Frankfurter Allgemeine Zeitung - 21.02.2020

(ff) #1

Tesla: Investitionsfeindliches


deutschesRecht?
Nach dem das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg(OVG)vorläufig
die Rodungsarbeiten für Teslas Giga-
factor ystoppte,erscheint für einige der
endgültigeBeweis für dieInvestitions-
undTechnikfeindlichkeit Deutschlands
erbracht zu sein.Eine Einschätzung,zu
der zum jetzigenZeitpunkt in diesem
FallkeinAnlassbesteht.FürGroßvorha-
ben wieTeslas e rstenProduktionsstand-
ortinEuropa hält der deutscheRechts-
staatein besonderes Genehmigungsver-
fahren im Bundesimmissionsschutzge-
setzbereit.DasVerfahrenbietetdemAn-
tragsteller einige Vorteile: behördliche
Entscheidungenwie b au-, umwelt-, im-
missionsschutz-und arbeitsstättenrecht-
liche Genehmigungenwerden gebün-
delt, dieZuständigkeit istbei fachlich
versiertenBeamtenangesiedelt,undspä-
tere KlagenvonPrivatengegen einege-
nehmigteAnlagesindweitgehendausge-
schlossen.Die Genehmigung istgrund-
sätzlic hinnerhalbvonsiebenMonaten
nachvollständigerAntragsstellungzuer-
teilen,Teilgenehmigungen und ein Be-
ginn vorabschließender Genehmigung
sind ausdrücklichmöglich.
Teslas sechs Aktenordner umfassende
Antragsunterlagen liegenseit dem3. Ja-
nuar 2020vorund warendrei Tage spä-
teronlineeinsehbar.And emVerfahren
istneben denFachbehörden auchdie
Öffentlichkeitbeteiligt, voralleminGe-
stalt vonUmwelt- undFachverbänden.
Einwendungen gegendas Vorhaben
sind nochbis Anfang März2020 mög-
lich. Danachist über Teslas Antrag bis
zum3.August2 020 zuentscheiden.
Der ambitionierte Zeitplan deskana-
disch-amerikanischen Unternehmers
Elon Muskkönntejedenfalls auchvon
DeutschlandsBehörden und Gerichten
trotzdes umfassenden Genehmigungs-
verfahrensgehaltenwerden.
Am13.Februarerteiltedasbrandenbur-
gis cheLandesamt fürUmwelt Tesla be-
reits die Erlaubnis, mit derRodung des

KiefernforstsimIndustriegebietin
Grünheide zu beginnen. Dagegen leg-
tenmehrer eklageberechtigteUmwelt-
verbändeWiderspruchein und bean-
tragten einenTagspäter beimVerwal-
tungsgerichtFrankfurt(Oder), im einst-
weiligenRechtsschutz die aufschieben-
de Wirkung ihrerWidersprüchegegen
die Rodungsgenehmigung anzuordnen
–das Verwaltungsgericht lehnteab. Am


  1. Februar stoppte das OVG(Az. OVG
    11 S8.20.) vorläufig dieRodungsarbei-
    tenaufgrund der Beschwerde der Grü-
    nen LigaBrandenburg. DasOVGbenö-
    tigt für die Entscheidung über die Be-
    schwerdedesUmweltverbandeswohlet-
    wasmehrZeit,alsdieVollernterin
    Grünheide nochgebraucht hätten, um
    die restlichen Kiefernzuf ällen.
    Tesla is tsomit voneiner niedrigen und
    vorhersehbaren Hürde gebrems twor-
    den, die inKürzeüberwundenwerden
    sollte. Geht es dochbei der anstehen-
    denEntscheidungdesOVGnichtum
    die große Fragedes In vestitionsstand-
    orts Deutschland, sondernnur um die
    kursorische Antwortdarauf, ob diege-
    setzlichen Voraussetzungen für einen
    vorzeitigen Beginn derRodungsarbei-
    tenvor Abschlus sdes Genehmigungs-
    verfahrens erfüllt sind. Selbstwenn das
    OVGdies wider Erwarten nicht beant-
    worten könnte, wirdinGrünheide mit
    den Rodungsarbeitenfortgefahren wer-
    den.DerGesetzgeberhatinderVerwal-
    tungsgerichtsordnung klargestellt, dass
    imZweifelsfall imBereichdeseinstwei-
    ligen Rechtsschutzes für Investitionen
    und Arbeitsplätze zu entscheidenist.
    Abseits des aktuellen Genehmigungs-
    verfahrens istaber durchaus dieFrage
    gestattet,obbei Großvorhaben wie der
    Gigafactory, Bahntrassen oderWind-
    parks die zu beteiligendenUmweltver-
    bändestetsdas reklamierte Gemein-
    wohlinteresse auchtatsächlichfür die
    Allgemeinheitvertr eten. Die letzten
    Jahrzehntewaren für dieUmweltver-
    bändevonstetig zunehmenden Befug-
    nissen undRechten –allen vorandem
    Verbandsklagerecht–geprägt. Die be-
    sondereRolle is tjedochnur gerechtfer-
    tigt, wenn sie auchtatsächlichimInter-
    esse der Allgemeinheit ausgeübt wird.
    Nurdann haben dieUmweltverbände
    eine ausreichende Legitimation und er-
    füllen den Sinn und Zweck, den der al-
    lein demokratischlegitimierte Gesetz-
    geber sichvon ihnen verspricht.


DanielPahl,Rechtsanwalt in derKanzlei
Bethge,Hannover

RECHTECK


Bloomberg.PRAG. Der tschechischeTy-
coon RadovanVitek setzt auf den boo-
menden ImmobilienmarktinWarschau,
der zu denrendites tärksten in Europage-
hörtundmehrRaumfürWachstum bietet
als sein Heimatland.Viteks CPI Property
GroupSA,bereits größter Bürovermie ter
in Prag und Berlin, hat seit Oktober fünf
Gebäudeinder polnischen Hauptstadt
undeineBeteiligungandemlokalenKon-
kurrenten GlobalworthReal Es tate In-
vestments Ltd. erworben. Der CPI-Kon-
zernwill in derStadt mit 1,8 Millionen
Einwohnern, die immer mehr zumFi-
nanz- und Dienstleistungszentrum der
schnellwachsenden Ostflankeder Euro-

päischenUnion wird,weiter expandie-
ren. DasUnternehmen zählt zu den ak-
tivsten Emittenten vonFremdwährungs-
anleihen in derRegion.
„Unser Ziel istes, die Nummer eins in
Warschau zuwerden“, sagteMartin Ne-
mecek, der Vorstandsvorsitzende von
CPI, in einem InterviewamHauptsitz des
Unternehmens in Prag. Zwar musssich
CPI weiterhinrechtli chen Herausforde-
rungen stellen, jedochist es demUnter-
nehmengelungen, denZugang zu günsti-
gerFinanzierung auf den internationalen
Anleihemärkten aufrechtzuerhalten. Die
Erlösewerden in Mittel- und Osteuropa
investiert, wo die Renditen für Gewer-

beimmobilien doppelt so hochsein kön-
nen wie in Deutschland oder Österreich.
Das stärkere Wirtschaftswachstum und
die zunehmende BedeutungvonDienst-
leistungen undTechnologiesteiger ndie
Nach frag enachBüros weiter.
DieserTrend istamdeutlichstenin
Warschauzuerkennen,dessenflachesGe-
lände und Brachen durch schwereZerstö-
rungen im ZweitenWeltkrieg vielRaum
fürneueHochhäuserbieten.DieStadtver-
fügt über mehr bebaubareGrundstücke
und weniger strengeBauvorschriftenals
das hügeligePrag, wo die Behördenunter
anderem die Höhe neuer Gebäude be-
grenzen. Prag will seinen Status als
Unesco-Weltkulturerbe schützen,sodass
Genehmigungsverfahren leicht ein Jahr-
zehnt dauernkönnen.
Laut Nemecek hat dieFülle neuer Pro-
jektedie polnische Hauptstadt zum „Ziel
der Wahl“ für internationaleUnterneh-
men gemacht, einschließlichderjenigen,
die ihreBackof fices nachdem Br exit aus
London abziehen.
Der inLuxemburg registrierte und in
Frankfurtgelistete CPI-Konzernerklärte
amMontagdieserWoche,dassdieExpan-
sion inPolen mit dazu beigetragen habe,
die Vermögenswerte im vergangenen
Jahr um 30 Prozent auf 10,7 Milliarden
Euroauszubauen. Die laufendenÜber-
nahmen sollen dieNettobeleihungsquote
von36Prozent Ende 2019 aufetwa süber
40 Prozentsteigen lassen. Der Anstieg
der Verschuldung istlaut Finanz vorstand
DavidGreenbaum jedochnur„vorüberge-
hend“vorgesehen, wie er imRahmen des
Interviews erklär te.Die Bürokäufewür-
den CPIstärken, indem sie den Anteil der
als riskanter wahrgenommenen Einzel-
handelsflächen imPortfolio verwässern.

M


ieterundWohnungseigentü-
mer sollen auf ihrenPark-
plätzen die Möglichkeit
zumLadenvonElektrofahr-
zeugen erhalten. DiebestehendeRechtsla-
ge im Mietrecht und imWohnungseigen-
tumsgesetz istdabei eine Hürde.Aber ein
Gesetzesentwurfdes Bundesrates sowie
ein Referentenentwurfdes Bundesjustiz-
ministeriums sollen den Einbauvereinfa-
chen.BeideGesetzesentwürfe unterschei-
den sichdabei im Detail.
Der Anspruchbezieht sichsowohl auf
die Ladeeinrichtung als auchauf weitere
für das Laden erforderliche Maßnahmen
wie dieVerlegung oderVerbesserungvon
Stromleitungen. Dabeisollenbewusst kei-
ne Vorgaben zur Artder Ladeeinrichtung
oder zur Ladeleistung oder–imFall des
Referentenentwurfs –andie vomAn-
spruc herfassten Fahrzeugkategorienge-
machtwerden.
Allerdings sollen unangemesseneFor-
derungen zurückgewiesenwerden kön-
nen. Daskönnteetwadie nac hdem Ein-
bau einer Schnellladesäule statt einer
Wallboxsein. Letzterelädt ein E-Auto

weitaus langsamer auf. DieWohnungsei-
gentümergemeinschaft(WEG) bezie-
hungsweise derVermieterkönnengene-
rell ein solches Ansinnen ablehnen,etwa
wenn die baulichen Eingriff esehr um-
fangreichsind oder davoneine Gefahr
ausgeht.Dies könnteder Fall sein,wenn
in derTiefgaragekeine Brandschutzbe-
stimmungen eingehaltenwerden können.
Ein Mieteroder Wohnungseigentümer
soll nur Anspruchauf eine Lademöglich-
keit haben,wenn er über einenfesten
Parkplatz am Gebäude oder in der Gara-
ge ve rfügt.Vermutlichwerden Hausbe-
wohner leer ausgehen, sofernsie zwar ihr
Fahrzeug im Innenhof abstellen dürfen,
aberhierkeinenbestimmtenParkplatz ha-
ben.
Die Ausgaben für die baulichen Maß-
nahmen, einschließlichder damit ver-
knüpftenBetriebskosten, sollgrundsätz-
lichder Mieterbeziehungsweise Eigentü-
mer tragen, der die Installation der Lade-
möglichkeitverlangt.Alternativkönnen
die WEG beziehungsweise derVermieter
beschließen, die baulicheVeränderung
selbstdurchzuführenund in eineGesamt-
maßnahme einzubetten,etwa die kom-
plette Elektrifizierung der Stellplätze.
Die WEG müssteauchdarüber befinden,
wie dieKosten auf die einzelnen Eigentü-
merumgelegtwerden.Wohnungseigentü-
mer,die gegendas Vorhaben stimmen,
tragenkeine Kosten. DerVermieter, der
die Maßnahme selbstdurchführt, istauf
die mietrechtlichenRegeln verwiesen. Er
kann mit dem Mieterentweder eineKos-
tenübernahmevereinbarung treffenoder
die Miete erhöhen.
InderPraxiswirddieFragederKosten-
übernahmestreitanfällig sein.Dasgiltins-
besonderefürFälle,indenenandereWoh-
nungseigentümeroderMieterspätereben-
falls die Lademöglichkeit beziehungswei-
sedieimRahmen dererstenBaumaßnah-
me er richtetenAnlagen nutzen. So wird

wohl die Installation der ersten Auflade-
station einegrößere baulicheVerände-
rung nachsichziehen als eineFolgemaß-
nahme. Im Grundsatz sollen die später
hinzukommenden Nutzer auchanden
Baukostender vorherigen Maßnahme be-
teiligt werden. Diese zu bestimmen wird
kompliziertsein.
Beim Ladestation-Einbau istzubeach-
ten, das sder verbrauchteStrom dem je-
weiligenMieterbeziehungsweiseEigentü-
mer zugeordne twerden kann. Dies erfor-
dertfür jeden Ladepunkt eine Messstelle
oder dassein Kabel zum jeweiligen Lade-
punktgelegt wird, ausgehendvomHaus-
anschlusszähler der entsprechenden
Wohneinheit.
DerartigeVorgaben zur Abgrenzung
der Strommengen sollte sowohl die WEG
alsauchderVermieterbeiderInteressens-
abwägung berücksichtigen. Andernfalls
drohen Risiken hinsichtlicheiner mögli-
chen Haftung für die Bezahlung derver-
brauchtenStrommengen. DerVermieter
seinerseits mussdamit rechnen, dassin
der Bereitstellung der Ladeleistung eine
gewerblicheTätigkeitgesehen wird. Die-
se stünde der in der Immobilienverwal-
tungüblichenerweitertenGewerbesteuer-
kür zung entgegen.
Noch zu klären ist, obNeumietervor
Vertragsschlussdarauf hinweisen müs-
sen, dasssie ein E-Auto besitzen oder an-
schaf fenwollen und eine Lademöglich-
keit wünschen.Ungeklärtist auch, ob es
dem Vermietervor Unterzeichnung des
Mietvertrags erlaubt ist, den Mieternach
seinem Mobilitätsverhalten zu fragen.
Offenist auchdie Fragenachden zu-
sätzlichentstehendenKosten, die nicht
auf baulichen Veränderungen beruhen,
sondernandie Elektrofahrzeugeund die
Ladestation anknüpfen. Nicht nur Akkus
in Tablets können brennen, sondernauch
Ladestationen und AkkusvonElektro-
fahrzeugenoderdieWage nselbst. Eskün-
digt sichan, dassGebäudeversicherun-

genfür Immobilien, in denen Elektro-
kraftfahrzeugeaufgeladenwerden, höhe-
re Beiträgeaufrufen. Dies wiederum
stellt eine WEG oder einenVermietervor
die Aufgabe, diese Mehrkosten auf die
Nutzerzuverteilen,so dassandereMieter
beziehungsweiseEigentümernichtmitbe-
zahlen müssen.
In der Praxis wirdnochein anderes
ThemavonBedeutungwerden: Hat der
Mietereinen separaten Mietvertrag über
seineGarageabgeschlossen,istzuvermu-
ten, das sdieser unabhängigvomWohn-
raummietvertragist.DerVermieterkönn-
te also dem Ansinnen des Mieters auf Er-
richtung einer Ladestation mit einerKün-
digung des Garagenmietvertrags entge-
gentreten.

Die Autorensind Rechtsanwälteund Partner
der Kanzlei OsborneClarke in Köln.

Rentable Büros:Polens HauptstadtWarschau FotoAP

Nochein seltenes Bild:Ladestation für ElektroautosvorstädtischemWohngebäude FotoImago

BürostandortWarschau im Kommen


Tschechischer Investor lobtRenditeund Bauchancen in derpolnischenMetropole

Ladestationen für Hausbewohner

FÜRSIE ANÜBER350STANDORTENIN DENBESTENLAGEN

Servicetelefon: 0800-333 33 09 http://www.von-poll.com


Energieverbrauchsausweis Energiebedarfsausweis Energieeffizienzklasse Energieverbrauch/-bedarf hauptsächl. Energieträger

Wohnfläche Zimmeranzahl Grundstück Baujahr Preis

KITZBÜHEL
Landhausmit Flair
ca.249m² 10
ca.1.5 10 m² 1, 39 Mio.
: 1973 107kWh/(m²a)
C Öl

CALAVINYES/MALLORCA
VillamitMeerblick
ca.4 29 m² 5
ca.1.3 17 m² aufAnfrage
ZumZeitpunktderAnzeigenerstellung lag
kein Energieausweis vor.

BEIDÜSSELDORF
BungalowmitGarten
ca.2 30 m² 5
ca.1.368m² 999 .000
: 1963 152,8kWh/(m²a)
E Öl

FRANKFURTAMMAIN
ModernesDomizil
ca.3 61 m² 7
ca.6 64 m² 1,36Mio.
: 1998 94,5kWh/(m²a)
C Gas

MARKDORF/AMBODENSEE
Architektenhausmit Seeblick
ca.278m² 10
ca.1.279m² 1,395Mio.
: 1996 86 ,9kWh/(m²a)
C Gas

: 2014 59,5kWh/(m²a)
B Blockheizkraftwerk

: 1910 115,3kWh/(m²a)
D Gas

MÜNCHEN/GRÄFELFING
ReiheneckhausinruhigerLage
ca.210m² 5
ca.524m² 1,93Mio.

GUÍADEISORA/TENERIFFA
ElegantesAnwesen
ca.161m² 3
ca.3 94 m² 1, 035 Mio.
ZumZeitpunktderAnzeigenerstellung lag
kein Energieausweis vor.

ZumZeitpunktderAnzeigenerstellung lag
kein Energieausweis vor.

KRONBERG
GepflegtesEinfamilienhaus
ca.1 84 m² 5, 5
ca.620 m² 99 0.0 00
: 1999 93 ,8kWh/(m²a)
C Gas

MöchtenauchSiedenWert Ihrer
Immobiliewissen?

DannlassenSieIhreImmobilie
exklusivundunverbindlich bewerten.

PREMIUMMANAGEMENT
_

Ihr individueller, bundesweiter
ServicefürexklusiveAnwesen

DieneueAusgabeerhaltenSie in allen
VONPOLLIMMOBILIEN-Shops.

Unserhauseigenes
Immobilien-und Lifestyle-Magazin
BESTELAGE

FrauBeata vonPoll, Herr RalphJ.Kunz
unddas TeamausVillenspezialisten
beratenSie gern persönlich.

HAMBURG
CharmantesWohnen
ca.2 98 m² 5
ca.2.984m² 1,839Mio.

SYLT
HaushälfteunterReet
ca.171m² 4
ca.1.2 21 m² aufAnfrage

LEIPZIG
SanierteAltbauwohnung
ca.3 22 m² 6
83 9.000

: 2006 119,9kWh/(m²a)
D Gas

BERLIN
GroßzügigesDesignappartement
ca.263m² 6
aufAnfrage
: 1897 156,6kWh/(m²a)
E Gas

Wohnungseigentümer


undMietersollen per


Gesetz einen Anspruch


auf eine La destationfür


ihrElektroautoerhalten.


Von


Alexander Dlouhyund


JürgenEhrlichmann,


Köln


FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Immobilien FREITAG,21. FEBRUAR2020·NR.44·SEITE I3

Free download pdf