Süddeutsche Zeitung - 22.02.2020

(WallPaper) #1
von herbert fromme

München– Braucht ein Versicherungs-
konzern sieben oder acht Ebenen von
Chefs, Unter-Chefs und Unter-Unter-
Chefs zwischen ganz unten und ganz
oben, zwischen dem Mitarbeiter eines Call-
centers und der Konzernspitze? Oliver Bä-
te, der seit fünf Jahren die Allianz leitet,
glaubt das nicht. Vor zehn Jahren habe es
sogar zwölf Managementebenen gegeben,
sagte er bei der Bilanzpressekonferenz am
Freitag. Heute seien es je nach Landesge-
sellschaft sieben bis acht Ebenen. Und:
„Ich wette, in zehn Jahren sind es nur noch
fünf oder sechs.“
Bäte sagte das nicht ohne Grund. Er will
die Strukturen in dem Konzern mit seinen
147 000 Mitarbeitern – 27 000 davon in
Deutschland – grundlegend vereinfachen
und so die Kosten senken. Mancher Mitar-
beiter einer Zwischenholding wie der Alli-
anz Deutschland wird sich da seine Gedan-
ken machen, ob es diese Struktur noch lan-
ge geben wird.
Verstärkt werden die Zweifel durch eine
Personalie: Klaus-Dieter Röhler, Vor-
standschef der Allianz Deutschland, wur-
de in den Vorstand der Obergesellschaft Al-
lianz SE berufen. Seinen Posten bei der Alli-
anz Deutschland behält Röhler.


Bisher hat die Allianz darauf geachtet,
dass die Chefs der Landesgesellschaften
nicht gleichzeitig in der Obergesellschaft
im Vorstand sitzen. Dass Bäte dieses Prin-
zip aufgibt, nährt Spekulationen, dass die
Deutschland-Holding geschlossen wer-
den könnte und die Allianz SE künftig di-
rekt die Töchter im Heimatmarkt steuert.
Bäte versuchte zu beruhigen. „Wir werden
alle anderen Änderungen in nächster Zeit
besprechen“, sagte er. „Eine dramatische
Wende, alle Länderholdings aufzulösen


oder alle Länderchefs in die Holding zu
nehmen, wird es nicht geben.“
Klar ist: Die Allianz muss ihre Kosten
senken. In Deutschland gehen bei den
Münchnern 25 Prozent der Prämien, die
Kunden für die Versicherung von Autos,
Gebäuden oder Haftpflichtrisiken zahlen,
drauf für Vertriebs- und Verwaltungs-
kosten. Rivale HUK-Coburg, nicht ohne
Grund seit 2011 hierzulande Marktführer
in der Autoversicherung, kommt mit der
Hälfte aus.

Es gehe nicht darum, die Indianer abzu-
bauen, sagte Bäte auf die Nachfrage, ob
mehr Häuptlinge oder mehr Indianer von
Veränderungen betroffen wären. Aber je-
der in der Branche weiß, dass Digitalisie-
rung und geplante Kostensenkungen die
Zahl der Belegschaft sinken lässt.
Dabei leidet der Konzern keine Not, im
Gegenteil. „Umsatz plus acht Prozent, Ge-
winnplus drei Prozent, Gewinn pro Aktie
plus acht Prozent“, so fasste Bäte das Jahr
2019 zusammen. Der Umsatz machte satte
142 Milliarden Euro aus, der operative
Gewinn 11,8 Milliarden Euro, unter dem
Strich blieben 7,9 Milliarden Euro. 2020
soll der stetige Gewinnanstieg weiterge-
hen, der Konzern will 500 Millionen Euro
mehr verdienen.
Dass der Konzern dennoch unter Druck
steht, liegt vor allem an den Auswirkun-
gen der Digitalisierung und den niedrigen
Zinsen. Der Versicherungsmarkt verän-
dert sich: Plötzlich bieten Autohersteller
wie VW oder Möbelhändler wie Ikea Versi-
cherungen an. Dabei kooperieren sie mit
etablierten Anbietern. Den Kunden, der
bei Ikea eine Hausrat- und Haftpflichtver-
sicherung abgeschlossen hat, interessiert
nicht, wer die Risiken absichert, er hat sei-
ne Police von Ikea. Die großen Internetkon-
zerne Amazon und Google beobachten
den Markt genau, Amazon ist in vielen Län-
dern auch als Versicherer oder Makler un-
terwegs.
Für viele kleinere Gesellschaften sind
die Aussichten deshalb düster. Aber die Al-
lianz ist groß und bekannt genug, sodass
sie ihre Marktposition verteidigen kann,
wenn sie denn schnell genug ist. Deshalb
gibt sie Hunderte Millionen Euro für die Di-
gitalisierung aus, gründet einen europa-
weit arbeitenden Direktversicherer für die

Autoversicherung und will so schnell wie
möglich ihre alten Computersysteme ab-
schalten, weil sie mit ihnen die enge Be-
treuung der Kunden kaum organisieren
kann. So kann sie stärker als die Konkur-
renz wachsen – und so auch die Arbeits-
plätze erhalten, argumentierte Bäte. „Der
Traum, den ich schon habe, ist, dass wir
die Digitalisierung übersetzen in das
Wachstum von Marktanteilen und von
Kunden, und dann sind auch unsere Ar-
beitsplätze sicher.“ Und weiter: „Das Ziel
ist nicht Arbeitsplatzabbau, Effizienzge-
winne um des Effizienzgewinns willen.“
Das mache auch keinen Sinn. „Damit krie-
gen Sie keine Leute motiviert.“ Noch in
diesem Jahr dürfte Bäte der Belegschaft

mitteilen, wohin die Reise bei Arbeitsplät-
zen und Struktur geht.
Wie schnell auch einstige Erfolgsgaran-
ten ins Schlingern geraten können, hat ge-
rade der Industrieversicherer Allianz Glo-
bal Corporate & Specialty (AGCS) vorge-
macht. Jahrelang war sie die Vorzeigetoch-
ter der Allianz – hohe Gewinne, tolle Exper-
tise, großartiges Ansehen bei den Kunden.
Doch 2019 meldete die AGCS einen operati-

ven Verlust von knapp 300 Millionen Eu-
ro. Sie hatte ein Phänomen unterschätzt,
das „soziale Inflation“ genannt wird. Ge-
richte, Parlamente und Regierungen än-
dern plötzlich die Regeln für die Haftung
von Unternehmen und Managern, weil
sich die politische Stimmung gedreht hat.
Die AGCS trafen vor allem Belastungen
aus Australien und den USA.
Sie haben die Allianz nicht an ihrer Ge-
winnsteigerung gehindert. Die Aktionäre
verwöhnt Bäte weiterhin. Sie erhalten eine
Dividende von 9,60 Euro pro Aktie, ein
Plus von sieben Prozent, und profitieren
zudem von einem Aktienrückkauf, bei
dem der Konzern für 1,5 Milliarden Euro ei-
gene Papiere kauft und so den Kurs stützt.

Berlin– Umweltschützer haben am Frei-
tagmorgen Bäume in einem Waldstück
bei Grünheide, einer Gemeinde südöst-
lich von Berlin, besetzt. Der US-amerika-
nische Autobauer Tesla will dort ein neu-
es Werk errichten. Wegen der Besetzung
durch die sogenannten „Baumpirat*in-
nen“ musste die geplante Sprengung
mehrerer Bomben aus dem Zweiten Welt-
krieg auf dem Gelände verschoben wer-
den. Vorangegangen war ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Brandenburg
(OVG), das dem Unternehmen gestattet,
den Wald weiter zu roden. Der Beschluss
ist nicht anfechtbar.
Damit widersprach das OVG den Eilan-
trägen zweier Umweltverbände, die ei-
nen Stopp der Rodung des Kiefernwaldes
verlangt hatten. Die Naturschützer hal-
ten die Rodung für rechtswidrig, weil die
Fabrik noch nicht abschließend geneh-
migt ist. Die Anträge hatten am vergange-
nen Samstag dazu geführt, dass Tesla die
Arbeiten vorläufig einstellen musste. Das
Unternehmen will bis Ende Februar
90 Hektar des 300 Hektar großen Nutz-
waldes fällen, rund 60 Hektar wurden be-
reits gerodet. Der Zeitdruck besteht, da
im März die Brutsaison beginnt und von
da an kaum noch Bäume gefällt werden
dürfen. Tesla will jedoch bereits im Som-
mer kommenden Jahres mit der Produkti-
on der ersten Elektroautos beginnen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Alt-
maier reagierte erleichtert auf das Urteil.
„Es ist ein wichtiges Signal“, sagte der
CDU-Politiker am Freitagmorgen zu Jour-
nalisten. Der Richterspruch sei für Um-
weltschutz, Arbeitsplätze und Zukunfts-
technologien bedeutend. Brandenburgs
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach
(SPD) sagte, auch die brandenburgische
Landesregierung habe das Urteil beru-
higt. Das geplante Tesla-Werk, eine von
vier Gigafactories weltweit, wäre die größ-
te Industrieansiedlung in dem Bundes-
land seit 1990. Die Landesvorsitzende
der Grünen, Julia Schmidt, schrieb auf
Twitter: „Ich bin froh und erleichtert,
dass die Beschwerde zum Rodungsstopp
zurückgewiesen wurde.“
Im Zusammenhang mit dem Streit um
das Tesla-Werk stellte der Bundesver-
band der Deutschen Industrie (BDI) das
Klagerecht von Umweltverbänden gegen
Industrieprojekte infrage. Zugleich be-
grüßte er das Urteil als „wichtiges Signal
für den Investitionsstandort Deutsch-
land“. „Die Klagebefugnisse von Umwelt-
verbänden müssen auf den europäischen
Prüfstand“, erklärte der stellvertretende
BDI-Geschäftsführer Holger Lösch in Ber-
lin.jhd, dpa, reuters  Seite 4

Der Traum, den ich schon
habe, ist, dass wir die
Digitalisierung übersetzen
in das Wachstum von
Marktanteilen und von
Kunden, und dann sind auch
unsere Arbeitsplätze sicher.“

OLIVER BÄTE

Zu viele


Chefchen


Die Allianz will weniger Manager auf weniger Ebenen
beschäftigen – und auch anderswo sparen

Auf den


Bäumen


Aktivisten protestieren gegen
das Tesla-Urteil zur Rodung

Die Digitalisierung und
niedrige Zinsen
machen der Allianz Ärger

26 WIRTSCHAFT HF2 Samstag/Sonntag, 22./23. Februar 2020, Nr. 44 DEFGH


„Das Ziel ist nicht Arbeitsplatz-
abbau, Effizienzgewinne um des
Effizienzgewinns willen“,
sagt Allianz-Chef Oliver Bäte.
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AZ: S 12 BA 4019 / 19
Sozialgericht Karlsruhe
Beiladungsbeschluss
in dem Rechtsstreit Sym Projektbau GbR, Inh. Georg Grin u. Christian Grosch
vertr. d. d. Gesellschafter, Kronprinzenstr. 10, 76534 Baden-Baden -Klägerin-
gegen
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe
-Beklagte-
Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat am 10.02.2020 in Karlsruhe durch den
Richter am Sozialgericht Pflughaupt ohne mündliche Verhandlung beschlossen:
Zu dem Verfahren S 12 BA 4019/19 wird nur beigeladen, wer dies bis spätestens
31.08.2020 beim Sozialgericht Karlsruhe beantragt.

Gründe:
In dem Verfahren ist streitig, ob die Klägerin, die Fa. Sym Projektbau GbR, im Zeitraum
vom 01.09.2008 bis 31.10.2009 die Pflichten zur Umlagen- und Sozialversicherungsbei-
tragszahlung für mehrere Auftragnehmer zutreffend beurteilt hat. Bisher nicht verfah-
rensbeteiligte Dritte (u. a. ehemalige Auftragnehmer bzw. Beschäftigte der Fa. Sym Pro-
jektbau GbR) sind an diesem Rechtsverhältnis derart beteiligt, dass eine Entscheidung
in dem vorliegenden Rechtsstreit auch diesen gegenüber nur einheitlich ergehen kann.
Aufgrund der Anzahl der Betroffenen werden gemäß § 75 Abs. 2a SGG nur solche Perso-
nen beigeladen, die dies bis zum 31.08.2020 gegenüber dem Gericht beantragen. Bei
Versäumen der Antragsfrist kann auf Antrag Widereinsetzung in den vorherigen Stand
gewährt werden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar..
Pflughaupt
Richter am Sozialgericht

Zum vorliegenden Verfahren wird nur beigeladen, wer dies bis spätestens 30.11.2019
beim Sozialgericht Karlsruhe unter Angabe des obigen Aktenzeichens schriftlich bean-
tragt.

Hiermit werden Frau Nathalie Reiner, geboren am 25. Oktober 1987, und Herr Patrick
Reiner, geboren am 24. April 1983, letzte bekannte Anschrift: Gabriel-von-Seidl-Strasse 59,
darüber in Kenntnis gesetzt, dass vor den Gerichten Zyperns ein Verwaltungsverfahren
betreffend den Nachlass des verstorbenen Herrn Jozsef Reiner aus Ungarn anhängig ist.
Die Erben werden dringend gebeten, die gerichtlich zur Nachlassverwalterin des
verstorbenen Herrn Joszef Reiner bestellte Rechtsanwältin aus Zypern zu kontaktieren,
um ihre Interessen als Nutzniesser des Nachlasses geltend zu machen.
Kontaktdaten: Name der Rechtsanwältin: Fiona Nicolaou
Anschrift: 228, Archibishop Makarios Avenue, 3030, Ayios-Paulos-Gebäude, Block B,


  1. Stock, Büro 111, Limassol, Zypern, Telefonnummer: 00357-25748148
    Amtsgericht München, den
    205r UR II 286/19 10.02.2020
    Aufgebot
    Frau Irmgard Schwingel, Michaelsweg 3,
    94345 Niedermotzing hat den Antrag auf
    Kraftloserklärung mehrerer abhanden ge-
    kommener Urkunden bei Gericht einge-
    reicht. Es handelt sich um den Hypotheken-
    brief, Gruppe Bayern 4, Briefnummer
    072184, über die im Grundbuch des Amts-
    gerichts München, Gemarkung Untersend-
    ling, Blatt 12719, in Abteilung III Nr. 2 ein-
    getragene Hypothek zu 19.066,70 DM mit
    5,5 % Zinsen jährlich. Eingetragene Be-
    rechtigte: Beamtenheimstättenwerk GmbH,
    Hameln. Desweiteren handelt es sich um
    den Grundschuldbrief, Gruppe Bayern 4,
    Briefnummer 276173, über die im Grund-
    buch des Amtsgerichts München, Gemar-
    kung Untersendling, Blatt 12719, in Abtei-
    lung III Nr. 3 eingetragene Grundschuld zu
    23.400,00 DM mit 8 % Zinsen jährlich. Ein-
    getragene Berechtigte: Beamtenheimstät-
    tenwerk, gemeinnützige Bausparkasse für
    den öffentlichen Dienst GmbH, Hameln.
    Der Inhaber der Grundpfandrechtsbriefe
    wird aufgefordert, seine Rechte spätestens
    bis zu dem 10.06.2020 vor dem Amtsge-
    richt München anzumelden und die Urkun-
    den vorzulegen, da ansonsten die Kraftlos-
    erklärung der Briefe erfolgen wird.


Amtsgericht München, den
205r UR II 213/19 10.02.2020
Aufgebot
Herr Thomas Höflich, Kardinal-Wendel-
Straße 59, 82515 Wolfratshausen, Herr Ha-
rald Rainer Höflich, Neuwernsdorf 16,
09544 Neuhausen/Erzgebirge und Herr
Christian Höflich, Schillerstaße 15, 8010
GRAZ Österreich haben den Antrag auf
Kraftloserklärung einer abhanden gekom-
menen Urkunde bei Gericht eingereicht. Es
handelt sich um den Grundschuldbrief,
über die im Grundbuch des Amtsgerichts
München, Gemarkung Schäftlarn, Blatt
1712, in Abteilung III Nr. 7 eingetragene
Grundschuld zu 11.759,71 EUR mit 7,5 %
Zinsen jährlich. Eingetragene Berechtigte:
Beamtenheimstättenwerk gemeinnützige
Bausparkasse für den öffentlichen Dienst
GmbH, Hameln. Der Inhaber des Grund-
schuldbriefs wird aufgefordert, seine Rech-
te spätestens bis zu dem 10.06.2020 vor dem
Amtsgericht München anzumelden und die
Urkunde vorzulegen, da ansonsten die
Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Amtsgericht München, den
111 UR II 201/19 12.02.2020
Ausschließungsbeschluss
Die Grundschuldbriefe über die im Grund-
buch des Amtsgerichts München, Gemar-
kung Schäftlarn, Blatt 1450, in Abteilung III
Nr. 9 eingetragene Grundschuld zu 7.669,38
EUR und in Abteilung III Nr. 10 eingetragene
Grundschuld zu 9.714,55 EUR, je eingetra-
gener Berechtigter: Heimstatt Bausparkasse
AG, werden für kraftlos erklärt.

Amtsgericht München, den
111 UR II 275/19 13.02.2020
Aufgebot
Herr Stefan und Herr Achim Schneider, bei-
de 67657 Kaiserslautern haben den Antrag
auf Kraftloserklärung einer abhanden ge-
kommenen Urkunde bei Gericht einge-
reicht. Es handelt sich um das Sparbuch
der Hypovereinsbank (Member of Unicre-
dit), Sparbuchnummer 14512489. Das
Sparbuch lautet auf: Frau Hedwig Horn,
verst. 15.02.2012, Kaiserslautern. Der In-
haber des Sparbuchs wird aufgefordert,
seine Rechte spätestens bis zu dem
15.06.2020 vor dem Amtsgericht München
anzumelden und die Urkunde vorzulegen,
da ansonsten die Kraftloserklärung des
Sparbuches erfolgen wird.

Amtsgericht München, den
206r UR II 179/19 17.02.2020
Ausschließungsbeschluss
Der Grundschuldbrief, Gruppe 02, Brief-
nummer 4006543, über die im Grundbuch
des Amtsgerichts München, Gemarkung
Solln, Blatt 10154, in Abteilung III Nr. 2
eingetragene Grundschuld zu 250.000,00
DM 15 % Zinsen jährlich und der Grund-
schuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer
4006545, über die im Grundbuch des Amts-
gerichts München, Gemarkung Solln, Blatt
10154, in Abteilung III Nr. 4 eingetragene
Grundschuld zu 100.000,00 DM 15 % Zin-
sen jährlich werden für kraftlos erklärt.
Amtsgericht München, den
206r UR II 214/19 17.02.2020
Ausschließungsbeschluss
Der Grundschuldbrief, Gruppe 02, Brief-
nummer 8629298, über die im Grundbuch
des Amtsgerichts München, Gemarkung Neu-
hausen, Blatt 8356, in Abteilung III Nr. 6 ein-
getragene Grundschuld zu 46.000,00 DM
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