Frankfurter Allgemeine Zeitung - 22.02.2020

(C. Jardin) #1

SEITE 26·SAMSTAG, 22.FEBRUAR2020·NR. 45 Finanzen FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG


 


 
 





    
   
    
 
      
 
        
 
  
 
  

 
  


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E


in gutes Anlagegewissen zu ha-
ben is tangesagt.Undsoist das
Investieren nachnachhaltigen
Kriterien derzeit dergrößteAn-
lagetrend. Dies zeigt nicht nur dieZahl
neuerFondsoder Anleihen, die beständig
an den Marktkommen. Entscheidend ist
vorallem das hohe Interesse der Investo-
ren.So hatsichalleindas inbörsengehan-
delten Indexfonds mit nachhaltigenStra-
tegieninvestierteVermögenaufdemHan-
delsplatzXetra laut Deutscher Börse im
Jahr 2019 auf dasRekordniveauvon23,2
Milliarden Euromehr alsverdreifacht.
UndnacheinerrepräsentativenUmfra-
ge der European BankforFinancial Ser-
vices (Ebase) denktimDurchschnittfast
die Hälfte aller Deutschen, dassdie Be-
deutungvonNachhaltigkeit in der Geld-
anlageinden kommenden zwölf Mona-
tennochzunehmen wird. ImVorjahr sag-
tendies noch 37 Prozent.Zudem zeigt es
sich, dassesein breiterTrend is t. Voral-
lem jüngereBefragt eimAlter vonweni-
gerals 40 Jahren und mit höheren Ein-
kommen sowie einer besseren Schulbil-
dung rechnen demnachmit wachsender
Relevanz nachhaltiger Anlagen.Zudem
plantlautderAnalyseimDurchschnittje-
der zweiteDeutsche, seinekünftigen In-
vestments danachauszurichten.
DieKriterienUmwelt, SozialesundUn-
ternehmensführung seien in derVerwal-
tung vonPortfolios der meistenAnlage-
klassen nicht mehr wegzudenken, sagt
auchDegroof Petercam AssetManage-
ment(DPAM)miteinemverwalteten Ver-
mögenvon37Milliarden EuroundSitz in
Brüssel. In Europawerdeschon fast jeder

zweit eEuroinnachhaltigen Investments
angelegt.Ein Treiber diesesZuspruchs
sei die oftbessereWertentwicklungvon
Anlagen mit sogenannten ESG-Kriterien
im Vergleichzut raditionellenAnsätzen.
ESG steht für „Environmental, Social
undGovernance“,also fürUmwelt,Sozia-
lesundLenkung.EineSchlüsselrollespie-
le die VermeidungvonVerlus ten, die aus
kontroversemVerhalten vonUnterneh-
menfolgten,sagtTomDemae cker,Fonds-
managervonDPAM. So zeigten Analysen
vonBank of America, dassdurch ESG-
Kontroversen allein im S&P 500 seit dem
Jahr 2014 einWert von550 Milliarden
Dollarvernichtet worden sei.
Dochalles hat zwei Seiten. Die hohe
Nach frage, ähnliche Investmentansätze
und die Bewertung großer ESG-Datenan-
bieterberge auchGefahren, sagt Dema-
ecker. Denn die meistenAnlagemittel
flössen in ESG-Produkte. Dieskönne vor
allem für Aktien mit den hier bestenRa-
tingseinendeutlichenAnstieg derBewer-
tungenmitsichbringen. Dabeimüssehin-

terfragt werden, ob dasNach haltigkeits-
verständnis im Markt nicht zumTeil noch
sehr eingeschränkt sei und ob die hohe
Bewertung einigerweniger Titelfunda-
mentalgerechtfertigt sei oder eben nur
eine Folgeder hohen Mittelzuflüsse.
Ein weiterer Fallstrick: Häufig ähnele
sichdie Herangehensweise derVermö-
gensver walter ,sagt Demaecker. Wenn je-
dochfastalledengleichenAnsatzverfolg-
tenund dieselben Indikatoren nutzten,
umESG-Chancen undRisiken einzuschät-
zen, steigeautomatisch das Interesse an
den Aktien mit der hier bestenBewer-
tung. Dies führezueinemNach frage-
trend, der sichimmerweiter verstärke.
Als Konsequenz schnitten die Aktien, die
durch das allgemeine ESG-Rasterfielen,
automatischschlechter ab, sagt Dema-
ecker. Das solltejedochnicht bedeuten,
solcheUnternehmenkomplett vomeige-
nen Investitionsradar zustreichen.
Der Fondsmanager kritisiertauchdie
ESG-Ratings selbst, die sichzustark auf
Offenlegung und Berichteüber entspre-

chende Kriterien in denUnternehmen
konzentrierten. Denn in derTatschnitten
gerade die Gesellschafteninden Be wer-
tungen am bestenab, die besondersviele
ESG-Daten offenlegten. Dies führedazu,
dassgroße Unternehmen, die üblicher-
weise mehr Informationen liefertenals
kleinere, die besserenRatings erhielten.
Dochhäufig seien kleinereund aufstre-
bende Gesellschaftenüberaus interes-
santeInvestments mit guten ESG-Wer-
ten, sagt derNach haltigkeitsexperte.
In großen Datenbanken würden diese
kleinerenTitelaber meistgar nicht abge-
bildet, sondernnurdiegroßenGesell-
schaf ten, sagt Demaecker.Daher ergäben
sichfür Fondsmanager,die ihre Aktien-
auswahl nicht nur nachRatings, sondern
auchnacheigenen nachhaltigen und fun-
damentalenKriterienbeurteilten ,lukrati-
ve Chancen.Überhauptzeigesich, dass
ein hohes Maß an Offenlegung nach
ESG-Aspekten nicht zwangsläufig zu ei-
ner besserenWertentwicklung führe. Die
eigeneAnalysenachhaltigerAnlagenkön-
ne insoferndazu beitragen, „Green-
washing“ zuvermeiden. Es sei wichtig zu
unterscheiden, ob einUnternehmen ein-
fach nur ESG-Maßnahmenpräsentiere
oder sichtatsächlichstark engagiere.
Nicht alle Kriterienfinden zudemglei-
chermaßen Berücksichtigung. Ein Blick
auf die ESG-Bewertungengroßer Daten-
anbieterwie Sustainalytics, MSCI und
ThomsonReuter szeige, dasshier voral-
lem das ThemaUmwelt beachtet werde,
während die AspekteSoziales undUnter-
nehmensführung oftnocheine unterge-
ordne te Rollen spielten,sagt Demaecker.
Umso wichtiger sei es, zu prüfen,welche
derdrei ESG-Säulenim Einzelfall tatsäch-
lichbesondersrelevant sei.ZumBeispiel
sollteein Softwareanbieterwie SAPeher
auf Mitarbeiteraspekte hin untersucht
werden, da hier Entwicklung und Service
stärkervom Faktor „Mensch“ abhingen
als vielleicht bei einemVersorgerwie
RWE, wo Kennzif fernzur Umweltund Re-
gulierungsaspekte viel wichtiger seien.
DietatsächlicheGüteeinesUnterneh-
mens in SachenNach haltigkeit lasse sich
schwerinzusammengeführtenWertener-
fassen, sagt Demaecker.Daher sei es
wichtig, dieVielfalt allerverfügbaren Da-
tenzuberücksichtigen und möglichstver-
schiedene Datenquellen zu nutzen.Nur
so kann mantatsächlichdie bes te nach-
haltigeAuswahl für einPortfolio treffen.

Viel Wind gemacht:Auch erneuerbareEnergien sind nicht nur positiv. Fotodpa

Die Fallstricke nachhaltiger Anlagen


smo.FRANKFURT.Nachdenumstrit-
tenen Vorgängen in der anstehenden
ÜbernahmevonOsram hat dieBundes-
regierung die in diesemFall genutzte
Gesetzeslücke gestopft. Dabeigeht es
umdieeinjährigeSperrfrist,dieeinBie-
ternacheiner gescheitertenOfferte für
einen neuerlichen Versucheinhalten
muss. Der österreichische Sensorher-
steller AMS hattedie Fristinder Mehr-
heitsübernahme Osrams mit einemfor-
malen Kniffumschifft.Von der Öffent-
lichkeit bisherwenig beachtet,hat das
Bundesfinanzministerium inzwischen
den entscheidendenParagraphen26 im
Wertpapiererwerbs-undÜbernahmege-
setz (WpÜG) ergänzt und damit die
AMS-Taktik fürkünftig eFälle unmög-
lichgemacht.
AMS warimvergangenen Jahr die
ÜbernahmeOsrams angegangen. Das
Unternehmen scheiterte mit einem ers-
tenAngebo tfür den Münchener Leuch-
tenhersteller und musstenachdem
Übernahmegesetzregulär ein Jahr bis
zum nächstenAnlauf warten. Doch
führte AMS für ein zweites Geboteine
neue Tochtergesellschaftins Feld.
Damit machtesichdas Unterneh-
men den bis dahin unvollständigen
Wortlaut desParagr aphen 26 zunutze.
Dorthieß es,der „Bieter“ habe dieFrist
zu beachten. Dagegenwarinanderen
Paragraphen vomBieterund gemein-
sam mit ihm handelndenPersonen die
Rede –imKernverb ündete Personen
oder Gesellschaften, die im Sinne des
Bieters agieren. Ähnlichwie AMSwar
im Jahr 2018 schon einmal die Deut-
sche BalatonAG vorgegangen, mit ei-
nem Teilerwerbsangebotfür den Phar-
maanbieterBiofrontera.
Im Oktoberteiltedas Bundesfinanz-
ministerium aufF.A.Z.-Anfragemit, es
prüfedie„ZweckmäßigkeiteinerErwei-
terung des Anwendungsbereichsvon
Paragraph 26 WpÜG“. Genau diese Er-
weiterung istinzwischen passiert, auch
Verbündete des Bieters sind nun einbe-
zogen.Rück wirkend gilt das nicht, des-
wegenhat dieNeuerungkeine Konse-
quenzen für denFall AMS/Osram.
Die Sperrfrist soll einUnternehmen,
das insVisier eines Erwerber geraten
ist, vorzulangerUnsicherheit schüt-

zen. Juristeninterpr etiertendas AMS-
Vorgehenunterschiedlich:Dieeinen be-
fanden, das Unternehmennutze nur
eine Lüc ke in ei nem schlampigformu-
liertenParag raphen. Dieanderen–dar-
unter Berater derOsram-Arbeitnehmer
–stellten dasVorgehen als unannehm-
bareUmgehung dar.Die IG Metall for-
derte die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, das
zweit eGebotzus toppen.
Die Aufsichtsbehörde sah sichaber
offenkundig an denformalen Gesetzes-
text gebunden und ließ das zweiteGe-
botunbeanstandet. Dabeifiel aber auf,
dasssie es nichtexplizit genehmigte–
sondernstattdessen eineZehn-Werkt a-
ge-Frist verstreichen ließ,wodurch die
Übernahme automatischgebilligtwur-
de. Diese passiveVariant ehatteeszu-
vornochnie gegeben.
Die Einjahres-Frist kennt imÜbri-
geneine andereAusnahme:wenn näm-
lichder Vorstand des Zielunterne h-
mens einer zweiten Offertezustimmt –
so geschehen imFall des Pharmakon-
zernsStada. DieFrageist,inwieweit
sichVorstände nachder Schließung der
Gesetzeslücke künftig vonselbstbeu-
genwerden –aus Angstvor In vestoren,
die auf derTreuhandpflicht derKon-
zernführung pochen und mit Klagen
drohenkönnten. „Da wirdesregelmä-
ßig Druckgeben vonAktionären, dass
der Vorstand dem Verzicht auf das
Sperrjahr zustimmt“, sagt Christoph
Seibt,Partner derKanzlei Freshfields
BruckhausDeringer,der dieAussage
ausdrücklichallgemeinverstanden wis-
senwill–nicht auf Osram bezogen. Die
Kanzlei hatteindem jüngstenFall den
Osram-Vorstand beraten.
AMS hatteAnfang Dezember ausrei-
chend Osram-Aktionärezur Annahme
des Übernahmeangebots bewegt, um
einschließlichder selbstamMarkt er-
worbenen Aktien auf mehr als 55 Pro-
zent Zugriffzuerhalten und somit die
selbstgesetzt eSchwelle zu erreichen.
Allerdings müssen erst nochmehrere
Kartellbehörden zustimmen. Im nächs-
tenSchritt streben die Österreicher ei-
nenBeherrschungs- und Gewinnabfüh-
rungsvertrag an und damit dievolle
Kontrolle.

AlsInvestorein gutes


Gewi ssen zu habenist


groß im Trend. Doch


folgen zu viele den


gleichen Ideen ,kann


dies vonNachteil sein.


VonKerstin Papon,


Frankfurt


Nach dem Fall Osram:Lücke


im Übernahmegesetzgeschlossen


BietermussSperrfrist nachOfferte einhalten

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