http://www.fliegermagazin.de #7.2017 3
Editorial
braucht man eine Vorschrift, die
festlegt, wie Action-Cams im und
am Flugzeug zu befestigen sind? Ja,
ich glaube, das ist sinnvoll, und die
jetzt veröffentlichte ist zumindest
brauchbar (mehr im Avionik-Special
ab Seite 38).
Ich saß selbst schon in einem
Flugzeug, als die vom Piloten außen
angebrachte Kamera abfiel – zum
Glück auf unbewohntes Berggelände.
Auch habe ich schon Kameras gesehen, die an
Steuerflächen befestigt waren: oben auf dem Sei-
tenruder. Und ich habe selbst schon Action-Cams
so im Cockpit montiert, dass sie mich bei einem
Crash erheblich verletzt hätten.
Coole Perspektive: Außenkamera im Anflug auf die Kanalinsel Alderney
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Wieder mal zu viel des Guten
Fotos: christina scheunemann
Begrüßenswert an der neuen Vor-
schrift ist, dass eine Inspektion durch
einen Prüfer genügt, um eine Action-
Cam-Anbringung außen, aber auch
innen zu genehmigen. Diese Art von
fachgerechter Unterstützung ohne
große Bürokratie ist praxisgerecht.
Es leuchtet ein, dass die Gesetzge-
ber außen keine Audio- oder Stromka-
bel sehen wollen. Solche Anschlüsse
auch im Cockpit zu verbieten, ist dann
aber meiner Meinung nach schon wieder zu viel
des Guten. Vollkommen realitätsfern wird es
dann, wenn jegliche Funkverbindung zur Kamera
per Vorschrift untersagt wird. Denn damit ist de-
ren Fernsteuerung gänzlich unmöglich. Schließ-
lich wird auch bei anderem Funkzubehör dem
Piloten zugetraut, selbst zu bewerten, ob es Stö-
rungen verursacht oder nicht. So hat leider auch
diese Vorschrift jene in der Luftfahrtgesetzge-
bung so häufig zu findenden Elemente, die einen
Bruch der Gesetze fast erzwingen.
Herzlichst
Thomas Borchert, Chefredakteur