Species

(lu) #1

Species and the Birth of Modern Science 97


similarities, but a natural division [Natureintheilung] is based upon the common stem
[Stamme], which divides animals according to kinship from the standpoint of gen-
eration. The rst of these creates an academic system for memorization, the latter a
natural system for the understanding [ein Natursystem für den Verstand]. The rst has
only the intent of bringing creatures under names [Titel]; the second has the intent of
bringing them under laws [Gesetze].^223

Kant has rightly identied the reason for the Linnaean system, which was at the time
gaining ground among naturalists. It is unfortunate that Kant did not follow this up fur-
ther, so far as I know. Natural classication is here based on similar causal processes
of fertility and reproduction, a view he based on what turns out to be a misreading of
Blumenbach’s Bildugstrieb, or “formative force.”^224 Kant returned to the question of
the human races in an essay “Determination of the concept of human races” in 1785,
during the course of which he addressed the reproductive aspect of species:^225


(^223) Translation by Mikkelson and Sloan from Sloan 2006. Immanuel Kant, On the Different Races of
Man, [Kant 1775]; also in his Werke II [Kant 1969, 429] Another recent translation by Holly Wilson
and Günter Zöller is Kant 2007, 82–97. A version of this passage can be found also in Dobzhansky
1962, 93.
(^) Im Thierreiche gründet sich die Natureintheilung in Gattungen und Arten auf das gemein-
schaftliche Gesetz der Fortpanzung, und die Einheit der Gattungen ist nichts anders, als die
Einheit der zeugenden Kraft, welche für eine gewisse Mannigfaltigkeit von Thieren durch-
gängig geltend ist. Daher muß die Büffonsche Regel, daß Thiere, die mit einander fruchtbare
Jungen erzeugen, (von welcher Verschiedenheit der Gestalt sie auch sein mögen) doch zu einer
und derselben physischen Gattung gehören, eigentlich nur als die Denition einer Naturgattung
der Thiere überhaupt zum Unterschiede von allen Schulgattungen derselben angesehen werden.
Die Schuleintheilung geht auf Klassen, welche nach Ähnlichkeiten, die Natureintheilung aber
auf Stämme, welche die Thiere nach Verwandtschaften in Ansehung der Erzeugung eintheilt.
Jene verschafft ein Schulsystem für das Gedächtniß; diese ein Natursystem für den Verstand:
die erstere hat nur zur Absicht, die Geschöpfe unter Titel, die zweite, sie unter Gesetze zu
bringen.
(^224) Richards 2000.
(^225) In “Bestimmung des Begriffs einer Menschenrace,” Gesammelte schriften, band 8, 102 (italics indi-
cate emphatic spacing):
(^) Denn Thiere, deren Verscheidenheit so groß ist, das zu deren Existenz eben so veil verscheidene
Erschaffungen nöthig wären, können wohl zu einer Nominalgattung (um sie nach gewissen
Ähnlichkeiten zu klassiciren), aber niemals zu einer Realgattung, als zu welcher durchaus wenig-
stens die Möglichkeit der Abstammung von einem einzigen Paar erfordet wird, gehören. ... Aber
auch alsdann würde zweitens dochimmer der sonderbare Übereinstimmung de Zeugungskräfte
zweier verscheidenen Gattungen, die, da sie in Ansehung ihres Ursprungs einander ganz fremd
sind, dennoch mit einander fruchtbar vermischt werden können, ganz umsonst und ohne einem
anderen Grund, daß es der Natur so gefallen, angenommen werden. Wenn man, um dieses letz-
tere zu beweisen, Thiere anführen, bei denen dieses ungeachtet der Verschedienheit ihres ersten
Stammes dennoch, geschehe: so wird ein jeder in solchen Fällen die letztere Voraussetzung
leugnen und vielmehr eben daraus, das eine solche fruchtbare Vermischung statt ndet, auf
die Einheit des Stammes schleißen, wie aus der Vermischung der Hunde und Füche, u. s. w.
Die unausbleibliche Unartung beiderseitiger Eigenthümlichkeiten der Eltern ist also der einzig
wahre und zugleich hinreichende Probirstein der Verschedienheit der Racen, wozu sie gehören,
und ein Beweis der Einheit des Stammes, woraus sie entsprungen sind: nämlich der in diesem
Stamm gelegten, sich in der Folge der Zeugungen entwickelden ursprünglichen Keime, ohne
welche jene erblichen Mannigsaltigkeiten nicht würden entstanden sein und vornehmlich nicht
hätten nothwendig erblich können.

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