Fliegermagazin Juli 2017

(avery) #1

Special a vionik


action-cams im und am flugzeug


Endlich Klarheit


Neue EU-Regeln legen nun fest, wo und wie Action-Cams am Flugzeug
angebracht werden dürfen – und welche Genehmigungen dazu nötig sind.
Nicht alle Details der Vorschriften werden der Praxis gerecht

TexT Thomas Borchert
foTos Christof Brenner

d

er Boom der kompakten, prak-
tischen Action-Cams, die je-
den spannenden Moment im
Leben festhalten, ist ungebro-
chen. Doch lange Zeit war un-
klar, wie man eine Kamera legal im Flug-
zeug verwendet – im Cockpit und erst recht
außen am Flugzeug. Nun legt die Version
2 der Bauvorschrift CS-STAN (siehe Kasten
und Seite 34) zumindest für EASA-zugelas-
sene Flugzeuge eindeutig fest, wie vorzuge-
hen ist. Einiges ist erfreulich einfach gere-
gelt, anderes dagegen in der Praxis schwer

daS Sind die regeln

cS-STan iSSue 2 Die Bauvorschrift, die Ende
März 2017 veröffentlicht wurde, legt im Abschnitt
CS-SC403a fest, dass die Anbringung einer leichten
Kamera (bis 300 Gramm inklusive Befestigung) ein so
genannter Standard Change ist, der keiner besonderen
behördlichen Genehmigung unterliegt. Allerdings
muss ein Prüfer die Installation abzeichnen und das
Flugzeughandbuch um einen Abschnitt ergänzen, in dem
der Umgang mit der Kamerabefestigung beschrieben
wird. Die EASA-Vorschrift, die nur in englischer Sprache
verfügbar ist, legt fest, wie eine Kamera anzubringen
ist. Sie beruft sich dabei in zentralen Punkten auf eine
britische Vorschrift:
caa uk cap 1369 Der sehr detaillierte Leitfaden
der britischen Luftfahrtbehörde zur Anbringung von
Kameras wird durch die Nennung in der Bauvorschrift
CS-STAN zur EASA-weit gesetzlich bindenden Vorgehens-
weise. Er enthält eine Checkliste, nach der ein Prüfer
vorgehen soll, wenn er die Installation abnimmt.

umsetzbar. Dennoch: Wer Action-Cam-Vi-
deos von seiner Fliegerei im Internet ver-
öffentlicht oder mit einer Kamera am Flug-
zeug kontrolliert wird, muss sich künftig an
den neuen Vorschriften messen lassen. Das
gilt für Kameras außen am Flugzeug ebenso
wie für die Anbringung in der Kabine.
Die gute Nachricht zuerst: Mit der Ein-
ordnung als Standard Change ist eine An-
bringung von Kameras bis zu 300 Gramm
Gewicht (inklusive Halterung) ohne be-
hördliche Genehmigung oder Ergänzende
Musterzulassung möglich. Anbringungsort
und -methode müssen aber von einem Prü-
fer untersucht und abgezeichnet werden,
der auch das Flugzeughandbuch und gege-
benenfalls das Instandhaltungsprogramm

um relevante Informationen ergänzen
muss. Der Pilot darf danach selbstständig
die Kamera anbringen und abnehmen.
Viele für die Montage vorgegebenen
Punkte leuchten sofort ein: So werden
Saugnäpfe für eine Außenanbringung als
ungeeignet erachtet. Allerdings: Auch bei
Verwendung im Innenraum ist für sie eine
Zweitsicherung vorgegeben, etwa durch ei-
ne Halteleine oder Klebeband.

Zugtest in alle Richtungen
Außen sind pro Tragfläche und am Rumpf
je eine Kamera erlaubt. Sie müssen auf
strukturell geeigneten Komponenten
montiert werden, also etwa nicht auf Steu-
erflächen. Auch darf die Kamera nicht die

Viel Zubehör: Klebepads, Saugnäpfe und
allerlei Gelenk-Halterungen sind bei vielen
Action-Cams Standardzubehör

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