Frankfurter Allgemeine Zeitung - 04.03.2020

(Darren Dugan) #1
KeineAngst vorKI
Digitalisierung istfür vieleUnterneh-
mensjuristenkein Fremdwortmehr.
Jeder zweite Chefsyndikus misst Soft-
ware und Legaltech-Anwendungen ei-
nen hohenStellenwert in seiner tägli-
chen juristischen Arbeit bei,geht aus
einer aktuellenUmfrag eunter 370
Rechtsabteilungen in Deutschland
und der Schweiz hervor. Das sind
über 20 Prozent mehr als bei der ers-
tenUmfragezum „General Counsel
Barometer“ im Jahr 2017 durch EY
Law, den Rechtsberatungsarmder
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.Was
die Umsetzung inkonkreten Projekte
angeht, stehen die Unternehmen
nachEinschätzung derStudienauto-
renaber nochvor einem langenWeg.
Viele Rechtsabteilungen würden die
Vorzügeder Digitalisierung zwar ak-
zeptieren, aberkaum in ihren inter-
nen Arbeitsprozessumsetzen. Insbe-
sonderegelte diesfür denEinsatzeffi-
zienzsteigernderTechnik.Sogeben
79 Prozent der befragenUnterneh-
mensjuristen an, dassRoboterund
Künstliche Intelligenz keinen oder
nur einengeringen juristischen Ein-
flussauf die Arbeitsbedingungen der
Angestellten hätten.Werkünftigwei-
terrelevant seinwolle, solle in der
UmsetzungvonVeränderungen mu-
tig und schnell sein, schreiben dieAu-
toren. mj.

Vorsicht beimFirmenlauf
Viele Betriebeförderndie Teilnah-
men ihrer MitarbeiteranFirmenläu-
fen. Stürzt jedoch ein Beschäftigter
bei demRennenund verletzt sich, so
stellt dies nacheinemUrteil des Sozi-
algerichts Dortmundkeinen Arbeits-
unfall dar.Ein solches Rennen sei
nicht als Betriebssportzuwerten, da
dieser Ausgleichs- anstattWettbe-
werbscharakter besitzen undregel-
mäßigstattfinden müsse. Auch wenn
der Arbeitgeber für denLauf werbe
undgemeinsameTrikotszur Verfü-
gungstelle,seiernicht al sOrganisa-
torzusehen (Az.:S17 U237/18).mj.

STUTTGART.Künstliche Intelligenz
(KI) wirdauchinder Medizin immer
wichtiger,sei es als Gesundheitsroboter,
in derTelemedizin oder bei der automati-
schen Bildanalyse. Allerdings isthäufig
unklar, in welchemrechtli chen Rahmen
sichAnwendervonKIbewegen–auch
deshalb,weil sie ungewisse Ergebnisse lie-
fern kann. Letztendlichhandelt es sich
um eineKombinationvonLogik,Statistik
und Informatik.Durch dieseKombinati-
on und die enormgesteiger te Rechenka-
pazitätkann KI ausgroßen Datenmengen
allgemeine Musterund Zusammenhänge
entdecken, die selbstMenschen bisher
verborgengeblieben sind.
Wird KI-Softwarezumedizinischen
Zweckeneingesetzt, istsie automatisch
Medizinprodukt undzertifizierungspflich-
tig. Dochwann dientsie einem medizini-
schen Zweck? Produktehabenkeinen me-
dizinischen Zweck, wenn sie nur zur Ge-
sunderhaltunggesunder Nutzer beitra-
gen, wieetwaGesundheits- oderFitness-
Apps auf SmartWatches. Andersist es,
wenn Ärztemit Hilfevon KI Krankheiten
diagnostizieren und behandeln. Sokön-
nen Röntgenbilder mit Hilfeder dazuge-
hörigen Datenbanken auf Musteranaly-
siertwerden, die auf Krankheiten schlie-
ßen lassen.Auchbei riskanten Situatio-
nen wie Operationenkann die KI zurNa-
vigation hinzugezogenwerden.
Umso wichtiger istdie Sicherheit –
dochhier gibt es Herausforderungen:
Wenn Softwareselbstlernend eigene
Mustererrechnetund eigene Regeln
schafft,wie kann der Menschsicherstel-
len, dassauf ihnen basierende Entschei-
dungenkorrekt sind? Andersformuliert:
Wiekommen wir zu einer sicheren,ver-
trauenswürdigen KI?Umfür medizini-
sche Zwecke eingesetztwerden zukön-
nen, mussSoftwarenachden Regelungen
des Medizinprodukterechts zertifiziert
werden. In der EU übernimmtdas typi-
scherweise der Herstellergemeinsam mit
einer sogenannten BenanntenStelle, eine
ArtMedizinprodukte-TÜV.Inden Verei-
nigtenStaaten gibt es mit derFood and
DrugAdministration (FDA) sogar eine ei-
gene Behörde, die bereits einigeKI-basier-
teMedizinproduktezugelassen hat.

Istdie Softwareals Medizinprodukt
ausgelegt, musssie in der EUkünftig die
Anforderungen der neuen Medizinpro-
dukte-Verord nung erfüllen. Danachmüs-
sen Medizinprodukte mit programmierba-
renElektroniksystemen so konzipiert
sein, dasssie dieWiederholbarkeit, Zuver-
lässigkeit und Leistung entsprechend der
bestimmungsgemäßen Verwendung ge-
währleisten. Der Hersteller mussalso
nachweisen, dassdie KI denproduktbezo-
genen und anwenderbezogenen Kriterien
gerechtwird.Dadie SoftwarejedochEnt-
scheidungen aufgrund eigenerRegeln an-
hand selbstgeschaffener Mustertrifft, ist
sie auchfür ihre eigenen Programmierer
eine ArtBlackboxmit ungewissen Ergeb-
nissen–insbesondere,wenn die KI in der
Praxis nochweiterlernt, sichkontinuier-
lichanpasst und so ihreLeistungverän-
dert. Die Folge: Das Medizinprodukt
müsstebei jederVeränderung neu zertifi-
ziertwerden. Bislang istdie KI dahervon
der FDAals Medizinprodukt nur zugelas-
sen worden, wenn sie mit „eingefrore-

nen“ Algorithmen (lockedalgorithms)
funktioniert, also nicht mehrweiterlernt.
So weit zurZulassung: Dochwer is tver-
antwortlich,wenn das Programmfalsch
diagnostiziert? Der Arzt trägt dieVerant-
wortung für dieAuswahl der Therapiezie-
le und -mittel, also auchfür dieAuswahl
der richtigen KI. Der Hersteller des Medi-
zinprodukts haftetwiederum dafür,dass
die KI imRahmen der Leistungsbeschrei-
bung richtig funktioniert. Letztendlich
liegt diefinale Entscheidung beimPatien-
ten. Er mussnachärztlicherAufklärung
in die Behandlung unterVerwendung der
Technik einwilligen.
Zusammengefasst:Künstliche Intelli-
genz hat in der Medizin enormesPotenti-
al. IhreRegulierung mit dem Ziel der
Transparenz undKontrollevonQualität,
Leistung undUnbedenklichkeit istein
wichtiger Meilenstein zur Implementie-
rung dieser innovativenTechnologie.

DerAutor istAnwalt bei EY Law.

DÜSSELDORF. Der Boom am Markt
für Fusi onen undÜbernahmen (M&A)
hält weiter an:Unternehmen sowie Pri-
vate-Equity-Gesellschaftenverfügen
über freie Liquidität inRekordhöhe,
und aktivistische Aktionäre treiben
strukturelleVeränderungen inUnter-
nehmenvoran. Insbesondereder Markt
für öffentlicheÜbernahmenwar 2019
mit insgesamt29Verfahren außerge-
wöhnlichaktiv –15waren es im Jahrda-
vor. Zunehmend bilden sichhierbei Bie-
terkonsortien, um ein Angebotfür die
Zielgesellschaftabzugeben. Prominen-
te Beispiele aus dem letzten Jahr sind
die letztlichgescheitertenÜbernahme-
versuchevonScout24 durch Hellman &
Friedman und Blackstone sowievonOs-
ramdurch Bain und Carlyle. Darüber
hinaus beteiligen sichbei großvolumi-
genÜbernahmenvonFinanzinvesto-
renregelmäßigweiter eParteien an der
Finanzierung, ohne selbstals Bieterin
Erscheinung zu treten. Eine solcheKon-
struktion wurdeetwa für die Beteili-
gung deskanadischen InvestorsCPPIB
an derÜbernahmevonAxelSpringer
durch KKRgewählt.
Solche Investments unterscheiden
sichhinsichtlichdes Umfangs der dem
Ko-Investor eingeräumten Mitwir-
kungsbefugnisse.Teilweise wirddiesen
eineRechtsstellung eingeräumt, die ei-
nemKommanditistenvergleichbar ist,
so dasssie bei Geschäftsführungsmaß-
nahmenkein Mitsprache-, sondernal-
lenfalls ein Informationsrecht haben
(passivesKo-Investment). In anderen
Fällen übenKo-Investoren hingegenge-
meinschaftlichKontrolleüber die jewei-
ligeBietergesellschaftund somit über
die Zielgesellschaftaus. Ein solches ak-
tivesKo-Investment setzt regelmäßig
eine umfassendeAbstimmung über die
AusübungvonStimmrechten sowie die
Besetzungdes Managements und dieFi-
nanzierung des Angebotsvoraus.
Übernahmerechtlichmacht es einen
erheblichenUnterschied, ob einKo-In-
vestor als aktivoder passiv zuqualifizie-
renist.Sowerden nur den Aktiven die
Aktiender Zielgesellschaftjeweils in
voller Höhe zugerechnet.Dies löstzum
einenwertpapierhandelsrechtliche Mel-

depflichten aus. Außerdem mussso
kein neues Angebotunterbreitet wer-
den,wenn die übrigenKo-Investoren
später aussteigen unddie gemeinschaft-
licheKontrolle in eine alleinigeüber-
geht.
Darüberhinaus sind Erwerbevon Ak-
tien der Zielgesellschaftdurch aktive
Ko-Investoren und mit ihnengemein-
schaftlich handelndePersonen und ihre
Tochtergesellschaftenfür die Ermitt-
lung des den Aktionärender Zielgesell-
schaftzuzahlenden Mindestpreises zu
berücksichtigen. Damit die Bundesan-
stalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) die Einhaltungder Mindest-
preisvorschriftenprüfenkann, müssen
die Angebotsunterlagen die Beteili-
gungskettender aktivenKo-Investoren
bis zu ihrem jeweiligen ultimativkon-
trollierenden Gesellschafteraufführen
sowie sämtlicheTochtergesellschaften
innerhalb dieser Gruppe. Das istein er-
heblicherAufwand und nimmt häufig
einenwesentlichenTeil derVorberei-
tungszeit für die Angebotsunterlagein
Anspruch.
AufpassiveKo-Investments trifft all
dies nicht zu. Sie sind daher aus Bieter-
sicht attraktiv,haben sie dochauf den
Prozessder Vorbereitung und Durchfüh-
rung eines öffentlichen Angebotskaum
Einfluss. Für Ko-Investoren kann es
aber abhängigvonihremFinanzierungs-
beitrag unbefriedigend sein,keine Mit-
entscheidungsrechtezuerhalten. Bei
Angeboten, die zwecks Widerrufder
Börsenzulassung abgegeben werden
(Delisting), kann dieser Zielkonflikt
aufgelöstwerden, indem demKo-Inves-
toraufschiebend bedingt auf dasWirk-
samwerden des DelistingKontrollrech-
te eingeräumtwerden. Aufdiese Weise
wirdeine Angebotspflicht desKo-Inves-
tors vermieden, da das Übernahme-
rechtnachDelistingkeine Anwendung
mehrfindet. Abhängigvonder konkre-
tenAusgestaltungkönnen Aktienerwer-
be desKo-Investorsaber für die Ermitt-
lung des Mindestpreises beim Delis-
ting-AngebotBeachtungfinden.

DieAutoren sindPartner bei Latham&Wat-
kins.

RECHTUND STEUERN


I


mmer wiederkommt es zu Angrif-
fenauf Serverund die digitale Infra-
struktur.Dabei häufen sichAtta-
cken, die mittels eines eingeschleus-
tenSchadsoftware Datenbeständever-
schlüsseln, um ein Lösegeld zu erpressen.
Auch öffentliche Einrichtungenmüssen
auf solche Angriffeschnell reagieren:Wie
istder digitaleAngreifervorgegangen?
Sollen die Systeme abgeschaltet werden?
DarfimErpressungsfall Geldgezahltwer-
den? Gemeinsammit den Sicherheitsbe-
hörden raten diekommunalenSpitzenver-
bände nungrundsätzlich vomZahlen ei-
nes Lösegelde sab. Klar müsse sein, dass
kommunaleVerwaltungen nicht erpress-
bar seien,teilenStädtetag, Städte- und
Gemeindebund sowie Landkreistagmit.
Sonsterhielten Kriminelle Anreize, ihre
Handlungenfortzusetzen: „Für derartige
Angriffeauf dieFunktionsfähigkeit kom-
munaler Dienstleistungen, die Datenvon
Bürgerinnen und Bürgern und deren Steu-
ergeld, musseine Null-Toleranz-Politikgel-
ten.“
Daneben lautet der Rat, jedenErpres-
sungsversuchanzuzeigenund die Compu-
tersicherheitsbehörden der Länderoder
de sBundes zu informieren. Dasgeht aus
den Empfehlungen für denUmgang mit di-
gitalen Attacken inkommunalenVerwal-
tungen hervor, dendie dreiKommunalver-
bände zusammenmit dem Bundeskrimi-
nalamt (BKA) und dem Bundesamt für Si-
cherheit der Informationstechnik(BSI)
am Dienstagveröf fentlicht haben.
In Deutschlandwarenzuletztvermehrt
öffentliche InstitutionenvonHacker-An-
griffenbetroffen: Die Stadtverwaltung
Frankfurtschlossdaraufhin ihreInternet-
seite.Das KlinikumFürth wies teilweise
Patientenab. Das Berliner Kammerge-
richtist seit Monatennicht vollständig per
E-Mail erreichbar,und dieUniversität in
Gießenstellteden BetriebvonInternet
und E-Mail-Systemen an der Hochschule
ein.„Persönlichrate ichauchvon Löse-
geldzahlungen ab, aber das istein eherge-
neralpräventiverRat“, sagteMartin Schall-
bruch,stellvertrete nder Direktor des Digi-

tal Society Instituts der privaten Hoch-
schule ESMT Berlin.„Tatsächlichkenne
ichdeutscheUnternehmen, die erfolg-
reichgezahlt haben und wieder an ihreDa-
tenkamen.“Auch in denVereinigtenStaa-
tenhabenGemeinden schongezahlt.
Vorvier Jahren zahlteinDeutschland
die Gemeinde Dettelbachein Lösegeld,
um nach einem digitalen Angriff wieder
auf Daten zugreifen zukönnen.Nach den
Berichten hattesichaneinem Morgenauf
einem Computer der Stadt eine Schadsoft-
ware aktiviert,die einVirenscannerrund
eine Stundespäter bemerkte.Zu demZeit-
punktwardas Netzwerkjedoch schon infi-
ziert, undgroßeTeile des Computersys-

tems in derVerwaltungfielen aus. Die
Stadt zahltedaraufhin 490 Euroinder Di-
gitalwährung Bitcoinund konnteauf ei-
nen Teil der Daten wieder zugreifen. Die
Stadtwerke baten dieKunden dennoch
um Kopien der Jahresabrechnungen für
Stro mund Wasser,umdie Daten abzuglei-
chen.
Bis vorwenigen JahrenwarenHacker-
Angriffeauf Unternehmenfokussiert, de-
rengestohlene Daten einen Marktwert
wie Kreditkartennummernhaben, berich-
tetKarsten Nohl, Geschäftsführender Ge-
sellschafter der SecurityResearch Labs
GmbH.Seitherhat sichdas Beutespek-
trum kriminellerHackerstarkerweitert.

Als Grund nennt er die Erpressungstroja-
ner (Ransomware), mit denen die Daten
verschlüsseltwerden. Statt die Daten zu
stehlen, um sie an Drittezuverkaufen,
wollen Kriminelleverschlüsselte Daten
wieder an das betroffene Unternehmen zu-
rückverkaufen. „DieseLösegelder werden
regelmäßig auchvon öffentlichen Institu-
tionen bezahlt, diekeine ausreichenden
Notfallpläne haben“, sagtNohl. Das Auf-
kommen derVerschlüsselungs-Software
führt er auf unzureichende Sorgfalt beim
Aufsetzen undWarten vonComputersys-
temen zurück. Bishergezahltes Lösegeld
sei eineErinnerung, dieses Geld direkt in
die Absicherung der Systemefließen zu
lassen.
Grundsätzlichhälteresfür richtig,Kri-
minellen zu signalisieren, dasskein Löse-
geld gezahltwerde. Aber in manchenFäl-
len sei esrichtig zu zahlen. „Spätestens
wenn Leib und Leben auf dem Spielste-
hen,wenn Krankenhäuser oder kritische
Infrastruktur im Betriebgestörtwerden,
isteine generelle Lösegeldverweigerung
nichtmit den Sorgfaltpflichten der System-
betreibervereinbar“, sagt Nohl.
Im Fall vonDettelbach warnte schon da-
mals die örtlichePolizei davor, in einem
ähnlichen Erpressungsfall wie dieStadt
zu zahlen. Zwar sei es nachvollziehbar,
dassBetroffene aus wirtschaftlichen oder
pragmatischen Gründen im Einzelfall
zahlten. Dochwer einmal aufForderun-
geneingeht,solltedas Risikobedenken,
auchinZukunftOpfer derStraftäter zu
würden.Zudemgebe eskeine Garantieda-
für,dassDaten tatsächlichwieder ent-
schlüsselt werden. Laut Holger Münch,
Präsident des Bundeskriminalamtes, blei-
ben in vielenFällen Datenverschlüsselt,
und dieTätersetzen ihreStraftaten unge-
hindertfort. Er plädiert dafür,das Muster
zu durchbrechen, indem dieKommunen
die Behörden alarmieren und eineStraf-
verfolgung ermöglichen.
Martin Schallbruch sieht die Cyber-Be-
drohungslageals sehr hoch an.Undsie
steigtweiter an, dazuträgt bei,dassdie
Anzahl der Schwachstellen in Hardware
und Softwarezunimmt:„Angesichts der
schnellenInnovationsgeschwindigkeit di-
gitaler Produktegelingtesnicht, das Si-
cherheitsniveau der Geräteund Program-
me zuverbessern“, sagt er,der im Bundes-
innenministerium für die Cyber-Sicher-
heit zuständigwarund auchdas BSI beauf-
sichtigte.Zudemwerden für Cyber-Angrei-
ferauchkleine und mittlereEinrichtun-
genzunehmend interessant,weil deren
Computersicherheitoftnichtausreicht.
„Sie sind typischerweise aucheher bereit,
Erpressungsgelder zu zahlen.“ Für öffentli-
cheEinrichtungenkomme hinzu, dassde-
renComputersysteme verschieden und
oftveralt et seien.

Im OPverantwortetder Mensch–nicht die Maschine. Foto: dpa

chs. PARIS.In denAugendes französi-
schenWirtschafts- undFinanzministers
Bruno Le Maire soll das Coronavirus
Anlasssein, um dieglobalisierten Liefer-
ströme zu überdenken. „Es isterforder-
lich, bestimmteökonomischeund tech-
nologische Geschäftsbereiche zurückzu-
holen“,sagteLeMairemit Bezugauf
FrankreichamDienstag inParis. Die
französischeRegierung betreibe diese
Strategie derWiederansiedlungstrategi-
scher Industrien schon länger,wie etwa
die Anstrengungenbei der Batteriepro-
duktionfür Elektroautos zeige. Doch
nun müssten diese Bestrebungenver-
stärkt werden.
Auch „im BereichMedikamentewird
das nungeschehen“,kündigteLeMaire
an. DennFrankreichsei bei wichtigen
Medikamenten-Wirkstoffenzu80Pro-

zentvon Lieferungen aus dem Ausland
abhängig undzu40Prozentaus China,
sagteLeMaire.
Zuvorhatteder Minister schonge-
sagt, dass„die Epidemie die Gesamtla-
ge der Globalisierung verändert. Sie
zeigt, dassLieferschwierigkeiten in be-
stimmtenWirtschaftsbereichenstrategi-
sche Problemebereiten.“ DieRegierung
wolle den französischen Herstellern hel-
fen, ih re Lieferanten zu diversifizieren,
kündigte er an.Wiedas konkretgesche-
hen soll, will dasFinanzministerium in
denkommendenWochen ausarbeiten.
In denvergangenenTagensind imZuge
der Coronavirus-Krise inFrankreichver-
mehrt die Befürworterder Globalisie-
rung wie die Industriestaatenorganisati-
on OECDoder dieWTOkritisiertwor-
den.

DigitalerStillstand: Ein Bürgeramt inFrankfurtwar vorübergehend zu. FotoHelmutFricke

DasProgrammals Medizinprodukt


Maschinenlernen in der Medizin istvielversprechend und heikel–und für


Regulatoren eine Herausforderung. VonHeinz-UweDettling


Akti voder passiv


Bei Ko-Investitionen entscheidetdie Rollenvertei-


lung. VonTobias Larischund Sebastian Goslar


LUXEMBURG(dpa).Nach einemUr-
teil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)istGooglein Ungarn zu Un-
rechtmit einerMillionenstrafewe-
geneinerfehlendenAnmeldungbe-
legtworden. DieRichter monierten
am DienstaginLuxemburg, dassUn-
garn ausländischeWerbetr eibende
andersbehandele als inländische.
DeramerikanischeKonzern, dessen
europäischeTochtergesellschaftin
Dublin sitzt,hatteaus SichtUngarns
seineWerbeeinnahmen nicht recht-
zeitiggemeldet. Sie werden inUn-
garn mit einerWerbesteuer belegt.
Daraufhin verhängten die ungari-
schen Behörden zunächst ein Buß-
geld vonrund 31 000 Euro. Inner-
halbwenigerTage kameine weitere
Strafeüber etwa 3,1 Millionen Euro
dazu, der mögliche Höchstbetrag.
Diese Strafzahlungen sind dem
EuGHzufolgeweit höher als für in-
ländische Unternehmen mit dem
gleichenVergehen. Gleichzeitig sei-
en dieFristenfür die Einhaltung der
Vorschriften kürzer.Die Stra fenver-
stoßen aus Sicht des Gerichtshofs da-
her gegenEU-Recht.Sie seien eine
unverhältnismäßigeund somit nicht
gerechtfertigteUngleichbehandlung.
Das beschränkeden freien Dienst-
leistungsverkehr.
In zweiweiterenUrteilen billigten
sie Sonderste uernauf dieUmsätze
vonTelekommunikations- und Einzel-
handelsunternehmen (Rechtssachen:
C-482/1, C-75/18und C-323/18).

FEHMARN (dpa).Autos und Eisen-
bahnzügesollenzwischen der Insel
Fehmarnund dem schleswig-holstei-
nischenFestlandkünftig durch einen
Tunnelfahren. Dies teilte die Deut-
sche Bahn am Dienstag mit.Damit sei
eine optimale Lösung für eine neue
Querung amFehmarnsundgefunden
worden. Das Bundesverkehrsministe-
rium, das Land Schleswig-Holstein
und die Deutsche Bahn hättensämtli-
cheVariantenverglichen und sichfür
einenAbsenktunnel fürStraße und
Schiene entschieden. Die Baukosten
betragen den Angaben zufolge
Millionen Euro.FürFußgänger,Rad-
fahrer und langsamenStraßenverkehr
soll die markantealteFehmarnsund-
brücke erhalten bleiben.
Der neue 1,7 KilometerlangeAb-
senktunnel sollvier Fahrstreifen für
die Straße undzweiGleise für die Ei-
senbahn aufnehmen. Die Inbetrieb-
nahme istfür 2028 zusammen mit
dem dänischenFehmarnbelttunnelge-
plant.Absenktunnel bestehen aus am
LandgefertigtenRöhren, die auf den
Gewässergrund abgesenkt werden.
DerNeubau wirderforderlich,weil
die 1963 eröffnete Straßen- und Eisen-
bahnbrücke nach der Inbetriebnahme
des geplantenFehmarnbelttunnels
zwischen Deutschland und Däne-
markzum Nadelöhr werden wird.
Über die Pläne für einenTunnelhat-
tenzunächstdie „Lübecker Nachrich-
ten“ und der NDR berichtet.

KeinLösegeldfürHacker


Google siegt


im Steuerstreit


Neuer Tunnel


nachFehmarn


Frankreichwill wegenCorona


Globalisierung zurückdrehen


Finanzminister: Geschäftsbereiche zurückholen
Verbände und

Sicherheitsbehörden


ratenKommunen davon


ab, digitalenErpressern


nachzugeben.


VonJan Hauser,


Frankfurt


SEITE 16·MITTWOCH,4.MÄRZ 2020·NR. 54 Wirtschaft FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG

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