel
wieder groß wird. Ein Lichtblick sind
die 700 Millionen Euro Gewinn, die

Opel im ersten Halbjahr 2019 zum Be-
triebsergebnis des PSA-Konzerns bei-
steuern kann.
Und vielleicht hilft auch eine Rück-
schau auf jene Zeit, als Opel nicht nur
vom Volumen her einer der Marktführer
war, sondern sogar so viel Selbstbewusst-
sein hatte, wie selbstverständlich Merce-
des-Benz anzugreifen. Für die Jüngeren:
1969/70 spielten BMW und Audi noch
keine Rolle in der Oberklasse. Aus dem
Kapitän, der in den Fünfzigern und den
frühen sechziger Jahren mindestens auf
einer Höhe mit Mercedes war, hatte
Opel 1964 eine ganze Familie gemacht
und den Admiral und den Diplomat
dazu gefügt. Fertig war die KAD-Baurei-
he. Es kam eine moderne Karosserie mit
einer Länge von 4,95 Meter, die für alle
drei mehr oder weniger gleich war. Un-
terschieden wurde in erster Linie durch
die Motorisierung. Mit sechs Zylindern
aus 2,6 Liter Hubraum und 100 PS im
Kapitän fing es an, der teuerste Diplo-
mat hatte einen V8-Motor mit 5,4 Liter
Hubraum und 230 PS.
Als dann vor 50 Jahren die nächste Ge-
neration auf den Markt kommt, bleibt es
bei dem gleichen KAD-Schema: Die
abermals moderner gestaltete Karosserie
mit jetzt 4,91 Meter Länge wird allen
dreien mitgegeben, allerdings hat nur
der Diplomat senkrecht stehende Schein-
werfer. Außerdem bekommt er serienmä-
ßig ein Vinyldach. Das war damals groß
in Mode. Das Wichtigste tut sich aber
unter dem Kofferraum: Die alte Starrach-

se kommt endlich raus, und eine hoch-
moderne DeDion-Hinterachse hält Ein-
zug. Damit wird ein Fahrverhalten er-
reicht, das die Medienlandschaft vom
„Stern“ über die Deutsche Automobil
Revue“ bis zur „Auto, Motor und Sport“
über den grünen Klee lobt. 1970 gewinnt
der Diplomat in der letztgenannten Zeit-
schrift einen Vergleichstest gegen Merce-
des-Benz 280 SE, BMW 2800, Jaguar
XJ6 und den heute vergessenen Fiat 130.
Die allgemeine Marktführerschaft in
Deutschland hilft Opel aber nicht im
Oberklasse-Markt. Gegen das Image von
Mercedes-Benz kommen die Rüsselshei-
mer mit ihren amerikanisch wirkenden
Oberklasse-Autos nicht an, so gut sie
auch sein mögen. So wird gleich 1969
mit dem Neuheiten-Bonus der Baurei-
hen-Produktionsrekord für die letzte
Serie von 17 777 Einheiten aufgestellt.
11 673 davon sind für den heimischen
Markt. Zum Vergleich: Mercedes-Benz
baut im gleichen Jahr 57 202 Einheiten
der S-Klasse (Baureihen W 108/109),
26 309 bleiben in Deutschland.
Die siebziger Jahre, die für Opel an
sich so gut laufen, werden für die großen
Opel dann zu einer herben Enttäu-
schung. Die Produktionszahlen fallen
schon 1970 auf 11 690, dann geht es eine
Weile hinunter bis auf 6290, bis die Öl-
krise den Verkauf im Jahr 1974 auf 1754
Einheiten pulverisiert. Drei Jahre später
wird die Baureihe eingestellt, nach einer
Gesamtproduktion von gut 61 500 Exem-
plaren von 1969 bis 1977. Der gute alte

Kapitän brachte es von 1958 bis 1963 al-
lein schon auf das Dreifache.
Bis heute hat sich Opel nicht mehr in
die Oberklasse getraut. Der Senator, der
die KAD-Baureihe 1978 beerbte, war
kein eigenständiges Modell mehr, er ba-
sierte auf dem Rekord und wurde seiner-
seits 1986 ohne Nachfolger eingestellt.
Heute hat ein großer Opel kein
Image-Problem mehr. Im Gegenteil.
Die Kapitäne, Admirale und Diplomaten
sind gern gesehene Gäste auf den zahlrei-
chen Oldtimer-Veranstaltungen in Euro-
pa. Mit besonderer Hingabe kümmert
sich die Alt-Opel-Interessengemein-
schaft um ihre Schätzchen. Sie ließen es
sich auch nicht nehmen, Mitte Juli anläss-
lich des 50-Jahre-Jubiläums der KAD-
B-Baureihe eine Sternfahrt ins tsche-
chische Karlsbad zu unternehmen. Mehr
als 40 Fahrzeuge waren dabei, keines hat
unterwegs schlappgemacht. „Opel, der
Zuverlässige“, der alte Werbespruch hat
also seine Richtigkeit. Mit dem Slogan
„Anspruch ohne Übertreibung“ wurde
damals für die großen Opel geworben,
ohne dass es nachhaltigen Erfolg hatte.
Ein Diplomat/Admiral/Kapitän von da-
mals erfüllte sehr wohl einen gewissen
Anspruch und war auch einige Tausen-
der billiger als ein Mercedes, nur empfan-
den wohl die meisten die Formen doch
als Übertreibung. Heute gilt das freilich
nicht mehr, die Baureihe ist ein Meilen-
stein in der Opel-Geschichte, auch weil
der Diplomat von Erich Bitter zu einem
wunderschönen Coupé veredelt wurde,
das knapp 400 Mal gebaut wurde.

Bei der Fahrt der Alt-Opler waren
auch zwei Bitter dabei und drei von vier
gebauten Cabrios. Opel hatte ernsthaft
erwogen, bei Karmann offene Autos pro-
duzieren zu lassen, vier Prototypen wur-
den schließlich im Auftrag gebaut, die
1972 bei den Olympischen Spielen als Re-
präsentationsfahrzeuge genutzt werden
sollten. Dazu kam es nicht, die Cabrios
blieben aber bis 1977 in Rüsselsheim als
Dienstwagen und konnten knapp vor
der Schrottpresse gerettet werden. Auch

Kombis und verlängerte Versionen der
KAD-Baureihe gab es, meist umgebaut
von Vogt oder Miesen. Sogar Opel
selbst verlängerte einen Diplomat 1976
auf 5,07 Meter, um für einen Staatsbe-
such des damaligen amerikanischen Prä-
sidenten Gerald Ford ein adäquates Fahr-
zeug zu haben.
Der Autor hatte das Vergnügen, im üp-
pigen Fond und am Lenkrad die Fahrt
nach Karlsbad mitzumachen. Auch heute

noch ist der Diplomat mit seinem 5,4-Li-
ter-Motor und den 230 PS ein Souverän
auf der Straße. Ruhig gleitet er dahin,
und eine Klimaanlage war damals auch
schon verbaut worden. Das Armaturen-
brett ist nach heutigen Maßstäben reich-
lich verworren gestaltet, aber liebens-
wert. Die Zeituhr ist so groß wie der Ta-
cho, einen Drehzahlmesser gibt es nicht.
Dreipunkt-Gurte vorn sind seit 1. Januar
1974 Pflicht, vier innenbelüftete Schei-
benbremsen sind für den Diplomat
Grundausstattung, die Ganzstahlkarosse-
rie hat eine doppelwandige Schutzzone
um den Fahrgastraum. Und die Lenksäu-
le hat eine Sollbruchstelle, Crashversu-
che waren damals schon üblich.
Einige Details überraschen heute
noch; so hat der Diplomat schon Wi-
scher für die Scheinwerfer, die großen
Scheibenwischer versenken sich kom-
plett, wenn sie nicht im Dienst sind. Das
war damals ein Novum. Es hatte freilich
den Nachteil, dass die Wischer im Win-
ter gern an der Karosserie festfroren.
Heute sind Diplomaten rar geworden.
18 725 von den gut 61 000 Einheiten ent-
fielen auf das Spitzenmodell, das zuletzt
mit dem V8-Motor im April 1977 knapp
35 000 Mark kostete. Mindestens 20 000
Euro sollte man heute für ein gutes Mo-
dell parat haben. Wer einen besitzt, darf
sich als Kapitän der Straßen fühlen, rund
15 Liter Benzin auf 100 Kilometer sind
bei Fernfahrten einzuplanen. Dann durf-
te der V8 aber schon hin und wieder zei-
gen, was er kann. Anspruch ohne Über-
treibung eben.

Schön war die Zeit: Dickes Lenkrad im Diplomat 5.4 und ein filigraner Automatik-Wählhebel. Gut zu erkennen: Die Ausströmer der Klimaanlage, die Zeituhr ist so groß wie der Tacho. Fotos Opel Classic

E


s hat lange gedauert, aber seit dem


  1. Juni ist endlich die Elek-
    trokleinstfahrzeuge-Verordnung
    (eKFV) in Kraft. Die neue Verordnung
    soll jetzt auch das Fahren „elektrisch be-
    triebener Fahrzeuge ohne Sitz und von
    selbstbalancierenden Fahrzeugen“ im öf-
    fentlichen Straßenverkehr erlauben. Da-
    mit gemeint sind die sogenannten
    E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tret-
    roller. Da man sie bei etlichen Anbietern
    für kurze Strecken mieten kann, breiten
    sie sich zurzeit mehr und mehr in deut-
    schen Großstädten aus. Die Schwelle für
    das spontane Ausleihen in Innenstädten
    aufgestellter Roller ist niedrig: Handy-
    App herunterladen, registrieren, suchen,
    buchen, aufspringen, los rollern. Die
    Kosten sind unterschiedlich, je nach An-
    bieter. In der Regel kostet jede Leihe ei-
    nen Euro Grundgebühr, eine Minute
    Fahren kostet rund 20 Cent. Um es noch-
    mals klarzumachen: Die E-Scooter dür-
    fen nicht auf Gehwegen und in Fußgän-
    gerzonen fahren, sondern ausschließlich
    auf Radwegen oder Radfahrstreifen.
    Gibt es diese nicht, müssen die Fahrzeu-
    ge auf die Straße. Verstöße dagegen kön-
    nen mit einem Verwarnungsgeld von 15
    Euro geahndet werden. Kommt es gar zu
    einer Behinderung, sind 20, bei einer Ge-
    fährdung 25 und bei einer Sachbeschädi-
    gung 30 Euro fällig.
    Für das Fahren ist keinerlei Fahrerlaub-
    nis notwendig, man muss nur mindes-
    tens 14 Jahre alt sein. Es besteht Versiche-
    rungs-, aber keine Zulassungspflicht.
    Jetzt könnte man auf die Idee kom-
    men, solch einen Elektro-Tretroller als Al-
    ternative für die Heimfahrt nach einem
    spontanen Feierabendbier mit den Kolle-
    gen auszuleihen. Wenn man keinen Füh-
    rerschein braucht, kann man ihn auch
    nicht verlieren. Doch dem ist nicht so. So-
    gar wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert
    seine Fahrerlaubnis. Dazu später mehr.
    Die Sachlage ist eindeutig: Wer im
    Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er
    infolge des Genusses alkoholischer Ge-


tränke oder anderer berauschender Mit-
tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher zu führen, wird nach Paragraph
316 Strafgesetzbuch (StGB) mit Frei-
heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Grenzwert von
1,1 Promille Blutalkoholkonzentration
(BAK) für absolute Fahrunsicherheit
beim Fahren von Kraftfahrzeugen gilt
seit 1990. Bei so viel Alkohol im Blut
wird unwiderlegbar vermutet, dass man
nicht in der Lage ist, sicher zu fahren.
Aber auch bei weniger als 1,1 Promille
BAK kann man sich wegen Trunken-
heitsfahrt strafbar machen, sobald kör-
perliche Ausfallerscheinungen gezeigt
werden oder es alkoholtypische Fahrfeh-
ler gegeben hat. Der Jurist spricht von
relativer Fahruntüchtigkeit, wegen der
man schon ab 0,3 Promille bestraft wer-
den kann. Wichtig ist, dass das Gesetz
eindeutig von Fahrzeug spricht, nicht
nur von Kraftfahrzeugen.
Hinzu kommt, dass demjenigen, der
wegen einer Trunkenheit beim Führen
eines Kraftfahrzeugs verurteilt wurde,
die Fahrerlaubnis entzogen wird. Er wird
regelmäßig als zum Führen von Kraft-
fahrzeugen ungeeignet angesehen. Die
zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird
angewiesen, nicht vor Ablauf von im Re-
gelfall einem Jahr eine neue Fahrerlaub-
nis zu erteilen.
Alle diese Regeln gelten auch für
Krad-, Mofa- und Mopedfahrer, ebenso
Führer motorisierter Krankenfahrstühle.
Elektrokleinstfahrzeuge sind ebenfalls
Kraftfahrzeuge im Sinne des Paragra-
phen 1, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz
(StVG), da sie über einen elektrischen
Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten
für sie ebenfalls dieselben rechtlichen
Rahmenbedingungen wie für andere
Kraftfahrzeuge. Werden beim Fahrer ei-
nes Kraftfahrzeugs keine körperlichen
Ausfallerscheinungen oder alkoholtypi-
schen Fahrfehler festgestellt, wird das bei
einem BAK von 0,5 bis unter 1,1 als Ord-
nungswidrigkeit gemäß Paragraph 24a

StVG geahndet. Ersttäter bekommen ein
Bußgeld über 500 Euro, ein einmonati-
ges Fahrverbot und zwei Punkte in Flens-
burg. Im Wiederholungsfall erhöhen
sich Bußgeld und Fahrverbot auf bis zu
1500 Euro beziehungsweise drei Monate.
Das droht alkoholisierten Fahrern von
E-Scootern ebenso. Wie schon erwähnt,
sind auch Radfahrer Fahrzeugführer im
Sinne des Paragraphen 316 StGB. Die
ganz herrschende Meinung geht von ei-
nem Beweisgrenzwert von 1,6 Promille
BAK für absolute Fahrunsicherheit beim
Fahren von Fahrrädern und somit einer
Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Ver-
kehr aus. Wer also mit 1,4 Promille Fahr-
rad fährt und erwischt wird, bleibt unbe-
straft, beim E-Roller hat dies dagegen
böse Folgen. Sollte der Fahrradfahrer
mit bis zu 1,6 Promille aber einen Unfall
verursachen, greift die relative Fahrun-
tüchtigkeit. Dass es unlogisch ist, dass es
für Pedelecs - also elektrisch unterstütze
Fahrräder bis 25 km/h Höchstgeschwin-
digkeit - keine Versicherungspflicht gibt,
sei nur kurz angemerkt. Erst für die
schnelleren E-Fahrräder benötigt man so-
wohl eine Versicherung als auch einen
(Moped-)Führerschein.
Für Fahrer anderer, nicht motorisier-
ter Fahrzeuge gibt es keine ausreichen-
den wissenschaftlichen Grundlagen für
einen absoluten Beweisgrenzwert. Es gel-
ten die Grundsätze der relativen Fahrun-
sicherheit. Das ist etwa beim Führen von
Pferdefuhrwerken der Fall.
Soweit man Inline-Skates wegen der
mit ihnen erreichbaren, Fahrrädern
gleichstehenden, Spitzengeschwindigkei-
ten als Fahrzeug einstuft, ist es allerdings
nicht undenkbar, den „Radfahrer-Grenz-
wert“ von 1,6 Promille anzuwenden.
Der Fahrer eines abgeschleppten Fahr-
zeugs führt kein Kraftfahrzeug, daher
kommt eine Ahndung nach Paragraph
24a StVG nicht in Betracht. Er ist aber
als Führer des Fahrzeugs im Sinne der
Vorschrift der Trunkenheitsfahrt des Pa-
ragraphen 316 StGB anzusehen.

Demnach ist derjenige Führer eines
Fahrzeugs, der das Fahrzeug unter be-
stimmungsgemäßer Nutzung seiner me-
chanischen Einrichtung fortbewegt.
Durch die Betätigung der Lenkung und
Bremsen hat er einen nicht unerhebli-
chen Einfluss auf das Fahrverhalten des
geschleppten Fahrzeugs. Daher kann
eine absolute Fahruntüchtigkeit auch
beim Lenker des abgeschleppten Fahr-
zeugs ab einer BAK von 1,1 Promille an-
genommen werden.
Anders ein alkoholisierter Fahrlehrer,
der sich während einer Fahrschulfahrt
auf die Bestimmung des Fahrtweges und
eine mündliche Korrektur der Fahrweise
beschränkt. Dieser führt das Fahrzeug
nicht im Sinne des Paragraphen 316
StGB. Er begeht auch keine Ordnungs-
widrigkeit gemäß Paragraph 24a StVG.
Im Schiffsverkehr ist absolute „Fahr-
untüchtigkeit“ höchstrichterlich ange-
nommen worden bei BAK zwischen 1,7
und 2,3 Promille. Im Schienenverkehr ist
eine Entscheidung des Bayerischen
Obersten Landesgerichts bei einer BAK
von 1,56 Promille ersichtlich. Für den
Luftverkehr ist eine absolute Grenze
von 0,5 Promille vorgeschlagen worden.
Während es bei einer Entziehung der
Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheits-
fahrt und einem Verstoß gegen die
0,5-Promille-Grenze des Paragraphen
24a StVG darauf ankommt, ob ein Kraft-
fahrzeug geführt wurde, hat jede Fahrt
eines (auch unmotorisierten) Fahrzeugs
unter Alkoholeinfluss Konsequenzen
der Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist be-
rechtigt, bei Fahrten ab 1,6 Promille
BKA regelmäßig eine Medizinisch-Psy-
chologische Untersuchung (MPU) zu
fordern. Ein negatives Ergebnis oder die
Missachtung dieser Anordnung haben
die Entziehung der Fahrerlaubnis durch
die Führerscheinstelle zur Folge. In die-
sem Falle wäre dann dem Betroffenen
das Führen von Kraftfahrzeugen im Stra-
ßenverkehr verboten.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

Vor 50 Jahren


begann der Anfang


vom Ende der


Opel-Großwagen.


In der zweiten


Generation der


Baureihe mit den


Modellen Kapitän,


Admiral und


Diplomat bot Opel


1969 hervorragende


Technik, doch ein


Verkaufserfolg blieb


aus. Das Ende kam


dann 1977.


Von Boris Schmidt


Die kleinen E-Roller sind Kraftfahrzeuge.
Demnach verliert man auch seinen Führerschein,
wenn man betrunken erwischt wird. Das droht

übrigens auch Fahrradfahrern. Von Uwe Lenhart


In diplomatischen Kreisen


Staatstragend: verlängerter Diplomat

Lieber kein


Bierchen


zu viel auf


dem E-Roller


Recht so: Auf dem Gehweg haben Elektro-Tretroller nichts zu suchen. Foto Helmut Fricke
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