Süddeutsche Zeitung - 20.03.2020

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Freitag, 20. März 2020 EINE ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG DES SÜDDEUTSCHEN VERLAGES 21


IMMOBILIEN


weiter ausgezahlt oder der ausstehende
Wert des Wohnrechts?
Da die Immobilienverrentung mit dem
Tod des ehemaligen Eigentümers erlischt,
kann man von einer Art „Wette auf den
Tod“ sprechen. Stirbt der Verkäufer kurze
Zeit nach dem Vertragsabschluss, hat er
draufgezahlt. Deshalb empfehlen viele
neutrale Fachleute, sich als Immobilien -
besitzer mit einer Mindestlaufzeit abzusi-
chern. Kommt es innerhalb dieser Zeit
zum Todesfall, erhalten die Erben – wenn
vorhanden – d as Geld.
Die Leibrente wird mit dem sogenann-
ten Ertragsanteil besteuert, der vom Alter
der Senioren abhängt – je jünger, desto
mehr fordert der Fiskus. Rechtsanwalt
Klaus Grieshaber, Vizepräsident des Bun-

des der Steuerzahler: „Der Ertragsanteil
ist abhängig vom vollendeten Lebensjahr
bei Beginn der Rente. So beträgt der Er-
tragsanteil bei vollendetem 65. Lebensjahr
18 Prozent.“ Wie umgeht man das? Durch
eine Veräußerung, bei der der Verkäufer
das Geld auf einen Schlag bekommt. Krol-
zik: „Dieser Weg ist sinnvoll, weil er an-
ders als Rentenlösungen steuerfrei ist.“
An Marktbedeutung gewonnen hat der
Immobilienteilverkauf. Dabei werden bei-
spielsweise nur 15, 30 oder 45 Prozent des
Hauses oder der Wohnung in Barvermö-
gen umgewandelt. Häufig ist das der Fall,
wenn ein Immobilienbesitzer Liquidität
benötigt. Krolzik weist darauf hin, dass
j eder dritte Rentner in Deutschland noch
Schulden hat und diese oft so hoch sind,

dass ein Teilverkauf des Häuschens oder
der Wohnung teilweise nicht ausreicht, sie
zu tilgen. Wichtig: Das im Grundbuch ein-
getragene Wohnrecht sichert dem Verkäu-
fer das dauerhafte und alleinige wirt-
schaftliche Eigentum der Immobilie. Er
b ehält also die Kontrolle über seine vier
Wände und profitiert auch von einem
möglichen zukünftigen Wertzuwachs.
Umgekehrt ist er ebenso beteiligt, wenn
die Immobilie an Wert verliert. Der Ver-
käufer zahlt dem Käufer, der meist als stil-
ler Miteigentümer fungiert, auch bei die-
sem Modell ein Nutzungsentgelt. Bei eini-
gen Anbietern hat der Verkäufer auch ein
Rückkaufsrecht. Was hält Alexander Krol-
zik von einem Immobilienteilverkauf mit
Wohn- oder Nießbrauchrecht? „Ein Teil-

verkauf ist wegen der auf lange Sicht er-
heblichen, laufenden Kosten vor allem als
zeitlich begrenzte Übergangslösung inte-
ressant.“ Schließlich fließe über einen län-
geren Zeitraum ein Teil des ausgezahlten
Betrages als Nutzungsentgelt an den Ver-
tragspartner, so dass nur wenig beim Ver-
käufer verbleibe. Beachten müsse man
auch, „ dass ein Verkauf des Restanteils
nicht alleine möglich ist, es kann nur die
Immobilie insgesamt verkauft werden“.

Liquidität mit


Rente aus Stein


VON JÜRGEN HOFFMANN


Das eigene Haus oder die eigene Woh-
nung zu Geld machen und trotzdem darin
wohnen bleiben – das klingt interessant.
Das Stichwort heißt Leibrente. Im Ver-
gleich zu Großbritannien oder den USA
ist dieser Weg der Verrentung einer Im-
mobilie hierzulande allerdings n och wenig
bekannt. Es gibt zwei Varianten der „Ren-
te aus Stein“: Bei der Umkehrhypothek
wird das Haus oder die Wohnung mit
einem Kredit belastet und das monatliche
Zubrot aus diesem Darlehen finanziert.
Alexander Krolzik, der Fachmann für das
Thema in der Verbraucherzentrale Ham-
burg: „Das ist eine Option für Senioren
mit einer weitgehend schuldenfreien Im-
mobilie, die weiter wohnen bleiben möch-
ten, keine nahen Erben haben und flüssig
sein wollen.“
G eläufiger sei in Deutschland aber das
klassische Leibrenten-Modell, bei dem der
Eigentümer seine selbst genutzte Immobi-
lie mit Abschlag an ein Unternehmen ver-
kauft. „Statt eines Kaufpreises fließt regel-
mäßig, meistens monatlich, eine Zahlung,
die sogenannte Leibrente“, erläutert Krol-
zik. Der Verkäufer behalte dabei das
Recht, in der gewohnten Umgebung woh-
nen zu bleiben: „Am häufigsten wird
a llerdings eine Einmalzahlung oder die


Kombination aus Leibrente und Einmal-
zahlung gewählt.“
Vor der Entscheidung über einen Ver-
kauf oder Teilverkauf einer Immobilie
sollte man sich zwei Fragen stellen: Was
ist meine Ausgangslage? Was ist mein
Ziel? Laut Krolzik sind die meisten Mo-
delle, die Finanzdienstleister derzeit an-
bieten, „grundsätzlich in Ordnung“. Es ge-
be trotzdem einige Punkte zu beachten –
etwa die Errechnung der Immobilien-
Rentenhöhe. Zu den Faktoren, die dabei
einfließen, gehören der „freie“ Wert der
Immobilie, also der geschätzte, aktuelle
Marktpreis minus Schulden, und das Alter
des Verkäufers. Je jünger der Eigentümer,
desto niedriger die monatlichen Renten-
zahlungen. Und Frauen kommen in der
Regel e twas schlechter weg, weil sie statis-
tisch gesehen länger leben als Männer.

GUTACHTER ERMITTELT DEN WERT

Für die Immobilienwertermittlung bestellt
häufig der Käufer einen Gutachter. Krol-
zik empfiehlt, dessen Bewertung genau zu
prüfen oder einen unabhängigen Gutach-
ter zu beauftragen. Weitere Fragen, deren
Beantwortungen vertraglich festgelegt
werden sollten: Wer kommt für Renovie-
rung und Instandhaltung auf? Wird bei
einem Umzug ins Altenheim die Rente

Für Eigentümer, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie


ganz oder zu einem Teil einem kommerziellen Interessenten zu


v erkaufen, gibt es in Deutschland zwei Modelle.


Die eigene Immo -
bilie ist ein wichti-
ges Standbein der
Altersvorsorge in
Deutschland. Foto:
leszekglasner/Ado-
be Stock

bringen. Denn auch die Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums ist per
G esetz für die Eigentümergemeinschaft
vorgeschrieben. Zu den Aufgaben des
Verwalters gehören unter anderem die Er-
stellung eines Wirtschaftsplans, der zum
Beispiel die Höhe des Hausgeldes festlegt,
sowie die Organisation der jährlichen
Eigentümerversammlung mit Erstellung

VON HELGE SCHMITT-SCHULZ


Frühjahr ist die Zeit der Eigentümerver-
sammlungen. Hier treffen sich die Eigen -
tümer von Eigentumswohnungen. Hierzu-
lande gibt es rund zehn Millionen Eigen-
tumswohnungen und somit gehört fast ein
Viertel des gesamten Wohnungsbestands
in Mehrfamilienhäusern in Deutschland
ihnen, wie der Verbraucherverband Woh-
nen im Eigentum mitteilte. Besitzen meh-
rere Parteien eine Wohnung in einem
G ebäude, ist für sie die Rechtsform der
Wohnungseigentümergemeinschaft vorge-
schrieben.


BASIS IST DIE TEILUNGSERKLÄRUNG


Ihre Rechte und Pflichten sind im Wohn-
eigentumsgesetz (WEG) geregelt, wie
Haus und Grund Deutschland erläutert.
Durch eine sogenannte Teilungserklärung
werden Grundstück und Gebäude formell
geteilt. Diese Erklärung regelt, welche Be-
reiche Sondereigentum des Wohnungsbe-
sitzers sind und welche Teileigentum. Der
individuelle Wohnbereich zählt zum Son-
dereigentum.
Zum Teileigentum hingegen gehören
zum Beispiel Dach, Fassade oder auch
Garten, Treppenhaus und Fahrstuhl – also
alle Nichtwohnbereiche, die gemeinschaft-
lich genutzt werden. Aber auch technische
Einrichtungen wie die Heizungsanlage
zählen zum Teileigentum. Kosten für War-
tung und Instandsetzung des Teileigen-
tums trägt die Gemeinschaft.
Oftmals ist es gar nicht so einfach, die
einzelnen Interessen unter einen Hut zu


Unterschiedliche Interessen einer


Wohnungseigentümergemeinschaft


sind unter einen Hut zu bringen.


Produktion:
Anzeigen:

STZW Sonderthemen
Jürgen Maukner

» impressum


»INFO


Deutschland ist kein Land der Hausbe -
sitzer. Mit einer Eigentumsquote von nur
47 Prozent ist das Land im europaweiten
Vergleich abgeschlagenes Schlusslicht,
wie aus der Sparda-Studie „Wohnen in
Deutschland 2019“ hervorgeht. Der Man-
gel an Wohnraum führt dazu, dass Men-
schen in den sieben größten Städten
Deutschlands – das sind Berlin, Hamburg,
München, Köln, Frankfurt am Main, Stutt-
gart und Düsseldorf – näher zusammen -
rücken. Die durchschnittliche Wohnfläche
pro Person nahm hier nach Ergebnissen
des Mikrozensus zwischen 2010 und 2018
um 1,7 auf 3 9,2 Quadratmeter ab, wie
d as Statistische Bundesamt mitteilte. Der
knapper werdende Wohnraum wird zuneh-
mend geteilt. Lebte 2010 in diesen Metro-
polen noch in mehr als jeder zweiten Woh-
nung eine Person, war dies acht Jahre spä-
ter nur noch bei 45 Prozent der Wohnun-
gen der Fall. Als mögliche Folge daraus
g ewinnen in den sieben größten Städten
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit
zehn und mehr Wohnungen an Bedeutung.
Diese Verknappung des Wohnraums bleibt
ein Phänomen der Städte. Die durch-
schnittliche Wohnfläche pro Person in
Deutschland blieb zwischen 2010 und
2018 bundesweit konstant bei etwas mehr
als 45 Quadratmetern.Helge Schmitt-Schulz

des Protokolls. Darin sind die Tagungsord-
nungspunkte und die Beschlüsse aufge-
führt. Auch Informationen über die Tei-
lungserklärung können Kaufinteressierte
beim Verwalter einholen, der die Tei-
lungserklärung erläutern kann.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall
empfiehlt Kaufwilligen, Informationen
über die Eigentümergemeinschaft am bes-
ten zunächst direkt beim Verkäufer der
Immobilie zu erfragen. Auch die Protokol-
le der letzten Eigentümerversammlungen
können aufschlussreich sein, wie eine
Sprecherin erläutert. Gab es beispielswei-
se Streitpunkte? Lassen sich andauernde
Probleme zwischen den Parteien erken-
nen? In den Protokollen sei außerdem
vermerkt, ob größere Instandhaltungs-
maßnahmen geplant oder notwendig sind:
Gibt es zum Beispiel Hinweise auf anhal-
tende Probleme mit dem Fahrstuhl oder
Feuchtigkeit in der Tiefgarage? Muss in
naher Zukunft ein neuer Heizkessel ein -
gebaut werden? „Käufer sollten sich vor
dem Kauf zudem erkundigen, wie hoch
die bereits gebildeten Rücklagen für mög-
liche bauliche Maßnahmen sind.“ Damit
können unliebsame Überraschungen ver-
mieden werden.
Im Wirtschaftsplan listet der Verwalter
den Angaben zufolge jährlich die Einnah-
men und Ausgaben des gemeinschaftli-
chen Eigentums auf. Teil des Wirtschafts-
plans sei auch das sogenannte Hausgeld,
das jeder Eigentümer tragen müsse. Es de-
cke die Nebenkosten sowie weitere Kos-
ten wie Betriebskosten, Verwaltungskos-
ten, Heizkosten sowie Instandhaltungs-
kosten für das Gemeinschaftseigentum
und die Instandhaltungsrücklage ab. „Die
Höhe des Hausgeldes richtet sich nach
dem sogenannten Verteilerschlüssel, der
auf den Miteigentumsanteilen basiert: Je
höher der Anteil am Gemeinschaftseigen-
tum, desto höher das Hausgeld.“

Rechte und Pflichten regeln


Die Höhe des
Hausgeldes richtet
sich nach dem
sogenannten Ver-
teilerschlüssel, der
auf den Miteigen-
tumsanteilen
basiert. Foto:
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