Die Welt - 17.02.2020

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17.02.20 Montag, 17. Februar 2020DWBE-HP


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6 POLITIK DIE WELT MONTAG,17.FEBRUAR


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ie Europäer machen
Ernst: Am Montag wer-
den die EU-Außenminis-
ter bei einem Treffen in
Brüssel nach WELT-In-
formationen die EU-Marinemission
„Sophia“, die zwischen 2015 und 2019
rund 50.000 Menschen im Mittelmeer
gerettet hat, endgültig beerdigen.

VON CHRISTOPH B. SCHILTZ
AUS BRÜSSEL

Staatliche Seenotrettung auf dem
Mittelmeer wird dann in absehbarer Zu-
kunft nur noch auf Sparflamme stattfin-
den – im Rahmen der Mini-Operationen
‚Poseidon‘ und ‚Themis‘. Das haben ins-
besondere Österreich und Ungarn
durchgesetzt. Beide Länder fürchten,
die mit ‚Sophia‘ verbundene Seenot-
rettung würde neue Migrantenströme
anlocken und kriminellen Schleuser-
banden in die Hände spielen.
Bereits seit einem Jahr sind keine
Schiffe im Rahmen von „Sophia“ mehr
unterwegs, weil Italien sich dagegen ge-
wehrt hatte, die Geretteten aufzuneh-
men. Dieser Zustand wird nun erst ein-
mal zementiert. Es wird eine neue Mis-
sion mit neuem Mandat geben, voraus-
sichtlich mit dem Namen „Operation
Aktive Überwachung“. Sie soll helfen,
das UN-Waffenembargo gegen Libyen
und die damit verbundenen Beschlüsse
der Berliner Libyen-Konferenz von Mit-
te Januar für einen Stopp der Waffenlie-
ferungen und die Herbeiführung eines
Waffenstillstands durchzusetzen.
Hohe EU-Diplomaten wiesen am Wo-
chenende aber auch darauf hin, dass die
europäischen Regierungen mit Blick auf
Libyen künftig wohl auch über ein neu-
es Urteil des Europäischen Gerichtsho-
fes für Menschenrechte (EGMR) nach-
denken müssten. Demnach wird Spa-
nien erlaubt, Migranten umgehend nach
dem Grenzübertritt nach Marokko zu-
rückzuweisen. Solche sogenannten
Push-Backs oder Kollektivausweisun-
gen verstießen nicht gegen die Europäi-
sche Menschenrechtskonvention, hieß
es in dem Urteil. Die Begründung der
Richter: Die Migranten hätten durch ih-
re illegale Einreise ihr Recht auf den Zu-
gang zu einem individuellen Asylverfah-
ren verwirkt. „Dieses Abschiebe-Urteil
kann weitgehende Folgen haben für die
gesamte EU-Migrationspolitik“, hieß es
Diplomatenkreisen.
Auch der FDP-Abgeordnete Stephan
Thomae erklärte, das Urteil sei „weg-
weisend“. Es würden damit die Voraus-

setzungen für eine Migrationspolitik
geschaffen, „die auf Humanität und
Ordnung zugleich setzt“. Es bleibe nun
abzuwarten, „ob der Europäische Ge-
richtshof für Menschenrechte auch sei-
ne Rechtsprechung zu den Fällen der
Seenotrettung revidiert“. Thomae be-
wertet das Urteil so: „Einerseits stärkt
das Gericht die Souveränität der Staa-
ten über ihre Außengrenzen und erlaubt
ihnen, effektive Maßnahmen gegen ille-
gale Migration zu ergreifen. Anderer-
seits verpflichtet er die Länder, legale
Wege nach Europa zu schaffen für dieje-
nigen, die verfolgt werden und unseren
Schutz brauchen.“ Der Liberale schlägt
darum vor, die Anlaufstellen im Aus-
land, wo legale Schutzanträge gestellt
werden, auszuweiten.
Wie sieht der neue Beschluss der
EU-Außenminister zu einer Kontrolle
des Waffenembargos ohne Seenot-
rettung nun aus? Es geht im Wesentli-
chen darum, dass gegen Libyen ver-
hängte UN-Waffenembargo aus der
Luft besser zu überwachen. Eine Luft-
überwachung der internationalen Ge-
wässer gab es auch schon bei „Sophia“,
es standen fünf Seeaufklärungsflug-
zeuge und zwei Drohnen zur Verfü-
gung. Zudem ermittelten die Geheim-
dienste einzelner EU-Länder. Jetzt
soll die Luftraumüberwachung syste-
matisiert und verstärkt werden. Die
AAAufklärung aus der Luft wird zunächstufklärung aus der Luft wird zunächst
nur über internationalen Gewässern
erfolgen – dafür besteht bereits ein
UN-Mandat. In einem zweiten Schritt
soll sie dann auf die Zwölf-Meilen-Zo-
ne vor Libyen und auf libysches Terri-
torium ausgeweitet werden. Grund:
Nun dann lassen sich auch Waffen-
transporte auf dem Landweg aus der
Luft verfolgen.
Libyen hat eine Landgrenze, die
rund 4300 Kilometer lang ist und mit
sechs Staaten geteilt werden. Für die-
sen zweiten Schritt sind jedoch die Zu-
stimmung der libyschen Regierung
und wahrscheinlich auch ein UN-Man-
dat erforderlich. Beides liegt noch
nicht vor. Wie notwendig die Überwa-
chung ist, zeigte sich bereits in den
letzten Wochen: Trotz der Beschlüsse
der Berliner Libyen-Konferenz zur
Einhaltung des Waffenembargos
brachten die Vereinigten Arabischen
Emirate per Flugzeug große Mengen
schwere Waffen zu einem Flughafen
im östlichen Libyen. UN-Generalse-
kretär Antonio Guterres sagte: „Heute
fffegt der Wind des Wahnsinns über dieegt der Wind des Wahnsinns über die
WWWelt“. Darum versucht auch die Natoelt“. Darum versucht auch die Nato

zu helfen. Generalsekretär Jens Stol-
tenberg hat angeboten, bei der Über-
wachung des Waffenschmuggels zu
helfen. Denkbar ist der Einsatz von
AAAWACS-Aufklärungsflugzeugen undWACS-Aufklärungsflugzeugen und
im Extremfall sogar die Einrichtung ei-
ner sogenannten Flugverbotszone.
Letzteres liegt jedoch in weiter Ferne.
Ö

etzteres liegt jedoch in weiter Ferne.
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etzteres liegt jedoch in weiter Ferne.
sterreich erklärte unterdessen,
dass die Überwachung des Waffenem-
bargos nur der Beginn sein könne. Die
Argumentation: Was nützt die Überwa-
chung eines Waffenembargos, wenn es
nicht durchgesetzt wird in den liby-
schen Schiffs- oder Flughäfen und die
WWWaffen am Ende dort auch konfisziertaffen am Ende dort auch konfisziert
werden? Überwachung alleine, so wie
es das neue EU-Mandat jetzt vorsieht,
reiche nicht. Österreichs Außenminis-

s das neue EU-Mandat jetzt vorsieht,
eiche nicht. Österreichs Außenminis-

s das neue EU-Mandat jetzt vorsieht,

ter Alexander Schallenberg sagte
WELT: „Wir unterstützen den Vor-
schlag des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD), eine Ausweitung der
Luftraumüberwachung vorzunehmen.
Das kann allerdings nur der erste
Schritt sein. Vorbehaltlich der Zustim-
mung der Libyer könnten EU-Grenzbe-
amte die Durchsetzung des Waffenem-
bargos vor Ort unterstützen.“ Öster-
reich wäre bereit, sich dabei zu beteili-
gen, sagte Schallenberg.
Der Minister bekräftigte zugleich sei-
nen Widerstand gegen eine Überwa-
chung des Waffenembargos durch die
Kontrolle von Schiffen aus Drittstaaten,
wie der Türkei, auf hoher See durch EU-
Boote. Wien fürchtet, dass dann noch
mehr Migranten kommen, weil die EU-
Grenzschützer auch Flüchtlinge retten
müssten. „Mein libyscher Amtskollege
hat mir bei einem Treffen in Wien vor
wenigen Tagen bestätigt, dass eine ma-
ritime Mission für die Kontrolle des
Waffenembargos ungeeignet ist“, be-
tonte Schallenberg. Es sei ein „Faktum“,
dass die Waffenlieferungen nach Libyen
hauptsächlich über dem Land- und
Luftweg erfolgten.
So dürfte sich der Vorschlag des EU-
Außenbeauftragten Josep Borrell – der
auch von der Bundesregierung vehe-
ment unterstützt wird -, den Waffen-
schmuggel auf hoher See durch EU-
Boote zu kontrollieren, in absehbarer
Zukunft wohl nicht durchsetzen. Bor-
rell hatte vor wenigen Tagen versucht,
Wien und Budapest entgegenzukom-
men und schlug eine Überwachung wei-
ter östlich im Mittelmeer vor – jenseits
der Migrantenrouten. Das lehnten aber
beide Regierungen in einer internen Sit-
zung ab, ebenso weitere EU-Länder.
Mitarbeit: Marcel Leubecher

Ein Rettungsboot der Hilfsorganisationen SOS Méditerranée und Ärzte ohne Grenzen fährt zu einem Schlauchboot mit Migranten

DPA

/HANNAH WALLACE BOWMAN

RRRevolution bei der Migration?evolution bei der Migration?


Deutschland scheitert


mit einem Vorstoß für


neue EU-Schiffe im


Mittelmeer. Ein Urteil


stellt parallel die


Asylpraxis der EU


grundlegend in Frage.


In Brüssel deutet sich


eine Zeitenwende an


HEUTE FEGT


DER WIND DES


WAHNSINNS


ÜBER DIE WELT


ANTONIO GUTERRES,
UN-Generalsekretär

,,


W


er sich eine Weile mit den
vielfältigen Gründen für die
geringe Zahl der Abschiebun-
genbeschäftigt, stößt immer wieder auf
seltsame Vorgänge. In Schwerin kam es
nun zu einer besonders skurrilen Begeg-
nung. Sie wird in einem Eilrechtsschutz-
antrag zur Verhinderung der Abschie-
bung eines Irakers geschildert. Der An-
trag liegt WELT vor.

VON MARCEL LEUBECHER

Der Asylbewerber war, nachdem er
schon in einem anderen EU-Staat einen
Asylantrag gestellt hatte, unerlaubt nach
Deutschland weitergereist und sollte
wieder in den für ihn zuständigen EU-
Staat abgeschoben werden. Daraus wur-
de nichts.
Sein Anwalt beantragte vor dem Ver-
waltungsgericht Greifswald, es solle der
Antragsgegnerin – also der Bundesrepu-
blik, vertreten durch das Bundesinnen-
ministerium beziehungsweise dem ihm
untergeordneten Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge (BAMF) – untersa-
gen, Abschiebeversuche gegen den An-
tragsteller zu ergreifen. Insbesondere
solle das Gericht das BAMF verpflichten,
„den mit der Abschiebung beauftragten
Landesbehörden“, insbesondere dem
Landesamt für innere Verwaltung Meck-
lenburg-Vorpommern „verbindlich mit-
zuteilen, dass aufenthaltsbeendigende
Maßnahmen“ auf Grundlage der negati-
ven Asylentscheidung vom vergangenen
Mai „einstweilen nicht ergehen dürfen“.
So weit, so normal. Dreiviertel aller
Asylbewerber ziehen nach einer Ableh-
nung ihres Antrags durch das BAMF vor
Gericht. Doch in der Begründung dieses
Antrags heißt es: „Am 11.12.2019 sind

Vollzugskräfte bei dem Antragsteller er-
schienen und haben ihn danach befragt,
ob er abgeschoben werden möchte. Dies
hat er wahrheitsgemäß verneint. Darauf-
hin sind die eingesetzten Polizeikräfte
wieder weggegangen. Weitere Maßnah-
men sind gegen den Antragsteller nicht
ergriffen worden.“
Ihm sei allerdings mitgeteilt worden,
dass demnächst ein neuer Abschiebungs-
versuchunternommen werde. Laut der
Begründung des Eilrechtsschutzantrags
wäre eine derartige Abschiebung in der
Zukunft aber „rechtswidrig, weil inzwi-
schen die ausschließliche Zuständigkeit
der Bundesrepublik Deutschland für die
Durchführung des Asylverfahrens ent-
standen“ sei. Die Überstellungsfrist für

Durchführung des Asylverfahrens ent-
standen“ sei. Die Überstellungsfrist für

Durchführung des Asylverfahrens ent-

eine Abschiebung in den eigentlich für
ihn zuständigen EU-Staat sei „nämlich
inzwischen abgelaufen“. Und weiter:
„Der Bezugsbehörde standen inzwi-
schen volle sechs Monate zur Verfügung,
innerhalb derer die Abschiebung hätte
durchgeführt werden dürfen.“
Das heißt: Kurz nachdem die Polizis-
ten ihn nicht mitgenommen hatten, lief
die Frist für eine Überstellung nach den
Dublin-Regeln ab, wonach meist das EU-
Land für ein Asylverfahren zuständig ist,
das der Bewerber als erstes betreten hat.
Die Frist beträgt in der Regel sechs Mo-
nate. Danach wird Deutschland für das
Asylverfahren zuständig. Bis heute ist es
der Bundesregierung nicht gelungen, die
Überstellungsfrist auf EU-Ebene abzu-
schaffen oder auf ein paar Jahre auszu-
dehnen. Deswegen kann ein unerlaubt
nach Deutschland weiterreisender Asyl-
bewerber in der Regel schon nach sechs
Monaten – bei nachweisbaren Versu-
chen, der Abschiebung zu entgehen, bis
zu 18 Monate – sein Verfahren hierzulan-
de durchlaufen.
Im Falle von Irakern bedeutet dies un-
abhängig vom Ausgang des Verfahrens,
dass sie nur selten wieder heimkehren.
Aktuell werden weniger als die Hälfte
der irakischen Asylbewerber anerkannt –
mit der Begründung, dass die Lage in ih-
rem Heimatland sich verbessert habe.
Doch nur ein kleiner Bruchteil der Abge-
lehnten wird abgeschoben oder reist
freiwillig aus. Unter den anerkannten
Bewerbern wird nur ungefähr einem von
100 später wieder der Schutztitel aber-
kannt, drei Jahre nach der Anerkennung
haben sie dann einen Rechtsanspruch
auf Daueraufenthalt, falls sie nicht straf-
fällig werden und einen Job finden. Nun
wollte WELT mehr über die Hintergrün-

de des Vorgangs in Schwerin erfahren
und fragte beim zuständigen Innenminis-
terium in Mecklenburg-Vorpommern
nach, warum die Polizisten bei ihrem Ab-
schiebeversuch unverrichteter Dinge wie-
der gegangen seien und ob so etwas öfter
in dem Bundesland vorkomme.
Eine Sprecherin teilte mit, dass
grundsätzlich „durch die eingesetzten
Polizisten eine derartige Fragestellung
nicht benutzt“ werde. Im vorliegenden
Fall habe eine „Rückführung ohne Si-
cherheitsbegleitung auf dem Luftweg
durchgeführt werden“ sollen. Im Verlauf
des Rückführungsversuchs sei „den ein-
gesetzten Polizeikräften ein Abschie-
bungshindernis bekannt“ geworden.
Diesen „Sachverhalt“ habe die Landes-
polizei dann dem für die Abschiebung
zuständigen Landesamt für innere Ver-
waltung telefonisch geschildert. Darauf-
hin habe die Behörde den „Abbruch der
Maßnahme“ veranlasst. Die Übermitt-
lung weiterer Informationen zum vorlie-
genden Fall sei „aus datenschutzrechtli-
chen Gründen nicht möglich“.
Ein ähnlich eigenartiger Fall ereignete
sich auch im vorigen Jahr in Berlin. Dort
scheiterte eine Abschiebung in den zu-
ständigen EU-Staat zum einen daran,
dass ein Briefträger eine Postzustellungs-
urkunde mit dem Bescheid des BAMF
dem Abzuschiebenden nicht zustellte:
Und zwar weil er in seinem eigenen Zu-
stellbezirk die Adresse der Wohnunter-
kunft nicht fand. Das geht aus einem Be-
hördenrundbrief des Bundesamts hervor.
Zum anderen füllte er bedauerlicher-
weise die Postzustellungsurkunde so aus,
dass sie ihren Urkundencharakter verlor.
Drittens entschied das Verwaltungsge-
richt Berlin, dass eine falsch ausgefüllte
Urkunde zu einer aufschiebenden Wir-
kung der Klage gegen eine Abschiebung
ffführt. Im Ergebnis wurde Deutschlandührt. Im Ergebnis wurde Deutschland
wegen Fristablaufs zuständig.
Konkret ging es bei diesem im soge-
nannten Entscheiderbrief des BAMF im
Dezember geschilderten Fall um eine in
Litauen registrierte Asylbewerberin, die
unerlaubt nach Deutschland weiterge-
reist war, um hier noch einen Antrag zu
stellen. Das BAMF lehnte ab und ordnete
die Dublin-Abschiebung nach Litauen an.
AAAbgesehen von diesen beiden Einzelfäl-bgesehen von diesen beiden Einzelfäl-
len gelingen auch insgesamt Dublin-Über-
stellungen meist nicht. Laut der Dublin-
VVVerordnung sollen eigentlich unerlaubterordnung sollen eigentlich unerlaubt
üüüber die offenen Grenzen weiterreisendeber die offenen Grenzen weiterreisende
Asylbewerber in der Regel in den zustän-
digen Staat zurückgebracht werden. Das
klappt nur in einem Bruchteil der Fälle:
Die Bundesrepublik stellte gegenüber an-
deren europäischen Staaten im ersten
Halbjahr 2019 25.484 Übernahmeersu-
chen, in 16.667 Fällen stimmten diese Län-
der zu, dass es sich um einen Weiterge-
reisten handelt, der bei ihnen schon ein
Asylverfahren betreibt. Tatsächlich über-
stellt wurden nur 4215 Personen.
Klassischen Grenzschutz mit Zurück-
weisungen von Asylbewerbern lehnen
die EU-Staatenmehrheitlich ab, weil die
Befürchtung groß ist, dass stationäre
Grenzkontrollen das Bestehen der EU
gefährden könnten. Im Vorlauf des im
Sommer verabschiedeten Gesetzespa-
kets zur Migrationspolitik hatten einige
Unionspolitiker darauf gedrungen, uner-
laubt nach Deutschland weiterreisende
Asylbewerber von Sozialleistungen aus-
zuschließen. Dieser Vorstoß fand aber in
der schwarz-roten Koalition keine Mehr-
heit. Lediglich ein Leistungsausschluss
für schon als Flüchtling in einem ande-
ren EU-Land Anerkannte, die dann in
Deutschland nochmal Asyl beantragen
wollen, wurde beschlossen.
Ende März möchte die EU-Kommissi-
on einen neuen Anlauf für eine große Re-
ffform des Gemeinsamen Europäischenorm des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems vorschlagen, dessen zentra-
les Element bisher die Dublin-Regeln
sind. Wenn es nach dem Willen des Bun-
desinnenministeriums geht, würden „Un-
terkünfte und Sozialleistungen“ dann
künftig „ausschließlich im zuständigen
Mitgliedstaat“ gewährt werden, wie es in
einem Reformpapier des Hauses heißt,
fffür das ür das Minister Horst Seehofer (CSU)
seit Monaten bei den EU-Partnern wirbt.
In der EU ankommende Flüchtlinge wür-
den dann direkt nach einer Quote auf die
Staaten verteilt; wer aber künftig in ein
anderes Land weiterreist und dort einen
weiteren Asylantrag stellt, würde ohne
Zuständigkeitsprüfung in den Staat über-
stellt, der ihm zugewiesen wurde.
Was sich von diesen Ideen in dem
neuen EU-Asylsystem niederschlägt,
wird man wohl erst Ende März wissen.
Und wie viel von dem reformierten Sys-
tem dann auch umgesetzt wird, wird
man wohl erst im kommenden Jahr beur-
teilen können.

Mann aus Irak möchte keine


AAAbschiebung – Polizei gehtbschiebung – Polizei geht


Nach der skurrilen Situation in Schwerin darf der


Asylbewerber zunächst in Deutschland bleiben


GRUNDSÄTZLICH


WERDE EINE


DERARTIGE


FRAGESTELLUNG


NICHT BENUTZT


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