Deutsch Perfekt - 13.2019

(Ann) #1
BLINDTEXT 49

Fotos: xxxxxx


Deutsch perfekt X / 2019 DEUTSCH IM BERUF 49

s“ch kr„nkmelden
, sagen, dass man krank
ist und nicht kommen kann

verpfl“chtet, zu ...
, so, dass man ... muss

der/die Vorgesetzte, -n
, Chef(in)

„rbeitsunfähig
, so krank, dass man nicht
arbeiten kann

r¡chtzeitig
, früh genug

die [bmahnung, -en
, hier: ≈ Brief, mit dem
offiziell informiert wird,
dass man einen schlimmen
Fehler gemacht hat. Nach
mehreren Abmahnungen
darf gekündigt werden.

sogar , ≈ auch

g¡lten
, hier: so sein; richtig sein;
die Norm sein

die [rbeitsunfähigkeits-
bescheinigung, -en
, hier: schriftliche Bestäti-
gung vom Arzt

M“ch h„t ¡s m“t ...
erw“scht. , m hier: Ich
bin mit ... krank geworden.

nachher , später

s“ch m¡lden
, hier: anrufen oder eine
Nachricht schicken

s“ch kr„nkschreiben l„ssen
, den Arzt bitten, eine
Arbeitsunfähigkeit zu
bestätigen

¢nbedingt , auf jeden Fall

best“mmte (-r/-s)
, spezielle (-r/-s)

Deutsch perfekt 13 / 2019

We n n S i e krankgeschrieben sind, wird Ihr Lohn norma-
lerweise maximal sechs Wochen lang weiterbezahlt. (Das
gilt aber nur, wenn Sie schon länger als vier Wochen für
die Firma arbeiten.) Nach diesen sechs Wochen können
Sie dann Krankengeld bekommen. Das bezahlt die Kran-
kenversicherung.

Angestellte
Wann müssen Sie sich krankmelden?
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie dazu verpflichtet,
Ihren Arbeitgeber vor dem normalen Arbeitsbeginn zu infor-
mieren, wenn Sie krank sind. Sie müssen also Ihren Arbeitgeber


  • genauer gesagt: Ihren Vo r g e s e t z t e n – so schnell wie möglich
    darüber informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind. Sagen Sie au-
    ßerdem, wie lange die Krankheit wahrscheinlich dauern wird.
    We n n S i e s i c h n i c h t rechtzeitig krankmelden, sondern zum
    Beispiel zuerst zum Arzt gehen und dann erst mittags bei Ihrem
    Chef anrufen, kann das Konsequenzen haben: Sie könnten eine
    Abmahnung bekommen. Oder es könnte sogar ein Grund für
    die Kündigung sein. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät bekommt.


Wie können Sie sich krankmelden?
In manchen Arbeitsverträgen steht, wie man sich krankmelden
soll. Oft kann man aber wählen: Sie können sich zum Beispiel
persönlich krankmelden, bei Ihrem Vorgesetzten anrufen oder
eine E-Mail schreiben:


Ich bin (leider) krank.


Mir geht es heute (leider) gar nicht gut.


Mich hat es (mit einer Grippe/Erkältung) erwischt.


Ich habe Fieber. Ich muss heute zu Hause bleiben.


Ich kann heute (leider) nicht ins Büro / zur Arbeit kommen.


Ich denke/hoffe, dass ich morgen wieder kommen kann.


Hoffentlich bin ich nächste Woche wieder fit.


Ich habe nachher einen Arzttermin, dann melde ich mich noch mal.
Mal sehen, was er/sie sagt.


Informieren Sie bitte den Chef? Ich habe ihn nicht erreicht.


Geben Sie bitte unserer Teamleiterin Bescheid? Dort ist noch
niemand im Büro. Danke!

Wann müssen Sie sich vom Arzt krankschreiben lassen?
Diese Information findet man oft im Arbeitsvertrag. In man-
chen Verträgen steht, dass man schon am ersten Krankheitstag
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht. Diese wird in
der Alltagssprache oft auch Attest oder Krankschreibung ge-
nannt. Aktuell ist es ein noch gelber Zettel, in Zukunft können
Arbeitnehmer diese Information aber automatisch bekommen.
Wenn nichts darüber in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dann
gilt: Für die ersten drei Tage der Krankheit brauchen Sie keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie müssen also nicht unbe-
dingt zum Arzt gehen. Wenn Sie aber länger als drei Tage krank

sind, dann müssen Sie sich von einem Arzt untersuchen lassen.
Dieser gibt Ihnen dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
für eine bestimmte Dauer.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus zwei Zet-
teln: Einer davon ist für Ihren Arbeitgeber – und der muss den
Zettel so schnell wie möglich bekommen. Er kann persönlich in
die Firma gebracht werden, Sie können ihn aber auch per Post
schicken. Den zweiten Zettel müssen Sie an Ihre Krankenver-
sicherung schicken, auch so schnell wie möglich.
Und was ist, wenn Sie länger krank sind, als auf dem Attest
steht? Dann rufen Sie wieder bei Ihrem Arbeitgeber an und mel-
den sich weiter krank. Sie müssen dann auch wieder zum Arzt
gehen und sich eine neue Krankschreibung holen. Schicken Sie
diese wieder so schnell wie möglich an Arbeitgeber und Kran-
kenversicherung.
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