Die Welt - 07.03.2020

(Ben Green) #1

E


rfüllt das Grundgesetz noch seine
wichtigste Aufgabe, Freiheit zu
ermöglichen? Diese Frage treibt
Hans-Jürgen Papier auch nach sei-
nem Ausscheiden als Präsident des
Bundesverfassungsgerichtes um. Die WELT traf
den Staatsrechtler an der Universität München.

VON THORSTEN JUNGHOLT

WELT:Herr Professor Papier, Sie haben in
Ihrer Karriere Hunderte von wissenschaftli-
chen Schriften veröffentlicht. Mit 76 Jahren
haben Sie jetzt erstmals ein populäres Sach-
buch geschrieben. Warum?
HANS-JÜRGEN PAPIER:Die Erosion unseres
Rechtsstaates beschäftigt mich seit Längerem,
ich habe mich dazu immer wieder in Fachpubli-
kationen, Vorträgen oder Zeitungsinterviews,
auch in der WELT, geäußert. Ich wollte das
alles einmal zusammenfassen und vertiefen,
und zwar in einem an die breite Öffentlichkeit
gerichteten Format.

Das Buch heißt: „Die Warnung. Wie der
Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Deutschlands
höchster Richter a.D. klagt an“. Ist das be-
wusste Zuspitzung oder nüchterne Lagebe-
schreibung?
So ist die Lage. Eine Zuspitzung wäre es gewe-
sen, wenn ich vom Untergang des Rechtsstaates
gesprochen hätte. Aber ich will keinen Alarmis-
mus verbreiten, sondern auf Fehlentwicklungen
hinweisen – damit man gegensteuern kann.
Dazu braucht es eine Schärfung des Rechts-
staatsbewusstseins, sei es in der Politik, sei es
in den Medien und in der Bevölkerung.

Die Arbeit haben Sie im vorigen Jahr abge-
schlossen, sodass die Geschehnisse in Thü-
ringen fehlen.
In der Tat. Ich behandle in dem Buch ja auch
die Frage, inwieweit die operative Politik ein
hinreichendes Bewusstsein für die Spielregeln
unserer Verfassung an den Tag legt. Die Ereig-
nisse um die Wahl des thüringischen Minister-
präsidenten sind ein weiteres Fallbeispiel, das
einen Verlust an rechtsstaatlicher oder ver-
fassungsrechtlicher Orientierung belegt – in
mehrfacher Hinsicht.

Während eines Staatsbesuches in Südafrika
nannte Angela Merkel die Wahl des FDP-
Politikers Thomas Kemmerich „unverzeih-
lich“, das Wahlergebnis sei „rückgängig“ zu
machen. Hat eine Bundeskanzlerin in Thü-
ringen irgendetwas zu sagen?
Als Kanzlerin natürlich nicht, schon gar nicht
kann sie eine Revision von Wahlergebnissen
fordern. Als Parteipolitiker kann man einen
Rücktritt des Gewählten oder eine Neuwahl des
Landtags fordern, aber eine Wahl oder ein
Wahlergebnis kann man sowieso nicht rück-
gängig machen. Zu beanstanden ist ein Politik-
verständnis, das sich immer weiter von den
verfassungsrechtlichen Regeln entfernt und die
rechtsstaatliche Orientierung verliert. Das gilt
übrigens auch für die Forderung der Vorsitzen-
den der Linken-Fraktion nach einer informellen
Zusicherung, dass einige Unionsabgeordnete
die Wahl des Linken-Kandidaten im ersten
Wahlgang garantieren. Das zeugt von fehlen-
dem Verständnis für das freie Mandat, mit sol-
chen Interventionen wird der Parlamentaris-
mus geradezu lächerlich gemacht.

Wie weit dürfen sich die Inhaber von Staats-

ämtern parteipolitisch aus dem Fenster leh-
nen? Gibt es so etwas wie ein Neutralitäts-
gebot im politischen Meinungskampf?
Ja, selbstverständlich. Der Staat und seine Or-
gane haben insbesondere das Recht der politi-
schen Parteien auf Chancengleichheit zu wah-
ren. Der Staat und seine Organe sind die ver-
pflichteten Adressaten von Grundrechten, hier
von Gleichheitsrechten, die sie zu achten ha-
ben. Soweit die Akteure ausschließlich im poli-
tischen Prozess tätig sind, dürfen sie natürlich
den politischen Gegner angreifen und sind
dann nicht an eine Neutralität gebunden. Sie
müssen aber immer klarmachen, welchen Hut
sie gerade aufhaben: Parteipolitiker oder Staats-
organ. Sie dürfen die Autorität als Kanzler oder
Minister nicht parteipolitisch missbrauchen.

In Nordrhein-Westfalen denkt die SPD-Land-
tagsfraktion darüber nach, einen Entschlie-
ßungsantrag einzubringen, wonach das Lan-
desparlament in Düsseldorf sich dazu beken-
nen soll, dass die Wahl zum Ministerprä-
sidenten von Nordrhein-Westfalen niemals
von den Stimmen der AfD abhängen dürfe.
Darf eine parlamentarische Minderheit für
irrelevant erklärt werden?
Gegen einen solchen Beschluss, der ohnehin
ohne jede rechtliche Wirkung wäre, hätte ich
durchaus Bedenken, weil er einen Angriff auf
das freie Mandat der Abgeordneten und auf die
Chancengleichheit der Parteien darstellte.
Grundsätzlich hat jeder Abgeordnete eines
Landesparlamentes oder des Bundestags natür-
lich das Recht, Vertreter etwa der AfD-Fraktion
nicht zu wählen. Ich halte es deshalb auch für
rechtlich unproblematisch, wenn der Bundestag
bislang mehrheitlich keinen der vorgeschlage-
nen Abgeordneten der AfD auf den Posten des
Vizepräsidenten gewählt hat. Sie können keinen
Abgeordneten zwingen, einen bestimmten Kol-
legen zu wählen. Das ist hinzunehmen als Aus-
druck der Unabhängigkeit des Mandats und der
Freiheit des Mandatsträgers.

Sehen Sie in der AfD eine Gefahr für den
Rechtsstaat?
Das kann und will ich nicht so pauschal beant-
worten. Für mich ist entscheidend, ob eine
politische Partei den Vorrang der Verfassung
anerkennt, einschließlich etwa der Grundrech-
te, der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit
der Gerichte und der Herrschaft des Rechts. Ob
das für alle Teile der AfD gilt, kann ich nicht
beurteilen. Das ist zunächst Aufgabe des Bun-
desamtes für Verfassungsschutz. Ein Verbot
steht derzeit sicherlich nicht zur Diskussion.

Sie kritisieren in Ihrem Buch das Vokabular
der AfD. Bereitet die Partei mit ihrer ag-
gressiven Rhetorik rechtsextremistischen
Gewalttaten, wie wir sie zuletzt erlebt haben,
den Boden?
Das ist keine juristische Frage, da bin ich der
falsche Ansprechpartner. Ich will nur sagen:
Zum Rechtsstaat gehört es, dass wir ein Tat-
strafrecht haben, kein Gesinnungsstrafrecht.
Verboten sind Worte nur, wenn sie einen Straf-
tatbestand verwirklichen: beispielsweise Belei-
digung, Verleumdung, Volksverhetzung. Wer
etwa in einer Weise, die geeignet ist, den öf-
fentlichen Frieden zu stören, gegen eine na-
tionale, rassische, religiöse oder durch ihre
ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum
Hass aufstachelt oder gar zu Gewalt und Will-
kürmaßnahmen aufruft, der macht sich strafbar.
Dann kann und muss im Rechtsstaat einge-

griffen werden. Alles, was außerhalb der Straf-
tatbestände liegt, mag politisch anstößig, wert-
los, unmoralisch oder ungerecht sein. Aber
wenn es rechtlich im Rahmen des Erlaubten
liegt, dann muss der politische Diskurs das
hinnehmen. Das besagt das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit, eine Säule unseres demokra-
tischen Rechtsstaats.

Wir hatten in Sachsen-Anhalt und Branden-
burg Wahlen, nach denen die Regierungs-
bildung aus der demokratischen Mitte heraus
schon schwierig war. In Thüringen gibt es
erstmals die Situation, dass ohne die Ränder
rechts oder links eine Regierungsbildung gar
nicht mehr möglich ist. Sehen Sie das Land
auf dem Weg in die Unregierbarkeit?
So schlimm beurteile ich die Situation noch
nicht. Man wird sich wahrscheinlich daran ge-
wöhnen müssen, jedenfalls auf Länderebene,
dass man zumindest für gewisse Zeiträume
auch mit Minderheitsregierungen arbeitet. Das
ist keine Katastrophe für die parlamentarische
Demokratie. Es ist sicherlich nicht im Interesse
der parlamentarischen Stabilität, das zu einer
Dauererscheinung werden zu lassen. Wir haben
es leider mit einer sehr starken Spaltung der
Gesellschaft zu tun, die in diesen Wahlergeb-
nissen Ausdruck findet. Und diese Spaltung der
Gesellschaft ist in meinen Augen auch eine
Folge der von mir beklagten Erosion der
Rechtsstaatlichkeit. Unser pluralistisches Ge-
meinwesen wird nicht mehr durch gemeinsame
Tradition, Herkunft oder Religion zusammen-
gehalten. Die integrierende Kraft ist allein das
Bekenntnis zur Verfassung und zur Herrschaft
des Rechts. Mehr an Integrationsfaktoren ha-
ben wir nicht. Aber dann müssen Recht und
Gesetz auch von allen anerkannt werden.

Umso bedenklicher sind die Risse im recht-
lichen Fundament der Republik, wie Sie das
nennen. Als einen benennen sie die Migrati-
onspolitik. Die Bundesregierung habe „der
Gefährdung der Verfassung, der staatlichen
Souveränität, Identität und Stabilität nichts
entgegengesetzt“, schreiben Sie. Inwieweit
war das Jahr 2015 ein Nukleus der gesell-
schaftlichen Spaltung?
Die Spaltung und teilweise besorgniserregende
Radikalisierung der Gesellschaft sind nicht
allein, aber eben auch nicht unwesentlich durch
die Flüchtlingspolitik verursacht worden. Viele
Menschen kennen natürlich nicht die detaillier-
te Rechtslage im Asylrecht, das Wechselspiel
zwischen Völker-, Europa- und nationalem
Recht. Das kann man auch gar nicht verlangen.
Aber das Gespür war vorhanden, dass ein Kon-
trollverlust der politisch Verantwortlichen
eingetreten war und dass die Anwendung gel-
tenden Rechts oftmals politischer Opportunität
und subjektiven moralischen Einstellungen
geopfert wurde. Dies hatte die tiefe Skepsis in
weiten Teilen der Gesellschaft gegenüber den
Regierenden ausgelöst, weil die Leute sich sag-
ten: Ich muss meinen Strafzettel bezahlen, das
wird durchgesetzt bis zum Letzten, aber die da
oben scheren sich nicht um Gesetz und Recht.

Wir sind jetzt fünf Jahre weiter, und noch
immer heißt es: Wir müssen die Ursachen
bekämpfen, europäisch vorankommen, die
Außengrenzen sichern. Alles nicht falsch,
aber erlässt das der Bundesregierung die
Pflicht, sich um nationale Handlungsoptio-
nen zu kümmern?
Nein. Das geltende Recht ist zwar auch in mei-

nen Augen reformbedürftig. Aber so lange eine
neue europarechtliche Lösung nicht in Sicht ist,
muss auf nationaler Ebene unter Beachtung des
geltenden Rechts gehandelt werden. Man kann
das nicht einfach schleifen lassen. Nach gegen-
wärtiger Rechtslage muss allen Personen, die
aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen wollen,
grundsätzlich die Einreise verweigert werden.
Deutschland ist für diese Personen regelmäßig
nicht zuständig, wenn sie einen Asylantrag
stellen wollen. Wenn man meint, das sei heute
nicht mehr angemessen und benachteilige zu
stark die Erstzutrittsländer, dann muss man
erstens diese Staaten bei der Bewältigung ihrer
Aufgaben besser unterstützen und zweitens
neue Regeln aufstellen.

Welche?
Diese Vorschläge zielen etwa auf eine Vorprü-
fung möglicher Asylgründe vor der Einreise in
die EU. Zu diesem Zweck könnte ein elektro-
nisches Verfahren der Einreisegenehmigung
eingeführt werden. Sind Asylgründe offensicht-
lich nicht gegeben, würde die Einreise in die-
sem elektronischen Verfahren von vornherein
und sehr zügig verweigert werden. Wenn da-
gegen diese Vorprüfung im elektronischen Ver-
fahren ergibt, dass ein Asylantrag durchaus
Erfolg haben könnte, wird die Einreise gestat-
tet. Und dann reisen diese Menschen ganz legal
nach Europa oder nach Deutschland zur Durch-
führung des Asylverfahrens ein – und müssen

sich nicht dazu veranlasst sehen, den oftmals
lebensbedrohlichen Weg über das Mittelmeer
oder den beschwerlichen Landweg zu nehmen.

Wir erleben jetzt einen neuen Migrations-
schub über die Türkei nach Griechenland.
Sind wir darauf rechtlich besser vorbereitet
als 2015?
Nein. Mein Vorwurf ist, dass man die Zeit des
Rückgangs der Zahlen nicht genutzt hat, um in
relativer Ruhe eine Lösung europaweit zu fin-
den. Oder, wenn das nicht gelingt, eben na-
tionale Reformmaßnahmen innerhalb europa-
rechtlich belassener Spielräume einzuleiten.
Stattdessen hat man das geltende Recht so
belassen wie es war, aber in erheblichem Um-
fang schlicht ignoriert. Humanität aber kann
nur im Rahmen von Verfassung, Gesetz und
Recht praktiziert werden, nicht gegen sie.

Als weitere gefährliche Entwicklung machen
Sie in Ihrem Buch einen Trend zur Selbst-
justiz aus. Etwa bei Clankriminalität.
Da geht es darum, dass die Herrschaft des
Rechts nicht stärker durchgesetzt wird und
man gewisse rechtsfreie Räume einfach zur
Kenntnis nimmt und schlussendlich akzeptiert.
Ich habe Medienberichte gelesen, nach denen
es etwa in Berlin zwölf arabische Großfamilien
gibt, die den Drogen- und Menschenhandel
kontrollieren, Schutzgelder erpressen und ganz
nebenbei Hartz IV abholen, mit einem Auto,
das fast so teuer ist wie ein Einfamilienhaus. In
einem Rechtsstaat darf es keine rechtsfreien
Räume geben, doch in der Praxis existieren sie.

Ein ganz anderes Beispiel sind Klimaaktivis-
ten, die mal die Schulpflicht ignorieren, mal
einen Wald besetzen. Ist das nur ziviler Un-
gehorsam?
Für die Schülerdemonstranten Fridays for futu-
re habe ich ein gewisses Verständnis, weil sie
unter anderem rügen, dass Deutschland und
andere Staaten die europarechtlich verbindlich
festgelegten Klimaziele bewusst nicht umge-
setzt haben – also insoweit auch gegen den
Rechtsstaatsgedanken verstoßen haben. Das
heißt aber nicht, dass ich die Missachtung der
Schulpflicht gutheiße. Und es gibt natürlich
Bewegungen, die sehr viel radikaler sind und
auch vor Gewalt nicht zurückschrecken. Das
hat mit zivilem Ungehorsam nichts mehr zu
tun. Mich beunruhigt zutiefst, wenn sich heute
auch mit Zustimmung weiter Teile der Bevölke-
rung, der Medien und der politischen Öffent-
lichkeit der Gedanke durchsetzt, dass das
Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nicht
mehr ausreicht. Es muss der gezielte Rechts-
bruch hinzukommen. Nur dann, meint man,
kann man etwas bewirken, politisch etwas er-
reichen, die Öffentlichkeit mobilisieren. Das
halte ich für eine gefährliche Entwicklung, weil
sich das natürlich steigern kann. Dann blockie-
ren beispielsweise Abtreibungsgegner Arzt-
praxen und Tierschützer zünden Ställe an. Da
kann man sich vieles ausdenken. Am Ende ste-
hen dann Chaos und Anarchie.

Die Freiheitsrechte sind Ihr Lebensthema. In
Ihrer Amtszeit als Verfassungsrichter wurden
sie vor allem durch immer neue Sicherheits-
gesetze bedroht. Und jetzt durch Umwelt-
gesetze?
Es besteht zumindest die Gefahr. Jede Reg-
lementierung, auch wenn sie zu einem guten
Zweck erfolgt, führt zur Einschränkung von
Freiheit. In gewissem Maße ist das unerlässlich,
Freiheiten können nicht ungezügelt ausgelebt
werden. Aber ein Übermaß an Freiheitsbe-
schränkung ist das Ende des Rechtsstaats. Es
ist meine Befürchtung, dass sich der moderne
Wohlfahrtsstaat nicht mehr nur aus sozialen,
sondern zunehmend auch aus ökologischen
Gründen zum Vollversorger und Vormund von
offenbar für unmündig gehaltenen Bürgerinnen
und Bürgern aufschwingt.

Wir haben im letzten Jahr 70 Jahre Grund-
gesetz gefeiert, in den Festschriften war von
einer der stabilsten rechtsstaatlichen Demo-
kratien der Welt zu lesen. Gilt das in zehn
Jahren noch?
Grundsätzlich gilt: Das Grundgesetz ist die
beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Es
gibt sicherlich einige Punkte, an denen man es
novellieren oder ergänzen müsste. So sollten
Regeln zum Wahlrecht und zur Generationen-
gerechtigkeit in die Verfassung aufgenommen
werden. Aber im Großen und Ganzen ist das
Grundgesetz eine stabile und solide Basis unse-
res staatlichen Zusammenlebens. Meine Kritik
zielt auf die mangelhafte Realisierung des
Rechts. In der Umsetzung gibt es dringenden
Handlungsbedarf. Wenn geltendes Recht nicht
mehr für jeden gilt und durchgesetzt wird,
wenn gefällte Urteile nicht vollzogen werden,
wenn zwar der Sozialstaat weiter ausgebaut
wird, die Kernaufgaben des Rechtsstaates aber
vernachlässigt werden – dann nützt auch die
beste Verfassung nichts, dann ist sie irgend-
wann nur noch Verfassungsprosa.

INTERVIEW


IMAGO/ OVERSTREET

/ IMAGO STOCK&PEOPLE

Das Asylrecht


reformbedürftig,


Selbstjustiz


durch Clans und


Umweltaktivisten:


Hans-Jürgen Papier,


Ex-Präsident des


Bundesverfassungs-


gerichtes, sieht den


Rechtsstaat in Gefahr


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07.03.20 Samstag,7.März2020DWBE-HP


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IMPRESSUM

Hans-Jürgen Papier, 7 6, wurde im
Februar 1998 zum Vizepräsidenten
und im April 2002 zum Präsidenten
des Bundesverfassungsgerichts
ernannt. Wegweisend in seiner
Amtszeit waren die Urteile zum
Schutz der Freiheitsrechte. 2010
schied der gebürtige Berliner aus
und nahm seine Tätigkeit als Pro-
fessor an der Ludwig-Maximilians-
Universität in München wieder auf.
Seit 2011 ist er emeritiert, weiter in
der Lehre tätig – und mit vielen
anderen Aufgaben befasst.

Zur Person

„Die Politik


verliert ihre


rechtsstaatlicherechtsstaatliche


Orientierung“


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