Frankfurter Allgemeine Zeitung - 08.11.2019

(vip2019) #1

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Immobilien FREITAG,8.NOVEMBER 2019·NR.260·SEITE I3


Vertragsfreiheit im


Bauvertragsrecht


Im Bauvertragsrecht giltVertragsf rei-
heit:WerdenineinemVertrageigens tän-
digeAnspruchsgrundlagenvereinbart,
mussdasGerichtdenVertragkeinem ge-
setzlichenVertragstyp zuordnen. Esge-
nügt,dasssichdie Anspruchsgrundlage
unmittelbarausdemVertragergibt.Hier
verlangtederKlägerVergütungfürBau-
leistungenvomBeklagten,mitdemerei-
nen„VOB-Bau-Vertrag“geschlossenhat-
te.DerVertragwarjedoc hnichteindeu-
tig als Bau-oder Bauüberwachungs-
vertrageinzuordnen.Darauf komme es
indes nicht an. OberlandesgerichtMün-
chen,Beschlussvom27. März2019, Az.
27U3647/18.

Kein Sondernutzungsrecht


durch Beschluss


Ein Sondernutzungsrecht kann nur
durch Vereinbarungder Wohnungsei-
gentümer eingeräumtwerden. Dies gilt
auch, wenn ein Sondernutzungsrecht
nichtausdrücklich,sondernnurfaktisch
eingeräumt wird. Hier hattedie
Wohnungseigentümer-Versammlungbe-
schlossen, einem Eigentümer die Nut-
zung undbaulicheVerände rung eines
Schuppens auf einer Gemeinschaftsflä-
chezugestatten. Da hierdurch die übri-
genEigentümerfaktischvon der Nut-
zungausgeschlossenwerden,lieg edarin
ein zu vereinbarendes Sondernutzungs-
recht. Landgericht Berlin, Beschluss
vom22.Februar2019,Az.85S15/18.

DorotheeKlumpe,Rechtsanwältin in der
Kanzlei Bethge,Hannover

Prüfungspflichten und


Haftung des Architekten


Zu den Aufgabeneines Architektenge-
hörtauchdieÜberprüfung,obaufdem

Baugrundstück hinderliche Leitungen
liegen. In diesemFall verlief eine Lei-
tung über ein Baugrundstüc k. Diese
wurde mit Genehmigung derKommu-
ne,dieBauherrinundKlägerinist,ver-
legt,fandjedochindenandasArchitek-
turbüroübersandten Unterlagen keine
Erwähnung. Somit hat die Klägerin
ihreKenntnis über die Leitungsverle-
gungnicht dokumentiertundweiter ge-
geben. Dieses Mitverschulden führte
dazu,dassdieHaftungdesArchitekten
insgesamt ausgeschlossen ist. Oberlan-
desgerichtFrankfurt, Urteil vom30.
September2019,Az.29U93/18.

Duldungspflicht für


herüberragende Zweige?


Ein Grundstückseigentümerkann vom
Nach bargrundstüc kherüberragende
Zweig eabschneiden,wenn der Nach-
bar diese trotzAufforderung nicht
selbstentfernt .DiesesRechthatderEi-
gentümernichtnurwegenderunmittel-
bardurch den Überhang hervorgerufe-
nen Beeinträchtigung, sondernauch
wegendesdur chdenÜberwuchsverur-
sachtenerhöhtenNadel-un dZapfenbe-
falls.Bundesgerichtshof,Urteilvom14.
Juni2019,Az.VZR102/18.

NilsFlaßhoff,Rechtsanwalt in derKanzlei
Bethge,Hannover.

Erweiterte


Beurkundungspflichten


Besteht zwischen dem eigentlichen
Grundstückskaufvertrag undweiteren
Verträgen einerechtliche Einheit und
solltendieVerträgemiteinanderstehen
und fallen,sind neben dem Grund-
stückskaufvertr ag auc hdie weiteren
Verträgenotariell zu beurkunden. Dies
gilt selbstdann, wenn der verbundene
Vertrag für sichgenommen nicht beur-
kundungsbedürftig wäre.Indiesem
Fall mus steein städtebaulicher Durch-
führungsvertr ag, alsodieBeschrän-
kung des Käufers, eine Bebauung im
Sinne des Vorhabens vorzunehmen,
mitbeurkundetwerden, weil dieser
Wirksamkeitsvoraussetzung für den
Grundstückskaufvertragwar. Oberlan-
desgerichtKöln,Beschlussvom16.Mai
2019,Az.19U207/18.

BettinaBaumgarten,Rechtsanwältin in
derKanzlei Bethge,Hannover

RECH TECK


Bloomberg. KOPENHAGEN.Däne-
markwirdseine Gesetze ändern, um Im-
mobilieninvestoren davonabzuhalten,
die Mie tenweiter nachoben zu treiben.
Dabei geratenUnternehmen wie Black-
stoneGroupindasVisierderMitte-links-
RegierunginKopenhagen.Dievorhande-
nen Gesetze bötenkeine Handhabege-
genSpekulationvonUnternehmen wie
Blackstone, beklagtWohnungsbauminis-
terKaareDybvad.Ihntreibtum,dassdie
MietenaufeinNiveaugestiegensind,das
esDur chschnittsverdienernkaumnocher-
laube, in dengroßen Städten des Landes
zuleben.
„Blac kstoneist berüchtigt dafür,Me-
thodenzuverwenden,diewiraufdemdä-
nischenWohnungsmarktbislangnichtge-
sehenhaben“,sagteDybvad.Die Vorstel-
lung ,dassmit Immobilieninvestments in
DänemarkschnellGeldzuverdienensei,
vertrage sichnicht mit derLangfristori-

entierung im Lande,sagteder Minister.
„Sie können hiernicht diegleichen Me-
thoden anwendenwieinNewYork“,sag-
te Dybvad.„E sstimmt, da ssandereLän-
derglauben,dassImmobilieneineSache
desMarktes sind und diePolitik sich
nicht einmischensollte. Aberso funktio-
niertdas in Dänemarknicht.“ Black-
stone hat in denvergangene nJahren
starkinden dänischen Mietmarkt inves-
tiert. DieRegierungstehtaufdemStand-
punkt ,dassder amerikanischeFinanz-
investorein Gesetz ausgenutzt habe,das
es Immobilienbesitzernerlaubt, dieMie-
tenzuerhöhen,wennsieImmobilienmo-
dernisieren.
Blackstone hat dem entgegengehalten,
dassaufdieGesellschaftnuretwa einhal-
besProzentdesKopenhagenerMietmark-
tesentfällt .Die Gesellschaftsagt auch,
dasssie ein langfristiger Investor sei und
sichandie Gesetze halte. Der Leiter des

Bereichs Immobilien Europa, James Sep-
pala, erklärte gegenüber demstaatlichen
Sender Danmarks Radio DR, dassder
Schwerpunktauf Immobilien liege, die
seit Jahrzehnten nicht mehr renoviert
wurden. Ziel sei es,„Wohneinheiten zu
schaf fen, die für unserenKunden ein
hochwertigesLebensumfeldbieten“.
Gesetzesänderungen werden Black-
stone nac heigenen Angaben nicht davon
abhalten, in Dänemarkzuinvesti eren.
„Wir sind fest entschlossen, auf derrund
halben Milliarde Kronen aufzubauen, die
wir bereits in dieRenovierungvonWoh-
nungen und die Schaffung hochwertiger,
gut verwalteter Mietwohnungen inves-
tierthaben“, sagteein Unternehmens-
sprechergegenüberBloomberg.
Dänemarks Regierung prüftderzeit,
wie dieRechtslag eambestengeändert
werdenkann.Grundlagedafüris teinBe-
richt, der voneinem GremiumvonFach-
leuten erstellt wurde. Eine Möglichkeit
wäredieAbschaffungeinerRegelung,die
deutliche Mieterhöhungen erlaubt,wenn
Renovierungsarbeiten für mehr als
257894 Kronen (34521 Euro) durchge-
führtwerden. SollteDänemarkdiesen
Weggehen, würde bei Eigentümernwie
Blackstone der Wert ihrer In vestitionen
um bis zu 47 Prozentfallen. Aufdie Mie-
terwürden durchschnittliche Mietsteige-
rungen vonetwa40Prozent anstatt des
derzeitigenDurchschnittsvon80Prozent
zukommen.
„Ichdenke, Blackstone hat eine Chan-
cegesehen ,Menschenausih renWohnun-
genzuvertreiben,ums chnelleErträgezu
erzielen.WirsinddiesenAnsatznichtge-
wohnt“,sagteDybvad.„Es fordertunsere
Kultur desVertrauens heraus.“ Nach An-
gaben desstaatlichendänischenRund-
funksgibtesBeispiele,beidenendieMie-
tennachderÜbernahmeeinerImmobilie
durch Blackstone um bis zu 400 Prozent
gestiegensind.

D

as vomBerliner Senatgeplan-
te Gesetz zur Mietenbegren-
zung sieht neben einem Mie-
tenstoppauc heineAbsenkung
der Bes tandsmie tenvor.Ausgenommen
davonsoll lediglichWohnraum sein, der
nachdem 1. Januar 2014 bezugsfertig
wurde. Betroffenvon der Mietabsenkung
istvorallemgutsanierterAltbau.DieBer-
linerGebäudesubstanzbes tehtzu etwaei-
nem Viertel(rund 500000Wohnungen)
aus Altbauten mit Baujahr bis 1918, viel-
fachausde rGründerzeit.Eigentümerdie-
ser Wohnungen sind überwiegend nicht
Wohnungsgesellschaften, sondernhäufig
Privatpersonen.Für modernisiertenAlt-
bauingutenLagensollzukünftiginbeste-
hendenMietverhältnisseneineObergren-
zevonhöchs tens9,48EurojeQuadrat me-
terund bei Wiedervermietungen unab-
hängig vonden vereinbartenVormie ten
und unabhängigvonder Lag eeine Ober-
grenzevon7,45Eur ojem²gelten.Inden
Szenelagenwie Prenzlauer Berg, Mitte

und Charlottenburgmit besondersvielen
Gründerzeitbauten liegen die Bestands-
mietenderzeit zwischen 11 und 14 Euro,
die Angebotsmietenzwischen 15 und 18
Euro.
Die geplanteMietobergrenze führt
demnachzueiner Reduzierunggegen-
über denvereinbartenBestandsmieten
um bis zu 30 Prozent;bei einerNeuver-
mietung um bis zu 45 Prozent.Wer 2015
eine gut sanierte Wohnunginguter Lage
für4500EurojeQuadratmetereinschließ-
lichKaufnebenkostenerwarb, erzielt bei
einerMietevon13EurobishereineNetto-
renditevon etwa 3Prozent.Mit der ge-
plantenAbsenkung der Bestandsmieten
sinktdieNettorenditeauf etwa 2Prozent
undbeieinerNeuvermietungaufetwa1,7
Prozent.
DahochpreisigeWohnungeninderRe-
gelnicht vondeneinkommensschwachen
Mieterngemietetwerden, führtdie Miet-
absenkung in diesem Segmentvorallem
zu einer Begünstigung Besserverdienen-
der.
Städtische undprivate Wohnungsge-
sellschaftensind vonden geplanten
Mietabsenkungendagegenkaumbetrof-
fen.DerenWohnungsbestandsetztsich
überwiegend aus Gebäuden der Baual-
tersklassen 1950 bis 1990zusammen.
Diesemachen mit1130 000 Wohnun-
genrund60ProzentderBerlinerGebäu-
desubs tanz aus. Hier sollen beiNeuver-
mietungen Obergrenzen vonetwa6
Eurogelten, die sichbei guterAusstat-
tungum einenEuroaufetwa 7Euroer-
höhen. Die durchschnittlichen Netto-
kaltmieten im Bestand liegen mit 5,91
Eurobei den BerlinerWohnungsbauge-
sellschaftenund mit 6,70 Eurobei der
DeutscheWohnen imRahmen dervor-
gesehenen Obergrenzen. Auch ansons-
tenwerden Wohnungen der angespro-
chenen Baualtersklassen nurwenig von
Mietabsenkungen betrof fensein. Die

dur chschnittliche Miete in Berlin liegt
immernochbei6,72Euro.
Ziel des Gesetzes istes, einkommens-
schwächereMietermit bezahlbarem
WohnraumzuversorgenundderGentrifi-
zierung entgegenzuwirken. Nach Auss a-
gender Senatorin für Stadtentwicklung
und Wohnen, KatrinLompscher(DieLin-
ke), sind vonden 1,6 Millionen Berliner
Mietwohnungenetwa150000vonMietab-
senkungen betroffen. Da sVolumen der
Mietreduzierungwirdaufetwa400Millio-
nenEur oimJahrgeschätzt.DieseReduzie-
rung dür ftesichzum großen Teil inguten
LagenimBereichdessanie rtenAltbausab-
spielen und damitvorallem auchbesser-
verdienendeMieterbegünstigen.Dadurch
geringer eMieteinnahmen dasKörper-
schaft-undEinkommensteuerauf kommen
des Bundes sinkt, wirddie Umverteilung
teilweise vonder Gesamtheit derSteuer-
zahler bezahltwerden. Weil bei der Miet-
absenkungdasEinkommenderMie terkei-
ne Rolle spielt,kann nicht einmalbelegt
werden,das sdieUmverteilungennachhal-
tigeinengesellschaftlichenNutzenerzielt.
Im Falle der Umverteilung an Besserver-
dienendeistderWirkmechanismusderge-
planten Regelungen geradezugrotesk.
Die geplanten Mietabsenkungen leis-
tenentgegen anderslautenden Behaup-
tungen vonFrauLompscher auchkeinen
Beitrag, Gentrifizierungsprozesse rück-
gängig zu machen. Denn imWettbewerb
um knappen günstigenWohnraumwer-
den sic hGeringverdiener nichtgegen
Gutverdiener durchsetzen. Notwendig
wäre,dassauchinguten Lagen (wieder)
geförderte Wohnungen entstehen. Dafür
wärenSteuermittel besser eingesetzt, als
mit Steuermindereinnahmen (gutverdie-
nende)Mieterzus ubventionieren.
Der Wirkmechanismus dervorgeschla-
genen Regelungen istder Linken be-
kannt.Daessicherlic hnichtihrerklärtes
Ziel ist, Besserverdienerzuentlasten,

stellt die undifferenzierte Herangehens-
weisebeiLageundAusstattungeinerseits
populistisches Handeln, andererseits ei-
nenbewusstenAngriffgegendiebür gerli-
cheMittelschicht, ihrVermögen undihre
Altersvorsorge dar.Nachdem in denver-
gangenen30JahrendieinderDDRideo-
logischgezielt demVerfall preisgegebe-
nenGründerzeitviertel(durch privat eIn-
vestoren) aufwendig wiederhergestellt
worden sind,werden diese durch Miet-
obergrenzennunvonderLinkenlangfris-
tig abermals demVerfall preisgegeben.
Darin könnte man seitens der Linken
eine unter dem Motto„Mietenwahnsinn“
geschickt verpackt eFortsetzungdeshisto-
rischen Kampfesgegen Privateigentum
und bür gerliche Wohnformen zugunsten
sozialistischerGleichmachereisehen.

MartinaKöglspergeristRechtsanwältin und
Associate,RainerStockmannistRechtsanwalt
undPartner derWirtschaftskanzlei GSKStock-
mann.

Vermutlich auchmit Mie tendeckelkeine Alternativefür Bedürftige:Wohnungen in Berliner Gründerzeithäusern FotoPrisma

Begehr tund teuer:Wohnraum inKopenhagen FotoReuters

Wemnutztder Miet endeckel?


Kopenhage ngegenBlac kstone


WiesichDänemarkgegenMieterhöhungendesFinanzinvestorswehrenwill


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