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17.08.19 Samstag, 17. August 2019DWBE-VP1
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DIE WELT SAMSTAG,17.AUGUST2019 IMMOBILIEN 45
IMMOBILIE DER WOCHE
Urbaner Lifestyle, offene Grundrisse, High-End-
Ausstattung, Pooldeck, Tiefgarage, Gartenanla-
ge, Security-Service – in unmittelbarer Nähe von
Palma.
ELEVEN by ELEMENTS ist eine einmalige Anlage
mit sieben exklusiven Apartments. In Cas Ca-
talà, einer der begehrtesten Lagen Mallorcas, er-
wartet die Bewohner ein traumhafter Ausblick
auf die Bucht von Palma.
Doch ELEVEN schenkt nicht nur wunderschöne
Ausblicke, sondern ist selbst ein Anblick, der be-
geistert. Der hohe Standard deutscher Bauweise
findet sich in den sichtbaren wie auch unsichtba-
ren Qualitäten wieder, z.B. in der modernen Haus-
technik und einer nachhaltigen Bauweise.
Architektonische Details werden durchdacht und
mit viel Wirkung eingesetzt: Die maximal großen
FFFensterflächen verstärken das besondereensterflächen verstärken das besondere
Raumgefühl der offenen Grundrisse und huldi-
gen dem Panorama der Umgebung.
Im Mittelpunkt des Lebens steht bei jeder Woh-
nung der weitläufige Wohn- und Essbereich mit
offener Küche. Die vorgelagerten Terrassen er-
weitern diesen Raum nach Außen – oder holen
die Inselwelt und das Meer in den Wohnraum.
Das Besondere an ELEVEN by ELEMENTS ist ne-
ben der Architektur der inkludierte und umfang-
reiche Service, mit dem die gesamte Apartment-
anlage jederzeit perfekt gepflegt vorzufinden ist.
So haben die Bewohner den nötigen Freiraum, ih-
re wertvolle Zeit zu genießen – sie müssen sich
um nichts kümmern.
ELEVEN by ELEMENTS: Perfektion in deutscher
Qualität für jede Vorstellung eines exklusiven Le-
bensstils.
Die Highlights von ELEVEN by ELEMENTS sind:
sieben exklusive Apartments ab 160 m^2 , mit bis
zu vier Schlafzimmern. Meerblick über die Bucht
von Palma.
Urbaner Lifestyle in unmittelbarer Nähe zum Zen-
trum von Palma. Offene Grundrisse, alle Bäder
en suite, Panoramafenster, Gartenanlage, Salz-
wasser-Infinity-Pool, Tiefgarage, Maintenance-
Service, Concierge.
Erfahren Sie mehr über ELEVEN by ELEMENTS:
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LUXUS ÜBER DEN DÄCHERN VON PALMA
ELEVEN by ELEMENTS / Cas Català / Mallorca
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net-Immobilienportale, Hochrechnungen alter Mietspiegel
oder ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.“
Allerdings ist es oft recht schwierig, die Höhe der ortsüb-
lichen Vergleichsmiete für eine möblierte Wohnung festzu-
stellen. Denn laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)
vom Februar 2018 bezieht sich der Mietspiegel grundsätz-
lich auf unmöblierte Immobilien (Az.: IX R 14/17). Zuschläge
für Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen, Waschma-
schinen oder Trockner sind getrennt auszuweisen, was in
einigen Mietspiegeln der Fall ist. Existieren aber keine
Richtwerte für den Möblierungszuschlag, müssen Immobi-
lienbesitzer ihn selbst berechnen.
Leicht unterschätzen Vermieter den Aufschlag, der einen
nicht unerheblichen Teil der Gesamtmiete ausmachen kann.
„Schnell wird der Möblierungszuschlag zum Zünglein an
der Waage“, betont Lambertz. Und je üppiger die Wohnung
möbliert sei, desto wichtiger werde eine gewissenhafte Kal-
kulation. Der Möblierungs-
zuschlag könne nur dann
entfallen, wenn für die über-
lassenen Möbel kein markt-
üblicher Gebrauchswert zu
ermitteln ist, etwa wenn sie
bereits sehr alt sind. Aber ei-
ne hochwertige Küche kann
schnell dafür sorgen, dass
die 66-Prozent-Grenze un-
terboten wird, wenn die Kos-
ten für die Küche von der
Miete abgezogen werden
müssen.
Auch wenn der Aufschlag
auf die Miete nicht hoch ge-
nug angesetzt wird und das
Finanzamt auf einer Korrek-
tur besteht, könnte die Miete
unter die 66-Prozent-Gren-
ze fallen. Um den am Markt
realisierbaren Zuschlag
rechtssicher zu ermitteln, sollten Vermieter fachlichen Rat
einholen und im Zweifel auch ein Sachverständigengutach-
ten in Auftrag geben, rät Lambertz. Liegt der Mietpreis in
der Nähe der 66-Prozent-Marke, sollten Immobilienbesit-
zer die Entwicklung der Mieten in der Region genau im Au-
ge behalten. So können sie gegebenenfalls den Mietvertrag
rechtzeitig anpassen.
Sibylle Barent rät zu einer Sicherheitsmarge, also einer
Miete, die über der 66-Prozent-Grenze liegt, um die steuer-
liche Anerkennung nicht zu gefährden. Auch solle der Miet-
spiegel regelmäßig geprüft werden, um sicher zu sein, dass
man die Grenze nicht unterschreitet.
Bei einer vom Fiskus anerkannten Vermietung an Ange-
hörige komme es zusätzlich noch darauf an, dass ein rechts-
wirksamer Mietvertrag abgeschlossen werde. „Der sollte so
aussehen, wie er es bei Verträgen mit fremden Mietern auch
täte“, so Barent. Bei Immobilienvermietungen im Familien-
kreis prüfe das Finanzamt genau, ob der Vertragdem soge-
nannten Gebot der Fremdüblichkeit entspreche, sagt Lam-
bertz. „Oft wird unterstellt, dass Verträge nur auf dem Pa-
pier bestehen und allein wegen der Steuerersparnis abge-
schlossen wurden. Die Pflichten der Vertragspartner müs-
sen im Mietvertrag wie unter Fremden üblich definiert und
dann auch durchgeführt werden.“
Zudem müssten Vermieter den Wohnraum genau im ver-
traglich vereinbarten Umfang überlassen. Mieter hingegen
sollten die Miete regelmäßig und pünktlich bezahlen. Es
empfiehlt sich zudem, dass die Vertragspartner ihre Zahlun-
gen nachweisbar über ein eigenes Konto abwickeln.
Das geht sogar so weit, dass Eltern, die ihrem Kind das
Studium finanzieren und eine Wohnung vermieten, einer-
seits monatlichen Unterhalt überweisen und zugleich Miet-
überweisungen von Tochter oder Sohn empfangen müssen.
Eine Verrechnung mit dem Unterhalt reicht in den Augen
des Finanzamts in der Regel nicht.
„Und bleibt einmal eine Mietzahlung aus, sollte immer ei-
ne schriftliche Mahnung er-
folgen“, rät Lambertz. Ge-
nerell gelte: Je fremdübli-
cher ein Mietvertrag zwi-
schen nahen Angehörigen
ausgestaltet ist, desto eher
erkenne das Finanzamt Auf-
wendungen für die Vermie-
tung komplett als Wer-
bungskosten an.
Die reguläre Abschrei-
bung beläuft sich bei Immo-
bilien jährlich auf linear
zwei Prozent der Kauf- oder
Baukosten – Grundstücks-
kosten werden nicht be-
rücksichtigt. Aber nun
macht eine neue Abschrei-
bungsmöglichkeit den Bau
von neuen Mietwohnungen
für Investoren nun noch in-
teressanter. Denn seit dem
- August können Bauherren laut Paragraf 7b im Einkom-
mensteuergesetz befristet auf vier Jahre fünf Prozent der
Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Woh-
nung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden
linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich.
Das sind in den ersten vier Jahren 28 Prozent der Investi-
tionskosten abzüglich der Aufwendungen für das Grund-
stück und für die Außenanlagen. Weitere Bedingungen: Die
Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet
werden. Und es gilt eine doppelte Kostengrenze: Werden
3000 Euro pro Quadratmeter überschritten, gibt es gar kei-
ne Förderung, liegen die Kosten zwischen 2000 und 3000
Euro, ist die Bemessung der Förderung auf 2000 Euro pro
Quadratmeter gedeckelt. Corinna Merzyn, Hauptgeschäfts-
führerin des Verbands Privater Bauherren (VPB) in Berlin:
„Die Neuregelung zielt auch auf die privaten Bauherren, die
bereits heute über 80 Prozent der Wohnungen auf dem
deutschen Markt zur Verfügung stellen.“
Wenn
die Mieter
Verwandte
sind
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und Genossenschaften
Dynamik des deutschen Wohnungsinvestmentmarkts
Große Berliner Bau- und Immobilienprojekte
Folgen der Produktknappheit für den Büroinvestmentmarkt
Kölner Wohnungsmarkt im Aufschwung
Rückblick: Hotelinvestmentvolumen 2018
Neuer Rekord in Hamburg: Transaktionsvolumen für gewerbliche Immobilien
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