Die Welt - 02.03.2020

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02.03.20 Montag,2.März2020DWBE-HP


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DIE WELT MONTAG,2.MÄRZ2020 SEITE 13

FINANZEN


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ung, gesund, hohes Gehalt:
Wer diese Kriterien erfüllt,
für den ist die private Kran-
kenversicherung (PKV) auf
den ersten Blick sehr attrak-
tiv. Sie verspricht einen höherwertigen
Schutz, und gleichzeitig lassen sich
mehrere Hundert Euro im Monat spa-
ren. So liegt der Höchstbetrag in der ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV)
aktuell bei mehr als 700 Euro. In der
PKV zahlen einige anfangs nur 500 Eu-
ro. Das kann sich jedoch schlagartig än-
dern, sobald eine Familie gegründet
wird. Je nachdem wie der Ehepartner
versichert ist, können die Beiträge dann
steigen.

VON ANNE KUNZ

Spätestens im Alter wird es jedenfalls
deutlich teurer. Zwar bilden die Versi-
cherer Altersrückstellungen, um beson-
ders dramatische Erhöhungen im Ren-
tenalter abzufedern, doch diese reichen
nicht, um die Prämien über die Jahr-
zehnte konstant zu halten. Hinzu
kommt, dass die Unternehmen wegen
der Nullzinsen deutlich mehr zurückle-
gen müssen als in der Vergangenheit.
Zudem hat der medizinische Fortschritt
den Krankenschutz in den vergangenen
Jahren deutlich verteuert. Das bekom-
men am 1. April vor allem die Kunden
der DKV zu spüren. Insbesondere die
Prämien für alte Tarife haben sich teil-
weise deutlich erhöht – in manchen Fäl-
len sind die Zuwächse zweistellig.
Bei anderen Anbietern ist die Situati-
on noch dramatischer: Sie haben die
Prämien viel zu knapp kalkuliert, sodass
es zu extremen Beitragssprüngen im
Laufe der Jahre kam. Sogar Prämien von
mehr als Tausend Euro sind möglich.
Für Angestellte ist das besonders bitter,
weil der Arbeitgeber zwar die Hälfte der
Prämien übernimmt – allerdings nur bis
zu einer Grenze von 368 Euro. Im Ren-
tenalter sorgt das oft für Probleme:
Meist sinkt das monatliche Einkommen
dann dramatisch, auch und gerade bei
Selbstständigen. Auf die Beiträge hat
dies jedoch keinen Einfluss. Sie bleiben


  • im Gegensatz zum gesetzlichen Sys-
    tem – unverändert hoch. Haben die Ver-
    sicherten nicht ausreichend finanziell
    vorgesorgt, kann die PKV für sie zur Ar-
    mutsfalle werden.
    Zwar bietet das private System als
    letzten Ausweg noch den Standardtarif.
    „Doch auch dieser ist in vielen Fällen
    deutlich teurer als die GKV“, sagt der


Versicherungsmakler Javier Garcia aus
Bad Oeynhausen, der kostenlose Tarif-
wechsel anbietet. Vom teuren Basistarif,
der deutlich schlechtere Leistungen
bringe, sei fast immer abzuraten. In
manchen Fällen sei der Wechsel in die
GKV daher die einzige Option. WELT
stellt sieben Möglichkeiten vor, wie die
Rückkehr in das gesetzliche System ge-
lingen kann.

1. FAMILIENVERSICHERUNG

Thorulf Müller vom Versicherungsbera-
ter Expertennetzwerk24 begleitet bis zu
300 PKV-Flüchtlinge pro Jahr in die
GKV. Viele von ihnen sind älter als 55,
eine Frau war sogar schon über 80 Jah-
re. „Oft haben sie nicht ausreichend fi-
nanziell vorgesorgt und können sich die
private Versicherung im Alter nicht
mehr leisten. Gerade für Menschen, die
nur eine gesetzliche Rente haben, ist die
GKV dann deutlich günstiger“, so Mül-
ler. Je niedriger ihr Einkommen ist, des-
to weniger Beiträge zahlen sie. In der
PKV gilt das nicht.
Am häufigsten wählt Müller für die
Rückkehr in das gesetzliche System den
Weg über die Familienversicherung.
„Für Ältere ist das meist der einzige
Ausweg“, sagt er. Voraussetzung dafür
sei, dass der Ehepartner gesetzlich ver-
sichert ist. So bietet die GKV – im Ge-
gensatz zur PKV – eine kostenlose Mit-
versicherung für Ehepartner und Kin-
der. Allerdings darf der Betroffene nicht
mehr als 455 Euro monatlich einneh-
men. „Sind die Bedingungen für eine
Mitgliedschaft einmal erfüllt, kann der
Verbraucher in der GKV bleiben“, sagt
Müller. Das gilt auch für Versicherte, die
älter als 55 Jahre sind. So ist es auch aus-
reichend, wenn in den vergangenen fünf
Jahren die Möglichkeit einer Mitversi-
cherung bestand. Aber das muss der
Verbraucher mithilfe seiner Einkom-
mensbescheide und weiterer Dokumen-
te nachweisen, wofür er in vielen Fällen
professionelle Hilfe benötigt.

2. TEILZEIT ARBEITEN

Für Angestellte, die jünger als 55 Jahre
sind, ist es möglich, in die GKV zu
wechseln, wenn sie ihr Jahreseinkom-
men reduzieren. Es muss niedriger als
62.550 Euro sein. Diese Schwelle kann
beispielsweise durch eine vorüberge-
hende Teilzeit unterschritten werden –
je nachdem wie viel jemand verdient.
Wenn der Verdienst tatsächlich nur we-

nig über dieser Jahresarbeitsentgelt-
grenze liegt, genügen vier Monate in
Teilzeit, um krankenversicherungs-
pflichtig zu werden. Zumindest theore-
tisch. „Die Krux ist: Ein Rechtsanspruch
auf Teilzeit besteht laut dem Gesetz nur
unter bestimmten Voraussetzungen“,
warnt Wechselprofi Müller. So muss der
Betrieb eine bestimmte Größe haben,
der Arbeitnehmer muss länger als ein
halbes Jahr dort beschäftigt sein, und es
muss mindestens ein Jahr verkürzt ge-
arbeitet werden.

3. UNBEZAHLTE AUSZEIT

Eine weitere Variante ist ein Sabbatical.
Allerdings gibt es auch hier zwei Bedin-
gungen, an die der Wechsel in die GKV
geknüpft ist: Der Langzeiturlaub muss
mindestens zwölf Monate dauern, und
der Arbeitnehmer muss einen gesetzli-
chen Anspruch auf die unbezahlte Aus-
zeit haben. „Einen Rechtsanspruch gibt

es aber überwiegend nur im öffentli-
chen Dienst und nur selten in der freien
Wirtschaft“, sagt Müller. Für jeden
möglich sei hingegen ein Bundesfreiwil-
ligendienst. „Dieser dauert ein Jahr, und
Sie tun sogar noch etwas Gutes.“

4. ENTGELT UMWANDELN

Eine weitere Option, um das Jahresein-
kommen zu drücken, ist eine Entgelt-
umwandlung. Ein Teil des Gehaltes
kann in eine Direktversicherung einge-
zahlt werden. Allerdings ist dieses In-
strument begrenzt: Nur 3312 Euro las-
sen sich vom Gehalt sozialversiche-
rungsfrei einzahlen. Das ist besonders
attraktiv für Angestellte, die ohnehin ei-
ne Betriebsrente abschließen wollen.

5. WERTGUTHABEN

Wechselwillige können auch einen Teil
ihres Gehaltes auf ein Langzeitkonto

des Arbeitgebers einzahlen. Endet ihr
Arbeitsverhältnis, kann die Summe an
die Deutsche Rentenversicherung über-
tragen werden. Die Rentenkasse zahlt
das Guthaben Stück für Stück aus. Eine
feste Grenze ist nicht gesetzt. Der Ar-
beitgeber ist aber nicht verpflichtet, das
Wertguthaben-Ansparen anzubieten.

6. JOBWECHSEL

Der sicherste Weg, um in das gesetzli-
che System zurückzuwechseln, ist für
bisher Angestellte die Arbeitslosigkeit.
„Sobald jemand arbeitslos gemeldet ist,
ist er auch gesetzlich versichert – egal
ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat
oder nicht“, sagt Müller. Das gilt für
Selbstständige wie Arbeitnehmer. Es sei
denn, sie sind älter als 55 Jahre. Ein Job-
wechsel ist daher eine perfekte Gele-
genheit. Lässt der Arbeitnehmer zwi-
schen den beiden Beschäftigungen eine
Lücke von wenigen Wochen, in denen er
sich arbeitslos meldet, kann er in der
GKV versichert werden.

7. AUSLAND

Auch ein Auslandsaufenthalt bietet die
Gelegenheit, bei der Rückkehr nach
Deutschland in die GKV zu wechseln.
Möglich ist das bei Ländern der Euro-
päischen Union, Island, Liechtenstein,
Norwegen, der Schweiz, Türkei, Tune-
sien und Restjugoslawien. Wichtig ist,
dass der Versicherte wirklich seinen Le-
bensmittelpunkt dorthin verlegt, dort
erwerbstätig ist und im dortigen Sozial-
versicherungssystem angemeldet ist.
Auch darf der Betroffene noch keine
Rente beziehen.
Eine Entsendung durch den Arbeitge-
ber ist ebenfalls ein Ausschlusskriteri-
um. Dann besteht weiterhin der gleiche
Arbeitsvertrag, und der Versicherte ist
Mitglied des deutschen Sozialversiche-
rungssystems. „Möglich ist jedoch, dass
ein Arbeitnehmer ins Ausland umzieht
und dort Homeoffice macht“, so Müller.
„Dafür braucht er allerdings auch einen
entsprechenden Arbeitsvertrag.“
Grundsätzlich würden Wechsel in die
GKV über das Ausland sehr streng
durch das Bundesamt für Soziale Siche-
rung kontrolliert. Auch weil es hier in
der Vergangenheit starken Missbrauch
gab. Unseriöse Anbieter versprachen,
über gefälschte Adressen einen Aus-
landsaufenthalt ihrer Kunden vorzutäu-
schen – und verlangten dafür satte Ho-
norare.

2009 2019 ����

Staatlich stabil

Quelle: GKV

Entwicklung des GKV-Beitragssatzes (in Prozent) und der
Bundesbeteiligung (in Milliarden Euro)

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Flucht aus der Beitragsfalle


Im Alter kann die private Krankenversicherung zur teuren Last werden, weil die Prämien deutlich ansteigen. Viele hoffen


deshalb auf das gesetzliche System. WELT beschreibt sieben Wege, wie der Wechsel gelingen kann


Hohe Hürde: Der Übergang von der PKV in die
GKV ist an klare Bedingungen geknüpft

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ETTY IMAGES

//TIMOPH

Zugänge aus der GKV Abgänge zur GKV

Wettstreit der Systeme

Quelle: PKV Verband

So viele Menschen wechselten zwischen PKV und GKV



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FINANZENREDAKTION: TELEFON: 030 – 2591 71830|FAX: 030 – 2591 71870|E-MAIL: [email protected]|INTERNET: WELT.DE/GELD

W


er unverschuldet Opfer
eines Verkehrsunfalls
wird, hat in der Regel An-
spruch auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld. Einschränkungen
gibt es allerdings, wenn der Betroffe-
ne sich nicht angeschnallt hatte. Wer
ohne angelegten Sicherheitsgurt im
Auto unterwegs ist, riskiert nicht nur
Bußgelder und seine Gesundheit,
sondern selbst nach unverschuldeten
Unfällen können ein Mitverschulden
und die Reduktion von Ansprüchen
die Folge sein. Das zeigt ein Urteil
des Oberlandesgerichts München
(Az.: 10 U 3171/18), auf das der ADAC
hinweist.
Im konkreten Fall fuhr ein Auto-
fahrer auf das vor ihm abbremsende
Fahrzeug auf. In Folge schob dieses
ein weiteres in die Gegenfahrbahn,
wo es mit dem entgegenkommenden
Auto zusammenstieß. Dessen Fahrer
erlitt dadurch schwere Knieverlet-
zungen. Er verklagte den Verursa-
cher des Unfalls auf Schadenersatz
und Schmerzensgeld. Damit war er
allerdings nur zum Teil erfolgreich:
Er musste sich ein Mitverschulden
an dem Unfall von 30 Prozent zu-
schreiben lassen.
Die Münchener Richter erklärten,
dass bei der gegebenen Unfallsituati-
on zwar grundsätzlich eine Haftung
von 100 Prozent anzunehmen sei.
Denn wer auffährt, haftet nach dem
Anscheinsbeweis auch voll. In dem
verhandelten Fall musste laut Ge-
richt jedoch berücksichtigt werden,
dass der Geschädigte nicht ange-
schnallt war. Die Verletzungen, die
das Unfallopfer durch den Crash er-
litten hat, wären nicht so schwer ge-
wesen, wenn der Fahrer den Gurt an-
gelegt hätte, befanden die Richter.
Das Abrutschen in den Fußraum und
die daraus resultierende Knieverlet-
zung wären durch den Gurt zumin-
dest abgemildert worden. dpa

RECHTSRAT

MMMitschuld füritschuld für


Gurtmuffel


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