Handelsblatt - 06.03.2020 - 08.03.2020

(Greg DeLong) #1
Jan Keuchel, Volker Votsmeier
Düsseldorf

G


anz präsidial war sein
Auftritt, fast schon
staatsmännisch. In blau-
em Anzug, weißem
Hemd und blauer Kra-
watte, das Mikrofon sicher in der
Hand, trat Stephan Harbarth vor die
Kamera, um dem Grundgesetz zum


  1. Geburtstag zu gratulieren. Har-
    barth war noch nicht lange im Amt
    des Vizepräsidenten des Bundesver-
    fassungsgerichts – da wurde auf dem
    Karlsruher Schlossplatz Ende Mai
    2019 das Jubiläum jenes Regelwerks
    gefeiert, das zu schützen der 48-Jähri-
    ge gelobt hatte.
    Das Video dazu findet sich im In-
    ternet, mit sanfter, aber fester Stim-
    me spricht der Schwabe darin von
    der besten Verfassung, „die wir je
    hatten“. Und dass er dem Grundge-
    setz eine gute Zeit wünsche, „auch in
    den kommenden Jahrzehnten“.
    Ob das eintrifft, hängt dabei auch
    von Harbarth selbst ab. Es gilt als aus-
    gemacht, dass er in Kürze zum neuen
    Präsidenten des höchsten deutschen
    Gerichts auserkoren wird. Allerdings
    lastet seine Vergangenheit zurzeit
    schwer auf den Karlsruher Verfas-
    sungshütern. Seit Anbeginn seiner
    Ausrufung als Verfassungsrichter be-
    tonen Kritiker, dass Harbarth als ehe-
    maliger Anwalt und CDU-Politiker
    nicht neutral agieren könne.
    Sein neuer Arbeitgeber ist damit in
    eine knifflige Situation geraten. In
    Karlsruhe liegt eine Verfassungsbe-
    schwerde gegen seine Ernennung im
    November 2018 vor, eine Entschei-
    dung steht in Kürze an. Eine zweite
    wurde am Mittwoch verworfen.
    Dabei geht es neben Fragen nach
    seiner Unabhängigkeit um Grund-
    sätzliches: Sind Wechsel von Politi-
    kern und Anwälten, die klassische In-
    teressenvertreter sind, an ein Ge-
    richt, noch dazu das höchste
    deutsche, überhaupt richtig? Und
    welcher Unabhängigkeitsmaßstab
    muss gelten? Muss bei einem Verfas-
    sungsrichter nicht schon der An-
    schein der Abhängigkeit ausgeschlos-
    sen sein?


Netzwerkpflege in
Heidelberg
Zwei von Harbarths größten Oppo-
nenten sind dabei ausgerechnet Juris-
tenkollegen aus der eigenen Partei:
der Kölner Rechtsprofessor Heribert

Hirte und der Kölner Rechtsanwalt
Claus Schmitz.
Der 61-jährige Hirte sitzt für die
CDU im Bundestag – und ist inzwi-
schen, nach der Abwahl des AfD-
Mannes Stephan Brandner, kommis-
sarischer Vorsitzender des Rechtsaus-
schusses. Von Hause aus ist er
Juraprofessor an der Universität
Hamburg – und war Mitherausgeber
der seit 1972 erscheinenden „Zeit-
schrift für Gesellschaftsrecht“ (ZGR)
und maßgeblicher Ziehvater ihres in-
ternationalen Pendants ECFR.
Die beiden Periodika gelten in der
Szene als tonangebend. Hirte gehörte
neben bekannten Namen wie Wulf
Goette oder Gerd Krieger dem He-
rausgeberkreis an – bis er dort ausge-
schlossen und Stefan Harbarth aufge-
nommen wurde. Hirte kann das
nicht verstehen und kämpft nun vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe ge-
gen seinen Ausschluss aus dem Gre-
mium, den er für unwirksam hält.
Musste Hirte gehen, weil man Platz
machen wollte für den künftigen Ver-
fassungsrichter Harbarth? Das Amt
des Vorsitzenden des Ersten Senats
in Karlsruhe und damit des poten-
ziellen neuen Präsidenten konnte je-
denfalls nur mit dem Segen von Bun-
deskanzlerin Angela Merkel vergeben
werden. Und als 2017 die Diskussion
um diese Position begann, tauchte
Harbarth bei der damaligen Weih-
nachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion
überraschend als Merkels Platznach-
bar auf. Die „Welt“ berichtete darauf-
hin, dass Harbarth offenbar „für Hö-
heres“ auserkoren sei.
Bei der Zeitung für Gesellschafts-

recht wird ein Plan für die Aufnahme
des künftigen Verfassungsrichters
Harbarth hingegen bestritten. Peter
Hommelhoff, ehemaliger Rektor der
Universität Heidelberg und Mithe-
rausgeber der ZGR sagt: „Den übri-
gen Herausgebern war bei Berufung
von Herrn Harbarth im Juni 2018
nicht bekannt, dass er Ende 2018
zum Bundesverfassungsrichter beru-
fen würde.“
Claus Schmitz hingegen glaubt,
dass Harbarth auf dem Weg nach
Karlsruhe fragwürdige Hilfe bekam.
Grauer Anzug, hellgraues Hemd und
CDU-Parteibuch – der 38-jährige An-
walt opponiert offen gegen Harbarth,
weil ihn dessen Berufung „beunru-
higt“. Schmitz‘ Kanzlei HMS Barthel-
meß Görzel liegt im Herzen der Dom-
stadt, er steckt hinter jener Verfas-
sungsbeschwerde gegen Harbarth,
die das Verfassungsgericht nicht zur
Entscheidung angenommen hat. Be-
gründung: Schmitz selbst sei von
Harbarths Ernennung nicht direkt

betroffen. „Es ist nicht zu verstehen,
dass ein so wichtiges Thema mit vier
Zeilen abgetan wird“, sagt Schmitz
dazu.
Als Nestbeschmutzer innerhalb sei-
ner Partei sieht er sich nicht. „Wenn
ich an ein Rechtssystem glaube, muss
es immer funktionieren“, sagt
Schmitz. Er hält die Berufung Har-
barths weiter für nicht rechtens und
glaubt, dass die Universität Heidel-
berg Harbarth den Weg ebnete, in-
dem sie ihm im März 2018 den Titel
eines Honorarprofessors verlieh.
Anwalt Schmitz hat sich deshalb an
die Universität gewandt, um zu klä-
ren, warum und durch wen Harbarth
dort Honorarprofessor wurde. Doch
die Universität verweigert ihm die
Namen der zwei externen Gutachter,
die die Professur stützen, sowie Ein-
sichtnahme in die Gutachten. Auch
dem Handelsblatt gegenüber beruft
sich die Uni auf Vertraulichkeit – „im
Interesse des offenen Wortes in den
akademischen Berufungs- und Be-
stellungsverfahren“. Gespräche im
Vorfeld der Ernennung seien der Ju-
ristischen Fakultät „nicht bekannt“.
Zur Motivationslage heißt es, Har-
barth sei seit 2004 als Lehrbeauftrag-
ter und Dozent für die Hochschule
tätig gewesen. Und er habe Examens-
klausuren korrigiert. Auf Grundlage
dieses langjährigen, „herausragen-
den Engagements“ habe der Fakul-
tätsrat der Juristischen Fakultät im
Februar 2017 einstimmig beschlos-
sen, Harbarth als Honorarprofessor
vorzuschlagen.
Warum aber gerade zu diesem
Zeitpunkt? Auffällig ist, dass Har-
barths erstmalige Nennung als Rich-
terkandidat und seine Honorarpro-
fessur zeitlich eng beieinander lie-
gen. Im März 2018 verlieh die
Universität ihm den Ehrentitel. Im
April schrieben die ersten Zeitungen,

Bundesverfassungsgericht


Karlsruher Richter


mit Vergangenheit


Stephan Harbarth wird wohl zum Präsidenten


des Bundesverfassungsgerichts gewählt.


Kritiker stellen seine Unabhängigkeit infrage und


legen Verfassungsbeschwerde ein.


Bundesverfassungs-
gericht in Karlsruhe:
Das höchste deutsche
Gericht gerät im
Fall Harbarth an seine
Grenzen.

action press

Wirtschaft & Politik
WOCHENENDE 6./7./8. MÄRZ 2020, NR. 47
14

dass Harbarth als Verfassungsrichter
und damit später als Präsident des
Gerichts im Gespräch sei.
Hat Schmitz recht, wenn er nicht
an Zufall glaubt? Das Verschweigen
von Harbarths Gutachtern durch die
Uni Heidelberg trägt nicht dazu bei,
Vermutungen über Verflechtungen
zu zerstreuen – zumal es eine offen-
sichtlich finanzielle und personelle
Nähe der Hochschule zu Harbarths
früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt &
Anschütz aus Mannheim gibt. So rie-
fen die Kanzlei und die Universität
nicht nur gemeinsam die Wolfgang-
Schilling-Stiftung ins Leben – für ei-
nen der Gründerväter der Sozietät,
der selbst Honorarprofessor in Hei-
delberg war. Gemeinsam veranstaltet
man seither Symposien unter Beteili-
gung von Kanzleianwälten und Hei-
delberger Rechtsgelehrten.
Mit Thomas Liebscher ist ein wei-
terer SZA-Partner Honorarprofessor
an der Universität. Der emeritierte
Heidelberger Hochschullehrer Peter
Ulmer war längere Zeit Aufsichtsrat
der Kanzlei. Beide seien aber nicht
am Verfahren zur Ernennung Har-
barths beteiligt gewesen, so die Uni-
versität.
Die Kanzlei SZA ist zudem Sponsor
am Lehrstuhl für deutsches und eu-
ropäisches Wirtschaftsrecht. „Zah-
lungseingänge von SZA wurden für
die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2019
verzeichnet. Sie betrugen jeweils
1 000 Euro“, heißt es an der Hoch-
schule.

In der Bredouille
Selbst wenn man all das für Zufall
hält: Die Causa Harbarth bringt das
Bundesverfassungsgericht auch
durch die Verfassungsbeschwerden
in eine missliche Lage. Lässt es auch
die zweite Beschwerde ohne große
Begründung an sich abperlen, setzt

es sich dem Vorwurf aus, das Thema
nicht ernst zu nehmen.
Schon die Haltung von Noch-Präsi-
dent Andreas Voßkuhle dazu ist frag-
würdig. Anwalt Schmitz hatte einen
Antrag gestellt, Voßkuhle wegen Be-
fangenheit aus dem Verfahren gegen
Harbarth zu nehmen. Doch Voßkuh-
les Senat schmetterte dies jetzt ab –
unter Mitwirkung Voßkuhles. Dabei
hatte der in ungewöhnlicher Weise
Mitte 2019 seine Meinung kundgetan,
wie er zur Harbarths Ernennung
steht. Mit Blick auf seinen potenziel-
len Nachfolger betonte Voßkuhle,
dass es dem Gericht guttue, ein, zwei
Leute in seinen Reihen zu haben, die
etwas von Politik verstünden.
Dabei ist Harbarths Tätigkeit als
Politiker und Anwalt gerade ein zen-
traler Bestandteil der Verfassungsbe-
schwerden. Als Rechts- und Innenpo-
litiker war es Harbarths Aufgabe, sich
zu Gesetzesvorhaben zu äußern und
diese anzustoßen – ein Kollisions-
punkt mit dem Richteramt, da am
Verfassungsgericht häufig Gesetze
überprüft werden – und zwar als letz-
te Instanz.
Bis zu seinem Wechsel ans Gericht
arbeitete Harbarth zudem in vorders-
ter Front für die Großkanzlei SZA
Schilling Zutt & Anschütz. Zunächst
als Vorstand, später nach einem
Formwechsel als deren Geschäftsfüh-
rer. Slogan: „Zu uns kommen Konzer-
ne“. Beispiele für SZA-Mandanten:
Heidelberger Druckmaschinen,
BASF, HVB, BayernLB oder die Auf-
sichtsräte der Deutschen Bahn und
von Innogy. Zu Harbarths Mandan-
ten zählten unter anderem CropSci-
ence, Südzucker und Daimler.
Seine ehemalige Kanzlei berät
auch Volkswagen. SZA vertritt den
Autobauer im Dieselskandal bis heu-
te gegen potenziell geschädigte Inves-
toren. VW-Aktionäre verlangen rund
neun Milliarden Euro Schadenser-
satz, weil der Konzern ihrer Meinung
nach zu spät über den Dieselskandal
informierte und sie der Kurssturz kalt
erwischte.
Harbarth trat in dem Mandat selbst
zwar nicht auf, und SZA betonte auf
Nachfrage, er sei mit dem Mandant
VW nicht befasst gewesen. Aber sei-
ne Partner Markus Pfüller und Tho-
mas Liebscher. Von den Volkswagen-
Honoraren profitierte deshalb auch
Harbarth. Als Rechtspolitiker im Bun-
destag vertrat er zudem Positionen,
die durchaus im Sinne des Konzerns
gewesen sein dürften: In der Diskus-
sion um die Musterfeststellungsklage


  • eine Art Lex VW, mit der geschädig-
    te VW-Käufer inzwischen gegen den
    Konzern vorgehen – sprach sich Har-
    barth gegen Sammelklagen mit Straf-
    schadensersatz aus.
    Neben dem Kölner Anwalt Schmitz
    ist deshalb auch die Kanzlei Dr. Stoll
    & Sauer nach Karlsruhe gegangen –
    im Auftrag von zwei Volkswagen-
    Kunden und einem Aktionär. Die So-
    zietät ist vor allem dadurch bekannt,
    dass sie im Dieselskandal Tausende
    Autofahrer gegen Unternehmen wie
    Volkswagen und Daimler vertritt.
    „Ich bin in großer Sorge, dass durch
    die Ernennung von Stephan Har-
    barth Lobbyisten aus der Automobil-
    industrie direkt Einfluss auf das Ge-
    richt ausüben könnten “, sagt Anwalt
    Ralph Sauer. Lobbyisten würden die
    Fairness und Chancengleichheit in
    der Gesellschaft untergraben.
    Harbarth hat sich dazu bisher mit
    dem Hinweis verteidigt, wer Rechts-
    anwälte in Karlsruhe haben wolle,


der dürfe sich nicht darüber be-
schweren, dass deren Sozietäten
auch Mandanten haben. War er je an
dem VW-Mandat beteiligt? Auch Har-
barth sagt Nein.
Ist das entscheidend? Harbarth
war Vorstand beziehungsweise Ge-
schäftsführer der Kanzlei. Reicht
nicht das schon für den Anschein der
Abhängigkeit aus? Léa Briand von
Abgeordnetenwatch sieht einen kla-
ren Interessenkonflikt: „Es spielt kei-
nerlei Rolle, dass Harbarth nach eige-
nen Angaben in der Kanzlei nicht
persönlich mit dem VW-Fall befasst
war. Als Vorstand hat er die Interes-
sen der Kanzlei – und damit letzten
Endes auch die der Mandanten – zu
wahren.“
Die Verfassungsbeschwerde von
Anwalt Schmitz stieß sich schließlich
noch an etwas anderem. Harbarth
gehörte zu jenen Abgeordneten, die
aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit ne-
benher erhebliche Summen kassier-
ten. Wie viel genau Harbarth kassier-
te und wofür, ist aber nicht bekannt.
Gesetzlich ist er nur verpflichtet,
Nebeneinkünfte in eine Honorarklas-
se einzuordnen. Nach Erkenntnissen
des „Spiegels“ soll Harbarth teils auf
jährliche Einnahmen von über eine
Million Euro gekommen sein. Weder
Harbarth noch SZA wollten dazu et-
was sagen. Aus den Geschäftsberich-

ten seiner Kanzlei geht hervor, dass
er seine Tätigkeit dort „hauptberuf-
lich“ ausübte.
Dazu sei er aber laut Abgeordne-
tengesetz gar nicht befugt, meinen
Schmitz und Sauer. Das Gesetz erlau-
be nur Nebentätigkeiten. „Die Aus-
übung des Mandats steht im Mittel-
punkt der Tätigkeit eines Mitglieds
des Bundestages“, heißt es im Abge-
ordnetengesetz. Wofür bekam Har-
barth also seine hohe Vergütung? Das
wissen weder jene, die ihn zum Rich-
ter wählten, noch jene, die neben
ihm auf der Richterbank sitzen oder
über die Harbarth urteilt.
Erste Konfliktlinien haben sich be-
reits gezeigt – wenngleich auf ande-
ren Gebieten. So muss Harbarths Se-
nat demnächst über das neue Gesetz
zur Bekämpfung von Kinderehen
entscheiden. Harbarth hatte als Poli-
tiker intensiv für ein Verbot solcher
Ehen geworben und war nach eige-
nen Angaben „intensiv in die Vorbe-
reitung und Verabschiedung des Ge-
setzes eingebunden“ gewesen. Sein
Senat sprach ihn trotzdem von Be-
fangenheit frei – wenn auch nicht ein-
stimmig.
Ähnlich verhielt es sich bei einem
Gesetz über drastische Kürzungen
von Hartz-IV-Leistungen – etwa für
versäumte Termine oder abgelehnte
Jobs. Harbarth hatte als Politiker für
diese harten Sanktionen gestimmt.
Trotz Kritik aus Politik und Medien
blieb er auch bei dieser Entscheidung
an Bord.
Noch-Präsident Voßkuhle findet
das alles offenbar nicht so drama-
tisch. Das Amt des Verfassungsrich-
ters könne den Menschen ja auch
verändern. Er habe schon erlebt, sag-
te Voßkuhle einmal, dass sehr kon-
servative Personen in kurzer Zeit zu
liberalen Richtern geworden seien.
Schmitz und Sauer wollen sich
nicht darauf verlassen. Sie sind da-
von überzeugt, dass Harbarth als
langjähriger Konzernlobbyist und
CDU-Bundestagsabgeordneter die fal-
sche Wahl für das Bundesverfas-
sungsgericht ist.

Stephan
Harbarth: Anwalt,
Abgeordneter,
Richter.

imago/photothek

Es kann nicht


angehen, dass ein


Lobbyist, der bisher


die Konzerninteressen


von VW vertreten hat,


dort sitzt.


Ralph Sauer
Kanzlei Stoll & Sauer

  





    



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Wirtschaft & Politik
WOCHENENDE 6./7./8. MÄRZ 2020, NR. 47
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