von julian hans
S
eit ihrer Einführung im Sommer
gelten E-Scooter vielen als Ärger-
nis auf Münchens Straßen. Doch
den neuesten Zahlen zufolge, die
das Polizeipräsidium am Freitag
vorstellte, könnten sich die Elektroflitzer
am Ende gar als verkehrsberuhigende
Maßnahme erweisen – wenn auch auf Um-
wegen: 947 Personen mussten im vergan-
genen Jahr ihren Führerschein abgeben,
weil sie im Vollrausch mit dem E-Scooter
in eine Verkehrskontrolle gerauscht wa-
ren. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird
die Stadt vielleicht irgendwann ganz von
allein autofrei.
Bei insgesamt 103 Verkehrsunfällen, zu
denen die Polizei gerufen wurde, waren
E-Scooter beteiligt. Bei 67 davon wurden
Personen verletzt, acht davon schwer. In
fast jedem zweiten Fall verunfallte der Fah-
rer allein; weil er mit dem Gefährt nicht
richtig umgehen konnte oder eben weil er
betrunken war. Bei 85 Prozent der Unfälle
mit E-Scootern wurden diese von den Fah-
rern selbst verursacht.
Alles in allem zog Polizeivizepräsident
Norbert Radmacher am Freitag gleich-
wohl eine positive Bilanz für 2019: „Trotz
steigender Einwohnerzahlen gab es weni-
ger Verkehrsunfälle, weniger Verletzte
und weniger Verkehrstote“, sagte er. Die
Zahl der zugelassenen Fahrzeuge ist in
München binnen Jahresfrist um fast 7000
auf nunmehr 1183 989 gestiegen. Im sel-
ben Zeitraum ging die Zahl der Unfälle
leicht zurück auf 54 080. In 6260 Fällen
wurden dabei Personen verletzt, das sind
vier Prozent weniger als im Vorjahr. Bei
den Schwerverletzten beträgt der Rück-
gang sogar mehr als sieben Prozent.
Knapp zwei Drittel der insgesamt 741
Schwerverletzten waren laut Polizei Fuß-
gänger oder Radfahrer.
15 Menschen sind 2019 im Stadtgebiet
bei Verkehrsunfällen ums Leben gekom-
men, sechs weitere im Landkreis Mün-
chen. Von den 21 Verkehrstoten insgesamt
(im Vorjahr 26) waren acht Radfahrer, fünf
Fußgänger, vier Motorradfahrer, zwei In-
sassen von Pkw sowie jeweils ein Lkw-Fah-
rer und ein Traktor-Fahrer. Fast zwei Drit-
tel der Verkehrstoten sind also Radfahrer
oder Fußgänger.
Die Zahl der Unfälle, an denen Radler be-
teiligt waren, ist über das Jahr betrachtet
um vier Prozent zurückgegangen auf 3161
(2018: 3297). Mehr als die Hälfte dieser Un-
fälle (54 Prozent) wurde laut Polizei von
den Radfahrern selbst verursacht – weil
sie Vorfahrtsregeln nicht beachteten oder
als Geisterradler gegen die Fahrtrichtung
auf dem Radweg unterwegs waren. Unter
den Unfallopfern sind Senioren im Ver-
gleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevöl-
kerung überproportional vertreten: Von
den acht bei Unfällen getöteten Radfah-
rern waren vier älter als 80 Jahre.
Zu einem besonders tragischen Unfall,
der vielen Münchnern im Gedächtnis ge-
blieben ist, veröffentlichte die Polizei am
Freitag neue Details: Der 60-jährige Lkw-
Fahrer, der am 20. Mai gegen 13.30 Uhr an
der Kreuzung Corneliusbrücke und Er-
hardstraße einen elfjährigen Schüler über-
sehen hatte, hatte Alkohol getrunken.
0,6 Promille wurden gemessen. Allerdings
haben die Ermittlungen auch ergeben,
dass die Ampel bereits auf Rot geschaltet
hatte, als der Bub mit seinem Rad über die
Fahrbahn fuhr. Der Fahrer des Lkw konn-
te ihn im toten Winkel nicht erkennen.
Enorm zugenommen haben 2019 Auf-
fahrunfälle. Ihre Zahl stieg im Jahresver-
gleich um ganze 35 Prozent auf 13365. Die
Verkehrspolizei führt das darauf zurück,
dass die Leute während der Fahrt telefonie-
ren, SMS schreiben, E-Mails lesen oder
sich mit Instagram die Zeit vertreiben.
Wer nur eine Sekunde aufs Display
schaue, lege bei einer Geschwindigkeit
von 50 Stundenkilometern 14 Meter im
Blindflug zurück, warnt die Polizei. Weder
drastische Strafen noch die vielen Aktions-
tage gegen Ablenkung im Straßenverkehr
konnten der Anziehungskraft des Handys
bisher etwas entgegensetzen.
Den Raser-Rekord stellte 2019 ein
51-jähriger BMW-Fahrer auf. Die Polizei
erwischte ihn am 3.November auf dem
Wintrichring in Moosach mit 148 Stunden-
kilometern. Erlaubt sind dort 60.
Im vergangenen Jahr ereigne-
te sich jeder siebte Unfall mit
Radfahrern in München und
im Landkreis, weil Kraftfahrer
beim Abbiegen die Radler
übersehen hatten. An beson-
ders gefahrenträchtigen
Kreuzungen hat die Stadt
insgesamt 100 Trixi-Spiegel
montiert, die den toten Win-
kel einsehbar machen sollen.
Hörer eines Radiosenders
haben zudem Geld für weite-
re 1000 solcher Spiegel ge-
sammelt. Am gefährlichsten
sind Radler in München laut
Statistik auf der Leopoldstra-
ße, der Ludwigstraße, der
Nymphenburger Straße, der
Schleißheimer Straße, der
Dachauer Straße und auf der
Arnulfstraße unterwegs.
Der Rapper Jigzaw hat, wie es zum Ge-
schäftsmodell dieser Pop-Branche ge-
hört, in einem seiner Tracks die Töchter
der Familie Geissen auf das Schwerste be-
leidigt. Und auch wenn die Familie dafür
bekannt ist, ihr Privatleben bereitwillig
in der Öffentlichkeit auszubreiten – alles
müssen sie sich auch nicht gefallen las-
sen: Das Landgericht München verbot
vor eineinhalb Jahren die Weiterverbrei-
tung des Albums „Post mortem“, auf dem
der menschenverachtende Text zu fin-
den ist. In einem zweiten Gerichtsverfah-
ren haben die Geissen-Töchter nun aber
eine Niederlage hinnehmen müssen.
Sie fanden nämlich heraus, dass ein
Münchner CD-Händler in seinem Inter-
net-Shop die CD weiterhin im Angebot
hatte, als limitiertes Box-Set zum Preis
von 47,99 Euro. Nicht ganz zwei Wochen
nach der Landgericht-Entscheidung
schrieb ihr Anwalt dem Händler einen
Brief und forderte ihn auf, die Platte nicht
mehr weiter zu verkaufen. Das tat der
auch unverzüglich, zuerst teilte er telefo-
nisch mit, dass er die Box nicht mehr im
Angebot habe, danach unterschrieb er
die Unterlassungserklärung. Die Arbeit
des Anwalts hatte aber die Geissens exakt
984,60 gekostet – die wollten sie nun von
dem Händler zurückhaben. Als der sich
weigerte zu zahlen, klagten sie vor dem
Amtsgericht: Die Rechtswidrigkeit der
Textzeilen sei auch für Laien sofort er-
kennbar gewesen. Wer die von ihm ange-
botenen Produkte nicht auf Rechtmäßig-
keit prüfe, müsse die Folgen auch selbst
wirtschaftlich tragen. Der Händler hinge-
gen argumentierte, bei etwa 2000 stän-
dig verfügbaren Titeln mit einer durch-
schnittlichen Spielzeit von 90Minuten
hätte er über 375 Tage gebraucht, wenn
er jeden Tag acht Stunden lang nur alle
Tonträger angehört hätte.
Das Amtsgericht gab ihm recht. „Dem
Beklagten ist es nicht zuzumuten“, heißt
es in der Urteilsbegründung, „jede von
ihm vertriebene CD auf jegliche rechts-
verletzende Inhalte zu untersuchen. Das
würde wegen des damit verbundenen im-
mensen Aufwands sein Geschäftsmodell
gefährden, das nicht von vornherein auf
Rechtsverletzungen angelegt ist.“ Außer-
dem habe er zunächst keine Kenntnis
vom Inhalt der Texte gehabt. Als er von
der Rechtswidrigkeit erfahren habe, ha-
be er den Vertrieb eingestellt. Der Schutz
der Kläger sei durch die Möglichkeit gege-
ben, gegen die Künstler oder ihr Label vor-
zugehen. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ:
142 C 2276/19) stephan handel
Mehr Fahrzeuge,
weniger Unfälle
21 Menschen starben 2019 im Straßenverkehr,
die meisten davon waren Radler und Fußgänger
100
Trixi-Spiegel
Plattenhändler
haftet nicht für Texte
Sogenannte „Ghostbikes“ erinnern auf Münchens Straßen daran, dass an dieser Stelle ein Radfahrer bei einem Unfall ums
Leben kam. FOTO: STEPHAN RUMPF
DEFGH Nr. 44, Samstag/Sonntag, 22./23. Februar 2020 MÜNCHEN R3
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