Frust bei der Bauherren-Familie:
Wann wird das Haus endlich fertig?Sieht noch
immer
aus wie
ein Roh-
bau: das
ersehnte
TraumbadEin Fass ohne Boden - der
Estrich verzögert den EnzugWas tun, wenn der gerufene Betrieb schlampt und es immer teurer wird? Das raten Experten
Lara und Sebas-
tian warten seit
Monaten darauf,
dass der Ausbau
fertig istMuss ich für Handwerkerpfusch
auch noch zahlen?
Provisorium mit
offener LeitungAktuelle^ Fälle,^wichtige^ Urteile32 BILD der FRAU 34/2019
AKTUELL
L
ara und Sebastian* aus
Bayern wollen im Juni
ihr Arbeitszimmer zum
Badezimmer umbauen und
beauftragen einen Gebäude-
techniker. Er soll unter ande-
rem eine ebenerdige Dusche
und einen Durchbruch ins
Elternschlafzimmer bauen.
Ein Kostenvoranschlag regelt
die Vereinbarung. Aber nach
zweieinhalb Wochen ist die
Arbeit noch lange nicht fertig,V
oller Vorfreude beginnen
Anne und Ernst* aus
Schleswig-Holstein im August
2017 mit ihrem Hausbau.
Doch bis sie mit ihren zwei
Töchtern in diesem Juni end-
lich einziehen können, gibt es
immer wieder Ärger. „Die
Deckenträger, die das Erd-
geschoss tragen, wurden zu
hoch eingebracht“, erklärt
Anne: „Deshalb musste der
Estrich in diesem Bereich auf
eine bestimmte Art und Weise
verlegt werden. Der Estrich-
verleger wusste das, hat es
aber ignoriert.“ Dann legt der
Generalübernehmer, der
die Arbeiten plant und über-
wacht, die Baustelle für
Monate still. Schließlich wird
der Estrich verlegt, bricht auf,
und der Einzug verschiebtdafür steigen die Zahlungs-
forderungen weit über den
vereinbarten Preis: „Auch der
Wanddurchbruch war wegen
einer tragenden Wand plötz-
lich doch nicht möglich“, sagt
Lara. „Dazu wurden die Flie-
sen uneben geschnitten, ver-
legt und die Fugen sind unter-
schiedlich breit.“ Das Ehepaar
verweigert schließlich die
Abnahme und beauftragt
einen Gutachter.„Er sagte ganz klar, das sei
Pfusch“, erzählt Lara. „Das
hätten selbst Lehrlinge im
ersten Jahr besser hinbekom-
men.“ Der Gutachter hat
den Gebäudetechniker nun
zu einem gemeinsamen Orts-
termin gebeten, um ihm die
Chance zur Korrektur und
Fertigstellung zu geben.
„Wenn er sich weigert, müs-
sen wir vor Gericht gehen“,
sagt Sebastian: „Dabei wollten
wir doch nur ein schönes,
neues Badezimmer.“Murks im Bad
Aus der Traum vom Eigenheim?
sich ins Unendliche. Verzwei-
felt bittet das Ehepaar schließ-
lich Manuela Reibold-Rolinger,
Fachanwältin für Bau- und
Architektenrecht, um Hilfe.
„Ich habe das Gespräch mit
dem Generalübernehmer
gesucht“, sagt die TV-Anwältin
(„Die Bauretter“, RTL II). „Ich
habe ihn auf seine Kooperati-
onspflicht hingewiesen, die
im Vertrag festgehalten wurde,
und ihn gebeten, sich für die
Bauherren einzusetzen. Ersollte den Estrichleger in die
Pflicht nehmen.“ Mit Erfolg:
Der Handwerker reißt den
kompletten Boden auf eigene
Kosten wieder raus, verlegt
ihn diesmal richtig.
CÉCILE HOEBORNLassen Sie den Vertrag, den Sie
mit Ihrem Generalüberneh-
mer oder Handwerker schlie-
ßen wollen, genau prüfen: von
einem Anwalt, dem Bauher-
renschutzbund oder dem
Bund privater Bauherren. Las-
sen Sie die Arbeiten dann von
einem Sachverständigen oder
einem Gutachter begleiten.
Das ist gut investiertes Geld.Das rät
Mona Maria Semmler
Verbraucherschützerin aus
Bayern:Das rät
Manuela
Reibold-Rolinger
Fachanwältin für Bau- und
Architektenrecht:Fotografieren Sie alle Mängel
und monieren Sie diese schrift-
lich per Einschreiben. Setzen
Sie dem Handwerker darin
eine angemessene Frist, die
Mängel zu beheben. Weigert
er sich, lassen Sie sich bei
einer Verbraucherzentrale
oder einem Anwalt rechtlich
beraten.*Namen geändert