Berliner Zeitung - 19.10.2019

(Tina Sui) #1
Ich habe zweiFragen zu unserer
Eigentumswohnung hinsichtlich
der Anschaffung neuer Rollläden. Ist bei
einem Gesamtbetrag von 3640 Euro in
unserem Zwölfparteienhaus eine Ein-
stimmigkeit vorgeschrieben oder ge-
nügt ein Mehrheitsbeschluss? Wird der
Gesamtbetrag nach Eigentumsanteilen
aufgeteilt oder nach der tatsächlichen
Anzahl und Größe derFenster der ein-
zelnen Wohnungen? Die zwei Woh-
nungen im Staffelgeschoss haben nur
an drei kleinenFenstern Rollos, andere
Wohnungen haben bedeutend mehr
und größereFenster.

Es reicht die einfache Mehrheit für den Be-
schluss zur Erneuerung der Rollläden aus. Es
kann die Umlage der Kosten nach Miteigen-
tumsanteilen oder aber eine andere Kos-
tenverteilung, etwa nach den jeWohnung

anfallenden Kosten, beschlossen werden.
Sofern aber von der Umlage nach Miteigen-
tumsanteilen abgewichen werden soll, wäre
die doppelt qualifizierte Mehrheit hierfür er-
forderlich: drei Viertel aller stimmberechtig-
ten Wohnungseigentümer und mehr als der
Hälfte aller Miteigentumsanteile.

In einer ETGmit 26Wohnungen
vermiete ich eineWohnung. Durch
Mehrheitsbeschluss wurde ein elektri-
sches Durchfahrtstor straßenseitig ein-
gebaut. Ich hatte dagegen gestimmt,
unter anderem wegen der entstehen-
den Lärmbelästigung. Zudem hatte ich
auf eine mögliche Regressforderung
meinerseits wegen einer Miet-/Wert-
minderung hingewiesen. Nun wird
durch meinen Mieter eine Mietmin-
derung geltend gemacht. Kann ich die
Mietminderung–sofern Sie von einem

Gericht bestätigt wird–bei der Eigen-
tümergemeinschaft als Schadenersatz
gelten machen? Kann ich den Schaden
bei der Hausverwaltung einfordern?

Wenn die Errichtung desTores rechtmäßig
erfolgt wäre, kämen Ersatzansprüche wohl
nicht in Betracht. Möglicherweise wurden
hier aberFehler bei der Beschlussverkündung
durch denVerwalter gemacht. Immerhin
haben offenbar nicht alle Eigentümer zu-
gestimmt, was bei einer baulichenVerän-
derung wie hier aber nach Gesetz eigentlich
notwendig gewesen wäre. Dies könnte ein
erster Ansatzpunkt sein, um eine Ersatz-
pflicht näher zu prüfen.

Karsten Kranich ist Anwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
http://www.kanzlei-kranich.de

EXPERTEN ANTWORTEN


Genügt für die Erneuerung neuerRollläden ein Mehrheitsbeschluss der


Eigentümer? Ja, sagt derAnwalt. Es gibtverschiedeneUmlagemöglichkeiten


RECHT

Bild:gettyimages/DmitriMaruta

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Quelle: Zahlen aus2018,CBRE aufDate nbasisempirica-systeme

In ganz Berlin lag derKaufpreis für
Eigentumswohnungenimmittleren
Marktsegment durchschnittlich
zwischen 2524 und 6786 Euro
proQuadratmeter.

LICHTENBERG
In Lichtenberglag derKaufpreis für Eigen-
tumswohnungen diesesMarktsegmentszwi-
schen2375 und 4951 Euro proQuadratmeter.

Immobilienwelten Nr. 42, Ausgabe 19./20. Oktober 2019 / 10
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