Frankfurter Allgemeine Zeitung - 21.02.2020

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SEITE 16·FREITAG,21. FEBRUAR2020·NR.44 Die Ordnung der Wirtschaft FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG


I


nden vergangenen Monaten hat
eine gesellschaftliche Debatte
über Sinn,Form und Grenzen
des privaten Eigentums in
Deutschland begonnen, die
grundsätzliche Fragen unserer
Wirtschaftsordnung berührt. Dies reicht
bis zuForderungen nachVerstaatlichung
vonprivatenIndustrieunternehmen,Flug-
gesellschaftenoder TeilenderWohnungs-
wirtschaf t. Aber auchohne Verstaatli-
chung wirdbei der Durchsetzungkonkre-
terpolitischerVorhaben über erhebliche
Eingriffeindie Verfügungsrechteder Ei-
gentümer diskutiert–bis hin zur entschä-
digungslosenStilllegungvonBetrieben.
Das Erschreckende an dieser Debatteist
ihreGefälligkeit für viele, die politischen
Einflusshaben oderwollen. Mit atembe-
raubender Leichtigkeit wird mit schwe-
remBesteck an den Grundfestenunserer
verfassungsmäßigen Ordnunggearbeitet,
die zwingend Privateigentum, Haftung
und Vertragsfreiheitverbindet.
Eine privatwirtschaftliche Eigentums-
ordnungwarfür die Vordenker der Sozia-
len Marktwirtschaftein entscheidender
Grundpfeiler der Wirtschaftsordnung.
Für Walter Euckengehörtsie zu denkon-
stitutiven Prinzipien einer freiheitlichen
Wettbewerbsordnung. Ohne privates Ei-
gentumfehlt es an Anreizen, effizient,
nachhaltig und innovativ zu wirtschaften,
weil ansonstendie Enteignung durch den
Markt droht, und zwar zuRecht.Mit Kol-
lektiveigentum hingegenverbinden sich
infolg emangelnderVerantwortungsüber-
nahme typischerweise eineVerschwen-
dung oder übermäßigeBeanspruchung
vonRessourcen. Mit solchen Problemen
habenimÜbrigennicht nurstaatlicheOr-
ganisationen,sondernebenso Großunter-
nehmen zukämpfen.
Nurmit privatem Eigentumkann die
dezentrale Steuerung einer Marktwirt-
schaf tgelingen.WiesichMärkt eentwi-
ckeln, wieWertschöpfungskettenorgani-
siertwerden müssen undwelche Ressour-
cen dafür notwendig sind, lässt sichnicht
zentral planen.Ludwig vonMises hat die
Unmöglichkeit derWirtschaftsrechnung
im Sozialismus schonvoreinem Jahrhun-
dertimDisput mit Oskar Langebeschrie-
ben. Daran ändertauchmoderne IT bis
hin zurKünstlichen Intelligenz nichts.
Selbstder Er folg deschinesischenStaats-
kapitalismus basiertnicht auf einer com-
puter gestützten zentralen Planung. De-
zentrale Pläne und dieKoordination über
den Preismechanismuskönnen aber nur
dann wirken,wenn privateEigentümer
entscheidenkönnen, aufwelche Weise
ihr Unternehmen wirtschaftensoll. Ohne
Eigentumsrechtegibt es keine dezentrale
Entscheidungsfreiheitundkeineindividu-
elle Verantwortung.
Denn: Engverbunden mit dem Prinzip
des Eigentums istdas Prinzip der Haf-
tung. Eigentum lässt sichbeschreiben als
Bündel vonVerfügungsrechten an be-
stimmtenObjekten,beispielsweiseanUn-
ternehmen. Dazu gehören die Rechte,
über dieNutzung des Objekts zuverfü-
gen, es zuverändern, es zuveräußernso-
wie die Gewinne undVerluste zu tragen,
die damitverbunden sind. Ohne eine mit
dem Privateigentum verbundene Haf-
tungspflichtkönnen Chancen und Risi-
kenunternehmerischen Handelns nicht
angemessen abgewogen werden. Wenn
Chanceneinseitigbeim Eigentümer,Schä-
denaberbeiDrittenanfielen,wäredieLe-
gitimation des Privateigentums imKern
inFragegestellt.DieunauflöslicheVerket-
tung vonHaftung und Eigentumgehört
zu den permanenten Herausforderungen
an die Ordnungspolitik.Aus fehlender
Haftung dieForderung nachEinschrän-
kungdesEigentumsabzuleitenwürdeum-
gekehrtdie marktwirtschaftliche Ord-
nung weiter aushöhlen.
Die ÜbernahmevonEigentumsrech-
tenbedeutet stetsdie Übernahmevon
Verantwortung. Im Alltag istjeder für
sein Eigentumverantwortlich. Gefahren,
die vomZustand, der Lagerung oder der
Verwendung ausgehen, sind (auch) dem
Eigentümer zuzurechnen.Unternehmeri-
schesEigentumbeinhaltet umsomehrdie
ÜbernahmevonVerantwortung.DemUn-
ternehmerstehen nicht nur Gewinne der
Firmazu,erträgtauchVerlust e,istzust än-
dig für allerechtlichen Belange, denRuf
des Unternehmens, die Auswirkungen
der Geschäftstätigkeit auf dieUmwelt
und nicht zuletzt für die beruflicheZu-
kunftder Mitarbeiter.ImZweifel steht
der Eigentümer oder die Eigentümerin
bis LadenschlussimGeschäftund küm-
mertsichdann um alles andere, istAus-
putzer,woimmerNotamMann ist, und


sorgt sichumden Bestand desUnterneh-
mens.WennkleineUnte rnehmenSchwie-
rigkeiten bei der Suche nacheinem Nach-
folger haben, liegt es auchdaran, dassder
SprungvomAnges tellten verhältnis in die
Verantwortung der Selbständigkeit im-
mer öftergescheut wird.Auch mancher
Unternehmenserbe empfindetdies eher
als Bürde denn als Geschenk.
DieseVerant wortung für dasUnte r-
nehmenist bei vielen Eigentümerunter-
nehmern gelebter Alltag undTeil des
Selbstverständnisses. DasFamilienunter-
nehmensoll erhalten, entwickelt und an
eine neueGenerationübergeben wer-
den. Hier wirdoftin langenPerspektiven
gedacht,Kapitalverzehr zuKonsumzwe-
cken entsprechendverpönt.Gedanklich
wirddas Unte rnehmen treuhänderisch
übernommen.
Auch deshalbistdieVorstellungfürvie-
le Familienunternehmenkaum akzepta-
bel, zur BegleichungvonErbschaft- oder
Vermögens teuer Teile desUnternehmens
zu veräußernoder zusätzliche Anteilseig-
ner mit aufzunehmen,wenn schon Jahr
um Jahr die Betriebserträgebesteuert
wurden.ZudemkönnenundsollenFamili-
enunternehmen oftgar nichtveräußert
werden.Dies wirdzum Teildur ch breit ge-
streute, nicht an DritteübertragbareAn-
teile in der Eigentümerfamilie organi-
siert; die Modelle derStiftung und neuer-
dings desVerantwortungseigentums ent-
wickeln diesen Gedankenweiter .Durch
die Beschränkung derVeräußerungsmög-
lichkeit des Eigentums wirddie Verant-
wortung der Eigentümerfamilie oder der
Stiftung perpetuiert, ohne dasskurzfris-
tig „Kassegemacht“werden kann. Das
Kapital bleibt imUnternehmen.
So wieFamilienunternehmer oderVer-
antwortungseigentümer sichals Treuhän-
der des Besitzes sehen, sind angestellte
ManagerTreuhänderdesihnenanvertrau-
tenUnternehmens. Durch die zeitweise
ÜbertragungvonTeilen derVerfügungs-
rechte auf das Management wirddie mit
dem EigentumverbundeneVerantwor-
tungmitübertragen. SiehabendasUnter-
nehmen zu schützen und zu entwickeln,
gestalten die Arbeitsbedingungen für die
Mitarbeiterund entscheidenüber dasSor-
timent an Produkten und Dienstleistun-
gen. Di eTrennun gvon rech tlichemEigen-
tum und Unternehmenssteuerung, die
aufgrund der Größe desUnternehmens,
der Professionalisierung der Leitung oder
der Zersplitterung der Anteilseigner not-
wendigist, bringt aberauchProbleme mit
sich. Insbesondereist die zeitliche Orien-
tierung eines auf Generationen angeleg-
tenUnternehmens einevöllig andereals
die Vertragslaufzeit eines Geschäftsfüh-
rers.Die daraus entstehendenFehlanrei-
ze werden teilweise über lang laufende
Aktienoptionen ausgeglichen, diegegen
eine reinkurzfristig eOrientierungzuLas-
tenmittelfristiger Risiken wirken sollen.
Solche Lösungen sind problembehaftet
und können die Divergenzen, die aus der
TrennungvonEigentum undVerfügungs-
gewalt entstehen, nur unvollständig aus-
gleichen. Letztlichkommt es immer auf
einen intensivenWettbewerb dur ch offe-
ne Märktean, wasder Wettbewerbspoli-
tik eine zentraleRolle zuweist.

N


atürlic hist diesePerspek-
tiveauf unternehmeri-
sche Verantwortung ein
Idealbild,vielereale Bei-
spiele sehen andersaus.
Nicht jedesFamilienun-
ternehmen istlangfristig orientiert, nicht
jeder Eigentümer wirdseiner Verantwor-
tung für seinUnternehmen, die Mitarbei-
ter, die Wertschöpfungskette und die Pro-
duktegerecht .Nicht jeder angestellteUn-
ternehmenslenkerhatdas Unternehmens-
interessestärkerimBlickals seinen eige-
nen kurz fristigenVorteil. Nicht jedesUn-
ternehmen tritt aufdemMarktundöffent-
lichsoauf, wie das mit dengesellschaftli-
chenWertvorstellungenvonverant wortli-
chem Handelnvereinbar ist. Nicht jeder
liefer tguteProdukte, achtet auf dieZu-
stände beiZulieferernund is tein Arbeit-
geber mit akzeptablen Arbeitsbedingun-
gen. Nicht jeder wird dem Anspruchge-
recht,der mit dem Eigentum einhergeht.
Aber is tdas ein Grund, das Eigentum in
Fragezustellen? Undwas is tder Maß-
stab, an demverantwortungsvolles unter-
nehmerisches Handelngemessen wird?
Zunächs teinmal gilt der durch Gesetze
oder andere Regulierungsformenkodifi-
zierteRechtsrahmen.DieVerfügungsrech-
te über das Eigentum sind durch allgemei-
ne, teils auchspeziellereRegelungen be-
schränkt.Unternehmen müssen sichan

Umweltrecht, Arbeits- und Sozialrecht,
Produktrechte undvielesanderemehr hal-
ten. Teilweise sind sogar Preisereguliert,
wasineiner marktwirtschaftlichen Ord-
nung zu denweitestgehenden Eingriffen
gehört, die möglichsind.Faktischhandelt
essic hbeidendiversenrech tlichenVorga-
ben oftnicht um Minimalanforderungen,
sondernumvorgegebene Standards.
Wenn die Eigentümer ihreVerfügungs-
rech te überschreiten und damitgeltendes
Recht brechen oderStandardsnicht ein-
halten, sind Sanktionenvorgesehen.Von
Strafzah lungenbiszuProduktionsstillle-
gungenreicht diePalette. Außer in Ex-
tremfällen wirddas Eigentum an sichaber
zu Rechtnicht inFragegestellt.
Weniger eindeutig istdie Situation,
wenn allerechtlichenVorgaben eingehal-
tenwerde nund dennoch unternehmeri-
sches Verhalten als nicht der mit dem Ei-
gentum verbundenenVeran twortungent-
sprechend angesehen wird,wenn dasals
richtigErkannteeinen engeren Hand-
lungsraum definiert alsdie rechtlicheZu-
lässigkeit.Auchinjuristischeindeutig zu-
lässigenSituationenkönnendie Entschei-
dungen, dieinder spezifischenSituation
vordem Hintergrund desWertekanons
der Unternehmensleitunggefällt werden,
im Widerspruchzur Unternehmensethik
oder zurBewertung derinteressiertenÖf-
fentlichkeitstehen. Die Verantwortung
desEi gentumsbedeutet freilic hnicht, dass
Unternehmensichimmer nur nachder öf-
fentlichenMeinun gausrichten müssen,
abersie sindgefordert, Position zugesell-
schaftlichen Entwicklungen zu beziehen.
Die Diskrepanz zwischen öffentlich
gewünschtemVerhalten, das alsgesell-
schaftlicheVerantwortung desUnterneh-
mens bezeichnetwerden könnte, und
dem aus demWertekanon derUnterneh-
mensleitung in derkonkretenSituation
bestimmtenUmgang mit dem unterneh-
merischen Eigentumkann verschiedene
Ursachenhaben.Sokönnenunterschiedli-
cheWertvor stellungenvorliegen, die aber
beidegerechtfertigt seinkönnen.Auch
istder konkreteHandlungsspielraum
des Unternehmens der Öffentlichkeit
in derRegelnicht bekannt.Die Fir-
menleitung mussabwägen: DieZu-
kunftsfähigkeit des Unterneh-
mens und damit die Beschäfti-
gungs- und Einkommenschan-
cen der Mitarbeiter dürfen
beiderFragederPositionie-
rung zu gesellschaftlichre-
levanten Entwicklungen
nicht unter denTischfal-
len. Die darin angeleg-
tenKonfliktekönnen in
spezifischenVerantwor-
tungszusammenhän-
gen–wie in einemUn-
ternehmen–nicht ein-
fach mit Verweis auf
eine höhereMoral
übergangen werden.
In den vergangenen
MonatengabesForde-
rungen, privates Eigen-
tum zu kollektivieren,
um gesellschaftlichen
Aufgaben besser entspre-
chen zu können, die angeb-
lichnicht in unternehmeri-
scher Verantwortunggetragen
werden können.Aufdem Woh-
nungsmarktwerden nicht nur die
Verfügungsrechteüber die eigenen
vermietete nWohnungen durch Investi-
tio nsrestriktionen undPreisfestsetzungen
eingeschränkt.InBerlin gibteseineInitia-
ti ve zurVerstaatlichungvonWohnungsge-
sellschaften. Der SPD-Vizevorsitzende
und Juso-ChefKevin Kühnertist der Mei-
nung, jeder solle höchstens eine selbstge-
nutzteWohnungbesitzendürfen.Das sge-
rade privateKleinvermieterbesondersin-
teressiertsind an einem gutenVerhältnis
zu ihren Mietern und die Engpässe am
Wohnungsmarkt durch solche Maßnah-
menverschärftwerden, scheintkeineRol-
le zu spielen. Eingroßer Teil der notwen-
digenWohnungen entsteht in privater
Verantwortung. Es gibtkeinen Grund,
das aufsSpiel zu setzen. Docherstaunli-
cherweise kann jeder individuellen wie
kollektiven Erfahrung enthoben gefor-
dertwerden,waserkennbar unsinnig ist
und derVerfassung widerspricht.
In derStromwirtschaftist seit länge-
remeine Tendenzwegvon privatwirt-
schaftlich-wettbewerblichen Strukturen
hin zustaatlicher Planung undstaatli-
chem Eigentum zu beobachten. Die Be-
schlüsserund um denKohleausstieg zei-
gen, welche geringeRolle unternehmeri-
schem Eigentum,Rechtssicherheit,recht-
mäßigemVerhalten und Verfahrensge-
rechtigkeitzugebilligt wird. Dassdie Un-
ternehmen sichimmer imRahmen der

Gesetzgebung bewegt haben und dievor-
gesehenenRechtefür die Emissionvon
Kohlendioxid beimStaat gekaufthaben,
hatsienichtdavorgeschützt,dassihreLe-
gitimation immerweiter inFragegestellt
wurde. Der Druckder öf fentlichen Mei-
nung wurde sogroß, dassdie Abschal-
tung derStromerzeugung ausKohle und
das vorgezogene Ende des Braunkohleab-
baus beschlossenwurden.DassdieUnter-
nehmenlangfristige,rechtsgülti ge Abbau-
genehmigungen für Braunkohle haben,
hat ihnen und ihren Beschäftigten nicht
die notwendigePlanungssicherheitgege-
ben, weil sic hdie öf fentlicheWahrneh-
mungdessen,wasverantwortbar ist,deut-
lichveränderthat. Nunist im Gesetzent-
wurfzum Kohleausstieg sogar dieRede
vonentschädigungslosen Stilllegungen
vonKraftwerken nacheinem bestimmten
Stichtag.EinehoheWertschätzungdesEi-
gentumskann darin nicht erkannt wer-
den.DemVerfassungsbruchwirdTürund
Torgeöffnet. Werwill bei anderen The-
men nochohne Argwohngegenüber die-
sem Staat sein?
Auch für Verstaatlichungsphantasien
hinsi chtlic hgroßer Industrieun ternehmen
gibteskeinen Grund. Der ein oderandere
mag den Klimaschutz alsVehikel für plan-
wirtschaftlicheGedankenspielenutzen,
dabei benötigt dieUmstellungvonindus-
trielle nWertschöpfungskettenvor allem
die InnovationskraftprivaterInvestoren.
Mit einer Bepreisungund begleitenden
Vorgabenistein–sichimmerweiterentwi-
ckelnder–Rahmendefiniertworden ,der
die Leitplanken für denStrukturwandel
setzt .Über die Qualität desRahmens
kann manstreiten,aber für die handeln-
den Unternehmenwerden entscheidende
Eckpunktedefiniert.Damitsinddiestaatli-
cheAufgabe erfüllt und die Herausforde-
rung für dieWirtschaf tdefiniert. Eine Zu-
kunftinnerhalb der neuenRahmenbedin-
gungenmüssenUnternehmenine igener
Verant wortungfindenundsic himWettbe-
werb um die bestenInnovationen behaup-
ten. Klimaschutz istimgegebenen Ord-
nungsrahmen ein Effizienzproblem,das
die Marktwirtschaftmit einem funktionie-
rendemPreissy stem am wirksamsten be-
wältigt.

D


ie Antwortauf diegro-
ßen Herausforderungen
der kommenden Jahr-
zehnteliegt nicht in so-
zialistischen Experimen-
tendeutscherVergangen-
heit oderstaatskapitalistischen Ideenchi-
nesischer Prägung. Die Anpassungsfähig-
keit der Sozialen Marktwirtschaftmuss
und wirdsichimnächs ten, grundlegen-
denStrukturwandelneubehaupten.Dazu
gehören alsKernelementefreie Preisbil-
dung, privates Eigentum,Verantwortung,
Vertragsfreiheit und eine wettbewerbli-
cheOrdnung.
Unternehmen,Unternehmer undange-
stellteManager tragen eine besondere
Verantwortung, die sichaus dem Eigen-
tum amUnternehmen und dertemporä-
renVerfügungsgewalt darüber ergibt.Sie
können sichnicht nur auf das zurückzie-
hen, waseindeutig als zulässiggeregelt
und zugleichpositiv für das eigeneUnter-
nehmen ist. Nicht alles,wasgesetzlichzu-
lässig ist, entspricht verantwortlichem
Handeln. Umgekehrtzählt aber auch
nicht alles, wasgesellschaftlich wün-
schenswertwäre, zum mit dem Eigentum
verknüpftenAufgabenbereichder Unter-
nehmen. Die moralischenKonflikt eneh-
men imglobalen Systemwettbewerb und
angesichts der demographischen Alte-
rung, der digitalenTransformation sowie
der Dekarbonisierung zu.Unternehmen
müssen hier eine aktiveRolle im öffentli-
chen Raum einnehmen, dieweder der bil-
ligen Anpassung nochder sturen Ableh-
nung folgt, sonderndem Auftrag desVer-
antwortungseigentums entspricht.
Unternehmerisches Eigentum bedeu-
tetVerantwortung–für dasUnterneh-
men selbstund denWirkungsraum des
Unternehmens. Davorkann sichkein Ei-
gentümer oderUnternehmenslenkerdrü-
cken –esist ja auc hniemandgezwungen,
diese Rollen zu übernehmen. Das bedeu-
tetaber auchnicht, dassUnternehmen al-
les machen müssen,wasgesellschaftlich
gerad eerwünscht ist. Ohne privates Ei-
gentum erodiertdiese Verant wortung. In
Kollektivstrukturenwirdsie vonallen
unddamitvonniemandemgetragen.Um-
gekehrtgilt abe rauch: Wenn Verant wor-
tungnichtgetragen wird,wennUnterneh-
men nicht als „good citizens“ erkennbar
sind oder fundamentalgegen dengesell-
schaftlichen Wertekanon gehandelt
wird, verliertdas Institut des Eigentums
an Legitimation.

MichaelHütherist
Direktor des Insti-
tuts der deutschen
Wirtschaf t(IW) in
Köln.Dereloquente
Ökonomieprofessor
(57) überrascht die
vonihm vertretene
Unternehmerschaft
bisweilen mit sei-
nen Positionen.Während sie obenstehen-
den Beitraggernelesen dürften, regt sich
an HüthersEngagement für dieAufwei-
chung derstaatlichen Schuldenbremse –
SeiteanSeite mit den Gewerkschaf ten–
auchKritik.Nicht alle sind überzeugt,
dassdie Politik zusätzliche Schuldenspiel-
räume nur für zukunftsträchtige(Infra-
struktur-)Projektenutzen wird. hig.

Hubertus Bardtist
Geschäftsführer
undLeiter Wissen-
sch aftamInstitut
der deutschenWirt-
sch aft(IW) in
Köln. Das IWwird
vonprivatenUnter-
nehmenfinanziert
undsetzt sic hfür
dieSozialeMarktwirtschaftein.Derpro-
movierte Volkswirt,der 1974in Bonnge-
boren wurde,befas st sich insbesondere
mit Energie-und Klimapolitik. Schon
frühhat Ba rdtdafürgeworben, lieber
aufPreisanreize zu setzen alsauf Sub ven-
tionen. Sein Interesse giltüberdiesRoh-
stoffenundder EntwicklungvonSchwel-
lenländern.

Institut der deutschen

Wirtschaf

mago images/Me

todi Popow

Unternehmerisches

Eigentum

istVerantwortung

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Die Autoren

Mit erschreckender Lust wirdüber entschädigungslose


Stilllegung oderVerstaatlichungvonBetrieben diskutiert.


Eine Erinnerung daran,washier aufsSpiel gesetzt wird.


Hubertus Bardt und Michael Hüther

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