Neue Zürcher Zeitung - 27.03.2020

(Jeff_L) #1

26 REFLEXE Freitag, 27. März 2020


Befristung der Notfallkonzepte


Die EZB

in der Pandemie-Falle

MichaelRasch, Frankfurt·Not kenntkeinGebot,heisst
es. Getreu diesem Grundsatz werden in der Euro-
Zone in einer tiefen Krise oft alleVorsätze aus guten
Zeiten wieder über Bord geworfen. MancheMit-
gliedsstaatenhabendieVorsätzeohnehinniesoernst
geno mmen wie andere.In der Nacht auf Donnerstag
hat nun auch die Europäische Zentralbank (EZB),
dieHüterindesEuro,frühereSelbstbeschränkungen
handstreichartig gekippt –einmal mehr.
Bei dem neuen, bis EndeJahr befristetenPan-
demie-Anleihekaufprogramm über 750 Mrd. € will
die EZB die Grenzen zum Erwerbvon Staats- und
Unternehmensanleihen ausser acht lassen. Früher
wollte die Notenbank maximal 33% der Anleihen
eines Euro-Landessowie einer ei nzelnen Anleihe
erwerben, um nicht in denVerdacht der verbotenen
Staatsfinanzierungzukommenundumnichtinrecht-
liche Probleme bei Zahlungsausfällen zu geraten.
Der EZB geht es darum,keinerlei Ängste an
den Finanzmärkten aufkommen zu lassen,dass ein
Mitgliedsstaat aufgrund der zusätzlichen Belas-
tung durch die Coronavirus-Krise in Zahlungsnöte

geratenkönnte. Für diesesVorgehen gibt es gute
Gründe, wenngleich dieRefinanzierungskosten
der Staaten im Euro-Raum bis jetzt noch historisch
niedrig sind.Die Notenbankkönnte nun gezielt nur
Schuldpapiere von Italien und Spanienkauf en, die
derzeit von derPandemie in derWährungsunion
am stärksten betroff en sind.Das ist sinnvoll, denn
die Euro-Zone solltedurchaus eine Gemeinschaft
sein, in der man sich in Notsituationen hilft und
untereinander solidarisch ist. Am besten wäre es,
wenn man sich schon in guten Zeiten auf solche
Ausnahmesituationen vorbereiten und die Mass-
nahmen mit kühlemKopf treffen würde, obwohl
man nicht jede mögliche Krise vorhersehen kann.
Unabdingbar für die Glaubwürdigkeit der EZB
und die Zukunft der Euro-Zone ist es jedoch, dass
die neuenFreiheiten wirklich befristet bleiben und
nichtindreiJahrenimmernochgelten,umfinanziell
unsoliden Mitgliedsstaaten den Schuldendienst zu
erleichtern.AndernfallsdürftedieZustimmungzum
Euro in den Geberländern massiv nachlassen – oder
es gibt in der nächsten Not dann doch ein Gebot.

DominikFeldges· Ein uraltes Medikament gegen
Malaria soll schwererk ranktenPatienten bei der
Behandlung von Covid-19 helfen. Bereits1934 war
das erstePatent für Chloroquin eingereicht worden.
Und nun versprechen sich gewisse Kreise eine wun-
dersameWirkung im Kampf gegen dasneuartige
Coronavirus. Der um vollmundige Ankündigungen
nieverlegeneUS-PräsidentDonaldTrumphatschon
mehrfach von einer «möglicherweise bahnbrechen-
den»Therapiegesp rochen.
Die Grundlage fürTrumps Behauptung ist dünn.
Bis anhin ist das Medikament vonkeiner Arznei-
mittelbehörde für die Behandlung von Covid-19 zu-
gelassen worden.Auch gibt es nochkeine klinischen
Studien,indenendieWirksamkeitdesMedikaments
abschliessendnachgewiesenwordenwäre.Alles,was
zurzeitanErkenntnissenvorliegt,sindanekdotische
Beobachtungen,die zwar Hoffnungen wecken,aber
sich nur auf einzelnePatienten beziehen.
Wie bei angeblichenWundermitteln üblich, hat
auch auf Chloroquin einRun eingesetzt, beson-
ders in den USA. Betroffene anderer Krankheiten

wie rheumatoiderArthritis, bei denen das Präparat
ebenfalls schon seit langem eingesetzt wird, haben
Grund zur Klage. Sie bekommen Chloroquin nicht
mehr, weil sich massenweise Gesunde aus Angst
vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus das
Medikament prophylaktisch verschreiben lassen.
Mediziner,diesolcheRezepteausstellen,müssen
sich vorwerfen lassen, verantwortungslos zu han-
deln.Im Gegensatz dazu hat sich diePharmabran-
che nach heutigemKenntnisstand weitgehend vor-
bildlich verhalten.Hersteller des Medikaments wie
Bayer oder die Novartis-Tochterfirma Sandoz wer-
den nicht müde zu betonen, dass Chloroquin nur in
kontrolliertemRahmen abgegeben werden sollte.
Die Branche hat früh erkannt,dassrechtzeitig die
KapazitätenfüreinebreiteVersorgungderWeltbevöl-
kerung bereitgestellt werden müssen, falls das Medi-
kament dereinst gegen Covid-19 zugelassen werden
sollte. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein-
zelne Medikamentenhersteller beispielsweise durch
erhöhte Preise nicht doch noch versuchen werden,
aus dem Hype um Chloroquin Kapital zu schlagen.

Trumps Empfehlung gegenCovid-19


Ein gefährlicher Hype

um ein «Wundermittel»

Tagesordnung


  1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung und derKonzernrechnung
    DerVerwaltungsrat beantragt, den Lagebericht, die Jahresrechnung der Aktiengesell-
    schaft für die NeueZürcher Zeitung und dieKon zernrechnung für das Geschäftsjahr 2019
    zu genehmigen, dies unterKenntnisnahme derBerichteder Revisionsstelle.

  2. Beschlussfassung über dieVerwendung des Bilanzgewinns
    DerVerwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn 2019 der Aktiengesellschaft für
    die NeueZürcher Zeitung wiefolgt zuverwenden:


-Gewinnvortrag
-Dividende auf eigenen Aktien
-Jahresgewinn
-Ausrichtung einer Dividendevon200 CHF proAktie
-Zuweisung an die freienReserven
-Vortrag auf neueRechnung


  1. Entlastung desVerwaltungsrats und der Geschäftsleitung
    DerVerwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern desVerwaltungsrats und der Geschäfts-
    leitung Entlastung zu erteilen.


in 1000 CHF

23 469
225
15 464
8000
8000
23 158


  1. Wahlen in denVerwaltungsrat
    4.1 Die AmtsdauervonLucy Küng ist abgelaufen.
    DerVerwaltungsrat beantragt ihreWiederwahl.
    4.2 Die AmtsdauervonMatthiasReinhart ist abgelaufen.
    DerVerwaltungsrat beantragt seine Wiederwahl.
    4.3 Die AmtsdauervonRoland Siegwart ist abgelaufen.
    DerVerwaltungsrat beantragt seine Wiederwahl.

  2. Wahl derRevisionsstelle
    DerVerwaltungsrat beantragt,PricewaterhouseCoopersAG, Zürich, alsRevisionsstelle
    für eine einjährige Amtsdauer wiederzuwählen.


DerGeschäftsbericht 2019 der NZZ-Mediengruppe/der Aktiengesellschaft für die
NeueZürcher Zeitung und dieVollmachtunterlagenwerden den Aktionären perPost
zugestellt.DerGeschäftsbericht 2019 ist online untergb.nzz.chabrufbar.

Zürich, 26.März 2020
Fürden Verwaltungsrat,Etienne Jornod,Präsident

Einladungzur 152.ordentlichen Generalversammlung der Aktiengesellschaft


für die Neue Zürcher Zeitung,Samstag,18. April 2020,Falkenstrasse11 in Zürich


WICHTIGER HINWEIS:


AufgrundderCorona-Pandemie ist eine physischeTeilnahme an derGV nicht möglich.
DieAktionärinnen und Aktionäresind gebeten, den unabhängigenStimmrechtsvertret er mitder Vertretung ihrerTitelzubeauftragen.
Weiter eInformationensowie dasVollmachtsformularwerden mit der offiziellen Einladungversandt.
Über allfällige zusätzlichen Anpassungen informieren wirhttps://myldl.bizauf unsererWebsite http://www.nzzmediengruppe.ch.
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