Das Goldene Blatt - 29. Juli 2019

(Jeff_L) #1

Recht & Geld


Bislang war das Trinkgeld
bei der Reederei Costa nicht im
Reisepreis enthalten, wurde
aber automatisch vom Bord-
konto abgebucht. Damit ist
jetzt Schluss: Denn der Bun-
desgerichtshof (BGH) erlaubt
die Service-Gebühr nur, wenn
sie schon im Endpreis des An-
gebots enthalten ist (Az. I ZR
158/14). Wenn das Service-
entgelt nur in Fußnoten oder in
den allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen der Buchungsbestä-
tigung erwähnt wird, müssen
Passagiere es nicht zahlen.

§ Endpreise für Reiseveranstalter


Werden Mieter bei Bauarbei-
ten an ihrem Wohnhaus durch
das Gerüst oder durch den
Lärm belästigt, rechtfertigt das
eine Mietminderung. Bis zu 20
Prozent Kürzung sind z. B. bei
Bohr- oder Hämmergeräuschen
möglich, entschied das Amts-
gericht Wiesbaden (Az. 93 C
2696/11). Dabei hängt die
Höhe der Minderung von den
Umständen des Einzelfalls ab.
Kommt die Beeinträchtigung
lediglich wegen des Gerüstauf-
baus oder -abbaus zustande,
sind nur 5 Prozent angemessen.

§ Mietminderung bei Baulärm


Ruhe bewahren
„Beauftragen Sie nicht
den ersten Notdienst, den
Sie im Internet finden
können“, sagt Vivien Reh-
der von der Verbraucher-
zentrale Schleswig-Hol-
stein. „Vergleichen Sie die
Preise mehrerer Hand-
werker.“ Ein Zuschlag
darf nur verlangt werden,
wenn außerhalb der übli-
chen Arbeitszeiten ange-
rückt werden muss. „Aber
akzeptieren Sie keine hor-
renden Summen“, sagt
Rehder. Angemessen ist
nach Einschätzung der
Expertin ein Zuschlag bis
maximal 100 Prozent.

Rechnung
sorgfältig prüfen
Liegt die Rechnung im
Briefkasten, sollten Sie
alle Posten prüfen. „Es
gibt Abzocker, die reine
Fantasie-Aufschläge
auf die Rechnung set-
zen“, warnt Rehder.
Auch hohe „Anfahrts-
pauschalen“ können
Sie anfechten. Bezah-
len Sie nur die Posten,
die Sie für korrekt hal-
ten. Die Firma muss be-
weisen, dass die Forde-
rungen berechtigt sind.

Für den Notfall vorsorgen
Sie sollten die Rufnummern seriö-
ser und kompetenter Handwerker
immer griffbereit haben. „Fragen
Sie beim Handwerksbetrieb Ihres
Vertrauens nach, ob er auch Not-
dienste anbietet“, empfiehlt Ver-
braucherschützerin Rehder. „Wenn
nicht, suchen Sie nach einem Hand-
werksbetrieb in Ihrer Nähe. Einen,

zu dem Sie gehen und mit dem Sie
tatsächlich sprechen können, wenn
Probleme auftauchen“. Auch die
Innungen können Ihnen kompeten-
te Kollegen in der Nähe nennen.
„Notieren Sie die Nummern für die
verschiedenen Notdienste in Ihrem
Handy“, sagt Rehder. „Und zur Si-
cherheit noch mal auf einem Zettel
im Portemonnaie.“

Nicht bar zahlen
Wenn es ums Geld geht, kön-
nen unseriöse Notdienste
ungemütlich werden: „Oft
rufen Abzock-Opfer bei uns
an, weil sie massiv bedrängt
wurden“, sagt Vivien Rehder.
„Sie sollten sofort bar zahlen.
Dazu sind Sie aber absolut
nicht verpflichtet.“ Rufen Sie
notfalls die Polizei an.


Örtliche Firma
auswählen
„Anbieter, die im Internet
werben, kommen oft von
weither und verlangen
hohe Anfahrts-Pauscha-
len“, sagt Verbraucher-
schützerin Rehder.
Wählen Sie am besten
Anbieter mit Ihrer eige-
nen Ortsvorwahl. Dann
fallen nur An- und Ab-
fahrtskosten innerhalb
der Ortsgrenzen an

Tipps für Verbraucher


So wehren Sie sich


gegen Handwerker-Wucher


Die Waschmaschine ist ausgelaufen? Der Schlüssel steckt


von innen? Lassen Sie sich in der Not nicht übers Ohr hauen!


Fotos: iStock (2), Thinkstock

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