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Die letzte Ruhestätte entdecken
Ein Friedhofsbesuch mit Kindern kann zu ein besonderes Ereignis werden, von dem alle profitieren
Ein Garten, ein Park, ein Friedhof – aus Kindersicht gibt es da zu-
nächst einmal keinen großen Unterschied: Alle drei sind beeindru-
ckende Orte, auf denen es allerlei zu entdecken gibt. Darauf weist
der Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V. (VFFK)
hin. Bei von ihm organisierten Friedhofsbesuchen mit Kindergar-
tengruppen sei oft schwer zu sagen, für wen der Besuch am Ende
aufschlussreicher war: für die Kinder oder die Erwachsenen.
„Kindergarten- und meist auch noch Grundschulkinder gehen mit
dem Thema Sterben und Tod erst mal völlig unbefangen um und
erfassen das Wesen des Friedhofs geradezu intuitiv: Sie sehen ei-
nen schönen Ort mit vielen Pflanzen und Tieren, an dem es span-
nende Geschichten zu hören gibt. Über Menschen, die sie kann-
ten, aber vielleicht auch über Menschen, die sie nie erlebt haben,
dank der Erzählungen aber dennoch ein bisschen kennenlernen
können. Das alles ist für Kinder etwas ganz klar Positives – also
Grund genug, öfters hierher zu kommen“, fasst der Vorsitzende
des VFFK Andreas Mäsing zusammen.
Diese Unvoreingenommenheit kann zum Gewinn für alle wer-
den, denn nach einem Besuch auf dem Friedhof bringen die Kin-
der das Thema Tod zurück an den Küchentisch. Für sie ist der
Tod kein Tabu, sondern ganz klar ein Teil des Lebens, so wie die
Friedhöfe Orte für die Toten und für die Lebenden sind. Genau
das ist es, was der VFFK vermitteln möchte, und weshalb sich
Andreas Mäsing über jede Kindergartengruppe freut, mit der er
eine Runde über einen Friedhof drehen kann. „Dabei lerne auch
ich jedes Mal noch etwas dazu oder nehme etwas zum Nach-
denken mit nach Hause.“
Meist seien es positive Eindrücke, etwa wenn der interkulturelle
Austausch angeregt werde: „Es ist für Kinder aller Kulturen und
Glaubensrichtungen unheimlich spannend, Unterschiede und
Gemeinsamkeiten in den Ritualen zu entdecken. Dieser Aus-
tausch entsteht oft ganz von alleine, manchmal besuchen wir
aber auch gezielt zum Beispiel ein muslimisches Grabfeld auf
einem Friedhof.“
Interessant sei auch, dass sich die Kinder auf dem Friedhof in-
stinktiv respektvoll verhielten – und zwar ohne, dass man sie
ausdrücklich darauf hinweisen müsse. „Kinder müssen auf dem
Friedhof auch rennen und spielen dürfen und klar wird auch mal
geschubst und gerangelt, wenn wir etwa in einer Nische vor ei-
nem Grabmal stehen. Aber die Kinder spüren sofort, dass etwa die
Gräber selbst keine Spielplätze sind. Und wenn tatsächlich mal
ein Kind aus Versehen mit dem Fuß innerhalb einer Einfassung
landet, holen es die anderen Kinder sofort wieder zurück.“
Bei derartigen Ereignissen werde klar, was den Unterschied
ausmacht: „Aus einem ‚Totensammelplatz‘ wird erst dank der
Friedhofskultur das stimmungsvolle Refugium, als das wir den
Friedhof heute kennen und schätzen“, meint Andreas Mäsing. Für
ihn umso mehr ein Grund, aktiv für den Erhalt und die Weiterent-
wicklung der Friedhöfe als grüne Oasen und lebendige Kulturorte
einzutreten. Seine jungen Besucherinnen und Besucher hat er
definitiv auf seiner Seite.
Warme Gestaltung in der kühlen Jahreszeit
Zapfen, Moose, getrocknete Früchte – Die Wintermonate halten für ein geschmack-
voll hergerichtetes Grab eine Vielzahl von Möglichkeiten bereit
D
er November zeigt defini-
tiv, das die warmen Tage
vorbei sind. Mit Schirm und
Regenjacke gewappnet statten
zahlreiche Hinterbliebene auch
bei Nässe und Kälte ihre Besuche
auf dem Friedhof ab. Während der
Grabpflege wird sich der eine oder
andere Gedanken machen, wie der
Winterschmuck auf dem jewei-
ligen Pflegegrab aussehen soll.
Obwohl auf zahlreichen Gräbern
die Herbstbepflanzung, beispiels-
weise mit lilafarbener Besenheide,
weißen Alpenveilchen und Blau-
schwingel-Gräsern noch gut aus-
sieht, haben laut der Gesellschaft
deutscher Friedhofsgärtner (GdF)
Friedhofsgärtnereien auch weitere
Ideen, die sie unter anderem an-
hand verschiedener Mustergräber
zeigen, deren Rahmen-und Wech-
selbepflanzung auch passend für
die rauen Wintermonate angelegt
werden.
Die meisten Gehölze – ob mit Nadeln oder wintergrü-
nem Laub – sind wichtige Gestaltungselemente auf dem
Grab. Fachleute wissen, wie man – außer Heidepflanzen
und Stiefmütterchen – die Fläche des Wechselbeetes
gestalten kann: Zapfen, Moose, getrocknete Blüten und
Zweige, holzige Früchte, aber auch exotische, getrockne-
te Materialien werden mit frischem Grün verschiedener
Nadelgehölze verarbeitet. Starken Symbolgehalt hat ins-
besondere im Winter der Kranz. Sehr schön sind die run-
den Objekte aus gewundenen Zweigen, in die beispiels-
weise Efeuranken mit eingewoben werden und die zum
Beispiel mit Rosen als Schnittblumen dekoriert werden.
Mit einem Kranz und mit einem Grablicht versehen
wirken die Gräber während der Trauergedenktage, aber
auch noch etliche Wochen im Winter schön und gepflegt.
Christrosen bieten, so die GdF, im Winter auf dem Grab
besondere Akzente und blühen während der gesamten
Advents-und Weihnachtszeit. Friedhofsgärtner kann man
dann auch damit beauftragen, für eine Abdeckung mit
grünen Zweigen auf dem Grab zu sorgen, wenn man
sich, vielleicht gesundheitsbedingt, die Arbeit im gebück-
ter Haltung lieber spart. Die Winterabdeckung kann auch
Bestandteil einer ganzjährigen Grabpflege durch den
jeweiligen Friedhofsgärtner sein, der im Rahmen einer
Dauergrabpflege das Grab betreut. Weitere Informatio-
nen zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es unter
grabpflege.de. Dort sind auch die regional zuständigen
Dauergrabpflegeeinrichtungen aufgeführt.
Nur Natur als Schmuck
Dekoration oder nicht? Welche Regeln für ein
Baumgrab gelten
Es gibt sie seit mehr als zehn Jahren, immer mehr Menschen
wünschen sie sich – eine Bestattung unter einem Baum. Mittler-
weile haben sich Baumgräber als gängige Bestattungsform eta-
bliert. Ist es dort gestattet, dass an die Verstorbenen mehr erin-
nert als beispielsweise ein kleines Metallschild am ausgewählten
Baum? Diese Frage stand im Zentrum folgenden Rechtsstreits:
Der im Jahr 2014 verstorbener Vater einer Klägerin und Großvater
der Beklagten wurde auf seinen Wunsch hin auf einem Friedhof in
einer Baumgrabstätte bestattet. Das Totenfürsorgerecht stand der
Klägerin als seiner Tochter zu. Die beklagte Nichte legte, gegen
den Willen der Tochter und entgegen der Friedhofsordnung, wie-
derholt Schalen, Messing rosen und andere Dekorationsartikel auf
dem Baumgrab des Großvaters ab. Die Klägerin verlangte von der
Beklagten, dies zu unterlassen.
„Das Totenfürsorgerecht umfasst das Recht, für die Bestattung zu
sorgen. Dies schließt die Bestimmung der Gestaltung und des Er-
scheinungsbilds einer Grabstätte ein sowie die Befugnis zur Pflege
und Aufrechterhaltung dieses Erscheinungsbilds“, entschied der
BGH in seinem Urteil vom 26.2.2019 (BGH Urteil vom 26.2.2019
VI ZR 272/18, BeckRS 2019, 6882), das die Deutsche Vereinigung
für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) verkürzt wiedergibt:
Das Totenfürsorgerecht umfasst das Recht, für die Bestattung
des Verstorbenen zu sorgen. Dazu gehört, die Gestaltung und
das Erscheinungsbild einer Grabstätte bestimmen zu dürfen und
ebenfalls die Befugnis, das Grab zu pflegen und sein Erschei-
nungsbild aufrechtzuerhalten. Dabei dient die Grabstätte nicht
nur der Aufnahme des Sargs oder der Urne. Als Ort des Erinnerns
und Gedenkens an den Verstorbenen ist ihre Bedeutung vielmehr
auch in die Zukunft gerichtet.
Wird das Totenfürsorgerecht verletzt, entstehen aus §§ 823
und 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz, Beseitigung und
Unterlassung von Beeinträchtigungen. Durch die Ablage der
Dekorationsartikel wurde das Erscheinungsbild der Grabstätte
in unzulässiger Weise verändert. Das widersprach dem Willen
des Verstorbenen, der sich ausdrücklich eine naturnahe Ge-
staltung des Baumgrabes gewünscht hatte. Es ist zwar allge-
mein üblich, auf Friedhöfen Grabschmuck niederzulegen. Die-
ser Gemeingebrauch wurde aber durch die Friedhofsordnung
untersagt, die in ihrem § 28 das Ablegen von Grabschmuck
oder anderen Gegenständen auf dem Baumgrab verbietet. Ein
aufgestelltes Schild wies darauf hin. Der BGH gab damit der
Klägerin Recht und verurteilte die Beklagte zum Unterlassen
zukünftiger Dekorationen.
Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Geschäfts-
führer der DVEV, empfiehlt jedem, seine Bestattung mit einer Be-
stattungsverfügung zu regeln. Der Betroffene kann darin seine
Wünsche zur Gestaltung seiner Trauerfeier und seines Grabes
festlegen. Den Hinterbliebenen werden durch eine Bestattungs-
verfügung schwierige Entscheidungen abgenommen und damit
Streit unter den Verwandten wegen der Gestaltung des Begräb-
nisses und Pflege des Grabes verhindert.
Mehr als Worte
Die Trauerrede, ob von Freunden, Verwandten oder professionellen Dienstleistern gehalten, ist ein
wichtiges Element während der Trauerfeier und darüber hinaus
D
as Vollkommene kann man nur bewun-
dern, das Unvollkommene muss man
erst verstehen lernen, und dann kann es
Gegenstand unserer Liebe werden. Das war
etwas undeutlich, etwas dunkel formuliert,
aber auch das gehört zur Rede. Es sind diese
Blindstellen des Verstehens in einer Rede, die
das Publikum, die Trauergemeinde zum Nach-
denken zwingen, sie unterbrechen meist den
Tränenfluss.“
Immer wieder lässt Uwe Timm in seinem
Roman „Rot“ seinen Helden, den Trauerredner
Thomas Linde, seine Arbeit kritisch reflektie-
ren. Die Figur zeigt, was einen guten Trauer-
redner ausmacht: Er oder sie wählt die eige-
nen Worte nicht nur taktvoll, sondern ist sich
ihrer Wirkung in solch außergewöhnlichen
Augenblicken bewusst. Denn die Trauerrede
ist zentraler Bestandteil fast jeder Trauerfeier
und erfüllt wichtige Aufgaben: Sie ist die letzte
Ehre, die man einem verstorbenen Menschen
erweisen kann, sie ermöglicht den Trauernden,
ihn oder sie in dauerhaft
guter Erinnerung zu
behalten. Sie spendet
Trost, sowohl akut in
den Momenten der Ze-
remonie, als auch in der
Zeit nach der Beisetzung
und kann dann helfen,
wenn Trauer und Weh-
mut noch überwiegen,
über das Unbegreifli-
che, dass der geliebte
Mensch nicht mehr da
ist. Außerdem eint die
Rede die Zuhörer als Ge-
meinschaft – sie zeigt,
dass im gemeinsamen
Gedenken kein Trauern-
der allein gelassen wird.
Eine Trauerrede zu hal-
ten ist deshalb eine ver-
antwortungsvolle Tätig-
keit. Immer öfter werden
professionelle Trauerredner beauftragt, den
Kontakt vermitteln meist Beerdigungsinstitute.
Professionelle Trauerredner, für die es
auch eine Ausbildung gibt, stehen im Vorfeld
der Zeremonie in engem Kontakt zu den An-
gehörigen, recherchieren und besitzen die
Sensibilität, um die Rede so zu formulieren,
dass sie in guter Erinnerung behalten werden
kann. Wer als „Laie“ um so eine Rede gebeten
wird oder wem es ein persönliches Bedürfnis
ist, sie zu halten, sollte bei der Gestaltung der
Trauerrede einiges beachten, was für geübte
Redner ohnehin selbstverständlich ist.
So steht über allem die positive Erinne-
rung an den Verstorbenen und die Ermuti-
gung, dass das Leben mit dem Andenken
weitergeht. Da es weder um das bloße Auf-
zählen von Ereignissen noch um allgemein
gehaltene Lobeshymnen gehen kann, sind
Gespräche mit den nächsten Angehörigen
und Freunden essenziell. Dabei werden viele
Informationen gesammelt: Was hat die Per-
son so einzigartig gemacht? Hatte er oder sie
ein Lebensmotto, ein Lieblingsmusikstück,
das sie durch die Jahre begleitet hat? Wofür
hat er oder sie sich engagiert und was sagt
das Positives aus? Unter anderem mit diesen
Fragen werden die Fakten einer Biografie mit
Leben gefüllt. Bei der Recherche sollte der
Redenschreiber auch Geduld aufbringen, da
es manchmal etwas dauert, bis das jeweili-
ge Gegenüber in der Lage ist, auf bestimmte
Fragen zu antworten.
Ein weiterer bedeutender Gegenstand der
Trauerrede ist, die Beziehung des Redners
zur verstorbenen Person – was man gemein-
sam erlebt hat, was man vom Anderen lernen
konnte, welche Eigenschaft man so geschätzt
hat und darum vermissen wird. Vielleicht hat
an dieser Stelle eine kleine Anekdote Platz.
Nicht zuletzt sollte man in der Rede auch den
Fokus auf die Hinterbliebenen richten, die im
Leben des Verstorbenen eine besondere Rolle
gespielt haben.
Auch der Winter offenbart eine Vielzahl an Optionen bei der Grabgestaltung –
Friedhofsgärtner setzten dabei individuelle Kundenwünsche liebevoll um.
Foto: GdF, Bonn
Geduld und Feingefühl sind wichtig, wenn man eine Trauerrede gewissenhaft vorbereiten will. Foto: Adobe Stock
Unbefangen erkunden Kinder Friedhöfe – dies ermöglicht gege-
benenfalls auch begleitende Erwachsene, neue Perspektiven zum
Thema Tod einzunehmen.
Foto: VFFK/Jasmin Röken, Borken
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