Der Tagesspiegel - 24.08.2019

(Nora) #1
Wenn Kinder im Garten spielen und to-
ben, geht es nicht immer leise zu. Aber
auch Bälle, die über den Zaun fliegen,
oderkahlgepflückte Büschesind für man-
che Nachbarn ein rotes Tuch. Das kann
sogar vor Gericht enden. Ein Überblick,
was bei vier typischen Streitfällen gilt.

Wie laut dürfen Kinder sein?
Nachbarn müssen von Kindern ausgehen-
den Lärm in erhöhtem Maße dulden. Der
Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geräu-
sche von Kindern kein Lärm im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes sind.
„In welchem Maße genau der Lärm zu
dulden ist, hängt vom Einzelfall ab“, er-
klärt Julia Wagner vom Eigentümerver-
band Haus & Grund Deutschland mit Sitz
in Berlin. Kriterien sind Alter und Reife
des Kindes sowie die Spielmöglichkeiten
des Kindes in der näheren Umgebung.
„Wenn es bei einem Nachbarstreit hart
auf hart kommt, muss ein Sachverständi-
ger eine Lärmmessung vornehmen“, sagt
Ludwig Scherzler, Münchner Anwalt für
Nachbarschaftsrecht. Einkostengünstige-
rer Weg: Nachbarn können sich mit einer
Schiedsperson an einen Tisch setzen und
miteinander reden.

Dürfen Kinder das Obst aus
Nachbars Garten pflücken?
Das ist grundsätzlich verboten. „Diese
Aussage ist auch dann gültig, wenn die
Äste des Baumes über den Gartenzaun
reichen“, sagt Wagner. Wer von Nach-
bars Baum pflückt, begeht formal einen
Diebstahl. Anders sieht es aus, wenn das
Obst aufs eigene Grundstück fällt. „Diese
Früchte dürfen aufgesammelt und ver-
zehrt werden“, erklärt Scherzler.
Selbst wenn die jüngsten Familienmit-
glieder etwas Unerlaubtes tun: Der
Grundsatz „Eltern haften für ihre Kin-
der“ gilt nur eingeschränkt. „Eltern haf-
ten nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben“, stellt Scherzler klar. Je
älter und verständiger die Kinder sind,
desto weniger müssen sie überwacht
werden. Im eigenen Garten müssen El-
tern selbst Kindergartenkinder nicht un-
unterbrochen beaufsichtigen. Ein Kind
unter sieben Jahren ist zudem nicht de-
liktsfähig. Gegen dieses Kind könnte gar
nicht vorgegangen werden. Kinder zwi-
schen sieben und 18 Jahren sind bedingt
deliktsfähig und können nur dann haft-
bar gemacht werden, wenn sie die Ein-
sicht haben, ein Fehlverhalten begangen
zu haben.
„Nichtsdestotrotz sollten Eltern darauf
achten, dass ihre Kinder nicht die Äpfel
vom Baum des Nachbarn pflücken“, rät
Wagner. Falls es doch einmal geschieht,
empfiehlt sie Eltern, ein Zeichen für den
nachbarschaftlichen Frieden zu setzen
und Ersatz anzubieten.

Was ist mit Pflanzen,
die durch Nachbarskinder zerstört werden?
„Im Prinzip ist das Sachbeschädigung“,
sagt Scherzler. Schwierig sei jedoch, zu
beweisen, wer die Übeltäter waren. „Der
Nachweis gelingt eigentlich nur, wenn
die Kinder auf frischer Tat ertappt wer-
den“, erklärt Scherzler. Dann können die
Nachbarn Schadenersatz fordern. Aller-
dings gilt hier das Gleiche wie bei ge-
pflücktem Obst: Kinder und ihre Eltern
haften nicht in jedem Fall. Um für alle
Fälle geschützt zu sein, können Eltern
eine Haftpflichtversicherung für die Kin-
der abschließen. „Für Kinder unter sie-
ben Jahren greift die Haftpflichtversiche-
rung in der Regel nicht“, sagt Wagner.

Was, wenn ständig Bälle oder anderes
Spielzeug über den Zaun fliegen?
Fliegt ab und an ein Ball über den Garten-
zaun, muss der Nachbar dies dulden.
Ebenso muss er hinnehmen, dass der Ball
zurückgeholt wird – er muss dafür aber
seine Erlaubnis geben. „Einfach so auf
dasNachbargrundstück zugehen, könnte
unter Umständen sogar Hausfriedens-
bruch darstellen“, erklärt Wagner. Fliegt
immerwieder Spielzeugin denGarten ne-
benan, muss der Nachbar dies jedoch
nicht ohne Weiteres hinnehmen. „Der
Nachbar ist zwar verpflichtet, das Spiel-
zeug herauszurücken, er muss es aber
nicht zwingend sofort tun“, erklärt
Scherzler. Unter Umständen kann der

Nachbar sogar verlangen, dass ein Fang-
netz zwischen den Grundstücken ge-
spannt wird. „Wann diese Grenze er-
reicht ist, ist jedoch mangels ausreichen-
der Rechtsprechung nicht geklärt“, sagt
Wagner. Entscheidend sind die Um-
stände des Einzelfalls.
Rechtlicher Rahmen hin oder her: „Im
Idealfall setzen sich Nachbarn an einen
Tisch und loten gemeinsam eine Lösung
aus“, empfiehlt Bodo Winter vom Bun-
desvorstand des Bundes Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen
(BDS). Führt dies aber nicht zum Erfolg
und sind beide Seiten völlig zerstritten,
kann ein Dritter helfen, etwa eine
Schiedsperson. dpa

„Ruhe da drüben!“


Im Garten spielende


Kinder können


Nachbarn nerven. Was


dürfen sie, was nicht?


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Bei der Entfernung hartnäckiger Flecken
aufT-Shirts oder BettwäschekannBleich-
mittel helfen. Ob Textilien dafür geeignet
sind, verrät das Dreieck-Symbol auf dem
Waschzettel:


Kreuz:Ist das Dreieck mit einem Kreuz
durchgestrichen, heißt das: nicht blei-
chen. Das Kleidungsstück sollte dann lie-
ber nur mit Color- oder Feinwaschmittel
gewaschen werden, denn Voll- oder Uni-
versalwaschmittel in Form von Pulver,
Granulat oder Tabletten enthaltenBleich-
mittel, wie Bernd Glassl vom Industrie-
verband Körperpflege- und Waschmittel
erklärt.


Weiß:Ein Dreieck mit weißer Fläche wie-
derumzeigt an,dass das Textil mit Chlor-
und Sauerstoffbleiche behandelt werden
darf. „Chlorbleiche wirkt in sehr kurzer
Zeit und bei Zimmertemperatur auch ge-
gen hartnäckige farbige Flecken“, erklärt
Glassl. Sie sei für weiße, unempfindliche
Textilien geeignet, zum Beispiel aus Lei-
nen oder Baumwolle. Für die meisten far-
bigen Anziehsachen sind die Mittel, die
Aktivchlor enthalten, ungeeignet.


Zwei Streifen:Auf dem Pflegeetikett zeigt
ein Dreieck mit zwei schräg verlaufenden
Streifen an, dass eine Behandlung mit
Sauerstoffbleiche möglich ist. Voll- und
Universalmittel als Pulver, Tabletten
oder Granulat enthalten Bleichmittel auf
Sauerstoffbasis. dpa


Kürbis-Saison: Angeschnittene
Früchte mit Folie abdecken
Hokkaido-Kürbis hat einen relativ schwa-
chenEigengeschmack. Deshalbist erviel-
fältig einsetzbar: Das Fruchtfleisch lässt
sichmit zahlreichenObst-undGemüsear-
ten,Gewürzen undanderen Zutaten kom-
binieren, empfiehlt der Provinzialver-
band Rheinischer Obst- und Gemüse-
bauer. Neben Kürbissuppe und -püree
könne man das Fruchtfleisch zu Konfi-
türe verarbeiten, süß-sauer einlegen, zu
süßem oder herzhaftem Gebäck verba-
cken oder auch als Ganzes im Backofen
garen. Kürbisse können über längere Zeit
kühl und trocken gelagert werden. Vo-
raussetzung ist eine unversehrte Schale.
Sind die Früchte angeschnitten, sollte die
Schnittstelle mit Frischhaltefolie abge-
deckt werden. Diese Früchte sollten in-
nerhalb weniger Tage verzehrt werden.
Kürbisfleisch kann gewürfelt und einge-
froren und dann nach Bedarf für Suppen
oder Pürees aufgetaut werden. dpa

Strauchveronika im Topf: Der
Teamplayer unter den Pflanzen
Vor allem wegen ihrer hübschen, aber
nicht zu auffälligen Blätter wird die
Strauchveronika (Hebe) geschätzt. Sie
lässt damit ihre Topfnachbarn gut ausse-
hen, steht als Strukturgeber selbst aber
eher im Hintergrund. Der Landesver-
band Gartenbau Nordrhein-Westfalen
rät, die Hebe im Herbst mit Chrysanthe-
men (Chrysanthemum) ,Besenheide (Cal-
luna) , Herbstastern (Aster) und Alpen-
veilchen (Cyclamen) zu kombinieren. Im
Frühjahr macht sie sich gut mit Gänse-
blümchen (Bellis) , Stiefmütterchen
(Viola) und Zwiebelblumen und im Som-
mer mit Eisenkraut (Verbena) , Geranien
(Pelargonium) und Petunien (Petunia).
Die Heben bilden je nach Art und Sorte
mal winzige, mal größere Blätter, die
hell- bisdunkelgrün, teils sogar grau oder
rot sind. Die Blüten sind oft unscheinbar.
Einige Sorten setzen aber auch blaue,
rosa oder weiße Akzente. Diese Vielfalt
kann man auch nutzen, um nur Heben
miteinander in den Topf zu setzen. dpa

Kopf ab: So halten sich
Sonnenblumen im Topf länger
Es gibt einen Trick, um die Blüte man-
cher Topf-Sonnenblumen zu verlängern:
Man muss den verblühten Kopf entfer-
nen,um dieBildung desnächstenanzure-
gen. Das rät der Kooperationsverband
Sunsation Sunflower, ein Zusammen-
schluss von Züchtern und Veredlern von
Topfsonnenblumen. Manche Varianten
bilden so fünf oder mehr Knospen und
Blüten nacheinander aus. Die Topfpflan-
zen sollten außerdem an einem hellen
Ort wie dem Balkon oder auf der Ter-
rasse stehen. Aber auch im Haus halten
sich die Sonnenblumen, wenn sie genug
Licht bekommen. Wer die Pflanzen in
eine Topfkombination geben möchte,
sollte Pflanzen mit filigranen Blättern
wie Gräsern oder Grünlilien wählen, ra-
ten die Experten. Auch Kräuter wie der
Thymian passen gut dazu. dpa

Weg vom Schottergarten: Steine
nicht komplett entsorgen
Werseinenmit Kies belegten Garten wie-
der begrünen möchten, muss die Steine
nicht komplett entsorgen. Ein damit auf-
geschichteter Haufen ist Lebensraum für
viele Tiere, erläutert der Naturschutz-
bund Deutschland (Nabu). Wichtig ist,
die Folie unter dem Kies zu entfernen. Ist
derdurch dasGewicht derSteine verdich-
tete Boden geschädigt, sollten Gartenbe-
sitzer Kompost einarbeiten. Bei der Ver-
sorgung mit Nährstoffen und Lockerung
des Bodens hilft Gründüngung. Hierfür
werden Pflanzen wie Buchweizen, Klee
oder Gelber Senf flächig ausgesät, gezo-
gen und in den Boden eingearbeitet. Um-
weltschutzorganisationen bewerten mit
Kies bedeckte Beete und Gärten negativ,
da sie vielen Tieren und Pflanzen weder
Nahrung noch Lebensraum bieten. dpa

Begrünte Dächer haben mehrere Vor-
teile. „Sie sind grüne Oasen für die Be-
wohnerinnen und Bewohner, sie helfen
gegen Hitzestress, verbessern durch ihre
kühlende Wirkung das Mikroklima und
sie speichern Regenwasser wie ein
Schwamm – auch bei Starkregen“, sagte
Regine Günther (Bündnis 90/Grüne), Se-
natorin für Umwelt, Verkehr und Klima-
schutz. DamitseienGründächer einwich-
tigerBaustein,um dieStadtan den Klima-
wandel anzupassen.
Das am vergangenen Mittwoch gestar-
tete Programm GründachPLUS der Se-
natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz fördert die Begrünung auf
Berlins Dächern mit mehr als 100 Qua-
dratmetern auf bestehenden Gebäuden.
Die klimatische Wirkung von Gründä-
chern besteht im Kühlungseffekt, der
durch Wasserverdunstung hervorgeru-
fen wird. Ein Gründach kann 60 bis 80
Prozent des Regens zurückhalten, der
später verdunstet. Zugleich erwärmt sich

ein begrüntes Dach nur um 10 bis 20
Grad Celsius imVergleichzu einemunbe-
grünten Dach, das über 50 Grad Celsius
heiß werden kann. Gründächer sind so-
mit eine nachhaltige Maßnahme der Kli-
maanpassung, sie leisten einen Beitrag
zum dezentralen Regenwassermanage-
ment, können Klimaanlagen ersetzen
und entfalten eine dämmende Wirkung.
Anträge auf Förderung durch Grün-
dachPLUS können Grundeigentümer, Ini-
tiativ- und Interessengruppen, Vereine,
Begegnungsstätten, Seniorenheime oder
ähnliche Einrichtungen stellen. Bezu-
schusst wird die Dachbegrünung mit bis
zu 75 Prozent beziehungsweise maximal
60000 Euro der Material- und Ausfüh-
rungskosten je Gebäude. Dabei werden
insbesondere Vorhaben in hoch verdich-
tetenStadtquartierengefördert,deren Be-
wohner in heißen Monaten leiden.
Neben dieser „Regulären Förderung“
bietet das Programm auch eine „Green
RoofLab-Förderung“fürinnovative,expe-

rimentelle, partizipative oder gemein-
wohlorientierte Projekte der Dach- und
Gebäudebegrünung. Hier werden bis zu
100 Prozent der Material- und Ausfüh-
rungskostenfürProjekteinganzBerlinge-
fördert. Zusätzlich werden für beide För-
derzweige Beratungs- und Planungskos-
ten mit bis zu 50 Prozent beziehungs-
weisemitmaximal10000Eurogefördert.
Die Berliner Regenwasseragentur be-
rät Interessenten an dem Programm zu
den Möglichkeiten und Vorteilen der
Dachbegrünung sowie Maßnahmen der
Bewirtschaftung von Regenwasser auf
Grundstücken.
Anträge können ab sofort gestellt wer-
den. Bis 2023 steht eine Fördersumme
von2,7 Millionen Euro bereit. Die Umset-
zung des Programms übernimmt die IBB
Business Team GmbH, eine Tochter der
Investitionsbank Berlin (IBB). Ts p

Weitere Informationen unter:
http://www.gruendachplus.de

Der Mieter stürzt über eine lose Fliese,
ein umfallender Baum trifft das Gebäude
des Nachbarn – rund ums Haus kann viel
passieren. Vermieter sollten sich dage-
gen mit einer Haus- und Grundbesit-
zer-Haftpflichtversicherung absichern,
raten die Experten der Zeitschrift „Fi-
nanztest“ (Ausgabe 9/2019)in einemVer-
gleich der Tarife von 365 Anbietern.
Sie empfehlen eine Versicherungs-
summe von mindestens 10 Millionen
Euro. Dies ist der Betrag, den der Versi-
cherer maximal pauschal für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden bezahlt.
Vier derAnbieter versichernder Untersu-
chung zufolge nur geringere Beträge, die
anderen zahlen im Schadensfall mindes-
tens bis zu 10 Millionen Euro.
Die Preisunterschiede schwanken da-
bei nach Angaben der Zeitschrift bei-
spielsweise für ein vermietetes Einfamili-
enhaus von 25 bis 104 Euro im Jahr.
Die Stiftung Warentest, die hinter „Fi-
nanztest“ steht, empfiehlt außerdem,
auch kleinere Bauvorhaben mitzuversi-
chern, etwa Um- oder Ausbauarbeiten.
Vermieter können diese Beiträge als Ne-
benkosten auf die Mieter umlegen – aller-
dingsnur,wennsie ausdrücklich imMiet-
vertrag als Nebenkosten-Posten genannt
werden, erklärt Stiftung Warentest. dpa


Die Symbole auf dem Waschzettel verraten
die richtige Pflege. Foto: Andrea Warnecke/dpa


Grüner wird’s noch


Berlin hat Förderprogramm zur Bepflanzung von Dachflächen eingerichtet


Ein Freudentänzchen hier, ein Veitstanz dort. Wenn einer guter Laune ist, kann sich der Dritte auf der anderen Seite des Gartenzauns
ärgern. Es gibt Grenzen. Foto: imago images / Westend61

In den Stromkreisen von Altbauten las-
sen sich FI-Schalter nachrüsten. Zwar
gebe es hier keine Pflicht zu den Fehler-
stromschutzschaltern – anders als bei
Neubauten oder neu installierten Strom-
kreisen in Bestandsbauten. Die Initiative
Elektro+ rät aus Sicherheitsgründen aber
trotzdem dazu.
Sind elektrische Leitungen marode
oder beschädigt, fließt ein Teil des
Stroms nicht über Installationsleitungen,

sondern sucht sich neue Wege. Berührt
ein Mensch das Gerät mit kaputter oder
nicht ausreichender Isolierung, fließt der
Strom durch seinen Körper zur Erde. Ein
FI-Schalter misst konstant den Strom-
fluss, und ein Relais unterbricht schon
bei kleinsten Unterschieden den Strom-
kreis, damit es nicht zum Stromschlag
kommt.
Es gibt verschiedene Typen von
FI-Schaltern für verschiedene Zwecke:

FI-Schalter des Typs A sind bei den
haushaltstypischen Anwendungen gut,
wie die Initiative Elektro+ erläutert. Sie
erfassen die meisten der üblicherweise
auftretenden Fehlerströme.
Moderne Waschmaschinen, Indukti-
onskochfelder sowieHeizungs-undWär-
mepumpen zeigen bei einer Störung oder
einem Defekt andere Fehlerströme mit
Mischfrequenzen.Daher raten dieExper-
ten, die Unterlagen der Gerätehersteller

zu lesen und, wenn gefordert, den
FI-Schutzschalter des Typs F einzuset-
zen.
Eineweitere Alternative fürden Privat-
haushaltistTypB. DieseFI-Schalterkom-
men mit Fehlerströmen des Typs A und F
zurecht, erfassen aber auch sogenannte
Gleichfehlerströme. Diese sind zum Bei-
spiel bei Fotovoltaikanlagen oder Lade-
einrichtungen für Elektrofahrzeuge mög-
lich. dpa

Reife Leistung. Sonnenblume vor der Ernte.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB

Im Herbst lässt sich die Strauchveronika
gut mit Alpenveilchen im Topf kombinieren.
Foto: GMH/Gartenbau Hetjens/dpa

EF NACHRICHTEN


Versicherungen:


große


Preisunterschiede


Von Sabine Meuter

FI-Schalter: Typ A, B oder F wählen?


In Neubauten sind FI-Schalter Pflicht – Experten raten zur Nachrüstung in Altbauten


Textilien bleichen?


Was die Dreiecke


bedeuten


I4 DER TAGESSPIEGEL HAUS & GARTEN NR. 23 924 / SONNABEND, 24. AUGUST 2019


Fenster·Haustüren·Rollläden
Markisen·Wintergärten
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Mo - Fr 8. 00 - 1 8. 00 Uhr.Sa 1 0. 00 -1 3. 00 Uhr
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Berliner


Handwerk


auf einen Blick


Rolladen-
und Jalousienbauer

Wenn Handwerk,
dann Innung!
Die Fachbetriebe der Innungen!

ROLLLÄDEN, JALOUSIEN, MARKISEN
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