Süddeutsche Zeitung - 20.02.2020

(Sean Pound) #1
von michael kläsgen

München– Am vergangenen Donnerstag-
abend hat sich ein wahres Abstimmungs-
drama bei der Metro AG in Düsseldorf ab-
gespielt. Die Aufsichtsräte, zehn Arbeitneh-
mervertreter und zehn Arbeitgebervertre-
ter, waren zusammengekommen, um eine
für den Handelskonzern historische Ent-
scheidung zu treffen: Sollen die verbliebe-
nen 276 Großmärkte der SB-Warenhaus-
kette Real mitsamt aller 34 000 Mitarbei-
ter an einen russischen Finanzinvestor ver-
kauft werden, ja oder nein?
Eine Entscheidung musste her, jeden-
falls aus Sicht der Arbeitgebervertreter. In
wenigen Stunden, um 10 Uhr am nächsten
Morgen stand als nächstes Großereignis
die Hauptversammlung des Konzerns auf
der Agenda. Da wollte und musste Kon-
zernchef Olaf Koch ein für ihn positives Er-
gebnis verkünden. Und das konnte nur hei-
ßen: Ja, Real ist verkauft, zumindest zu 99
Prozent.


Also kam es zur Abstimmung. Doch die
verlief bei weitem nicht so, wie Koch sich
das gewünscht hatte. In den Reihen der
Aufsichtsräte regte sich Widerstand. Kein
Wunder: 10 000 Arbeitsplätze stehen auf
dem Spiel, wenn Real zum Spielball von Fi-
nanzinvestoren wird. Niemand weiß der-
zeit, was die Zerschlagung der Kette am En-
de wirklich bedeutet. Im Lebensmittelein-
zelhandel wird auch nichts besser werden,
die Konzentration wird weiter gehen, die
Tarifflucht anhalten – und auch für Metro
selber muss der Verkauf nicht unbedingt
etwas Positives bedeuten. Der Konzern ver-
liert an Einkaufsmacht, wenn Real nicht
mehr da ist.
Deswegen entschied sich eine Hälfte
der Aufsichtsräte, gegen den Verkauf zu
stimmen. Patt. Keine Entscheidung. Gro-
ßes Entsetzen und Nervosität bei Koch und
den Vorständen, die den Verkauf von Real
seit Monaten herbeisehnen und so wirken,
als wollten sie die Märkte einfach nur noch
loswerden – egal an wen.
Was nun? Die Entscheidung vertagen?
Geht nicht. Wie steht Koch dann am nächs-
ten Tag vor den Aktionären da?
Die einzige Lösung: Das Ergebnis korri-
gieren, sozusagen bis es stimmt. Wer nun,
erfüllt von einer gehörigen Portion Sarkas-
mus, meint, das erinnere ihn punktuell an
die Politik, irrt. Das Aktienrecht folgt ande-
ren Regeln, es hat insofern mit Demokratie
nur bedingt zu tun. Das sollte sich Jürgen
Steinemann zunutze machen.
Jürgen Steinemann ist seit nunmehr ge-
nau drei Jahren der Vorsitzende des Auf-
sichtsrats und sozusagen der wichtigste Re-


präsentant der Anteilseigner und somit
der Arbeitgeberseite. Am Tag drauf wurde
er von den Aktionären entlastet. Was
nichts anderes heißt, als dass sie ihm wie-
der das Vertrauen aussprachen. Doch
wenn manche Aktionäre von seinem Ver-
halten am Abend zuvor gewusst hätten,
vielleicht hätte der ein oder andere gezö-
gert oder anders entschieden.
Denn auch in der zweiten Abstimmungs-
runde hatte sich nichts geändert. Wieder
herrschte eine Pattsituation, 10:10. Keine
Entscheidung. Drama. Da entschied sich
Steinemann das Aktienrecht zu nutzen,
das ihn privilegiert. Es verleiht dem Auf-
sichtsratsvorsitzenden eine Zweitstimme
und ermächtigt ihn, für, nun ja, klare Ver-
hältnisse zu sorgen. Mit seiner Zweitstim-
me übertrumpfte Steinemann nach Infor-
mationen derSüddeutschen Zeitungaus
Unternehmenskreisen die Arbeitnehmer-
vertreter, die den Verkauf ablehnten.

Zu dem Zeitpunkt war es schon nach
zwölf Uhr in der Nacht zum Freitag, aber
Müdigkeit wollte bei den Aufsichtsratsmit-
gliedern nicht eintreten, vor allem nicht
bei denen, die sich um Metro, Real und die

Mitarbeiter sorgen. Was war in Stein-
emann gefahren? Was hat er davon? Fra-
gen, die bis heute offen sind.
Nicht jedes Abstimmungsverhalten in je-
dem Aufsichtsrat in jedem der vielen Unter-

nehmen in Deutschland ist bekannt, aber
dass nur dank einer Zweitstimme über das
Schicksal einer ganzen Unternehmens-
sparte entschieden wird, dürfte in den ver-
gangenen Jahrzehnten Seltenheitswert ge-
habt haben. Ein solches Verhalten ist zwar
durch das Aktienrecht legitimiert, aber es
widerspricht dem Geist der Mitbestim-
mung. Diese sieht die Einbeziehung der Ar-
beitnehmerseite bei wichtigen Entschei-
dungen vor. In etwa so steht es auch in der
Corporate-Governance-Erklärung der Me-
tro vom Dezember 2019. Gute Unterneh-
mensführung setzt auf Konsens. Wenn die
Arbeitnehmerseite bei Entscheidungen
dieser Tragweite jedoch mit einer Zweit-
stimme ausgebootet werden kann, wozu
dienen dann Mitbestimmung und Corpo-
rate-Governance-Kodices?
Der Real-Verkauf wirft weitere grundle-
gende Fragen auf. Am späten Dienstag-
abend verschickten die Metro AG und der

Finanzinvestor SCP Group zwar Vollzugs-
meldungen und fast überall war am Mor-
gen danach zu lesen und zu hören, der Ver-
kauf sei nun unter Dach und Fach. Doch da-
bei übersahen viele einen entscheidenden
Satz in der Mitteilung der Metro AG, die
„adhoc“ die Finanzmärkte über die Verein-
barung unterrichtete: Der lautet: „Der Ver-
tragsschluss steht unter dem Vorbehalt
der finalen Zustimmung des Board of Di-
rectors der börsennotierten Sistema
PJSFC.“ Kurzum: Die Verträge sind zwar
jetzt vom Notar beglaubigt. Rechtskräftig
vollzogen ist der Verkauf aber immer noch
nicht. Die diversen Gremien auf russischer
Seite haben bis Mittwochabend den Kauf
immer noch nicht endgültig genehmigt, ob-
wohl alles den Anschein hat, es sei nun al-
les endlich geklärt.
Ein Metro-Sprecher sagte dazu auf Anfra-
ge, der einschränkende Satz beziehe sich
„lediglich“ auf die Finanzierung des SCP-

Deals durch Sistema. Die Sistema PJSFC
steht für Sistema Public Joint Stock Finan-
cial Corporation. Das ist die englische Be-
zeichnung für die Holding von AFK Siste-
ma, ein russisches Konglomerat mit Sitz in
Moskau. Mehrheitseigner der Holding ist
der Oligarch Wladimir Jewtuschenkow,
der Vater des SCP-Charmans. Ohne seine
Einwilligung kann Sohn Felix Real nicht
kaufen. Die Holding teilte ihrerseits per ad-
hoc-Mitteilung mit, SCP Eigenkapital in
Höhe von bis zu 263 Millionen Euro bereit-
stellen zu wollen. Dem muss allerdings
noch das Kontrollgremium von Sistema Fi-
nance zustimmen. Das Management eines
Konglomerats kann kompliziert sein.
Die Metro hat aus ihrer Sicht jedenfalls
alles Erforderliche getan und glaubt, die
Real-Märkte endlich los zu sein. Natürlich
stehen noch diverse andere Genehmigun-
gen an, etwa die von den Kartellbehörden.
Das Drama, es könnte noch weitergehen.

München – Einige Entwicklungs- und
Schwellenländer könnten Deutschland
bald technologisch voraus sein. Zumindest
bei den Verkehrskontrollen: Etwa in Hon-
duras und in Peru werden derzeit Num-
mernschilder mit integriertem Chip getes-
tet. Die digitalen Kennzeichen sollen auto-
matisierte Kontrollen ermöglichen. In
Deutschland ist das aber derzeit noch um-
stritten, denn es gibt Bedenken beim
Datenschutz. „Szenario Gläserner Autofah-
rer“ nennt der größte Autoklub Deutsch-
lands (ADAC) den vorschnellen Einsatz von
Kennzeichen-Chips. Bevor intelligente
Nummernschilder hierzulande genutzt
werden könnten, müsse die Datensiche-
rung vorangetrieben werden, heißt es.
Dabei produzieren deutsche Firmen die
schlauen Schilder bereits. Zum Beispiel
der Kennzeichenhersteller Tönnjes aus
Delmenhorst. Mehr als vier Millionen der
digitalen Nummernschilder hat die Firma
schon hergestellt. „Durch die Chips kön-


nen Kennzeichen an Mautstellen per Scan
ausgelesen werden“, sagt Stephan Wüste-
feld, Vorstand des niedersächsischen Num-
mernschildproduzenten. Bestimmte Lese-
geräte identifizieren die Fahrzeuge dann
über die Chiptechnik. Auch Geschwindig-
keitsmessungen könnten so weiter digita-
lisiert werden.

Nicht nur striktere Datenschutzanforde-
rungen sind ein Grund, weshalb bislang
nur Schwellenländer die Nummernschil-
der mit integriertem Chip nutzen. Oft bau-
ten diese ihre Verkehrskontrollsysteme
erst auf, sagt Wüstefeld. So sei es einfa-
cher, gleich digitalisierte Systeme einzuset-
zen – ohne den Aufwand, bestehende Sys-
teme umzustellen. In Deutschland sei eine
Umstellung auf digitale Kennzeichen dage-
gen komplexer. Trotzdem gehört das Land

zu den Größen im Geschäft mit Kennzei-
chenrohlingen, die zumeist noch analog
funktionieren. „Deutschland ist einer der
Weltmarktführer bei der Rohlingherstel-
lung“, sagt Manfred von der Heyden, Vor-
stand des Bundesverbandes der Autoschil-
derfirmen und Fahrzeugdienstleister. Et-
wa sieben große Firmen dominierten den
deutschen Markt – die unter Endnutzern
weitestgehend unbekannt sind.
Dazu gehört auch Utsch. Nach eigenen
Angaben produziert die Firma aus Nord-
rhein-Westfalen zwischen 20 und 30 Milli-
onen Schilder im Jahr – je nach Projektla-
ge. „Das deutsche Kfz-Kennzeichen ist in
Bezug auf seine Technologie traditionell
eher einfach gehalten“, sagt ein Firmen-
sprecher. Allerdings liefere die Firma auch
viele ihrer Rohlinge ins Ausland. „Es gibt
durchaus Länder, in denen die gesamte
Produktion der nationalen Kfz-Kennzei-
chen durch eine Ausschreibung an ein ein-
zelnes deutsches Unternehmen vergeben

wird“, sagt er. Paraguay ist so ein Beispiel.
In das südamerikanische Land liefert Tönn-
jes nun 2,3 Millionen seiner jährlich rund
50 Millionen hergestellten Kennzeichen.
Alle offiziell zugelassenen Autos in Para-
guay fahren also bald mit Schildern aus
Deutschland. Hintergrund ist, dass der süd-
amerikanische Staatenverbund Mercosur,
zu dem unter anderem auch Argentinien,
Brasilien und Uruguay gehören, seine Auto-
kennzeichen vereinheitlicht. Gemeinsame
Schilder sollen die wirtschaftliche Einheit
der Staaten symbolisieren. Allerdings hät-
ten die Hersteller in Paraguay nicht genü-
gend Kapazitäten, um eine derart große
Menge Rohlinge zu produzieren, sagt Wüst-
efeld.
Tönnjes erhielt den Zuschlag für den na-
tionalen Auftrag und fertigt die Rohlinge
nun in Deutschland. Dabei ähneln die gro-
ben Vorgaben den EU-Normen für Kfz-
Kennzeichen: dazu gehört zum Beispiel
das blaue Feld am oberen Kennzeichen-

rand. In der EU findet dieser Blaustreifen
an der linken Schildseite Platz. Auch das
jeweilige Land muss auf dem Rohling
kenntlich gemacht werden. Die Maße der
Autoschilder entsprechen den EU-Vorga-
ben. Etwas künstlerische Freiheit lassen
diese aber doch. „Für die paraguayischen
Rohlinge haben wir einen Designer“, sagt
Wüstefeld. Die Behörden im südamerikani-
schen Land genehmigten dann den Ent-
wurf. Eine Firma in Paraguay prägt schließ-
lich die Buchstaben-Zahlen-Kombinatio-
nen auf die Platinen. Langfristig sei sogar
eine direkte Verbindung von Kennzeichen
und Konto denkbar – zum Beispiel für die
Zahlung von Mautgebühren, prognosti-
ziert Wüstefeld. Für einen Kontozugang
der Verkehrskontrollsysteme müsste die
Datensicherheit natürlich garantiert sein,
ergänzt er. Doch bis dahin ist noch ein wei-
ter Weg. Der Großteil der Kfz-Schilder auf
dem Weltmarkt ist derzeit noch analog
statt digital. jaqueline hadasch

Köln– Das Auto der älteren Dame stand
ungenutzt auf dem Hof. Eine Versicherung
für den Wagen hatte sie nicht mehr, denn
wegen ihrer angegriffenen Gesundheit
wollte sie nicht mehr fahren.
Doch dann setzte sich ihr Sohn ohne ihr
Wissen hinters Steuer. Er verursachte ei-
nen schweren Unfall und starb dabei, mit
ihm zwei Mitfahrer. Nach jahrelangem
Rechtsstreit entschied der Europäische Ge-
richtshof: Die Frau hätte eine Versiche-
rung abschließen müssen, denn das Auto
war nicht offiziell stillgelegt. Deshalb
musste sie den Angehörigen der anderen
beiden Unfallopfer 440 000 Euro Entschä-
digung zahlen. (Az. C-80/17)
Der Fall aus Portugal zeigt, dass eine Kfz-
Versicherung in der EU grundsätzlich
Pflicht ist, solange der Wagen nicht stillge-
legt ist. Trotzdem kommt es immer wieder
zu Unfällen mit unversicherten Fahrzeu-
gen. In Deutschland sind davon rund 6500
unterwegs, schätzt der Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV). Entweder hat der Fahrer die Prä-
mien nicht bezahlt, oder er handelt mit kri-
mineller Absicht.
Eine zentrale Statistik zu unversicher-
ten Fahrzeugen gibt es nicht. Zuständig
sind die Behörden in den Städten und Krei-
sen. Erlischt eine Versicherung wegen Kün-
digung oder nicht gezahlter Prämien,
macht der Versicherer dort eine Mittei-
lung. Die Stadt München erhält in jedem
Jahr zwischen 12 500 und 13 500 solcher
Anzeigen, 2019 waren es 12 850.
Wenn dann klar ist, dass der Wagen
wirklich nicht versichert ist, stellt die Stadt
ein Ermittlungsersuchen an die Polizei,


um das Fahrzeug stillzulegen. Findet sie
das Auto an der Meldeadresse des Halters
nicht, so muss sie danach fahnden. In Mün-
chen geschah dies 2019 genau 5235 Mal.
Der GDV geht bei seiner Schätzung da-
von aus, dass die meisten Autos nur sehr
kurz ohne Versicherungsschutz sind. Tat-
sächlich muss ein Versicherer nämlich
auch dann noch zahlen, wenn das Auto in-
nerhalb eines Monats nach Beendigung
des Vertrages in einen Unfall verwickelt ist.
Versicherer nennen das „Nachhaftung“.
Aber das ist kein Freibrief. „Die Nachhaf-
tung soll das Opfer schützen, nicht den Ver-
sicherungsnehmer“, sagt ein GDV-Spre-
cher. Trägt der Fahrer des unversicherten
Autos die Schuld an einem Unfall, be-
kommt das Opfer seinen Schaden ersetzt.

Der Versicherer fordert das Geld aber von
seinem Ex-Kunden zurück – auch bei teu-
ren Personenschäden.
Nach Ablauf der einmonatigen Nachhaf-
tung wird es für Unfallopfer schwierig.
Dann kann ein Unfall sogar zu einem Fall
von Staatshaftung werden. Andreas Krä-
mer, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus
Frankfurt am Main, hat schon mehrere Fäl-
le erlebt. Die örtliche Behörde ist haftbar,
wenn sie es nicht schnell genug geschafft
hat, ein Auto stillzulegen. Krämer fordert
dann Schadenersatz für seine Mandanten.
„Der Staat ist in diesem Fall wie die gegneri-
sche Haftpflichtversicherung.“
Wer ein Auto trotz Stilllegung weiterhin
fährt, begeht eine Straftat, erklärt Fachan-
walt Krämer. Verursacht er dann einen Un-
fall und schädigt einen Dritten, ist das ein
Fall für die Verkehrsopferhilfe (VOH) in Ber-
lin. Das ist ein Zusammenschluss von 25
Kfz-Versicherern, der Betroffene finanziell
unterstützt, wenn niemand sonst zahlt.
2019 zahlte die VOH nach 200 Unfällen mit
nicht versicherten Fahrzeugen.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Fahrzeug
nicht versichert ist, wenn ein nicht einge-
tragener Fahrer am Steuer sitzt. Leiht man
also einem Freund sein Auto, muss der Ver-
sicherer zahlen, wenn er einen Unfall bau-
en. „Das ist lediglich ein Verstoß gegen den
Versicherungsvertrag und führt zu einer
Prämien-Nachforderung und möglicher-
weise einer Vertragsstrafe“, erklärt Krä-
mer. „Regressforderungen gibt es nur in
wenigen Fällen, etwa wenn ich jemanden
ans Steuer lasse, obwohl ich weiß, dass er
keinen Führerschein hat oder betrunken
ist.“ katrin berkenkopf

Ein Frage der Haftung


Ist ein unversichertes Auto in einen Unfall verwickelt, wird es kompliziert für die Opfer


Der gläserne Autofahrer


Mautgebühren abrechnen oder die Geschwindigkeit kontrollieren? Möglich machen das digitale Kfz-Nummernschilder aus Deutschland. Eingesetzt werden dürfen diese aber bislang nur im Ausland


Ein Mann, zwei Stimmen


Donnerstagnacht vor einer Woche: Die Entscheidung zugunsten des Verkaufs der Real-Märkte fällt in der Aufsichtsratssitzung der Metro
extrem knapp aus. Den Unterschied macht der Vorsitzende Jürgen Steinemann. Er nutzt den Spielraum des Aktienrechts

Jürgen Steinemann
ist seit nunmehr
genau drei Jahren
der Vorsitzende des
Aufsichtsrats des
Metro-Konzerns und
spielte im entschei-
denden Moment
das Zünglein an der
Waage.FOTO: DPA

In Paraguay fahren bald alle
Autos mit digitalen Schildern

Mitternacht ist schon vorbei,


das Patt muss aufgelöst werden,


denken die Arbeitgebervertreter


DEFGH Nr. 42, Donnerstag, 20. Februar 2020 (^) WIRTSCHAFT 19
In Deutschland gelten die alten Num-
mernschilder. Digitale Kennzeichen sind
nicht erlaubt. COLLAGE: JESSY ASMUS / SZ.DE
Blick in einem Real-Markt auf ein Regal: 276 Großmärkte der Supermarktkette sollen verkauft werden, aber noch stehen wichtige Entscheidungen unter anderem in Russland aus. FOTO: ROLF VENNENBERND/DPA
Ein Unfall ohne Autoversicherung kann
teuer werden. FOTO: IMAGO IMAGES / HARTENFELSER
ANZEIGE
Träumen · Planen · Reisen
world-insight.de
Aktive Erlebnisreisen weltweit
in kleiner Gruppe.
Diese und weitere
Reisekataloge
können Sie unter
sz.de/reisekataloge
oder unter
Tel.: 089/21 83 – 10 60
bestellen.
Inhalte des Sonderthemas
Fakten: Das sollte man über Cloud-Computing wissen.
Glossar: Was ist eine Multi-Cloud, Cloud-Hosting, Blockchain, Edge
Computing, Robotic Process Automation (RPA) und Managed Services
und Künstliche Intelligenz (KI)?
Sicherheit: Sind die Daten wirklich sicher in der Cloud? Wie schützen
Unternehmen ihre Daten im weltweiten Netz?
Private Cloud: Immer mehr Privatleute lagern Dateien und Fotos in der Cloud.
Welche Möglichkeiten gibt es für sie? Wie vermeidet man unberechtigte
Zugriffe von Dritten?
Pro und Contra: In-House-Lösung oder Lösungen aus dem Netz? Wann ist
es sinnvoll, Geschäftsprozesse an einen Cloud-Dienstleister auszulagern,
und wann sollte man die Daten lieber im Unternehmen belassen?
Termine
Erscheinungstermin:



  1. März 2020
    Anzeigenschluss:

  2. März 2020


Kontakt
Süddeutsche Zeitung
Anzeigenverkauf Sonderthemen
Telefon (089) 21 83-
[email protected]
http://www.sz-sonderthemen.de
(Änderungen vorbehalten)

Digitale Wirtschaft -


Cloud-Computing

Free download pdf