Frankfurter Allgemeine Zeitung - 06.03.2020

(sharon) #1

Nachbarkann Bau einer


Brandwandverlangen


Steht derZustand eines Gebäudes im
Widerspruchzunachbarschützenden
Vorschriften, kann derNachbar die Be-
seitigung diesesZustandesverlangen,
wenn er hierdurch beeinträchtigt wird.
Fehlt baurechtswidrig eine Brandwand,
isteine solche zu errichten.Der stören-
de Eigentümerkann dies selbstdann
nichtverweigern,wenn damit ein ho-
her finanzieller Aufwand verbunden
ist, denn das Schutzinteresse desNach-
barnwiegt schwer.Bundesgerichtshof,
Urteil vom13. Dezember2019, Az. V
ZR 152/18.

MussWaldeigentümer


Wisentedulden?


Waldeigentümer können verpflicht et
sein, ausgewilderte Wisenteauf ihrem
Grundstück zu dulden. Dies giltgemäß
dem Bundesnaturschutzgesetz zumin-
destdann, wenn durch die Auswilde-
rung, die eine Maßnahme desNatur-
schutzes darstellt, die Nutzung des
Grundstücksnicht unzumutbar beein-
trächtigt wird. ImvomBundesgerichts-
hof (BGH) entschiedenenFall wurden
Wisenteineinem Projektgebietfreige-
setzt .Diese drangen auchindas angren-
zende Grundstückdes Klägersein und
verursachten dortSchäden. DieWisen-
te müsse der Eigentümer zwar dulden.
Die Schäden seien aber zu ersetzen.
BGH,Urteil vom19. Juli 2019, Az. V
ZR 177/17.

WieWohngeldrückstände


einzuklagen sind


Wenn nachder Gemeinschaftsordnung
einer Wohnungseigentümergemein-
schaf tder VerwalterWohngeldrück-
stände nachschriftlicherAbmahnung
einziehen und alle hierfür notwendigen

Maßnahmen treffendarf, is teine ohne
vorherig eAbmahnung erhobene Klage
gegenden säumigenWohnungseigentü-
mer unbegründet. Eine Mahnung ist
auchtrotz zahlreichervorangegangener
Säumnisse nicht entbehrlich. Es obliegt
nicht demVerwalter zu entscheiden, ob
künftig eine MahnungvorProzesserhe-
bung erforderlic hist.AmtsgerichtPots-
dam,Urteil vom12. Dezember 2019,
Az. 31C11/19.

Nils Flaßhoff,Rechtsanwalt in derKanzlei
Bethge,Hannover

Brandschutz: OhneNachweis


keineNutzung


BevorGebäude in Gebrauchgenom-
men werden dürfen, müssen alle nöti-
genBrandschutzauflagen eingehalten
und bescheinigtwerden. Is tdies nicht
der Fall, darfdas Gebäude nicht be-
nutzt werden, und dasVerbotkann von
der Bauaufsicht zwangsweise durchge-
setzt werden. Daran ändertsichauch
nichts, wenn die Behörde erst Jahre
nachNutzungsbeginn des Gebäudes ei-
nen fehlendenNach weis zum Brand-
schutz einfordert. Denn die Pflicht zum
Nachweis de rbestehendenBrandsicher-
heit liegt beim Bauherrnund nicht bei
der Bauaufsicht.Verwaltungsgerichts-
hof München, Beschlussvom 7.Novem-
ber2019, Az.9CS19.1273.

Rolle der Gutachter für das


Architektenhonorar


Vereinbaren dieParteien eines Archi-
tekten vertrages, dassbei Streitigkeiten
das Honorar durch einen Gutachter be-
stimmt und dessen Bewertung vonbei-
den Vertragsparteien akzeptiertwird,
sind dieFeststellungen des Gutachters
verbindlichund können in einem Ge-
richtsver fahren alleinauf of fenbar eUn-
richtigkeiten hin überprüftwerden.
Eine Partei warmit dem gutachterlich
festgestellten Honorarnicht einverstan-
den undklagte. Das Gerichtkonntekei-
ne schwerwiegenden Verfahrensmän-
gel, wie zum BeispielParteilichkeit des
Gutachters, erkennen und sah sichan
dessenFeststellungengebunden.Kam-
mergerichtBerlin,Urteil vom26. März
2019, Az. 27U151/17.

PhilippWegner,Rechtsanwalt in der
Kanzlei Bethge,Hanno ver

RECHTECK


D


er britische Immobilienmarkt
leidetbei Eigentumswohnun-
genseit kurz em unter einem
ungewöhnlichen Phänomen:
der Furcht, die Metall- oderKunsts toff-
verkleidungen der Häuserkönnten bren-
nen. Eigentumswohnungen in solcherart
verkleidetenHäusernlassen sichderzeit
meistgar nichtverkaufen. Das hat nichts
mit mangelnderNachfrag enachWohnun-
genzutun und gilt ausdrücklichauch
nicht fürWohnungen in Blocks,deren
Fassaden lediglichverputzt oderverklin-
kert sind. Defactosind damitvorallem
Eigentumswohnungen in Großstädten un-
verkäuflich. Denn dortdominieren die
Außenverkleidungen aus Metall oder
Kunsts toff bei hohen Gebäuden klar.In
London gibt es beispielsweise mehrere
tausend solcher Bauten.
Die Furchtvor brennendenFassaden,
aus der die Probleme beimVerkauf sol-
cher Immobilienresultieren, isteine Reak-

tion auf die Grenfell-Tower-Brandkata-
strophe von2017, bei der 72 Menschen
ums Lebenkamen. Das für Sozialwohnun-
gengebauteHochhauswarmit Alumini-
um-Composit-Material (ACM) verklei-
det. Dies hattesich–völlig andersals er-
wartet –als hochgradig brennbar erwie-
sen. Allein in mehr als 550 Londoner
Hochhäuserngibt es diese Artder Fassa-
denverkleidung immer noch. Die Eigentü-
mer dorttrifftnicht nur derWertverlust
ihrer Wohnungen, siefinden auchkeine
Käufer .SolcheFassadenverkleidungen
stehen jeder Hypothekenvergabe im
Wege.Denn Geschäftsbanken, spezielle
Hypothekenbanken und andereDarle-
hensgeber wieetwa Versicherungsunter-
nehmen verlangen heuteausnahmslos
eine Bescheinigung über die Brandsicher-
heit derFassaden. Im Spätherbst2019 ist
in Bolton ein mit Laminat-Material au-
ßen verkleidetesStudentenwohnheim in
Brandgeraten. Das hat die Ängste der Be-
wohner solcher Gebäudeweiter geschür t.
Inzwischen gibt es in Großbritannien des-
halb eineganze Anzahlvonhohen Wohn-
gebäuden, dierund um die Uhr über eine
eigeneFeuerwacheverfügen.
Die naheliegende Lösung, dieFassa-
den vonFachleuten auf ihreFeuergefähr-
lichkeit hin überprüfen und bewerten zu
lassen, istinder Praxis allerdingskeines-
wegs so einfach.Zumeinen gibt es nicht
viele Unternehmen oderstaatlicheStel-
len, die dieseAufgabe für Privateüber-
nehmen.Zumanderen haben sichdie Kri-
terien für dieFeuersicherheit in jüngerer
Zeit immer wiedergeändert. Damitkann
die Sicherheitsbescheinigung für eine Ei-
gentumswohnung längstüberholt sein,
ehe sichauchnur ein einziger Käufer
oder ernsthafterInteressent gemeldet
hat.Die spanische Bank Santanderetwa,
die in Großbritannien zu dengroßen Kre-
ditgebernfür Privatleutezählt, erklärt,

sie benötigedie „Bestätigung, dassdas
Gebäude in Übereinstimmung mit den
neuestenRichtlinien derRegierunggetes-
tetworden ist“. Das gilt für alle Gebäude
mit mehr als sechs Etagen und hat den
Pferdefuß, dassdie „neuestenRichtlini-
en“ eben häufig und starkwechseln.
Lloyds Banking Groupverhält sichwe-
sentlichhärter:„Gegenwärtigwerdenkei-
nerlei Hypotheken fürWohnhäuser mit
Außenverkleidung angeboten“, heißt es
auf Anfrage.
Zu den Schwierigkeiten, mit denen
sichdie Besitzer auseinandersetzen müs-
sen, die ihreEigentumswohnungverkau-
fenwollen,gehörtauchdie manchmal
heikleFrage: Werkann eigentlichsoeine
Überprüfung der (Feuer-)Sicherheitbean-
tragen? Nicht seltenstehen dieWohn-
blocksauf Erbpachtgelände.Indiesen Fäl-
len kann nur der Grundstückseigner die
Überprüfung beantragen. In anderenFäl-
len, in denenkeine Erbpachtgegeben ist,
kann lediglichder Verwalter des jeweili-
genGebäudes dieÜberprüfung in die
Wege leiten. Dazu aber bedarfesmeistei-
ner Zustimmungwenigstens der Mehr-
heit der Eigner derWohnungen. Einge-
wisses Hindernis istauch, dassdie Über-
prüfungen ausgesprochen teuer sind.
Dazu trägt bei, dassdie Zahl der potentiel-
len Auftraggeber vielgrößer als dieKapa-
zität der Anbieterist. Das treibt die Preise
in die Höhe. Nichtweniger preistreibend
istjedoch, dassdie Überprüfung derFeu-
ersicherheitrecht aufwendig ist. Dabei
müssen anverschiedenen Höhen des zu
überprüfenden GebäudesTeile derFassa-
denverkleidung abmontiertund an ein
Prüflaboratorium eingeschickt werden.
Das istnicht nurteuer,sondernerfordert
auchgeraumeZeit.
Undliegt schließlich ein positivesFeuer-
sicherheitszeugnisvor, istdessen prakti-
scherNutzen häufignichts wert.Einzelne

Banken lehnen dann zwar eine Hypothek
nicht mehrprinzipiell ab.Aber sie setzen
bei der Bewertung des Objekts dessen
WertwegenderExistenz vonFassadenver-
kleidungen als so niedrig an, dassdie Be-
leihungkeinen Sinnmehr macht. Gerade
in London hat es schon vieleFälle gege-
ben, in denen derWert solcherWohnun-
genschlicht und einfach auf „null“ge-
schätztwurde. Undwer schließlichwider
Erwarten docheinen potentiellenKäufer
findet, derkeine Hypothek benötigt, der
hat einigeChancen,nochbeim Notar auf
hartnäckigenWiderstand zustoßen,weil
dieser das Risikofür denKäufer als unver-
antwortlich hocheinschätzt.Als Konse-
quenz bleibt dann für denglücklosen Eig-
ner der Eigentumswohnung nur der Aus-
zug und die anschließendeVermietung
der altenWohnung–zueiner wegender
Brandgefahr sehr niedrigen Miete.

dpa. STUTTGART/RAVENSBURG.
Das ehemalsstattliche Haus im Dorfzen-
trum macht einen traurigen Eindruck.
Der Putz blättert, die zerbrochenenFens-
terscheiben sind mit Bretternverram-
melt, durch die Bodenplatten am Eingang
bahnt sichdie Natur ihrenWeg. An der
mit Spinnweben überzogenen Eingangs-
tür hängt nocheine Benachrichtigung der
Stadtwerke:Leider müsse dasWasser an
einem derkommenden Tage abges tellt
werden. Es wirkt wie eine Botschaftaus
einer vergangenenZeit.Denn dassin
dem Gebäude im Landkreis Calw schon
langeniemand mehrwohnt, istkaum zu
übersehen.
Herrenlos istdas Anwesen allerdings
nicht .Eigentümer istdas Land Baden-
Württemberg,wenn auchnicht ganz frei-
willig: Das Objekt istEnde 2016 imZuge
einer sogenanntenFiskalerbschaftanden
Fiskus gefallen. Diese wirdimmer dann
vollzogen,wenn entwederkeine rechtmä-
ßigen Erben mehrvorhanden sind oder
die Begünstigten das Erbe ausschlagen.
NachAngaben desFinanzministeriums
istder Grund dafür meist, dassdie Nach-
lässe starküberschuldetsind.
Das Land istinsolchenFällen gesetz-
lichverpflichtet,als Erbe einzuspringen.
NebenEinfamilienhäusern,Mietwohnun-
gen, Äckern und Wiesen kann es sichda-
bei auchschon mal um einen Pferdehof
oder einkomplettes Sägewerkhandeln.
Wieviele solcher Grundstücke und Immo-
bilien sichderzeit im Besitz des Landes
befinden, istunklar.Esgebe dazukeine
Zahlen, sagt eine Ministeriumsspreche-
rin.
Die jährlichenNeuzugängewerden da-
gegenstatistisc hvermerkt.Seit etwa zehn
Jahrenkamen im Durchschnitt jährlich
etwa 630 dazu. Dazukommt eine unbe-
stimmteAnzahlanmitunterkuriosenGe-
genständen wieWaffen, Schmuck, Autos

oder Musikinstrumenten. Schaut man al-
lerdingsweiter zurück, lässt sicheine stei-
gende Tendenz beobachten: 2008waren
es mit 386Fiskalerbschaftennoch deut-
lichwenigerFälle.
Über die Gründe für diesen Anstieg
will man beim Ministerium nicht spekulie-
ren. Behörden in anderen Bundesländern
haben beispielsweise die zunehmende
Landflucht oder den demographischen
Wandel alsFaktoren ausgemacht.Immer
weniger jungeMenschenwollten in der
Provinz wohnen, gleichzeitig drückten
verödete Dorfkerne und triste Landstri-
cheden Wertder dortigen Immobilien im-
mer weiter nachunten, hieß esetwa vor
wenigenWochen aus demrheinland-pfäl-
zischenFinanzministerium. Nachdessen
Angabenverfügt das Bundesland über
1873 Grundstücke, die es alsFiskalerbe
übernehmen musste. Da vonseien 273 be-
baut mitWohngebäuden, aber auchfrühe-
renHotels oder aufgegebenen Industrie-
betrieben.
Für das Land Baden-Württemberg be-
deuten die unfreiwilligen Erbschaftenin
den meistenFällen vorallem zwei Dinge:
Arbeit undKosten. Oberstes Ziel des Lan-
desbetriebsVermögen und Bau istesdes-
halb, die Objekte so schnell wie möglich
wieder loszuwerden.Nach Angaben der
Ministeriumssprecherin gelingt es bei
etwa70 Prozent der Immobilien und
Grundstücke, diese innerhalbvonzwei
Jahren zuverwerten.
„UnsereArbeit ähnelt manchmal der
vonDetektiven“, sagtTobias Schmid.Er
istLeiter desRefe ratsFiskalerbschaften
beimLandesbetrieb Vermögen und Bau
in Ravensburg. Jedes Mal,wenn eine
neueAkteauf seinem Schreibtisch lan-
det, wirdesfür ihn spannend: Gibt es
vielleichtnocheinenvergessenenEr-
ben?Findetman imNachlassnicht doch
nochetwas vonWert? „Mankann aberre-

lativschnell einschätzen,obamEnde et-
washängenbleiben wird“, sagt Schmid.
„Dass Menschen ihr Erbe ausschlagen,
hat meisteinen guten Grund.“Tatsäch-
lichist die deutliche Mehrzahl dergeerb-
tenGrundstücke und Immobilien nach
Angaben desFinanzministeriums mit Hy-
potheken belastet.Haftenmussdas Land
für die privaten Schulden aber nicht.
Lässt sichnichts aus demNachlasszu
Geld machen,gehen die Gläubiger leer
aus.
Oftsind die Immobilien in einem äu-
ßerst schlechtenZustand. In solchenFäl-
len mussdas Land seiner Ordnungs-
pflicht nachkommen undetwafür den
Winterdienstsorgenoder baufälligeGe-
bäudegleichganz abreißen. Sanierungen
nimmt die Behörde nichtvor. „Wir haben
keine Gewinnerzielungsabsicht“, erklärt
Schmid.
Erlöse erzielt das Land mit denFiska-
lerbschaftendennoch. Nach Ministeri-
umsangabenkamen so imvergangenen
Jahr 2,2 Millionen Euroindie Kassen,
2018 warenes2,8 Millionen Euro. Ob es
sichdabei aber letztlichumein Geschäft
mit Gewinn handelt,kann das Ministeri-
um nicht beantworten. Zu den Kosten für
Personal und Ordnungsmaßnahmen wie
Abbruc hund SicherungvonGebäuden
liegen laut der Sprecherinkeine Zahlen
vor.
Sicher ist: Mit dem tristenHaus im
Dorfkernist kein Gewinn mehr zu ma-
chen. Aber zumindestscheint nachmehr
als drei Jahren nun endlicheine Lösung
in Sicht.Die zus tändigeMitarbeiterin des
Landesbetriebs hat die Banken überzeu-
genkönnen, deren Ansprüche aus dem
Grundbuchzulöschen. Jetztsteht einer
Zwangsversteigerung nichts mehr im
Weg. Undauchwenn dabei nur ein sym-
bolischer Euroherausspringen sollte–
die Aktewäreendlichvom Tisch.

TödlichesFeuer:Das Wohngebäude GrenfellTowerinLondon offenbarte 2017 die Gefahren brennbarerAußenverkleidungen. FotoReuters

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FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Immobilien FREITAG,6.MÄRZ 2020·NR.56·SEITE I3

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