Süddeutsche Zeitung - 17.02.2020

(Marcin) #1

München– DieBundesrepublik ist zwar
zum größten Beitragszahler der europäi-
schen Raumfahrtagentur Esa aufgestie-
gen und steuert für die kommenden drei
bis fünf Jahre knapp 3,3 Milliarden Euro
zum Gesamtbudget (14,5 Milliarden) bei,
die letztlich über Esa-Aufträge bei deut-
schen Raumfahrtfirmen ankommen. Doch
ein nationales Weltraumgesetz lässt wei-
ter auf sich warten. Damit will die Bundes-
regierung insbesondere Genehmigungs-
verfahren und Haftungsfragen regeln,
„um Investitions- und Rechtssicherheit
für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten
zu schaffen“, wie es im Koalitionsvertrag
von 2018 festgeschrieben ist – um den
Raumfahrtstandort zu stärken.
Bundeswirtschaftsminister Peter Alt-
maier hatte einen ersten Entwurf des Welt-
raumgesetzes für Anfang 2020 angekün-
digt. Allein: Auch Mitte Februar ist nichts
davon zu sehen. „Wir sind noch im Prozess,
die Ressourcen im Raumfahrtbereich wa-
ren im vergangenen Jahr mit der Vorberei-
tung der erfolgreichen Esa-Ministerrats-
konferenz ausgelastet“, sagt der Raum-
fahrtbeauftragte der Bundesregierung,
Thomas Jarzombek. „Noch in der ersten


Jahreshälfte“ wolle Berlin „Eckpunkte für
ein Weltraumgesetz vorlegen“. Ein Referen-
tenentwurf solle bis Anfang 2021 folgen.
Dabei brauchen vor allem die deutschen
Start-ups der Branche gerade jetzt, wenn
es auch darum geht, sich bei den Esa-Aus-
schreibungen zu bewerben, Rechtssicher-
heit. Know-how und Prototypen alleine rei-
chen oft nicht, um Investoren zu finden.
„Eine nationale Regulierung ist dabei ein
wichtiger Aspekt“, sagt der Kölner Welt-
raumjurist Ingo Baumann. „Der jetzige
Schwebezustand schafft erst einmal Unsi-
cherheit“, fürchtet er. Andererseits dürfe
es nicht sein, „dass die Staaten sich im Hin-
blick auf die Regulierung von Weltraumak-
tivitäten unterbieten“, um Firmen anzulo-
cken. Etwa mit kürzeren Genehmigungs-
fristen oder geringerer Haftung. Manche
sprechen von Wildwestmethoden im All.
Jarzombek zufolge ist ein „Basisgesetz“
geplant. Es solle die „Regulierung von nati-
onalen nicht staatlichen Weltraumaktivitä-
ten auf einen völkerrechtlich und sachlich
notwendigen Umfang“ beschränken. Ziel
sei es, eine „langfristige Investitionssicher-
heit zu schaffen mit einem Rechtsrahmen,
der international wettbewerbsfähig ist“.

Dazu gehört es auch, zu regeln, wie private
Raumfahrtakteure haften müssen. „Bis-
lang ist es so, dass die Bundesrepublik
Deutschland für alle möglichen Schäden
aufkommen muss“, kritisiert Jarzombek.

Ein Basisgesetz könnte dem Industrie-
verband BDI entgegenkommen, der ein
schlankes Weltraumgesetz fordert. „Es
muss Investitionen fördern und darf die
Raumfahrt nicht überbürokratisieren“,
sagt BDI-Raumfahrtexperte Matthias
Wachter. „Wir brauchen international wett-
bewerbsfähige Haftungsgrenzen, damit
Unternehmen noch stärker bereit sind,
sich zu engagieren und mehr privates Kapi-
tal in den Bereich fließt“, so Wachter. „Län-
der wie Frankreich, die USA oder Luxem-
burg sind hier bereits weiter.“
Jurist Baumann fürchtet allerdings,
dass ein zu schlankes Gesetz den Bedürf-
nissen der Firmen entgegenlaufen könnte,
wenn es mit Detailverordnungen ergänzt

würde. „Bis zum Inkrafttreten der Verord-
nungen wissen betroffene Unternehmen
aber noch nicht, wie lange Genehmigun-
gen dauern werden, welche Gebühren an-
fallen und welche Risiken und Versiche-
rungsprämien auf sie zukommen“, sagt
Baumann. Beispiel Weltraummüll: Wür-
den Pflichten, Weltraumschrott zu beseiti-
gen oder gleich zu vermeiden, erst später
reguliert, hätten Unternehmen und Inves-
toren Probleme, „ihren Zeitplan, Kosten
und Risiken verlässlich zu planen“. Er
fürchtet, dass Firmen anderswo gründen
oder ihren Sitz verlagern könnten. Der BDI
warnt wiederum vor einer zu komplexen
Regelung. Wachter deutet gar an, notfalls
erst einmal auf eine gesetzliche Regelung
verzichten zu wollen. Dann sei „kein Ge-
setz besser als ein schlechtes Gesetz.“
Reinhard Houben, wirtschaftspoliti-
scher Sprecher der FDP-Bundestagsfrakti-
on, kritisiert, dass die Bundesregierung
„trotz zahlreicher Versprechen seit zwei
Jahren nicht liefert“. Das Wirtschaftsminis-
terium habe ihm mitgeteilt, dass der Zeit-
punkt für einen Kabinettsbeschluss „ge-
genwärtig nicht bestimmt werden“ könne.
„Mit vagen Ansagen kann die Raumfahrtin-
dustrie nichts anfangen“, sagt er. Die Fir-
men bräuchten Planungssicherheit.
In der Bundeswirtschaftsministerkonfe-
renz ist das Weltraumgesetz im Moment al-
lerdings kein Thema. Bremens Wirtschafts-
senatorin Kristina Vogt, die die Konferenz
gerade leitet, würde ein Gesetz begrüßen,
zumal Bremen ein Schwerpunkt der Bran-
che ist. „Um dieses Ziel zu erreichen und
nicht neue bürokratische Hemmnisse zu
erzeugen, sind aber weitere Gespräche vor
allem in enger Abstimmung mit der Indus-
trie erforderlich.“ dieter sürig

von jan willmroth
und nils wischmeyer

Frankfurt/Köln– Siewaren die Ersten,
aber nur zwei von sehr vielen, und bald
wird das zu erwartende Urteil gegen Mar-
tin S. und Nick D. am Anfang einer langen
Reihe von Richtersprüchen gegen Finanz-
profis stehen. Am Landgericht Bonn wird
noch einige Wochen verhandelt, bis klar
ist, ob und wie S. und D. bestraft werden.
Aber schon jetzt ist offensichtlich: Dieses
Verfahren ist der Nukleus für eine Reihe
von Prozessen wegen Cum-Ex-Aktienge-
schäften, die das Landgericht in der Bun-
desstadt noch Jahre beschäftigen werden.
Nach Informationen vonSüddeutscher
Zeitungund WDR stellen sich die Justizbe-
hörden in Nordrhein-Westfalen auf eine
wahre Prozessflut ein, die nach dem ersten
Urteil zu erwarten ist. Demnach rechnet
das Landgericht Bonn damit, allein mit
Cum-Ex-Fällen bis zu zehn Strafkammern
auszulasten. Vor der ersten wird derzeit
verhandelt, und in wenigen Monaten könn-
ten zwei weitere Kammern hinzukommen.
Jede Strafkammer besteht aus drei Rich-
tern und zwei Schöffen. Im vergangenen
Jahr hatte das Düsseldorfer Justizministe-
rium die Kapazitäten der Staatsanwalt-
schaft für die Ermittlungen in diesem Steu-
erskandal verdoppelt – nun soll es auch
am Landgericht an nichts fehlen.


Das wäre ein in der Geschichte der bun-
desdeutschen Justiz einmaliger Vorgang.
Noch nie haben Gerichte nur wegen einer
Reihe verwandter Strafverfahren derart
viele Kapazitäten geschaffen. Die Bot-
schaft ist eindeutig: Wer wegen Cum-Ex-
Steuervergehen verdächtigt wird, kann
nicht auf Engpässe bei Gericht hoffen. Und
die Verfahren sollen sich nicht zu lange hin-
ziehen oder anstauen. Die Landesregie-
rung bestätigte die Informationen: In
Bonn laufe es darauf hinaus, dass, „wenn
alles, was wir gegenwärtig ermitteln, als
Anklage erhoben wird, möglicherweise in
den nächsten Jahren bis zu zehn Kammern
notwendig sind“, sagt Landesjustizminis-
ter Peter Biesenbach (CDU). „Sollte es so
sein, dann werden die Kammern auch ent-
stehen“, verspricht er. Geht es nach ihm,
sollen möglichst alle Verdachtsmomente
aufgegriffen und so viele Fälle wie möglich
aufgeklärt werden. Sobald das erste Urteil
gesprochen sei, wisse man, in welche Rich-
tung es gehe, sagt der Minister. Wenn der
BGH dann in der Revision entschieden ha-
be, „dann werden wir – salopp gesagt – wie
am Fließband Anklagen erheben können.“
Seit Ende 2012 ermitteln Staatsanwälte
und Steuerfahnder quer durch die Repu-
blik wegen dieser Art von Börsengeschäf-
ten, die allein den Zweck haben, sich Steu-
ergutschriften zu erschleichen. Von 2006
bis einschließlich 2011 sollen sich Banken,


Börsenhändler, Anwälte und weitere Ak-
teure beim Handel von Aktien mit (cum)
und ohne (ex) Dividende am Steuergeld in
mehreren europäischen Ländern berei-
chert haben. Teils gehen die Geschäfte in
veränderter Form bis heute weiter, vermu-
ten Ermittler. Allein dem deutschen Fis-
kus ist ein Milliardenschaden entstanden.
Den weitaus größten Teil der Ermittlun-
gen führt die Staatsanwaltschaft Köln, die
schwerpunktmäßig für Wirtschaftsstrafsa-
chen zuständig ist. Mehr als 600 Beschul-
digte führt die Behörde nach siebenjähri-
gen Ermittlungen in Sachen Cum-Ex. Mit
jeder Durchsuchung, mit jeder neuen Zeu-
genaussage wurden es mehr. In die Zustän-
digkeit der Kölner fällt auch das Bundes-
zentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn,
das sich um die Steuerdinge von ausländi-
schen Unternehmen kümmert. Und des-
halb werden die meisten Anklagen auch
zum Landgericht Bonn als erster Instanz er-
hoben. Dort war 2018 die 12. Strafkammer
eigens wegen Cum-Ex entstanden.

Mit Blick auf das baldige erste Urteil be-
reiten die Strafverfolger weitere Anklagen
vor. Nach Informationen von SZ und WDR
sollen in Bonn als Nächstes frühere und ak-
tuelle Beschäftigte der Hamburger Privat-
bank Warburg angeklagt werden. Warburg
ist zwar nicht mit Angeklagten, aber mit
zwei Gesellschaften bereits am ersten Bon-
ner Prozess beteiligt und wehrt sich der-
zeit gegen die mit einem Urteil drohende
Einziehung von insgesamt 278 Millionen
Euro. Die Bank hat von Anfang an jegliches
strafbare Verhalten ihrer Mitarbeiter und
Eigentümer bestritten.
Einige der anderen Beschuldigten ha-
ben dagegen ausführlich beschrieben, in
welcher Form sie an den Geschäften betei-
ligt waren und haben die Ermittlungen un-
terstützt, darunter auch die beiden Ange-
klagten S. und D. So erhielten die Ermittler
im Rheinland nach und nach das Bild einer
Kategorie mutmaßlich krimineller Börsen-
geschäfte, die ein industrielles Ausmaß an-
genommen hatten. Bei denen internationa-

le Großbanken beteiligt waren und kleine
Investmentfonds, in die heutige Top-Ma-
nager und Bankvorstände genauso invol-
viert waren wie reiche Privatleute und ein-
fache Bankhändler.
Im vergangenen März hatten SZ und
WDR berichtet, wie die Ermittler dabei an
Grenzen stießen. Noch heute kämpfen
Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuer-
fahndung darum, neue Fälle aus den Jah-
ren 2010 und 2011 aufzudecken, um die
zehnjährige Verjährungsfrist zu unterbre-
chen. Gerade einmal 15 Steuerfahnder und
eine Handvoll Polizeibeamter waren mit
der wachsenden Zahl an Fallkomplexen be-
traut.
Inzwischen seien 23 Beschäftigte der
Steuerfahndung in NRW mit den Fällen be-
fasst, heißt es beim Finanzministerium in
Düsseldorf. „Daneben tragen auch weitere
Stellen der Finanzverwaltung zur Aufde-
ckung und Aufarbeitung von Cum-Ex-Fäl-
len bei“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit.
Die öffentliche Aufmerksamkeit für diese

Engpässe hatte nicht zuletzt Justizminis-
ter Biesenbach veranlasst zu handeln.
Kurz nach der Sommerpause versprach er
im vergangenen Jahr, die Zahl der Staatsan-
wälte zu verdoppeln. Tatsächlich ermittelt
die Staatsanwaltschaft Köln inzwischen
mit zehn Planstellen in einer eigenen Abtei-
lung unter Leitung der Oberstaatsanwältin
Anne Brorhilker. 2013 ermittelte sie noch
allein, bis 2019 waren es inklusive ihr 4,
Stellen. Staatsanwaltschaft und Justizmi-
nisterium verwiesen im Spätsommer dar-
auf, das sei „auskömmlich“ gewesen. Erst
nach einigen Jahren habe man erkannt,
welche Dimension die Cum-Ex-Geschäfte
hatten und daraufhin reagiert.
Das wirkt sich nun auch am Landgericht
Bonn aus. Die steuerstrafrechtlichen Fra-
gen sind in fast allen Verfahren ausgespro-
chen knifflig; jedes einzelne ist so kompli-
ziert und so umfangreich wie andere große
Wirtschaftsstrafverfahren. Aber an der
Personalausstattung, so die politische Ab-
sicht, soll kein Prozess scheitern.

Frankfurt– AmDonnerstag versuchte Air-
bus-Chef Guillaume Faury noch, die fran-
zösischen Wein- und Käsehändler zu beru-
higen. Es helfe nicht, sich im Subventions-
streit mit den USA gegeneinander ausspie-
len zu lassen. Kompensationen für die 25
Prozent Einfuhrzölle, die die Feinkostspezi-
alisten derzeit in den USA ertragen müs-
sen, will Airbus nicht zahlen. Obwohl der
Streit auf Staatshilfen für Airbus zurück-
geht, den die Welthandelsorganisation
WTO für unzulässig erklärt hat.
Am Freitag haben die USA die nächste
Eskalationsstufe beschlossen und werden
künftig auf alle Airbus-Flugzeuge, die in
das Land importiert werden, einen Zoll von
15 Prozent erheben. Bisher waren es zehn
Prozent. Käse, Wein und andere Konsum-
güter bleiben bei 25 Prozent. Sehnsüchtig
warten die Europäer nun auf den Frühsom-
mer, wenn die WTO vermutlich auch Hil-
fen für Boeing für nicht rechtens erklärt
und dann der EU ermöglicht, Zölle auf Boe-
ing-Jets zu erheben. Wenn die WTO ausrei-
chend drastische Strafabgaben zulässt,
könnten sich die beiden Seiten, so die Hoff-
nung, bei Verhandlungen einigen.
Die Zölle erschweren Airbus den Ver-
kauf von Flugzeugen in die USA. Airbus
will nun möglichst schnell die Produktion
im Werk Mobile/Alabama ausweiten, denn
die Maschinen aus lokaler Produktion sind
(noch) nicht betroffen. Das hilft aber nur
bei den BaureihenA320neoundA220,die
GroßraumjetsA330undA350werden nur
in Europa montiert. Für Airbus sind dies
äußerst unwillkommene Hürden, zumal
die Nachfrage bei den Langstreckenmodel-
len seit Jahren schwächelt. Wenn über-
haupt, dann haben zuletzt asiatische Flug-
gesellschaften noch Großraumjets abge-

nommen, doch die fliegen derzeit wegen
des Coronavirus im Krisenmodus. Airbus
hat deswegen beschlossen, die Produktion
derA330von 53 Maschinen im Jahr 2019
auf 40 im laufenden Jahr zu drosseln. Die
A350bleibt bei bis zu zehn Flugzeugen pro
Monat. Auch Boeing reduziert die monatli-
che Rate für die 787 von 14 auf zehn. Man-
che Analysten glauben, dass selbst das
bald zu viel sein könnte, falls die chinesi-
schen Fluggesellschaften nicht bald nach-
bestellen.
Von einem Sparkurs ist im Zivilgeschäft
bei Airbus allerdings noch nicht die Rede,
zumal die Produktion bei den Kurz- und
Mittelstreckenmaschinen der Baureihe
A320neovon derzeit etwa 60 Jets pro Mo-
nat auf 67 erweitert werden soll. Auch bei
derA220ist noch Luft nach oben.
Hingegen sind die Pläne für einen Stel-
lenabbau in der Sparte Verteidigung und
Raumfahrt sehr konkret. „Wir gehen in
Kürze in das erste Gespräch mit dem euro-
päischen Betriebsrat", so Dirk Hoke, Chef
von Airbus Defense and Space in einem
Reuters-Interview. Der Manager wollte
sich nicht dazu äußern, wie viele Stellen
der Konzern wo streichen will. Die Politik
könne dies „natürlich sehr stark mitsteu-
ern, wenn man Projekte nicht verzögert,
sondern zügig freigibt“. Das Militärge-
schäft ist von den deutschen Rüstungsex-
portbeschränkungen etwa nach Saudi-Ara-
bien betroffen. Zudem musste Airbus sich
zuletzt eingestehen, dass die Annahmen
für Exportaufträge beim Militärtranspor-
terA400Mzu optimistisch waren – 1,2 Mil-
liarden Euro schrieb der Konzern deswe-
gen ab. Airbus Defense and Space hat insge-
samt 34 000 Mitarbeiter, davon 13 000 in
Deutschland. jens flottau

Den Haag – Es hatte einen triftigen
Grund, dass die EU-Kommission vor Kur-
zem mahnend auf die noch immer ausste-
hende Ratifizierung von Ceta hinwies. Da-
mit das Freihandelsabkommen der EU mit
Kanada vollständig in Kraft treten könne,
müssten alle Mitgliedstaaten zustimmen,
so ein Sprecher. Wen er im Visier hatte, war
klar: die Niederlande. Denn dort steht das
Abkommen am Dienstag zur Abstimmung


  • und auf der Kippe.
    Zwei Tage lang diskutierte das Unter-
    haus vergangene Woche über Ceta. Die Ver-
    teidiger – Rechts- und Linksliberale sowie
    Christdemokraten, alle drei Teil der Regie-
    rungskoalition – priesen die Vorteile: Fast
    alle Zölle würden abgeschafft, alles werde
    einfacher und leichter, das Handelsvolu-
    men mit Kanada steige enorm, das stärke
    Bauern und Unternehmen auch in den Nie-
    derlanden und schaffe neue Jobs. Die Geg-
    ner – fast alle anderen Parteien – zählten
    ihre Sorgen auf: Die Lebensmittelsicher-
    heit werde Schaden nehmen, auch die Tier-
    gesundheit, nur die Konzerne hätten den
    Profit und die Verbraucher das Nachsehen.
    Während TTIP mit den USA scheiterte,
    konnte Ceta 2017 zum großen Teil vorläu-
    fig in Kraft treten. Eine wichtige Ausnah-
    me ist das neue, von der EU als innovativ
    gepriesene Verfahren zur Schlichtung von
    Streitereien zwischen Investoren und Staa-
    ten, etwa wenn Letztere ihre Umwelt- oder
    Gesundheitsstandards plötzlich erhöhen.
    Das soll künftig vor neuen, unabhängigen
    Gerichtshöfen geklärt werden.
    Besonders an diesem System entzündet
    sich viel Kritik in Den Haag. Während rech-
    te Parteien um die Souveränität fürchten,
    fordern linke, dass auch Gewerkschaften
    und NGOs ein Klagerecht erhalten sollten.
    Entscheidend im Unterhaus wird sein, wie
    sich die Christen-Unie verhält, die kleinste
    Regierungspartei. Ministerin Sigrid Kaag
    versprach, auf ihre Bedenken einzugehen.
    Sie wolle in Brüssel und Ottawa um neue
    Garantien bitten, vor allem hinsichtlich
    der Lebensmittelsicherheit, und sich um
    zusätzliche Kapazitäten beim Zoll bemü-
    hen. Für ein Ja in der Ersten Kammer müs-
    sen allerdings noch weitere kleine Parteien
    überzeugt werden. Und im Rest der EU? Da
    sieht es einigermaßen gut aus für Ceta. 13
    Staaten haben ratifiziert. In Frankreich
    muss nur noch der Senat zustimmen; in
    Belgien fehlen zwei Regionalparlamente,
    die sich nicht sperren werden; in Deutsch-
    land gibt es weiterhin Bedenken bezüglich
    des Schiedssystems, und es könnte zumin-
    dest im Bundesrat knapp werden. Nur in
    Italien ist, wie so oft, alles offen: Ex-Fünf-
    Sterne-Chef Luigi di Maio war vehement
    gegen Ceta, doch das ist schon wieder 18
    Monate her. thomas kirchner


„Mit vagen Ansagen
kann die Raumfahrtindustrie
nichts anfangen.“

Das Netz wird enger


In Deutschlands größtem Steuerskandal soll niemand davonkommen. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen rüstet
daher auf. Nie zuvor haben Gerichte wegen einer Reihe verwandter Strafverfahren so viele Kapazitäten geschaffen

Wildwest im All


Daslang erwartete Weltraumgesetz verzögert sich weiter. Kritiker fürchten, dass Deutschland abgehängt werden könnte


Zoll auf Airbus-Flugzeuge


Subventionsstreit zwischen den USA und der EU spitzt sich zu


Als Nächstes sollen


Beschäftigte der Privatbank


Warburg angeklagt werden


DEFGH Nr. 39, Montag, 17. Februar 2020 (^) WIRTSCHAFT HF3 17
MEISSNERS STRATEGEN
Die Richterrobe hängt bereit: Die Justizbehörden stellen sich in Sachen Cum-Ex-Deals auf eine Prozessflut ein. FOTO: JENS KALAENE/DPA
Ceta
auf der Kippe
Das Abkommen entzweit
das niederländische Parlament
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