WIRTSCHAFT STEUERN
Foto: Peter Hein/VISUM
70 FOCUS 43/2019
Die Erneuerer Der
Seeheimer Kreis will
eine umfassende
Steuerreform, nicht
nur bei der Erb-
schaftsteuer. Der
Bundestagsabgeord-
nete Dirk Wiese ist
einer seiner Sprecher
C
lemens Fuest kriti-
siert normalerwei-
se gern und wort-
gewaltig die Rege-
lungen zur Erb-
schaftsteuer.
Doch jetzt ist er beinahe
überschwänglich: „Ein lesens-
wertes Papier.“ „Umsetzen!“,
twitterte der Präsident des
Ifo-Wirtschaftsforschungsinsti-
tuts. Was Fuests Begeisterung
auslöste, sind die jüngsten
Steuerreformvorschläge aus
dem Seeheimer Kreis, dem
konservativen SPD-Flügel. Er
will Deutschlands Erben ent-
lasten: Sie sollen einen Frei-
betrag von einer Million Euro
bekommen, damit „das (groß-)
elterliche Haus nicht zur Til-
gung der Steuerlast verkauft
werden muss“. Für Erbschaf-
ten oberhalb einer Million soll
ein Steuersatz von zehn Pro-
zent gelten – ohne Ausnahme.
Die Initiative der SPD würde
jedes Jahr Tausende von Erben entlasten –
vor allem wenn sie das Haus der Eltern
oder Großeltern weiter nutzen möchten.
Denn die aktuellen Freibeträge sind deut-
lich niedriger. Sie betragen 20 000 Euro
(für Nichtverwandte), 200 000 (Enkelkin-
der), 400 000 Euro (Kinder) und 500 000
Euro (Ehegatten/Lebenspartner).
Das Problem: Diese Freibeträge sind seit
zehn Jahren nicht gestiegen, wohl aber
der Wert der meisten Immobilien. Das
liegt an den mitunter um ein Vielfaches
höheren Baulandpreisen. In den vergan-
genen 20 Jahren sind es im Schnitt rund
67 Prozent, in Großstädten wie Düsseldorf
sogar 450 Prozent, wie eine Studie der
Immobilien-Analysten von Empira ergab.
Wer also heute ein Haus
oder eine Wohnung erbt, zahlt
oft deutlich mehr Erbschaft-
steuer als vor zehn Jahren.
Oder er muss im schlimms-
ten Fall die Familien-Immo-
bilie verkaufen, um sich die
Erbschaftsteuern leisten zu
können. Viele Experten for-
dern daher, die Freibeträge
jedes Jahr den steigenden
(Immobilien-)Preisen anzu-
passen. So wie es der Staat
auch bei den Beitragsbemes-
sungsgrenzen der Sozialver-
sicherung macht.
Erben kämpfen aber nicht nur mit der
Steuer. Sondern auch mit den strengen
Fristen und harten Konsequenzen rund
ums Erbe. Was die wenigsten wissen:
Ein Erbe muss das Finanzamt informie-
ren. Das gilt auch für alle, die etwas
geschenkt bekommen – von Vater, Mut-
ter oder Großeltern. Ganz gleich, ob es
um ein Haus, Schmuck, Wertpapiere,
Geld oder Antiquitäten geht.
Strenges Finanzamt
Es wäre töricht, das Erbe oder die Schen-
kung zu verschweigen. Denn der Fiskus
erfährt es ohnehin – von Banken, Ver-
sicherungen, Behörden, Notaren. Trotz-
dem sind Begünstigte verpflichtet, sich
selbstinitiativ bei dem für Erb-
schaften zuständigen Finanz-
amt zu melden. Unabhängig
davon, wie viel sie bekom-
men haben. „Diese Anzeige
hat den Zweck, dem Finanz-
amt die Prüfung zu ermögli-
chen, ob ein steuerpflichtiger
Vorgang vorliegt“, erklärt der
Münchner Erbrechts-Anwalt
Georg Weißenfels. Die Frist:
innerhalb von drei Monaten,
nachdem die Erben von der
Zuwendung erfahren haben.
Was genau verlangt nun
das Finanzamt in dieser Erb-
schaftsmitteilung? Nicht allzu
viel. Ein formloses Schreiben
genügt. Die wichtigsten Inhal-
te: Name, Beruf, Wohnsitz des
Vererbenden, des Schenken-
den und des Begünstigten,
das verwandtschaftliche Ver-
hältnis und die überlassenen
Gegenstände mit ihrem Wert.
Doch gerade dieser letzte
Punkt überfordert viele Erben.
Wie exakt müssen ihre Anga-
ben sein, wie grob dürfen sie
schätzen? Und überhaupt:
Angesichts des Verlusts eines
Menschen haben die Erben
meist völlig andere Dinge im
Kopf, als den Wert von Gemäl-
den oder Silberbestecken zu
taxieren.
Allerdings muss niemand
in der ersten Mitteilung ans
Finanzamt die Erbschaft exakt
beziffern. Zumindest nicht auf
Euro und Cent. Nach der Erb-
schaftsmitteilung prüft das
Finanzamt erst einmal über-
schlägig, ob der Begünstigte überhaupt
Steuern bezahlen muss oder nicht. „Wenn
Sie davon ausgehen, dass der Erwerb
keine Erbschaft- oder Schenkungsteu-
er auslösen wird, sollten Sie das in der
Erbschaftsanzeige deutlich machen“,
rät Susanne Christ, Fachanwältin für
Steuerrecht in Köln. „Vergessen Sie also
keinesfalls die Angabe des Verwandt-
schaftsverhältnisses, damit das Finanz-
amt direkt erkennen kann, dass aufgrund
der gewährten persönlichen Freibeträge
die Festsetzung einer Steuer gar nicht in
Betracht kommt.“
Sollte der Fiskus zu einem anderen
Ergebnis kommen, fordert er dazu auf,
binnen einem Monat eine Erbschaftsteu-
ererklärung abzugeben. Dieses Form-
blatt sollte jeder ehrlich und gründlich
ausfüllen. Denn das Finanzamt darf bei
Verdacht alle Angaben nachprüfen.
Kommt dann heraus, dass der Erbe Ver-
mögen verschwiegen hat, droht ihm ein
Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
„Eine Erbschaftsteuererklärung sollte
daher nicht voreilig eingereicht wer-
den“, empfiehlt Steueranwältin Christ.
„Es ist besser, eine Fristverlängerung
für die Abgabe der Steuererklärung zu
beantragen, wenn noch Unklarheiten
über den Nachlass bestehen.“ n
ULI DÖNCH
Boomtown In Städten
wie Hamburg schossen
die Immobilienpreise in
den vergangenen Jahren
nach oben
Der SPD-Wirtschaftsflügel will das
Erbschaftsteuerrecht vereinfachen und
die Freibeträge für Erben erhöhen
Leichter erben
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