MF-MT

(Darren Dugan) #1

334 Kapitel 20 | Das Fotorecht


Das Recht am eigenen Bild und der Modellvertrag


Eigentlich möchten wir doch alle das Gleiche: schöne Fotos machen, an
denen wir selbst, das Modell und auch andere Betrachter ihre Freude
haben. Und darum möchten wir diese Bilder auch zeigen – ob auf der
eigenen Homepage, in Diskussionsforen im Internet, in Zeitschriften,
Büchern, Kalendern oder gar in der eigenen Ausstellung. Das ist auch alles
kein Problem, solange Sie sich ein klein wenig mit dem rechtlichen Hinter-
grund befassen.

Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Form des
Persönlichkeitsrechts. Hier wird geregelt, dass jede Person generell selbst
darüber bestimmen darf, ob grundsätzlich Fotos von ihr veröffentlicht
werden dürfen und wenn ja, in welchem Kontext. Da das Persönlichkeits-
recht in Deutschland im Laufe der Gesetzgebung quasi gestückelt geregelt
wurde, finden sich die Gesetze zur Regelung des Rechts am eigenen Bild
im Kunsturheberrechtsgesetz, dem Gesetz betreffend des Urheberrechts
an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG. Auch
wenn das Gesetz inzwischen 100 Jahre alt ist, gelten heute noch die §§ 22,
23 und 24 KUG, für Sie als Fotograf sind diese beiden Paragrafen wichtig:
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