Kapitel 20 | Das Fotorecht 329
Das Fotorecht
Als Fotorecht wird der Teil der Gesetzgebung bezeichnet, der sich mit
der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung Ihrer Fotos befasst. Das
Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Ihnen als Bildanbieter
und einem Bildverwerter, also zum Beispiel Ihrer Bildagentur. Einige
Motive in der Fotografie sind auch durch Urheberrechte, wie zum Bei-
spiel der Eiffelturm bei Nacht, oder durch Markenrechte geschützt.
Einen großen Bereich, besonders wichtig in der People-Fotografie,
nimmt auch das Persönlichkeitsrecht, also das Recht der abgebildeten
Person am eigenen Bild, ein. Diese Rechte werden in Deutschland
heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten
nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Ver-
breitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeits-
rechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (zum
Beispiel Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung.
Ein klein wenig sollten Sie in diese Materie einsteigen, damit sowohl Ihre Rechte
gesichert sind als auch Sie die Rechte anderer nicht unwissentlich verletzen.
Spiegelaufnahme – Kamera: Nikon D100 mit 80-200 mm f/2.8er Objektiv –
Belichtung 1/80 Sek. bei f/2.8 – Brennweite 155 mm – ISO 1600.
Foto: Carina Meyer-Broicherr