14 WIRTSCHAFT DIE WELIE WELIE WELTKOMPAKTTKOMPAKT MONTAG,22.JULI
D
ie einen unbezahl-
bar, die anderen un-
zuverlässig und we-
nig gründlich – wer
in Deutschland eine Putzkraft
sucht, hat es nicht leicht und
wer einmal fündig geworden
ist, plaudert sein Erfolgsrezept
nur ungern aus. Noch immer
werden zuverlässige Hilfen bei
der Reinigung deshalb im
Freundeskreis vermittelt – un-
ter der Hand und schwarz ar-
beitend.
VON FELIX EICK
Tatsächlich arbeiten knapp
90 Prozent der Haushaltshilfen
in Deutschland nicht legal. Das
zeigt eine aktuelle Studie des
Instituts der Deutschen Wirt-
schaft (IW) in Köln. In absolu-
ten Zahlen ausgedrückt, bedeu-
tet das, dass im Jahr 2017 hier-
zulande 2,9 Millionen Putzkräf-
te an der Steuer vorbei wirt-
schafteten. Ob verschwägert,
verwandt oder unbekannt: So-
bald eine Haushaltshilfe be-
zahlt wird und mehr tut als die
Blumen für die verreiste Nach-
barin zu gießen, handelt es sich
um ein Beschäftigungsverhält-
nis. Das zu verheimlichen ist
kein Kavaliersdelikt. Dem Fis-
kus entgehen jährlich insge-
samt 125 Milliarden Euro durch
Steuerhinterziehung, das ent-
spricht etwa einem Drittel des
Bundeshaushalts. Den
Schwarzbeschäftigenden dro-
hen hohe Geldstrafen von bis
zu 5000 Euro – im schlimmsten
Fall sogar Haftstrafen.
Erste Anlaufstellen bei der
Suche sind Vermittlungsagen-
turen – mit klangvollen Namen
wie Book A Tiger, HappyMaids,
MaryPoppins oder Helpling.
Sie vermitteln
Putzhilfen, meist
in Großstädten.
Die Stundenlöh-
ne liegen bei 10
bis 15 Euro, hinzu
kommen zumeist
Vermittlungs- und
Reinigungsmittelge-
bühren – letztere kann
häufig eingespart wer-
den, indem eigene Putz-
mittel bereitgestellt wer-
den. Die preislichen Aufschlä-
ge im Vergleich zu einer illega-
len Beschäftigung können sich
schnell bezahlt machen. Pas-
siert der Reinigungskraft etwa
ein Malheur – ein Wasserscha-
den, eine gebrochene Fenster-
scheibe, oder es verschwinden
Gegenstände – können Ver-
braucher sich an die versicherte
Agentur wenden. Auch werben
die meisten der Agenturen mit
polizeilichen Führungszeugnis-
sen ihrer Putzkräfte. Arbeitsun-
fälle sind ebenfalls versichert,
krankheitsbedingte Ausfälle
werden unkompliziert ersetzt.
Ein Aushang oder die Mund-
zu-Mund-Akquise können
ebenfalls zum Ziel führen – ob
digital als Kleinanzeige, analog
im Supermarkt oder bei der
Grillparty im Freundeskreis.
Wichtig ist, genaue Vorstellun-
gen zu formulieren. Gegebe-
nenfalls sparen Sie etwas Geld
im Vergleich zu einer professio-
nellen Vermittlung, auf der an-
deren Seite sind die Vorteile der
Agenturen zugleich die Nach-
teile der privaten Annonce. Sie
müssen die Putzkraft selbst
auswählen, bei der Minijob-
Zentraleanmelden oder den
Gewerbeschein überprüfen.
Kümmern müssen Sie sich auch
um die Abwicklung im Scha-
densfall. Heinz-Günter Held,
Geschäftsführer der Deutschen
Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See, stellt klar:
„Der Arbeitgeber haftet dann
nicht gemeinsam mit seiner
Haushaltshilfe, sondern allein.“
Ein weiteres Problem: Der
Putzkräfte-Markt ist vielerorts
nahezu leergefegt und die
Nachfrage nimmt immer weiter
zu. Ein Grund dafür ist die ge-
stiegene Erwerbstätigenquote
in Deutschland: Angaben des
Statistischen Bundesamtes zu-
folge waren im Jahr 2005 nur 65
Prozent der Deutschen be-
schäftigt, inzwischen sind es 76
Prozent. Die Folge: Den Men-
schen bleibt weniger Zeit fürs
Putzen. Der legalen Beschäfti-
gung stehen außerdem die
Putzkräfte selbst im Weg, weil
sie den Lohn lieber abzugsfrei
einstreichen, als sich Steuern
und Sozialabgaben abziehen zu
lassen. „Sie haben vielfach kei-
nen Anreiz, da sie bei Kranken-
versicherung ihres Mannes mit-
versichert sind und ohnehin
nicht über die Mindesteinzah-
lung bei der Rente hinauskom-
men“, erklärt Studienautor und
Ökonom Dominik Enste vom
IW Köln. Seiner Recherche zu-
folge ist es deshalb vielerorts
„nahezu unmöglich“, eine Putz-
kraft zu finden, die sich anmel-
den lässt.
Vielleicht kann Sie bei der
Suche nach einer Haushaltshil-
fe auch Ihr Arbeitgeber unter-
stützen. Viele große Unterneh-
men kooperieren inzwischen
mit Familienservices. Zu den
bekanntesten und größten
zählt beispielsweise der PME
Familienservice. Er betreut
nach eigenen Angaben mehr als
900 Firmenkunden, etwa Bayer
oder Lufthansa, und auch den
Medienkonzern Axel Springer,
in dem WELT
erscheint.
Da viele
Unter-
neh-
men wissen, wie schwierig es
sein kann, Arbeit, Familie und
Haushalt unter einen Hut zu
bekommen, versuchen sie, ihre
Mitarbeiter über eine Haus-
haltshilfe zu entlasten – und so
langfristig an sich zu binden.
Haben Sie eine Haushaltshil-
fe gefunden, die nicht über eine
Agentur vermittelt wird oder
auf Rechnung arbeitet, können
Sie sie bei der Minijob-Zentrale
anmelden, der Einzugs- und
Meldestelle für alle geringfügi-
gen Beschäftigungen. „95 Pro-
zent der Befragten, die sich ge-
gen eine Anmeldungausspre-
chen, tun dies, weil sie einen
großen bürokratischen Auf-
wand vermuten. 71 Prozent hal-
ten die zusätzlichen Abgaben
für zu hoch“, erklärt die Mini-
job-Zentrale.
Dabei ist die Anmeldung un-
komplizierter als gedacht –
ebenso wie die Kosten. Als Ar-
beitgeber gehen Sie auf die In-
ternetseite der Behördeund
klicken auf „Haushaltshilfe an-
melden“ im oberen Bereich der
Webseite. Dort entscheiden Sie
sich für die Option „online an-
melden“ und geben Ihre sowie
die Daten des geringfügig Be-
schäftigten ein. Der Vorgang
dauere, erklärt Sprecher Wolf-
gang Buschfort, lediglich zehn
Minuten – und verspricht:
„Und ab diesem Moment hat
man damit nichts mehr zutun.“
Einmal im Jahr schickt Ihnen
die Minijob-Zentrale eine Be-
scheinigung zu, die Sie Ihrer
Steuererklärung beilegen. Die
Minijob-Zentrale bietet auch ei-
nen „Haushaltsscheck-Rech-
ner“ an. Den können Sie nut-
zen, um ihre Abgaben individu-
ell zu berechnen. Ein Beispiel:
Wenn Sie eine Putzkraft für
300 Euro im Monat beschäfti-
gen, führen Sie zunächst 44 Eu-
ro ab.
Für eine legale Haushalts-
hilfe können Sie sich einen
Teil des Geldes später
vom Fiskus zurück-
holen. Tatsächlich ist
auch das einfacher, als
viele denken. Zunächst
ist zu klären, ob Ihre
Putzkraft mehr oder weni-
ger als 450 Euro verdient
- ob es sich also um ei-
nen Minijob handelt
oder nicht. In der Regel
wird die Putzkraft aber
wohl auf Minijob-Basis be-
schäftigt, da eine Haushalts-
hilfe selten mehr als zehn
Stunden die Woche tätig sein
wird. Privathaushalte müssen
ermäßigte Pauschalbeträge für
die Sozialversicherung an die
Minijob-Zentrale abführen. Sie
können bis zu 510 Euro jährlich
von der Einkommenssteuer ab-
setzen – dann hätten Sie 20
Prozent des Höchstbetrages
von 2550 Euro ausgeschöpft.
Die Minijob-Zentrale versi-
chert, dass die Haushaltshilfe
so insgesamt gesehen günstiger
beschäftigt wäre, als wenn sie
schwarz arbeiten würde. Ihre
Aufwendung tragen Sie in Zeile
71 Ihrer Steuererklärung ein.
mit dpa
Saubere Sache
in den eigenen
vier Wänden
9 0 Prozent der Haushalte beschäftigen ihre
Reinigungskraft schwarz. Das Argument:
Die Anmeldung ist zu kompliziert – und
teuer. Wie Sie eine Haushaltshilfe finden, sie
anmelden und Steuern zurück bekommen
GETTY IMAGES
/ PETER DAZELEY
Nur jeder zehnte Haushalt lässt legal putzen
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaf / SOEP, ��
Anteil der Haushalte mit Haushaltshilfe, in Prozent
, , , ,
ja gelegentlich ja regelmäßig Anteil nicht angemeldeter Haushaltshilfen
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РЕЛИЗ
im Supermarkt oder bei der
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Grillparty im Freundeskreis.
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Ein Aushang oder die Mund-
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zu-Mund-Akquise können
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ebenfalls zum Ziel führen – ob
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digital als Kleinanzeige, analog
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im Supermarkt oder bei derim Supermarkt oder bei derПОДГОТОВИЛА
ГРУППА
fälle sind ebenfalls versichert,
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krankheitsbedingte Ausfälle
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werden unkompliziert ersetzt.
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zu-Mund-Akquise können
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ebenfalls zum Ziel führen – ob
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digital als Kleinanzeige, analog
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digital als Kleinanzeige, analog
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im Supermarkt oder bei der
Grillparty im Freundeskreis.Grillparty im Freundeskreis."What's News"
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zu-Mund-Akquise können
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zu-Mund-Akquise können
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digital als Kleinanzeige, analog
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Grillparty im Freundeskreis.
Wichtig ist, genaue Vorstellun-Wichtig ist, genaue Vorstellun-VK.COM/WSNWS