Die Welt - 12.08.2019

(vip2019) #1
nicht umfassend vertreten können. Ein-
zelhändler zum Beispiel können ihren
Beschäftigten in der Weihnachtszeit
den Urlaub verwehren, Landwirt-
schaftsbetriebe während der Erntezeit
und Freibäder im Sommer – also dann,
wenn der Betrieb besonders brummt
und entsprechend viel Personal benö-
tigt wird. Ein hoher Krankenstand im
Unternehmen, eine unerwartet gute
Auftragslage oder wichtige Deadlines
können eine Urlaubssperre ebenfalls
rechtfertigen.
„Arbeitgeber sollten ihren Angestell-
ten in jedem Fall die Gründe für eine
Urlaubssperre nennen, um deren Ver-
ständnis zu gewinnen und Streitigkei-
ten vorzubeugen“, sagt Rechtsanwalt
Müller. Und: Sie müssen den Sperrzeit-
raum so kurz wie möglich halten. „Eine
Urlaubssperre darf nur so lang sein, wie
es der dringende betriebliche Belang er-
fordert.“
Vorgesetzte dürfen einen Urlaubs-
antrag ablehnen, wenn zum gewünsch-
ten Zeitpunkt schon mehrere andere
Mitarbeiter freigenommen haben. „Bei
kollidierenden Urlaubswünschen müs-
sen Arbeitgeber denjenigen den Vor-
rang geben, die unter sozialen Gesichts-
punkten diesen Vorrang verdienen“,
sagt Marta Böning, Referatsleiterin In-
dividualarbeitsrecht und angrenzende
Rechtsgebiete beim Deutschen Gewerk-
schaftsbund (DGB). Der Chef muss ab-
wägen, wer den Urlaub am meisten
braucht. „Für diese Entscheidung sind
auch die Schulferien der Kinder rele-
vant – aber nicht nur“, sagt Böning. So
seien auch die Wünsche von Mitarbei-
tern zu berücksichtigen, die nur zu ei-
ner bestimmten Zeit gemeinsam mit ih-
ren Partnern freinehmen können.
„Arbeitgeber sollten darauf achten,
wer in den vergangenen Jahren am Zug
war und wer seine Wünsche zurückstel-
len musste“, sagt die DGB-Expertin. Es
sei niemandem zuzumuten, immer auf
seinen Wunschurlaubstermin zu ver-
zichten. Eltern mit schulpflichtigen

D


ieses Jahr lieber an die
Costa Brava oder zum
Wandern in den Bayeri-
schen Wald? Urlaubspla-
nung macht Spaß – wenn
es um so schöne Dinge wie Ziele und
Hotels recherchieren geht. Doch ein
Punkt schmälert die Vorfreude: die Ab-
sprache mit dem Chef und den Kolle-
gen. Gerade zu Ferienzeiten können die
Urlaubswünsche kollidieren, der bereits
gebuchte Trip fällt in eine Zeit, in der
das Arbeitspensum gerade besonders
hoch ist, oder der Chef beschließt, kurz-
fristig eine Urlaubssperre zu verhängen.
Erholungsbedürftige Angestellte haben
dann ein Problem.

VON ANNIKA JANSSEN

Das muss nicht sein. Konflikte um die
Urlaubsplanung in Unternehmen lassen
sich oft relativ einfach lösen – und eine
Urlaubssperre dürfen Arbeitgeber ohne-
hin nur in einem gesetzlich streng gere-
gelten Rahmen verhängen. Eine Urlaubs-
sperre ist das Verbot für Mitarbeiter, in
einem bestimmten Zeitraum freizuneh-
men. Daraus ergibt sich gegebenenfalls,
dass der Arbeitgeber Urlaubswünsche
abschmettert. Für Mitarbeiter ist das oft
problematisch, etwa weil sich der eigene
Urlaub dann nicht mehr mit den freien
Tagen des Partners vereinbaren lässt.
Was Arbeitnehmer wissen müssen:
Eine Urlaubssperre zu verhängen, ist
für Arbeitgeber nicht immer möglich,
sagt Thomas Müller, Fachanwalt für Ar-
beitsrecht bei der Beratungsgesellschaft
Ecovis in München: „Arbeitgeber sind
grundsätzlich verpflichtet, die Urlaubs-
wünsche ihrer Mitarbeiter bei der zeitli-
chen Festlegung des Urlaubs zu berück-
sichtigen – es sei denn, es gibt dringen-
de betriebliche Gründe, die dagegen-
sprechen.“ Was solche Gründe sind, un-
terscheidet sich je nach Branche und Si-
tuation. Grundsätzlich gilt, dass die An-
wesenheit eines Angestellten unbedingt
erforderlich sein muss und Kollegen ihn

Kindern haben also nicht automatisch
ein Anrecht darauf, in den Ferien Ur-
laubzu bekommen. „Zwar muss der Ar-
beitgeber soziale Gesichtspunkte bei
der Urlaubsgewährung berücksichtigen,
jedoch folgt hieraus kein Automatis-
mus“, sagt Rechtsanwalt Müller.
Eine mit dem Betriebsrat geschlosse-
ne Betriebsvereinbarung, die aufgrund
sozialer Erwägungen grundsätzlich einen
VVVorrang für Eltern mit Kindern währendorrang für Eltern mit Kindern während
der Schulferien vorsieht, kann Abhilfe
schaffen. „Im Zweifel gilt aber auch hier:
Einen Automatismus gibt es auch dann
nicht. Denn Kinderlose können zum Bei-
spiel nach einer medizinischen Vorsorge
schutzwürdige Interessen haben, die
vom Arbeitgeber bei der Urlaubsgewäh-
rung zu berücksichtigen sind.“
Ist die Erholungszeit für einen Mitar-
beiter bewilligt, können Arbeitgeber sie
nicht mehr widerrufen. „Ohne Zustim-
mung eines Beschäftigten ist es nur in
einem absoluten Notfall möglich und
erlaubt, den bereits bewilligten Urlaub
wieder zu streichen“, sagt DGB-Rechts-
expertin Böning. Nur wenn das Fehlen
des entsprechenden Mitarbeiters für
die Firma existenzbedrohend wäre oder
der Betrieb komplett zum Erliegen kä-
me, ist eine Urlaubsrücknahme gerecht-
fertigt. Das bedeutet auch, dass Chefs
Angestellte nicht einfach wieder aus
dem Urlaub zurückbeordern können,
weil im Betrieb zum Beispiel Personal-
mangel herrscht. „Beschäftigte sind
deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Ur-
laubsadresse zu hinterlassen oder wäh-

rend ihrer Erholungszeit erreichbarzu
sein“, sagt Böning. Arbeitnehmer kön-
nen also guten Gewissens im Urlaub das
Handy ausschalten, E-Mails ignorieren
oder gar nicht erst abrufen. Und sie
müssen auch nicht zurückrufen, wenn
der Chef sich meldet.
Der Urlaubsantrag ist schon vor Wo-
chen rausgegangen, der Arbeitgeber
reagiert aber nicht. Was tun? Einfach
zum gewünschten Zeitpunkt zu verrei-
sen ist keine Lösung, warnt Rechtsan-
walt Müller: „Eine Selbstbeurlaubung
kann ein Grund für eine fristlose Kündi-
gungsein.“ Mitarbeiter sollten stattdes-
sen beharrlich sein, lieber einmal mehr
beim Arbeitgeber nachfragen oder den
Betriebsrat hinzuziehen, wenn gar
nichts geht. Denn Arbeitgeber sind ver-
pflichtet, auf Urlaubsanträge zeitnah zu
reagieren.
Es gibt keine pauschale Lösung für
Konflikte, die in Unternehmen rund um
das Thema Urlaub entstehen können.
Es gibt aber Möglichkeiten, ihnen vor-
zubeugen. So ist es in vielen Unterneh-
men Usus, dass Kollegen sich hinsicht-
lich ihrer Urlaubswünsche miteinander
abstimmen, bevor sie den Antrag einrei-
chen. Arbeitnehmer können außerdem
schriftlich festhalten, in welchen Zeit-
räumen sie in den vergangenen Jahren
Urlaub genommen haben, und diese
Notizen im Konfliktfall als Argumenta-
tionshilfe nutzen, um zum Beispiel an
beliebten Brückentagen oder in Ferien-
zeiten freizubekommen.
„Hilfreich sind auch verbindliche Ur-
laubsordnungen, die allgemeine Regeln
zur Urlaubsplanung enthalten – sowohl
für Arbeitgeber als auch für Arbeitneh-
mer“, sagt Böning. In Unternehmen mit
Betriebs- oder Personalrat sind diese
Interessenvertretungen immer betei-
ligt, wenn es darum geht, Urlaubsrege-
lungen und -pläne zu erstellen. Und im
Konfliktfall können sie mit dem Arbeit-
geber verhandeln und so dazu beitra-
gen, dass die Urlaubswünsche mög-
lichst aller Mitarbeiter erfüllt werden.

Beschließt der


Arbeitgeber eine


Sperre, müssen die


Mitarbeiter dies


nicht anstandslos


akzeptieren


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14


12.08.19 Montag, 12. August 2019DWBE-HP


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14 FINANZEN DIE WELT MONTAG,12.AUGUST


DACHZIEGEL

Eigentümer haften


für Sturmschäden


Hauseigentümer müssen ihr Gebäude
regelmäßig kontrollieren und in gutem
Zustand halten. Sonst haften sie, wenn
sich bei einem Unwetter Dachziegel
lösen und etwas beschädigen. Bei ei-
nem Sturm bis zur Stärke 13, also 130
Kilometer pro Stunde, müssen Ei-
gentümer nachweisen, dass Schäden
nicht auf den mangelhaften Unterhalt
des Hauses zurückgehen. Das geht aus
einem Urteil des Oberlandesgerichts
Stuttgart hervor (Az.: 4 U 97/16). Im
verhandelten Fall waren vom Dach
einer Kirche bei Windgeschwindig-
keiten von bis zu 100 Kilometern pro
Stunde Ziegel auf ein geparktes Auto
gefallen. Die Versicherung des Auto-
fahrers forderte den Ersatz des dabei
entstandenen Schadens und war damit
vor Gericht erfolgreich. Das OLG
Stuttgart war der Ansicht, dass die für
das Kirchengebäude Verantwortlichen
das Dach nicht ausreichend kontrol-
liert hatten und um seine Anfälligkeit
wussten. Sie hätten bei Sturm Anlass
gehabt, den Bereich um den Kirchturm
so abzusichern, dass dort keine Fahr-
zeuge parken oder Passanten gehen.

PFLEGE

2 4-Stunden-Betreuung
nicht wörtlich verstehen

Auch wenn es so klingt: Bei Angeboten
einer „24-Stunden-Betreuung“ zu Hau-
se kann die Pflegekraft nicht rund um
die Uhr zur Verfügung stehen. Es gilt
das Arbeitszeitgesetz, erklärt die Ver-
braucherzentrale Berlin. Somit sei ein
Arbeitstag in der Regel nach maximal
zehn Stunden zuzüglich Pause vorbei,
auch wenn die Pflegekraft mit im Haus
wohnt. Wer tatsächlich auf 24 Stunden
Betreuung Wert legt, muss für die
Ruhe- und Pausenzeiten der Pflege-
kraft genügend Ersatz einplanen. Ge-
nerell gilt den Verbraucherschützern
zufolge außerdem: Eine Pflegekraft
darf höchstens 48 Wochenstunden

leisten, Sonn- und Feiertage sind prin-
zipiell erst einmal arbeitsfrei. Zudem
ist darauf zu achten, dass sie eine aner-
kannte pflegefachliche Ausbildung hat.

FOTOVOLTAIKANLAGEN

Fördergrenze wohl
2 020 erreicht

Solarstrom ist fast CO 2 -frei – und mit
einer eigenen Anlage auf dem Dach
sparen Haushalte die Bezugskosten für
Strom. Bislang fördert der Bund die
Installationen zusätzlich. Doch voraus-
sichtlich endet die Einspeisevergütung
in ihrer bisherigen Form im kommen-
den Jahr. Darauf weist der Verbrau-
cherzentrale-Bundesverbandhin. Die
Fördersätze für Solarstrom sind bereits
mehrfach gesenkt worden. Im Erneuer-
bare-Energien-Gesetz ist für geförderte
Fotovoltaik ein deutschlandweites Ziel
von 52 Gigawatt vorgesehen. Je mehr
Anlagen in einem bestimmten Zeit-
raum errichtet werden, desto geringer
ist die Vergütung für diese Installatio-
nen. Ist das Ziel von 52 Gigawatt er-
reicht, wird für neue Anlagen gar keine
Förderung mehr ausgezahlt.

PAYPAL-PHISHING

Mails ignorieren


und löschen


Phishing-Betrüger versuchen derzeit
verstärkt, an sensible Daten von Pay-
pal-Kunden zu gelangen. Sie verschi-
cken Mails, die auf den ersten Blick
realistisch aussehen, und fordern darin
anlässlich einer neuen EU-Richtlinie
die Verifizierung des Paypal-Kontos,
warnt die Verbraucherzentrale Nord-
rhein-Westfalen. Druck versuchen die
Kriminellen mit dem Verweis auf die
im September in Kraft tretende EU-
Zahlungsrichtlinie PSD2 zu erzeugen –
und mit der Drohung, dass das Konto
„eingefroren“ wird, sollte man der
Aufforderung nicht nachkommen. Die
Verbraucherschützer raten: E-Mail
ignorieren und unbeantwortet in den
Spamordner verschieben.

„FORTNITE“

Prüfstelle: Battle Royale
ab zwölf Jahren frei

„Fortnite“ ist für Spieler ab zwölf Jah-
ren geeignet. Diese Einschätzung hat
die Unterhaltungssoftware Selbst-
kontrolle (USK) bekannt gegeben. Ein
Gremium von Jugendschutzsachver-
ständigen habe das Spiel und seine
aktuellen Spielmodi geprüft und die
Eignung für Videospieler ab zwölf
Jahren festgestellt, teilte die USK mit.
Obwohl es in „Fortnite“ unter anderem
darum geht, Gegner durch Waffen-
einsatz auszuschalten, sei das Spiel-
geschehen auch für Zwölfjährige als
Fiktion zu verstehen.

KOMPAKT


Die Vorwahlen der günstigsten Call-by-Call-Anbieter
(ohne Anmeldung) in Cent/Minute, Abrechnung im Minutentakt
Festnetz Inland Montag bis Freitag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche
0 -7^001028 ,10 001088 ,52 001078 ,66 001028 ,10 001052 ,92 001013 ,
7 -8^001011 ,52 001078 ,66 001068 ,79 010971 ,49 011028 ,66 011038 ,

8 -9 010781 ,23 010981 ,24 010681 ,34 010971 ,49 011028 ,66 011038 ,

9 -
1 ,23 1 ,24 1 ,34 1 ,59 1 ,66 1 ,
01078 01098 01068 01097 01028 01038
1 2-14 010781 ,23 010981 ,24 010681 ,34 010281 ,66 011097 ,67 011038 ,

1 4-18 010781 ,23 010981 ,24 010681 ,34 010281 ,66 011097 ,67 011038 ,

1 8-19^001011 ,52 001078 ,66 001068 ,79 010971 ,52 011028 ,66 011038 ,

1 9-24^001078 ,66 001068 ,79 001098 ,92 001052 ,92 001013 ,94 011079 ,

Festnetz Inland Samstag und Sonntag
Zeit Ferngespräche Ortsgespräche
0 -7^001028 ,10 001078 ,66 001088 ,77 001028 ,10 001052 ,92 001097 ,

7 -
0 ,10 0 ,58 0 ,66 0 ,10 1 ,44 1 ,
01028 01012 01078 01028 01088 01038
8 -18^0 ,58^0 ,79^1 ,23^1 ,44^1 ,48^1 ,
01012 01068 01078 01088 01038 01079
1 8-
0 ,58 0 ,66 0 ,79 1 ,44 1 ,48 1 ,
01012 01078 01068 01088 01038 01079
1 9-
0 ,66 0 ,79 0 ,92 0 ,92 0 ,94 1 ,
01078 01068 01098 01052 01013 01038
Festnetz zu Mobilfunk Montag bis Sonntag
Zeit
0 -
01078 01038 01052 01068 010012 01097
1 ,69 1 ,79 1 ,82 2 ,19 2 ,80 3 ,

Ausland (2 Anbieter je Land) Montag bis Sonntag
Zeit Frankreich GB Italien Österreich Polen Spanien USA

0 -

0 ,82 0 ,39 0 ,82 1 ,19 0 ,88 0 ,78 0 ,
01086 01078 01086 01086 01078 01078 01086
0 ,84 0 ,96 0 ,89 1 ,61 1 ,09 0 ,89 0 ,
01069 01069 01068 01069 01068 01068 01068
Quelle: biallo.de alle Anbieter mit Tarifansage Stand: 09.08.19; 12.00 Uhr

Telefontarife

Preise in Euroje 100 Liter bei Kauf von
3 000 Litern einschließl. 19% Mehrwertsteuer

Stadt Diese Woche Vorwoche
Berlin^6 6,20–69,65^7 0,75–74,
Hamburg 6 3,80–69,30 6 7,60–73,
Hannover^6 4,95–73,40^6 8,80–77,
Düsseldorf^6 6,50–71,40^6 9,00–76,
Frankfurt/M. 6 7,45–76,75 7 2,55–80,
Karlsruhe^6 8,70–72,00^7 1,00–76,
Stuttgart 7 0,60–73,05 7 4,40–77,
München^7 0,05–70,60^7 3,90–74,
Rostock 6 4,40–71,30 6 8,20–75,
Leipzig^6 5,20–71,00^6 8,80–75,
Bei höherer Abnahmemenge
sind Preisnachlässe möglich.
Quelle: Energie Informationsdienst

Heizöl-Preise aktuell

Das dürfte wohl auch ein Grund sein,
warum sie ein wenig groß geraten sind.
Auf den ersten Blick wirken sie eher wie
jene Knöpfe im Ohr, mit denen man vor
allem über Bluetooth telefoniert. Tat-
sächlich werden die Ohrhörer auch per
Bluetooth mit dem Smartphone ver-
bunden. Das Verbinden geht relativ zü-
gig. Über eine Sony-App lassen sich
dann einige Einstellungen vornehmen.
Beide Ohrhörer lassen sich über eine
kleine berührungsempfindliche Fläche
bedienen, auf die man tippen kann. Die
auf diese Weise ausgelöste Funktion

muss ebenfalls in der App festgelegt
werden. So kann beispielsweise das An-
tippen des linken Ohrhörers den digita-
len Helfer Google Assistantaufrufen.
Über den rechten Ohrhörer kann der
Nutzer dann die Musik steuern. Einmal
tippen, stoppt die Musik. Erneutes Tip-
pen lässt sie weiterspielen.
Es sind die Kleinigkeiten, die die Nut-
zung der Ohrhörer angenehm machen.
So stoppt die Musik dank eines Sensors,
wenn man einen Ohrhörer aus dem Ohr
nimmt. Sehr praktisch ist auch, dass
beispielsweise der Empfang einer
WhatsApp-Nachricht mit einer Stimme
angesagt wird. Tippt man zwei Mal auf
den linken Ohrhörer, wird die Nach-
richt vorgelesen. Anschließend kann sie
per Sprache beantwortet werden.
Natürlich lassen sich auch Anrufe
entgegen nehmen, ohne das Smartpho-
ne anfassen zu müssen. Das funktio-
niert leider aber nur mit gewöhnlichen
Telefonanrufen, nicht mit Internet-Te-
lefonie beispielsweise über Skype, Sa-
tellite oder WhatsApp.
Bei normalen Anrufen war die Ton-
qualität schwankend. Oft hat unser Ge-
sprächspartner uns nicht gut verstan-
den, was allerdings auch an der Blue-

tooth- bzw. an der Mobilfunkverbin-
dung liegen kann. Vermisst haben wir
eine Lautstärkeregelung direkt an den
Ohrhörern. Wer die Musik lauter stellen
will, muss also das Smartphone zur Hil-
fe nehmen.
Im Vergleich zu Konkurrenzproduk-
tenhaben die Sony WF-1000XM3 eine
sehr gute Akkulaufzeit. Wer auf die Ge-
räuschunterdrückung verzichtet, kann
auf gut acht Stunden kommen. Eine
Aufbewahrungsbox mit eingebautem
Akku lädt die Ohrhörer drei Mal wieder
auf. Im Lieferumfang sind verschiedene
Ohrstöpsel enthalten, so dass die
WF-1000XM3 auch in unterschiedlich
große Ohren passen. Trotzdem hatten
wir beim Sport das Gefühl, die Ohrhö-
rer leicht verlieren zu können.

Fazit:Die WF-1000XM3 haben einen
sehr guten Ton und eine im Konkur-
renzvergleich lange Akkulaufzeit. Aber
damit sind die Vorteile gegenüber vie-
len Ohrhörern anderer Hersteller schon
erschöpft. Die Geräuschunterdrückung
funktioniert nicht gut genug, um sie
wirklich verwenden zu wollen, zumal
sie auch die Akkulaufzeit etwas ver-
kürzt. Kosten: 249 Euro.

I


nnerhalb kürzester Zeit hat sich So-
nyeinen Namen bei Kopfhörern ge-
macht, die Umgebungsgeräusche fast
vollständig ausblenden. Bei den Bügel-
kopfhörern, die das Ohr umschließen,
klappt das hervorragend. Nun kommt
Sony mit kabellosen Ohrhörern auf den
Markt, die das ebenfalls können sollen.
Die WF-1000XM3 haben die „branchen-
führende Geräuschminimierung“ gleich
mit eingebaut, wie es bei Sony heißt.

VON THOMAS HEUZEROTH

Nur: Es funktioniert leider nicht rich-
tig. Die Geräuschunterdrückung ist bei
den Ohrhörern so gut wie gar nicht
wahrnehmbar. Angestellt wird sie in ei-
ner gesonderten Smartphone-App von
Sony. Aber der Unterschied zwischen an
und aus ist minimal. Das wäre im Grun-
de kein Problem, wenn Sony seine Ge-
räuschunterdrückung bei diesem Pro-
dukt nicht so sehr in den Vordergrund
stellen würde. Denn abgesehen davon
sind die Ohrhörer eine vernünftige
Wahl. Ihre Tonqualität ist sehr gut. Vor
allem dort, wo viele Ohrhörer schwä-
cheln, machen die WF-1000XM3 eine
wirklich gute Figur: beim Bass.

PRODUKTCHECK

PRODUKT:
OHRHÖRER WF-1000XM
ANBIETER:
SONY

Anders als


versprochen


WWWenn enn


der Urlaub


verboten


wwwirdird


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