Berliner Zeitung - 21.03.2020

(Rick Simeone) #1
Um meine Rente aufzubessern,
habe ich ein Haus gekauft und
vermietet. Im Mietvertrag habe ich im
Übergabeprotokoll vereinbart, dass die
Gartenpflege durch den Mieter ausge-
führt wird. Leider wird der Rasen nur
unzureichned gemäht und war im letz-
ten Sommer an verschiedenen Stellen
mehr als 50 Zentimeter hoch. Wie kann
ich die Pflege des Gartens sicherstel-
len, ohne dass es zum Streit kommt?
Wenn die Kosten der Gartenpflege laut
Mietvertrag auf den Mieter umgelegt
werden können, dann wäre es sinnvoll,
mit dem Mieter zu vereinbaren, dass eine
Firma die Arbeiten durchführt und die
Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Wenn im Übergabeprotokoll nur allgemein
festgehalten ist, dass der Mieter die Gar-
tenpflege übernimmt, ist der Mieter in der
Gestaltung nämlich weitgehend frei. Ihm

kann dann nicht vorgeschrieben werden,
wie oft er zu mähen hat.

In unserer Eigentümergemein-
schaft gilt für das Stimmrecht
lautTeilungserklärung: eine Stimme je
Eigentümer,egal wie vieleWohnungen
der Eigentümer besitzt. Jetzt sind zwei
Wohnungen in den Besitz einer Erben-
gemeinschaft übergegangen (Frau
Meier/Herr Müller).Frau Meier möchte
mir (in Zustimmung von Herrn Müller)
das Stimmrecht für die eineWohnung
übertragen, Herr Müller (in Zustim-
mung vonFrau Meier) das Stimmrecht
für die andereWohnung. Habe ich dann
zwei übertragene Stimmen?
Nein. Nach Paragraf 25 Absatz2Satz 2
Wohnungseigentumsgesetz kann das
Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt
werden. Es bleibt bei der bisherigen Lage,

dass Ihnen perVollmacht nur eine Stimme
übertragen werden kann.

Ein Miteigentümer hat ohne Beschluss
einen Teil der Fassade (Gemein-
schaftseigentum) auf seine Kosten streichen
lassen.Wenn ein Neuanstrich notwendig
wird:Werhat die Kosten dafür zu tragen?
Das richtet sich nach den Bestimmungen der
Teilungserklärung. Ist dort nichts zu dieser
Frage geregelt, greift die gesetzliche Rege-
lung des Paragraf 16 Absatz2Wohnungs-
eigentumsgesetz. Da es sich bei derFassade
um Gemeinschaftseigentum handelt, wären
die Kosten demnach von allenWohnungs-
eigentümern imVerhältnis der Miteigen-
tumsanteile zu tragen.

Norbert Schönleber istFachanwalt
für Miet- und Wohneigentumsrecht
http://www.immobilien-erbrecht.de

EXPERTEN ANTWORTEN


Der Mieterzeigt sich untätig bei dervereinbarten Pflege des Gartens? Dann


kommt es auf dieFormulierung im Mietvertrag an, sagt derFachanwalt


RECHT

Bild:Gettyimages/silvia cozzi

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Quelle: Zahlen aus2018,Amt für StatistikBerlin-Brandenburg

In ganz Berlin gabes2018 insgesamt
etwa 2,1 MillionenPrivathaushalte.
Davon warenknapp 1,1Millionen Einper-
sonenhaushalte. Rechnerisch lebten in
jedemHaushalt1,8 Personen.

FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG
In Friedrichshain-Kreuzberggab es im Jahr
2018 rund165000 Privathaushalte. Davon
waren102000 Einpersonenhaushalte. In
jedem Haushalt lebten durchschnittlich
1,7Personen.

Immobilienwelten Nr. 12, Ausgabe 21./22. März 2020 / 10
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