Die Welt Kompakt - 12.11.2019

(Joyce) #1

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Zukunft regelmäßig Daten von
den Finanzämtern erhalten. Die
Koalition hat einen Einkom-
mensfreibetrag festgelegt, bis zu
dem das jeweilige Einkommen
nicht auf die Grundrente ange-
rechnet wird. Für Alleinlebende
liegt diese Grenze bei 1250 Euro,
für Paare bei 1950 Euro im Mo-
nat. Dieser Freibetrag soll jähr-
lich angepasst werden. Der Ein-
kommensfreibetrag bezieht sich
auf das zu versteuernde Einkom-
men, zu dem die eigene Rente
(nach Steuern) sowie Kapitaler-
träge hinzugerechnet werden.
Ob auch Kapitallebensversiche-
rungen einbezogen werden, ist
noch offen.
Das zu versteuernde Einkom-
men wird individuell vom Fi-
nanzamt ermittelt. Dabei sind
Sonderausgaben wie zum Bei-
spiel Aufwendungen für die
Kranken- und Pflegeversiche-
rung sowie außergewöhnliche
Aufwendungen etwa für die Un-
terstützung pflegebedürftiger
Angehöriger abzugsfähig. Liegt
das Einkommen über dem Ein-
kommensfreibetrag, wird der da-
rüber liegende Betrag abge-
schmolzen: Die Grundrente fällt
entsprechend niedriger aus und
fällt ab einer noch festzulegen-
den Höhe ganz weg. Mit der Ein-
kommensprüfung und der Be-
rücksichtigung des Partnerein-
kommens entfällt die Möglich-
keit, dass jemand die steuerfi-
nanzierte Grundrente bean-


sprucht, obwohl er über den
Partner im Alter abgesichert ist.
Die technische Umsetzung des
Datenabgleichs mit dem Finanz-
amt ist allerdings nicht unpro-
blematisch, zumal bislang nur ei-
ne Minderheit der Rentner über-
haupt eine Steuererklärung ab-
gibt. Das Arbeitsministerium
geht davon aus, dass diejenigen
Rentner, die keine Steuererklä-
rung abgeben, im Regelfall keine
hohen Einkünfte haben und ent-
sprechend auch die Grundrente
bekommen sollen.

DARF MAN HINZUVERDIENEN?

Der Freibetrag ermöglicht es
Grundrentenbeziehern, auch im
Alter noch einer Berufstätigkeit
nachzugehen. Allerdings darf das
Einkommen dann im Jahr nicht
mehr als 15.000 Euro betragen.
Wenn man noch über andere Ein-
künfte wie etwa eine Betriebs-
rente verfügt, ist die Hinzuver-
dienstgrenze entsprechend ge-
ringer.

WAS ÄNDERT SICH NOCH?

Wer im Alter auf Grundsicherung
angewiesen ist, die derzeit im
Durchschnitt rund 800 Euro be-
trägt, wird ebenfalls besserge-
stellt. Denn künftig soll es auch
hier einen Freibetrag von 212 Eu-
ro geben. Eigene Rentenansprü-
che bis zu dieser Höhe sollen
nicht mehr auf die Grundsiche-

rung angerechnet werden. Damit
will die Koalition dafür sorgen,
dass jemand, der Beiträge gezahlt
hat, aber die Voraussetzungen
für die Grundrente nicht erfüllt,
trotzdem bessergestellt ist als
derjenige, der nie eingezahlt hat.
Die Kosten dieser von der Union
angestrebten Verbesserung wer-
den auf 200 Millionen Euro im
Jahr veranschlagt.
Um zu verhindern, dass die
Grundrente zur Folge hat, dass
die Empfänger dadurch ihre Be-
rechtigung auf ein Wohngeld ver-
lieren, hat sich die Koalition auch
hier auf einen neuen Freibetrag
verständigt, dessen Höhe aber
noch nicht feststeht.

PROFITIEREN
BETRIEBSRENTNER?

Betriebsrenten werden seit 2004
mit dem vollen Krankenkassen-
beitrag belastet. Bei der gesetzli-
chen Rente übernimmt dagegen
die Rentenversicherung den Ar-
beitgeberanteil. Um den Anreiz
für die betriebliche Alterssiche-
rung zu erhöhen, plant die Koali-
tion eine Entlastung: Für die
rund 60 Prozent der Betriebs-
rentner, die kleinere oder mittle-
re Ansprüche haben, soll der Kas-
senbeitrag mindestens halbiert
werden, für die restlichen Bezie-
her mit eher hohen Betriebsren-
ten zumindest gedämpft. Er-
reicht werden soll die Entlastung
über einen Freibetrag.

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