Berliner Zeitung - 21.03.2020

(Rick Simeone) #1

Reise


Berliner Zeitung·Nummer 69·21./22. März 2020 B3·························································································································································································································································································

WaswirdjetztausmeinemOsterurlaub?


DieZuspitzungderCoronakriselässtdennächstenUrlaubinweiteFernerücken.WerReiseplänefürdieFeiertagehat,fürdensinddieAussichtenschlecht


VonPhilipp Laage

V


iele Deutsche dürften bis
zuletzt dieHoffnung ge-
habt haben, in denOster-
ferien verreisen zu kön-
nen. Doch durch die dramatische
VerschärfungderCoronakrisekom-
men nun praktisch alleUrlaubs-
plänezumErliegen.Diewichtigsten
FragenundAntwortendazu.


Kannichüberhauptnochverreisen?
DiejüngstenEntwicklungenha-
ben das fast unmöglichgemacht.
Am Montag wurde ein Beschluss
vonBundesregierungundBundes-
ländernbekannt,dass Übernach-
tungsangeboteinDeutschlandnur
noch zu „notwendigen und aus-
drücklich nicht zu touristischen
Zwecken“ zur Verfügung stehen
dürfen.DamitsindUrlaubsreisen
imeigenenLandmitÜbernach-
tungen zum Beispiel in Hotels
nichtmehr machbar.Wie lange
dieseSituation so bleiben wird,
lässtsichnochnichtsagen.
DieInselnderNord-undOstsee
zumBeispielwurdenfürTouristen
bereitsgesperrt.Dutzendeandere
Länder weltweit lassen vorerst
keineDeutschenmehreinreisen.
AuchmehrereNachbarländerha-
benihreGrenzenfürAusländerge-
schlossen.GroßeReiseveranstalter
wieTuiundFTIhabenihrenReise-
betriebimMärzweitgehendeinge-
stellt, Fluggesellschaften haben
ihreFlugpläne drastisch zusam-
mengestrichen.
InwieweitVeranstalterreisen in
den Osterferien stattfinden könn-
ten,lassesichderzeitnicht verläss-
lich beantworten, sagte eineSpre-
cherin des Deutschen Reisever-
bands (DRV).Eine generelleAb-
sage allerVeranstalterreisen über
Osterngebeesaktuellnicht.DieSi-
tuationentwickelesichaberdyna-
misch.ÄndertensichdieGegeben-
heiten, würde auchEntscheidun-
genneugefällt.
DieBundesregierung rät der-
zeit vonallen nicht notwendigen
Reisen insAusland ab.Mit weiter
zunehmenden drastischen Ein-
schränkungen im internationalen
Luft-und Reiseverkehr,Quarantä-
nemaßnahmen und der Ein-
schränkung des öffentlichen Le-


bensinvielenLändernistzu rech-
nen,wieesbeimAuswärtigenAmt
(AA) heißt. „Das Risiko,dass Sie
Ihre Rückreise aufgrund der zu-
nehmenden Einschränkungen
nicht mehr antreten können, ist
vielerortsderzeithoch.“Änderun-
gen derEinreise- undQuarantä-
nevorschriftenerfolgtenteilsohne
Vorankündigung und mit soforti-
gerWirkung.„ÜberprüfenSiekri-
tisch, obIhre geplanteReise ins
Ausland derzeit wirklich notwen-
digistodernichtverschobenwer-
denkann“,rätdasAA.

Sollte ich überhaupt noch versu-
chen zu verreisen?

Nach AnsichtvonGesundheits-
experten kommt es derzeit voral-
lemdaraufan,Sozialkontaktemög-
lichst zuvermeiden. Nursol ässt
sichdie weitereAusbreitungdesCo-
ronavirus noch eindämmen. Es ist
gut möglich, dass dies auch mit
Blickauf Osternnochgeltenwird.
Tuizum Beispiel will mit der
vorübergehendenAussetzungvon
Reisen nach eigenerAussage „ei-
nenBeitragzudenweltweitenBe-
mühungen derRegierungen leis-
ten, die Auswirkungen derVer-
breitung des COVID-19 abzu-
schwächen“, wie es in einer
Mitteilung des Unternehmens
heißt.

Bekomme ich das Geld für meinen
Osterurlaub zurück?
Pauschalurlauberbekommendas
angezahlteGeld zurück,wenn der
Veranstalter dieReise endgültig ab-
sagt.EinzusätzlicherSchadenersatz
wegen entgangenerUrlaubsfreuden
steht Reisenden jedoch nicht zu.
AuchwenneineFluggesellschaftei-
nenFlugersatzlosstreicht,musssie
den Ticketpreis erstatten. Zudem
bietendieAirlinesderzeitgroßzü-
gigeKulanzregelungenfürUmbu-
chungenaufeinenspäterenTermin.
Beiindividuellen Buchungen
vonHotelsoderFerienwohnungen
gilt: „Kann ich das Ziel überhaupt
nicht erreichen, bekommeich das
Geld zurück“, erklärtdie Reiser-
echtsexpertinSabine Fischer-Volk
vonder Kanzlei Karimi in Berlin.
Dies gilt fürReisen ins Ausland
ebenso wie fürBuchungen an Or-
teninnerhalbDeutschlands.
Es könne jedoch manchmal zu
Streitigkeiten kommen: „Urlauber
müssen sich darauf einstellen, dass
der Eigentümer nicht immer sofort
das Geld zurückzahlt.“Viele Anbie-
ter zeigen sich allerdings kulant:So
bietet etwa Airbnbweltweit kosten-
loseStornierungfüralleAufenthalte,
diespätestensam14.Aprilbeginnen
sollten.

Wie gehe ich mit meiner individuellen
Hotelbuchung in Deutschland um?
Juristin Fischer-Volk rät dazu,
eine Umbuchung auf einen späte-
renZeitpunkt oder einen Gut-
schein auszuhandeln. „Ein Gut-
schein ist besser,weil man sich
dannnichtschonwiederaufeinen
exakten Termin festlegen muss.“
Aber:„Wenndas Hotelirgendwann
in finanzielle Schwierigkeiten
käme,gehtder GutscheininderIn-
solvenzmasse auf. DasGeld ist
dann zumeistweg.“ Urlauber soll-
tensichauchklarmachen,dassdie
Situationabsolutaußergewöhnlich
ist: „I ndiesen Zeiten, wo allevon
der Coronakrise betroffen sind,
sollte man keine unrealistischen
Vorstellungen haben, was die
Durchsetzung vonReiserechten
betrifft“, sagt Fischer-Volk. „Alle
Seiten müssen eventuell mitVer-
lustenrechnen.Kaumjemandwird
vonEinbußenverschontbleiben.“
(dpa)

Beim internationalen Luft- und Reiseverkehr muss laut Experten mitweiteren Einschränkungen gerechnetwerden. DPA

Die Grenzen zu den meisten Nachbarländernsind bereits geschlossen. DPA

Wohnrecht auch fürHaustiere.


DerTapetenwechsel beginntamSamstag–mit demImmobilienmarkt derBerlinerZeitung.

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