DEUTSCHLANDS WIRTSCHAFTS-
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Norbert Häring Frankfurt
E
s fing unspektakulär an.
Die Zentrale zur Be-
kämpfung unlauteren
Wettbewerbs (Wettbe-
werbszentrale) mahnte
eine Apotheke ab, weil diese ein Prä-
parat auf Basis des Schwangerschafts-
hormons HCG für die – als windig gel-
tende – Hollywood-Diät herstellte.
Das Produkt vertrieb sie auch im In-
ternet, unter anderem bei Amazon.
Dabei seien die Regeln über die Auf-
listung der Bestandteile von Nah-
rungsergänzungsmitteln nicht einge-
halten worden. Die Apotheke unter-
schrieb eine Unterlassungserklärung.
Das Produkt vertrieb sie aber wei-
terhin, nun aber als homöopathisches
Arzneimittel, ohne Nennung eines An-
wendungsgebiets. Die Wettbewerbs-
zentrale klagte auf Unterlassung.
Der raffinierte Trick der Apotheke
hatte einen unerwarteten Nebenef-
fekt. Nun saßen indirekt alle Herstel-
ler hochverdünnter homöopathi-
scher Medikamente mit auf der Be-
klagtenbank.
Denn die Wettbewerbszentrale ar-
gumentierte, aufgrund der extremen
Verdünnung des Wirkstoffs sei in
dem Produkt „HCG C 30 Globuli“
kein HCG enthalten. Das Produkt be-
stehe nur aus Zucker. Der Name sei
daher irreführend und wettbewerbs-
widrig. Es bestünde die Gefahr, so
die Wettbewerbszentrale, dass Ver-
braucher sich mit den Produkten
selbst medikamentieren und deshalb
auf einen notwendigen Arztbesuch
verzichten.
„Soweit man der Auffassung des
Klägers folgen würde, würde dies da-
zu führen, dass eine Vielzahl im Ver-
kehr befindlicher homöopathischer
Arzneimittel nicht mehr in der bishe-
rigen Form vertrieben werden dürf-
te“, machte das Landgericht Darm-
stadt die möglichen Konsequenzen
der Klage deutlich.
Denn die extreme Verdünnung der
Wirkstoffe bis dahin, dass mit hoher
Wahrscheinlichkeit kein Molekül da-
von mehr im Endprodukt enthalten
ist, ist typisch für homöopathische
Arzneimittel. Ein Verbot, in solchen
Fällen den Wirkstoff im Namen des
Produkts zu nennen, würde der oh-
nehin unter sinkenden Umsätzen lei-
denden Branche einen schweren
Schlag versetzen.
Seitenhieb auf konventio-
nelle Pharmabranche
Denn ihnen ist es bereits verboten,
die möglichen Anwendungsgebiete in
den Produktinformationen oder der
Werbung zu nennen. Das ist Ärzten
und Apothekern vorbehalten. Die be-
klagte Apotheke schreibt etwa zu
„HCG C30 Globuli“ im Internet: „Wir
sind an gesetzliche Bestimmungen ge-
bunden, die uns untersagen, Angaben
zu Anwendungsgebieten zu machen.“
Doch das Landgericht hatte ein
Einsehen mit der Globuli-Branche. In
der Begründung des Urteils vom
30.1. heißt es, ein faktisches Verbot
homöopathischer Arzneimittel kön-
ne nicht im Sinne derjenigen Ver-
braucher sein, die von einer gewis-
sen Möglichkeit der Wirksamkeit
hochverdünnter homöopathischer
Arzneimittel ausgehen. Die Richter
machten einen Unterschied zwi-
schen „nicht nachweisbar“ und
„nicht vorhanden“.
In der Urteilsbegründung heißt es,
„dass ein Ausgangsstoff aufgrund der
extremen Verdünnung mit den bis-
her bekannten wissenschaftlichen
Methoden nicht mehr nachweisbar
ist, führt nicht dazu, dass angenom-
men werden kann, dass der Stoff tat-
sächlich nicht enthalten ist“. Den
Nutzern von homöopathischen Arz-
neimitteln sei auch in der Regel be-
kannt, dass die Wirkstoffe so ver-
dünnt sind, dass sie kaum nachweis-
bar sind. Und die Anhänger der
klassischen Schulmedizin würden
von der Werbung für das Produkt
nicht angesprochen, da es klar als
homöopathisches Produkt erkennbar
sei. Die Gefahr einer Irreführung sei
daher nicht gegeben.
Die Richter erlauben sich dabei
einen Seitenhieb auf die schulmedi-
zinische Pharmabranche: „Viele
Verbraucher greifen auch aufgrund
dieser hohen Verdünnung zu ho-
möopathischen Arzneimitteln, weil
sie bei diesen auf weniger Neben-
wirkungen hoffen, als andere (oft-
mals ebenfalls freiverkäufliche)
Pharmapräparate aufweisen kön-
nen (beispielsweise Leber- und Nie-
renschädigungen aufgrund der Ein-
nahme von Aspirin- oder Paraceta-
molpräparaten).“
Auch mit dem Argument einer Ge-
fährdung von Verbrauchern drang
Homöopathie
Globuli-Branche
unter Beschuss
Ein Rechtsstreit über ein Nahrungsergänzungsmittel
entwickelte sich zu einer Gefahr für das Geschäftsmodell
homöopathischer Arzneimittel.
Homöopathie: Die Wirkstoffe der Arzneimittel sind oftmals stark verdünnt.
akg-images
Unternehmen & Märkte
DIENSTAG, 3. MÄRZ 2020, NR. 44
26
Technologiekonzern
Siemens auf Partnersuche in Russland
Power Machines steigt aus
dem Joint Venture mit den
Münchenern aus. Siemens
droht in Russland nun ein
starker Konkurrenzkampf.
André Ballin Moskau
A
m Ende sind die Gegensätze
offenbar zu groß gewesen:
Nach neun Jahren beendet
der in St. Petersburg beheimatete
Turbinenhersteller „Silowyje Maschi-
ny“ (Power Machines) sein Joint Ven-
ture mit Siemens. Das Unternehmen
von Milliardär Alexej Mordaschow
nutzt dazu seine Option zum Verkauf
seiner Anteile am Gemeinschaftsun-
ternehmen Siemens Gas Turbines
Technologies (SGTT). Power Machi-
nes hat bisher 35 Prozent der Anteile
gehalten. Nun verhandeln beide Sei-
ten über die Ablösesumme.
Die Möglichkeit eines Ausstiegs
wurde bereits bei der Bildung der
Partnerschaft vereinbart. Alle drei
Jahre erhielt Power Machines dafür
ein Zeitfenster von drei Monaten. Das
aktuelle endete am 1. März, Berich-
ten zufolge verhandeln die Münche-
ner und Power Machines seit Mitte Ja-
nuar über eine Summe. Laut Vertrag
müssen sie sich innerhalb von zwei
Monaten einigen, andernfalls wird
ein unabhängiger Gutachter beauf-
tragt. Eine Person aus dem Umfeld
von Power Machines nannte laut der
russischen Zeitung „Kommersant“ ei-
ne Summe zwischen fünf und sechs
Millionen Dollar als Richtwert. SGTT
sei derzeit nicht viel mehr als eine
Montageanlage für die aus Deutsch-
land kommenden Einzelteile. Zudem
sei das Joint Venture nur zu 60 bis 70
Prozent ausgelastet, heißt es.
Tatsächlich hatte das Gemein-
schaftsunternehmen in den vergange-
nen Jahren geschwächelt. Hinter-
grund ist ein Streit zwischen den Ak-
tionären wegen der Lieferung von
Gasturbinen auf die von Russland an-
nektierte Halbinsel Krim. Nachdem
2017 trotz westlicher Sanktionen Sie-
mens-Turbinen auf die Krim gelangt
waren, musste sich der deutsche Kon-
zern erklären. Nach einer Untersu-
chung gab die Siemens-Führung be-
kannt, vom Partner betrogen worden
zu sein – und vermied so empfindli-
che Strafen. Dafür landeten Morda-
schow und sein Konzern Power Ma-
chines auf der schwarzen Liste.
Bruch zeichnete sich ab
Mordaschow wurde mit seinem
Stahlkonzern Severstahl reich. Seit
2015 ist er auch am Reisekonzern
Tui beteiligt und pflegt als Vizepräsi-
dent der Deutsch-Russischen Außen-
handelskammer zahlreiche Verbin-
dungen zur deutschen Wirtschaft.
Als Power Machines auf die schwar-
ze Liste kam, wollte sich der Mana-
ger nicht mit der Rolle des Schuldi-
gen abfinden und drohte schon da-
mals mit einem Beziehungsabbruch.
Nach zwei Jahren hat er die Dro-
hung nun wahr gemacht. Power Ma-
chines plant, selbstständig Gasturbi-
nen zu entwickeln. Das war dem
russischen Unternehmen außerhalb
des Joint Ventures wegen der Aktio-
närsvereinbarung bislang untersagt.
Der russische Markt für Gasturbinen
ist lukrativ. Die Regierung will eine
Reihe von Kraftwerken modernisie-
ren und mit Turbinen mittlerer und
großer Leistung ausstatten. Solche
Technologien gibt es in Russland bis-
lang noch nicht. Power Machines
hofft auf staatliche Hilfe, um diesen
Markt zu besetzen.
Aber auch Siemens dürfte an dem
Geschäft interessiert sein. Um auf
dem Markt zu agieren, brauchen die
Münchener allerdings einen neuen
Joint-Venture-Partner. Den könnte
Siemens bereits gefunden haben: Seit
Monaten halten sich Gerüchte, dass
Siemens Power Machines durch die
staatliche Gazprom Energieholding
ersetzen könnte. Offiziell bestätigt
worden sind diese Spekulationen bis-
lang noch nicht. Dennoch betreibt
Mordaschow bei der russischen Re-
gierung bereits Lobbyarbeit gegen
Siemens. So hat Timur Lipatow, Ge-
neraldirektor von Power Machines,
schon 2019 die Regierung aufgefor-
dert, Siemens einen Special Invest-
ment Contract (SPIC) zu verweigern.
Dieser Vertrag sieht gewisse Steuerer-
leichterungen vor, die auf föderaler
und regionaler Ebene im Gegenzug
für Investitionen und eine Verlage-
rung der Produktion nach Russland
gegeben werden. Siemens werde aus
politischen Gründen die Kontrolle
über seine Technologien nicht an
Russland abgeben, behauptete er.
Seit der Krim-Affäre fordert der
Kreml bei staatlichen Aufträgen – und
Großturbinen werden in der Regel
staatlich finanziert – eine Produktion
in Russland.
Siemens braucht den SPIC, um Zeit
für die Verlagerung seiner Produkti-
on von Deutschland nach Russland
zu gewinnen. Siemens-Russlandchef
Alexander Liberow missfiel das Ver-
halten des Partners. Solche Erklärun-
gen würden die Vereinbarungen des
Joint Ventures verletzen, kritisierte
er. Nach dem Ende der Partnerschaft
dürften die Versuche, Siemens als
Konkurrenten auszuschalten, nun zu-
nehmen. Auch deshalb ist Gazprom
ein lukrativer Partner für Siemens,
zumal der Gasriese über eine gewalti-
ge Lobby im Kreml verfügt.
die Wettbewerbszentrale nicht
durch. Vielmehr befand das Gericht:
„Die Gefahr, dass ein Verbraucher
bei Beschwerden keinen Arzt auf-
sucht, besteht auch bei allen ande-
ren rezeptfrei erhältlichen Medika-
menten.“ Sie sei bei homöopathi-
schen Produkten sogar geringer.
Denn aufgrund des Verbots, Anwen-
dungsgebiete und Beschwerden zu
nennen, sei „ein Fachwissen not-
wendig, welche Wirkstoffe bei wel-
chen Erkrankungsbildern eingesetzt
werden können, die einen Verbrau-
cher viel eher dazu nötigen, einen
Arzt oder Heilpraktiker aufzusu-
chen“.
Offiziell wollte sich die Wettbe-
werbsbehörde nicht zu dem Verfah-
ren äußern. Inoffiziell war zu hören,
dass sie gegen das Urteil in Berufung
gehen werde. Die Globuli-Hersteller
sind also noch nicht aus dem
Schneider. Wenn sie Pech haben, ge-
raten sie in der nächsten Instanz an
ihnen weniger wohlgesinnte Richte-
rinnen und Richter, die den Kennt-
nisstand der Globuli-Käufer skepti-
scher einschätzen oder die chemi-
sche Nichtnachweisbarkeit des
Wirkstoffs anders bewerten.
Unklar ist, wer sich durch das
HCG-Präparat in seiner Wettbe-
werbsposition gestört fühlte und die
Wettbewerbszentrale in Gang setzte.
Aus dieser hieß es inoffiziell, die gro-
ßen Pharmahersteller seien es nicht
gewesen.
Wenn die Konkurrenz durch ho-
möopathische Arzneimittel ein Pro-
blem für die schulmedizinische
Pharmabranche sein sollte, dann ein
kleines und noch dazu schwinden-
des. Der Anteil am Arzneimittelum-
satz in Deutschland lag 2018 bei 0,8
Prozent. Während der Gesamtum-
satz von 2015 bis 2018 um rund zehn
Prozent stieg, ging der von homöo-
pathischen Arzneimitteln um fünf
Prozent zurück.
297,6 298,7 292,1 283,3
Weniger Globuli
Arzneimittelumsatz in Deutschland
und Anteil homöopathischer Mittel
30 475 31 390
32 394
33 743
HANDELSBLATT
2015 2016 2017 2018
*Im Apothekenmarkt
Quelle: BPI
0,84 %
2015 2018
1,0
0,9
0,8
Umsatz gesamt in Mio. Euro*
Anteil Homöopathika in Prozent
davon: Homöopathika
35
PROZENT
der Anteile hielt
Power Machines
bislang an Siemens
Gas T urbines
Technologies.
Quelle: Unternehmen
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Unternehmen & Märkte
DIENSTAG, 3. MÄRZ 2020, NR. 44
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