Hohe Strafen!
»mehr konstanz im leben!«
Heft #7.2017: Im Flugplatzporträt über
Konstanz schrieben wir fälschlicherweise,
dass dort Zollabfertigung möglich sei.
Im Umgang mit Zollflugplätzen ist äu-
ßerste Vorsicht geboten. Konstanz bietet,
anders als Sie schreiben, keine Zollabferti-
gung mehr. Wer den Platz dennoch etwa
aus der Schweiz anfliegt, riskiert hohe Stra-
fen: Üblich ist, dass der Zoll die Zahlung
der Umsatzsteuer auf den Flugzeugwert
verlangt – was in der Regel fünfstellige
Summen ergibt! Die AIP kann missver-
ständliche Angaben enthalten; auch ein
Anruf beim Flugleiter ist nicht verläss-
lich. Für den Zoll gilt ausschließlich die
unter http://www.zoll.de veröffentlichte Liste der
Zollflugplätze. Piloten müssen sorgfältig
trennen: Wer aus Nicht-Schengen-Staaten
kommt, braucht eine grenzpolizeiliche Ab-
fertigung – die mit dem Zoll nichts zu tun
hat. Wer aus Nicht-EU-Ländern wie Norwe-
gen oder der Schweiz kommt, braucht eine
Zollabfertigung.
Martin Ziegler, Seon, Schweiz
Herr Ziegler hat recht: In Konstanz gibt es
seit 2002 keine Zollabfertigung mehr. Wir
bitten den Fehler zu entschuldigen. Red.
Hohe Strafen!
woher dieses misstrauen? Heft
#8.2017: Im Editorial beklagten wir die
Vorschrift des Luftfahrtbundesamts, nach
der ICAO-Sprachprüfungen nun auf Ton-
träger aufgezeichnet werden müssen.
Zwischen dem LBA und dem Ministerium
für Staatssicherheit der ehemaligen DDR
werden die Parallelen immer deutlicher.
Das LBA ist erst dann am Ziel, wenn alle
Flugzeuge dauerhaft am Boden bleiben.
Mit Bezug auf Ihren Artikel möchte ich
Ihnen ein Foto (oben rechts) zusenden.
Mit Unterstützung von Reisetabletten,
Ingwertee und ruhiger Luft geht es in
8000 Fuß ausgesprochen entspannt zu.
So gelingt auch der Trip nach Portorož
und Mali Lošinj.
Alexander Hubmer, Scharnstein, Österreich
Falsche Prioritäten
sehen und ausweichen Heft #7.2017:
Wie sich das Kollisionsrisiko minimieren
lässt, beschrieb unser Artikel.
Ihr Bericht kam passend zum kürzlich ver-
öffentlichten Untersuchungsbericht der
BFU zur Midair Collision über Sandstedt
(BFU15-1341-3X). Dieser Unfall erinnert
vom Ablauf her in frappierender Weise
an das Unglück im Dezember 2012 in der
Nähe von Bad Nauheim, zu dem es aller-
dings noch keinen Abschlussbericht der
BFU gibt. In beiden Szenarien näherten
sich zwei Maschinen bei besten Sichtflug-
wetterbedingungen in einem mehr oder
weniger spitzen Winkel bis zur Kollision.
Die BFU kommt zur sowohl erschrecken-
den als auch aufrüttelnden Erkenntnis,
dass der Unfall mit »see and avoid« quasi
nicht zu vermeiden war. Vor diesem Hin-
tergrund wirkt es geradezu belustigend,
dass sich die Behörden zwar nun endlich
Regeln zur Befestigung von Action-Cams
ausgedacht haben, aber gleichzeitig Pilo-
ten der Allgemeinen Luftfahrt immer noch
mit untauglichen Verfahren in die Luft
gelassen werden. Komponenten zur War-
nung vor Konfliktverkehr sind verfügbar
und etabliert. Ich frage mich, wann endlich
der Einbau von Transpondern mit ADS-B
oder ähnlichen Geräten für alle Luftfahr-
zeugklassen vorgeschrieben wird. Bis es
soweit ist, werden wohl noch viele Flieger
vom Himmel fallen. Carsten Gäbe, Bremen
Schreiben Sie unS
redaktion fliegermagazin
Troplowitzstraße 5, 22529 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe
sinngemäß zu kürzen.
Mehr geht nicht: Entspannter als auf dieser
Rückbank können Passagiere nicht sein
Einfach schlafen
typisch pilot! Heft #8.2017: Wir gaben Praxis-Tipps
dafür, wie Piloten mit ihren wichtigsten Passagieren
umgehen sollten: der Partnerin oder dem Partner.
LeSerbriefe
Foto: alexander hubmer
Das ist wohl am sichersten. Bei deiser
Gelegenheit: Das aktuelle Heft ist rundum
gelungen. Leidenschaftliche Storys, tolle
Bilder und Super-Layout, wertvolle Fakten
und Informationen. Nach der Lektüre
bleibt nur noch eins zu tun: Tasche packen
und zum Flugplatz fahren.
Stefan Zug, Nagold
Nach der Lektüre des Editorials war ich
sprachlos. Anscheinend wird die Arbeit der
vom LBA beauftragten Sprachprüfer nicht
vertrauensvoll geschätzt, sondern miss-
trauisch beäugt. Ich stelle mir Ähnliches
einmal bei mündlichen Prüfungen vor der
Handwerkskammer oder im Abitur vor.
Dies ist ein weiterer Abbau von Persön-
lichkeitsrechten nach der unsäglichen ZÜP.
Was sagen eigentlich die Datenschutz-
beauftragten zu dieser Maßnahme? Es
scheint dringend angeraten, hier juristisch
tätig zu werden. Welche Person hat das zu
verantworten? Es kann doch nicht sein,
dass eine anonyme Behörde derartige
Dinge veranlasst, ohne zur Rechenschaft
gezogen werden zu können. Im Übrigen
ist es auch ein Schlag gegen das Ehrenamt.
Soviel ich weiß, machen die Sprachprüfer
ihre Arbeit nicht hauptberuflich, sondern
freiwillig. Bitte bleiben Sie journalistisch
weiter an diesem Thema.
Matthias Koselitz, Hiddenhausen
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