Süddeutsche Zeitung - 21.03.2020

(C. Jardin) #1
von wolfgang janisch

W


ir sperren Bayern nicht zu,
wir sperren Bayern nicht
ein: Das hat Ministerpräsi-
dent Markus Söder (CSU)
eher beschwichtigend ge-
meint, tatsächlich hat Bayern aber als ers-
tes Bundesland sehr weitreichende Aus-
gangsbeschränkungen verkündet. In einer
Allgemeinverfügung heißt es: „Das Verlas-
sen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorlie-
gen triftiger Gründe erlaubt.“ Die Liste
dieser Gründe umfasst neben dem Weg
zur Arbeit, zum Einkaufen und zum Arzt
aber auch den Spaziergang an der frischen
Luft, allein oder mit Mitbewohnern aus
dem eigenen Haushalt – jedoch auf jeden
Fall ohne Gruppenbildung. Es ist also kei-
ne so harte Ausgangssperre, wie sie das
Landratsamt Tirschenreuth für die Stadt
Mitterteich erlassen hat, eher das etwas li-
beralere Freiburger Modell. Die wichtigs-
ten Fragen und Antworten.


Auf welche Vorschriften können die Be-
hörden derart weitreichende Freiheits-
beschränkungen überhaupt stützen?
Alle bisherigen Verfügungen stützen sich
auf Paragraf 28 Infektionsschutzgesetz –
der freilich eine Ausgangssperre gar nicht
ausdrücklich erwähnt. Dort ist eher allge-
mein von „notwendigen Schutzmaßnah-
men“ die Rede, wie Beobachtung, Quaran-
täne oder Tätigkeitsverbote für mutmaß-
lich Infizierte. Nach dem Wortlaut der
Vorschrift können Veranstaltungen und
größere Ansammlungen verboten werden.
Zudem können die Behörden Personen ver-
pflichten, „den Ort, an dem sie sich befin-
den, nicht zu verlassen oder bestimmte Or-
te nicht zu betreten, bis die notwendigen
Schutzmaßnahmen durchgeführt worden
sind“. Damit war ursprünglich aber wohl
gemeint, dass man etwa ein Passagier-
schiff oder Flugzeug bei Infektionsver-
dacht kurzzeitig absperren darf, bis die
Sachlage geklärt ist. Noch vor drei Mona-
ten hätten die meisten Juristen deshalb ver-
mutlich gesagt: Derart weitreichende Ein-
schränkungen wie nun in Bayern darf man
nicht auf eine so uneindeutig formulierte
Vorschrift stützen; denn je tiefer der Ein-
griff in Grundrechte, desto präziser muss
er gesetzlich geregelt sein. Nur hat der Ge-
setzgeber nichts von Corona ahnen kön-
nen. Joachim Wieland, Professor für
Staatsrecht in Speyer, hält es deshalb für
vertretbar, den Ländern und Kommunen
weitreichende Befugnisse für Verbote zu-
zugestehen – auch über die Buchstaben
des Paragrafen hinaus. Denn Sinn und
Zweck des Gesetzes sei es, die Ausbreitung
von Infektionen zu unterbinden. Dazu sei-
en gewisse Beschränkungen der Bewe-
gungsfreiheit ausdrücklich erwähnt. „Da-
mit hat der Gesetzgeber zu erkennen gege-
ben, dass die persönliche Freiheit ein-
schränkbar ist.“
Haben die Länder freie Hand, Ausgangs-
sperren zu erlassen und zu verlängern?


Nein. Gerade wenn es um so wichtige
Grundrechte wie die Freiheit der Person
geht, spielt der Grundsatz der Verhältnis-
mäßigkeit eine zentrale Rolle. Danach dürf-
ten solche Beschränkungen nur dann zu-
lässig sein, wenn alle anderen Mittel ausge-
schöpft sind. Bayern hat die Verfügung mit
den besonderen Risiken seiner Lage an der
Außengrenze begründet – und natürlich
mit der stark steigenden Infektionskurve.
Kaum anzunehmen, dass dies rechtlich an-
greifbar wäre. Zudem hat die bayerische
Regierung, wie zuvor auch Freiburg, eine
stattliche Liste von Ausnahmen vorgese-
hen. Einkaufen, Arbeit, medizinische Ver-

sorgung, aber auch ein Mindestmaß an Be-
wegungsfreiheit bleiben möglich. Und der
zeitliche Rahmen von zwei Wochen ist
nicht überzogen, sondern orientiert sich
an den Erkenntnissen der Medizin. Aber es
bleibt dabei: Wer die Menschen zumindest
zeitweise in ihren eigenen vier Wänden ein-
sperren will, der geht ans Eingemachte des
Grundgesetzes.
Können sich die Bürger dagegen über-
haupt wehren?
Die Beschränkungen sind als „Allgemein-
verfügung“ erlassen worden, also als Ver-
waltungsakt, der sich an alle Bayern rich-
tet. Jeder Bayer und jede Bayerin könnte

dagegen theoretisch Anfechtungsklage
beim Verwaltungsgericht erheben und
einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Die Erfolgsaussichten dürften aber nicht
sonderlich hoch sein.
Könnten die Beschränkungen noch gra-
vierender werden – bis hin zu einer ech-
ten Ausgangssperre, die kaum noch Aus-
nahmen zulässt?
Ausschließen lässt sich derzeit fast gar
nichts, weil niemand weiß, ob die bisheri-
gen Maßnahmen die erhoffte Wirkung zei-
gen. Klar ist aber: Wollte man die Bevölke-
rung wirklich flächendeckend in ihre Woh-
nungen verbannen und ihnen nur noch

Ausgang für die absolut überlebensnot-
wendigen Dinge gewähren, dann müsste
es dafür eine zwingende Rechtfertigung ge-
ben. Und die ist derzeit eher nicht in Sicht,
auch, weil man die negativen Folgen einer
Komplettsperre für die Gesundheit berück-
sichtigen muss. Etwa die psychische Belas-
tung einer partiellen Isolation, aber auch
die Immunabwehr, zu deren Stärkung Viro-
logen eben auch frische Luft empfehlen.
Könnte im Sinne der Einheitlichkeit
auch der Bund Ausgangsbeschränkun-
gen erlassen?
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind ent-
weder die Kommunen oder die Landesre-

gierungen zuständig. Die Bundesregie-
rung könnte nach Artikel 91 Grundgesetz
erst bei einer Gefahr für den Bestand des
Bundes ins Spiel kommen – also wenn itali-
enische Verhältnisse oder Schlimmeres
drohten. „Davon sind wir noch meilenweit
entfernt“, sagt Joachim Wieland.
Was passiert mit denjenigen, die die neu-
en Ausgangsbeschränkungen einfach
ignorieren?
Bayerns Innenminister Joachim Herr-
mann (CSU) hat zwar nur stichprobenarti-
ge Kontrollen angekündigt. Wer „glaub-
haft“ machen kann, dass er beispielsweise
auf dem Weg zur Arbeit ist, der wird im Nor-
malfall weitergehen oder weiterfahren dür-
fen. Passierscheine sind nicht nötig, schon
deshalb nicht, weil ja auch der Spaziergang
erlaubt ist. Wer allerdings gegen die Aufla-
gen der Verfügung verstößt, für den kann
es richtig ernst werden. Für einen Teil der
Maßnahmen sind Geldbußen bis zu
25000 Euro angedroht, und Verstöße ge-
gen die Ausgangsbeschränkungen können
sogar als Straftat gewertet werden. Statt
mit Belehrungen und kleineren Geldstra-
fen wie beim Falschparken könnte dies mit
Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Frei-
heitsstrafe geahndet werden.

Wo gibt es bereits Ausgangssperren?
Mehrere europäische Länder haben seit ge-
raumer Zeit eine Ausgangssperre ver-
hängt, wobei die nicht überall so genannt
wird. So spricht die österreichische Regie-
rung von einer „Ausgangsbeschränkung“.
Die Menschen sollen seit vergangenem Wo-
chenende zu Hause bleiben, sich nicht ver-
sammeln und nur in folgenden Fällen auf
die Straße: unaufschiebbare Arbeit, Betreu-
ung anderer Menschen, um Lebensmittel
einzukaufen oder um sich kurz die Beine
zu vertreten. In Italien, Spanien und Frank-
reich ist die Bewegungseinschränkung
strenger geregelt.
Welche gesundheitlichen Nachteile
können die Ausgangsbeschränkungen
haben?
Tagelang kaum vor die Türe gehen zu kön-
nen ist auch für rundum Gesunde mit Fa-
milie eine Herausforderung. Mit wenig Be-
wegung, Langeweile, vielleicht auch noch
nicht ausgelasteten Kindern droht mit der
Zeit der „Lagerkoller“. Die Angst um den Ar-
beitsplatz oder die Gesundheit kann zu-
dem starken Stress auslösen. Opferschutz-
einrichtungen warnen in diesem Zusam-
menhang vor einem Anstieg von häusli-
cher Gewalt. Allein lebende, oft ältere Men-
schen werden durch Ausgangsbeschrän-
kungen sozial völlig isoliert. Richtig hart
treffen Ausgangsbeschränkungen Men-
schen, die zu Depressionen neigen, da sie
die Spirale aus Inaktivität und Stimmungs-
verschlechterung verstärken. Experten
empfehlen deshalb, auch innerhalb der ei-
genen vier Wände körperlich aktiv zu blei-
ben und über Telefon oder Internet Kon-
takt zu anderen Menschen zu suchen.

Mitarbeit:Oliver Das Gupta, Leila Al-Serori,
Lilith Volkert, Benedikt Peters

In Wien hatte Österreichs Bundeskanzler
Sebastian Kurz gerade seine tägliche Pres-
sekonferenz zum Anti-Corona-Kampf
beendet, da erschallte von jenseits der Ber-
ge ein Echo aus München: „Eins zu eins“
werde man sich in Bayern nun an Öster-
reich orientieren, kündigte Ministerpräsi-
dent Markus Söder an. Er habe dazu am
Vortag lange mit Kurz telefoniert. Weitrei-
chende Ausgangsbeschränkungen also,
ein Land im „Minimalbetrieb“, wie Öster-
reichs Kanzler das nennt.


Söders Echo allerdings bezog sich auf
das, was in Wien bereits vor Wochenfrist
verkündet worden war – und aktuell an
diesem Freitag vermeldete Kurz, dass die
Maßnahmen offenbar erste Wirkung zei-
gen. Die gute Nachricht ist ein Rückgang
bei den Steigerungsraten der Infektionen.
Die schlechte Nachricht dabei ist, dass
dies noch längst nicht reicht und die Ein-
schränkungen gleich noch einmal um drei
Wochen bis zum Ostermontag verlängert
wurden.
Seit dem vorigen Montag gelten die Aus-
gangsbeschränkungen in Österreich, und
seither ist das öffentliche Leben deutlich
verändert. Alles ist geschlossen bis auf die
zur Grundversorgung notwendigen Ge-
schäfte, alles ist entschleunigt, und alle ge-
hen auf Abstand. Auf die Mindestdistanz
von einem Meter wird auf dem Gehsteig
wie an den Supermarktkassen meist pein-


lichst geachtet. Auf vielen Straßen und
Plätzen ist es leer und leise geworden.
Auch im öffentlichen Nahverkehr bleiben
die meisten Sitze frei.
Beim strahlenden Frühlingswetter der
vergangenen Tage war jedoch auch zu be-
obachten, dass die eigentlich nur für den
Notfall, sprich den akuten Lagerkoller ein-
geräumte Flucht ins Freie doch sehr inten-
siv genutzt wird. Jogger und Radler dre-
hen ihre Kompensationsrunden, Eltern
gewähren ihren Kindern den dringend nö-
tigen Bewegungsfreiraum, Spaziergänger
genießen Licht und Luft. Bisweilen sind so-
gar Grüppchen zu sehen, die sich zum
Picknick auf den Grünflächen niederlas-
sen. Doch ungestört bleiben sie dabei
nicht. Die Polizei fährt mit Lautsprecher-
wagen herum und ermahnt alle, sich an

die Vorschriften zu halten. Alles andere
kann teuer werden, es gibt Geldstrafen bis
zu 3600 Euro. Bislang wurden laut Innen-
ministerium bereits 1200 Verstöße ge-
ahndet.
Nach den ersten Tagen hat Österreichs
Regierung nun am Freitag eine Zwischen-
bilanz gezogen und dabei metaphernreich
unter anderem einen „Silberstreifen am
Horizont“ ausgemacht. Derzeit gibt es im
Land rund 2400 erfasste Corona-Fälle.
Stiegen die Infektionsraten in der Vorwo-
che noch um bis zu 40 Prozent pro Tag,
sind es aktuell noch 20 Prozent. Dies wird
als Bestätigung dafür genommen, dass
die drastischen Einschränkungen des All-
tagslebens zu Erfolgen führen – und dass
sie deshalb fortgesetzt werden müssen.
Kanzler Kurz hat die Österreicher auf ei-
nen „Marathon“ eingeschworen. „Halten
Sie durch“, rief er ihnen übers Fernsehen
zu. „Jeder, der die Maßnahmen mitträgt,
ist ein Lebensretter.“
Der neue Zeithorizont reicht in Öster-
reich also jetzt bis zum 13. April. Doch dass
anschließend nach insgesamt vier Wo-
chen Ausgangsbeschränkungen wieder
auf ein normales Leben umgeschaltet wer-
den kann, ist nicht zu erwarten. „Wir wer-
den nicht die Situation haben, dass wir
von heute auf morgen sagen: Jetzt ist es ge-
schafft“, erklärte Kurz. „Im Idealfall“ wer-
de nach dem Ostermontag „das System
stufenweise weder hochgefahren“. Dazu
wurde in Wien eine Taskforce eingesetzt,
die sich mit der Frage beschäftigen soll,
wie dies gelingen könnte, ohne dass es zu
neuen Rückschlägen bei den Ansteckun-
gen kommt. peter münch

Per Lautsprecher-Durchsage


ermahnt die Polizei


alle Leichtsinnigen


„Der Gesetzgeber hat zu erkennen gegeben, dass die persönliche Freiheit einschränkbar ist“: Polizeistreife im Englischen Garten in München. FOTO: BALK/DPA

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder
begründet die Ausgangsbeschränkungen
mit den weiter dramatisch ansteigenden
Kennzahlen der Corona-Pandemie. Und
tatsächlich ist in Deutschland bislang kein
nennenswertes Abflachen der Kurve zu
erkennen. Sowohl die Zahl der Infizierten
als auch der an Covid-19 verstorbenen Pa-
tienten steigt weiterhin exponentiell. In
Deutschland gab es bis Freitagnachmittag
mehr als 16 000 bestätigte Infektionen. Da
die Testkapazitäten weiterhin nicht ausrei-
chen, muss dazu eine hohe Dunkelziffer
addiert werden. Die tatsächliche Fallzahl
dürfte mindestens doppelt so hoch sein.
Mehr als 40 Menschen sind in Deutsch-
land inzwischen an den Folgen einer An-
steckung mit dem Coronavirus gestorben.
Die weltweite Zahl der Todesopfer
überstieg am Freitag die Marke von
10000 Menschen.

Um die enorme Geschwindigkeit zu be-
greifen, mit der sich das Virus ausbreitet,
hilft ein Blick auf die Verdopplungszeit.
Dieser Wert gibt an, in welchem Zeitraum
sich die Zahl der Fälle jeweils verdoppelt.
Zuletzt lag dieser Wert für Deutschland
stets zwischen zwei und drei Tagen. Wenn
sich die Ausbreitung in diesem Tempo fort-
setzt, stiege die Zahl der bestätigten Fälle
in weniger als drei Wochen bundesweit
auf mehr als eine Million. Ein Zusammen-
bruch des Gesundheitssystems wäre in

diesem Szenario eine Frage von wenigen
Tagen. Die Sterblichkeit unter den Infizier-
ten dürfte erheblich ansteigen.
Nicht überall in Deutschland wütet die
Pandemie gleichermaßen. Mit 3107 bestä-
tigten Fällen hatte Bayern am Freitag den
drittgrößten Ausbruch, nach Nordrhein-
Westfalen und Baden-Württemberg.
15 Menschen sind in Bayern bislang an Co-
vid-19 gestorben. Mit einer Verdopplungs-
zeit von knapp vier Tagen verläuft die Aus-
breitung in Bayern zwar derzeit etwas
langsamer als im Bundesdurchschnitt,
was aber auch an der Erfassung der Fälle
liegen kann. Mit Ausnahme Berlins ist der
Osten der Republik bislang weniger stark
vom Coronavirus betroffen, als es die west-
deutschen Bundesländer sind.
Die politische Entscheidungsfindung
wird dadurch erschwert, dass sich getrof-
fene Maßnahmen erst mit größerer Verzö-
gerung auf die Daten durchschlagen. Das
Robert-Koch-Insitut gibt für das Coronavi-
rus eine mittlere Inkubationszeit von fünf
bis sechs Tagen an. So viel Zeit vergeht
also von der Ansteckung eines Patienten,
bis dieser erste Krankheitssymptome
zeigt. Da ohne Symptome in der Regel
auch nicht getestet wird, fließen neue In-
fektionen frühestens nach dieser Zeit in
die Statistik ein. Dazu kommt die Dauer
von Test und Datenübermittlung. Bis zur
Diagnose wird der Patient womöglich
weitere Menschen anstecken. Erst gegen
Ende jener zwei Wochen, für die das bay-
erische Kabinett nun vorerst Ausgangsbe-
schränkungen beschlossen hat, wird man
daher erkennen können, ob die Maßnah-
men Erfolg zeigen.

Doch wie müssten die Zahlen aussehen,
um ein Lockern der Maßnahmen zu recht-
fertigen? Aktuelle Einschätzungen aus
der Wissenschaft gehen davon aus, dass
ein bloßes Verlangsamen der Pandemie
nicht ausreicht. Demnach würde auch ein
langsamerer Anstieg der Fallzahlen zu ei-
ner vielfachen Überlastung der Intensiv-
stationen führen. Das geht etwa aus einer
am Donnerstag veröffentlichten Stellung-
nahme der Deutschen Gesellschaft für Epi-
demiologie hervor. Nötig sei eine so starke
Einschränkung der zwischenmenschli-
chen Kontakte, dass die Ausbreitung des
Virus nicht nur verlangsamt, sondern ge-
stoppt werde. Jeder Infizierte dürfte dazu
im Durchschnitt höchstens einen weite-
ren Menschen anstecken. Derzeit liegt die-
ser Wert bei zwei bis drei Neuansteckun-
gen je Infiziertem. Man müsse die Ein-
schnitte deshalb „über die nächsten Mona-
te aufrechterhalten“. christian endt

Wiener Minimalismus


Österreichs Kanzler sieht erste Erfolge der harten Maßnahmen. Doch die reichen nicht


Im Sperrbezirk


So etwas gab es in der bundesdeutschen Geschichte noch nie: In Bayern und anderswo sind die Menschen
weitgehend in ihre eigenen vier Wände verbannt. Mit dem Grundgesetz ist das durchaus vereinbar

Ohne Beschränkungen
gäbe es bald
eine Million Infizierte

In Italien, Spanien und
Frankreich sind die
Einschränkungen größer

Je tiefer der Eingriff in
Grundrechte, desto präziser
muss er gesetzlich geregelt sein

2 THEMA DER WOCHE HF2 Samstag/Sonntag, 21./22. März 2020, Nr. 68 DEFGH


Als erstes Bundesland hat Bayern sehr weitreichende Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verkündet.


Andere Länder folgten kurz darauf. Ist das erst der Anfang? Haben die Behörden jetzt freie Hand?


CORONA-KRISE


Aus der Kurve getragen


Die Infektionszahlen steigen in Deutschland weiterhin viel zu schnell


„Halten Sie durch!“: Österreichs Bundes-
kanzler Sebastian Kurz. FOTO: FOHRINGER/AFP

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