Süddeutsche Zeitung - 08.11.2019

(lily) #1
von wolfgang janisch

Karlsruhe–Es kann einen schon der heili-
ge Zorn packen oder auch der sozialisti-
sche. Da wirft ein Supermarkt haufenwei-
se essbare Lebensmittel in den Müllcontai-
ner, ein paar junge Leute klauben sie wie-
der raus – und werden prompt wegen Dieb-
stahls verurteilt. So erging es zwei Studen-
tinnen aus dem bayerischen Olching, ihr
Griff in den Container eines Edeka-Super-
markts trug ihnen einen Prozess über zwei
Instanzen ein, bis zum Bayerischen Obers-
ten Landesgericht (siehe nebenstehendes
Interview). Zwar ist die Sache glimpflich
ausgegangen, mit einer Geldstrafe unter
Vorbehalt plus acht Arbeitsstunden bei ei-
ner Tafel. Aber es bleibt eine Strafe, und ob
die hier wirklich nötig war, wollen die Stu-
dentinnen – unterstützt von der Gesell-
schaft für Freiheitsrechte (GFF) – nun
beim Bundesverfassungsgericht klären las-
sen: An diesem Freitag legen sie ihre Verfas-
sungsbeschwerde ein.
Das sogenannte Containern hat es
längst in den Wortschatz geschafft, und es
wirft ein beschämendes Licht auf die Wohl-
standsgesellschaft. Jedes Jahr landet ein
ganzer Berg von Lebensmitteln auf dem
Müll; die Bundesregierung spricht von
zwölf Millionen Tonnen, die Umweltschutz-
organisation WWF gar von 18 Millionen.
Zu viel jedenfalls, darüber sind sich alle ei-
nig. Müsste das Strafrecht da nicht ein Au-
ge zudrücken, wenn Menschen diesem
Missstand wenigstens ein klein wenig ab-
helfen wollen? Im April hat die Linksfrakti-
on im Bundestag einen Vorstoß zur Entkri-
minalisierung unternommen, im Juni ver-
suchte der hamburgische Justizsenator
Till Steffen (Grüne) in der Justizminister-
konferenz sein Glück – ohne Erfolg. Für
die Legalisierung des Containerns finden
sich vorerst keine politischen Mehrheiten.
Eigentlich kennt das Gesetz längst ei-
nen Ausweg, um Bagatellfälle nicht vor
den Richter bringen zu müssen: die Einstel-
lung des Verfahrens wegen Geringfügig-
keit. Im Allgemeinen ist das ein ganz gutes
Korrektiv, weil Staatsanwälte und Gerich-
te ja selbst wenig Interesse daran haben,


den Betrieb mit Kleinkram aufzuhalten. Ei-
ne wirkliche Lösung für einen straffreien
Essensklau liegt darin trotzdem nicht. Im
konkreten Fall hat die Staatsanwaltschaft
München II die Olchinger Anklage stur bis
zum Ende durchgezogen und eine Einstel-
lung ablehnt. Und ganz generell dürfte das
Containern oft auf Wiederholung angelegt
sein. Beim vierten, sechsten, achten Mal –
man kennt das vom Schwarzfahren – wird
irgendein ordnungswütiger Staatsanwalt
die Essensdiebe dann doch anklagen. Das
Bundesverfassungsgericht könnte zwar
verfügen, dass Container-Diebstähle im
Bagatellbereich in aller Regel nicht ver-
folgt werden dürfen, schlagen die GFF-Ju-
risten vor – ähnlich wie man das einst
beim Besitz geringer Cannabismengen ge-
macht hat. Sehr wahrscheinlich ist es aber
nicht, dass es dazu kommt.

Die große Frage, die in der mit 33 Seiten
eher knappen Verfassungsbeschwerde aus
der Feder der Rechtsanwältin Susanne Kel-
ler aus Stadtbergen aufgeworfen wird, lau-
tet daher: Lässt sich der Diebstahlspara-
graf 242 nicht auch so interpretieren, dass
der harmlose Griff in den Container von
vornherein straflos bleibt? Weil das Zeug
doch eh nichts mehr wert ist? Oder weil dar-
in sogar eine gute Tat liegt, nämlich ein
kleiner Beitrag gegen die Ressourcenver-
schwendung?
Die Antwort ist komplizierter, als man
das im spontanen Mitgefühl glauben
möchte. Denn das Strafgesetzbuch macht
nun mal keinen Unterschied zwischen
wertvoller und wertloser Beute; Eigentum
ist Eigentum. „Die Wertlosigkeit einer Sa-
che als solche gewährt Dritten nicht das
Recht zu Wegnahme“, schrieb bereits 1911
das Reichsgericht, und dabei ist es geblie-
ben. Wobei man schon darüber nachden-
ken kann, ob der Supermarkt überhaupt
noch Eigentümer am Essensabfall sein
wollte. Wer seinen Hausmüll vor die Tür

stellt, der will ihn loswerden und gibt da-
mit sein Eigentum auf – so jedenfalls se-
hen es mehrere juristische Kommentato-
ren. Man nennt das „Dereliktion“. Wer
dagegen sein Altpapier zum Abholungster-
min bereitstellt, der will es einem bestimm-
ten Empfänger überlassen, der Turnju-
gend oder der Kirchengemeinde zum
Beispiel. Nimmt jemand unbefugt die Kar-
tonstapel mit, begeht er Diebstahl, so hat
es das Bayerische Oberste Landesgericht
1986 entschieden.
Für die entsorgungsbereiten Lebensmit-
tel lässt sich daraus folgern: Würde der
Container ostentativ als eine Art Angebot
zur Selbstbedienung hingestellt, dann hät-
te das Unternehmen sein Eigentum aufge-
geben. Der Olchinger Edeka-Container
stand freilich in der Ladezone des Super-
markts – und war verschlossen. Die Stu-
dentinnen mussten einen Vierkantschlüs-
sel ansetzen, um an die Ware zu kommen.
Übrigens nachts um 23 Uhr, so richtig legal
fanden sie das wohl selbst nicht. Das sieht
nicht unbedingt danach aus, dass der Su-
permarkt den Containerinhalt freigeben
wollte. Vielleicht auch deshalb, weil er weg-
geworfene Lebensmittel eben nicht kosten-
los in Umlauf bringen, sondern der Entsor-
gungsfirma überlassen wollte – damit die
Kunden weiterhin frische Ware im Laden
kaufen. Moralisch wäre das verwerflich,
aber sein Eigentum darf man bekanntlich
auch für weniger edle Zwecke nutzen.
Es dürfte also schwierig werden, das
Containern mit juristischer Auslegungs-
kunst zu legalisieren. Die Klägerinnen po-
chen indes auf Sinn und Zweck der Paragra-
fen. Das Strafrecht sei „Ultima Ratio“, also
das letzte Mittel, um ein Rechtsgut zu
schützen. „Das Containern hat im Straf-
recht nichts verloren“, sagt die GFF-Juris-
tin Sarah Lincoln. „Das Strafrecht ist da,
um sozialschädliches Verhalten zu bestra-
fen. Das Containern ist das Gegenteil von
sozialschädlich: Es liegt sogar im öffentli-
chen Interesse, dass genießbare Lebens-
mittel weiterverwertet werden.“ Der Dieb-
stahl ist keiner, wenn er sozial nützlich ist?
Dass das Bundesverfassungsgericht auf
diese Robin-Hood-Theorie einsteigt, ist

kaum zu vermuten; man darf ja auch nicht
dubiose Banken ausrauben, wenn man das
Geld hinterher an die Armen verteilt.
Deshalb wird man die Lösung vermut-
lich außerhalb des Strafgesetzbuchs su-
chen müssen, und zwar in Berlin, nicht in
Karlsruhe. Der Gesetzgeber könnte Regeln
erlassen, damit unverkaufte Lebensmittel
an karitative Organisationen weitergege-
ben werden, wie dies in Frankreich und
Tschechien der Fall ist. Oder Vorkehrun-
gen dafür treffen, dass die Müllmenge ge-
ring bleibt, wie das gerade auf einer Konfe-
renz in Berlin diskutiert wurde. Oder man
könnte einfach mal mit den Supermarktbe-
treibern reden; viele liefern bereits freiwil-
lig Lebensmittel an Tafeln.

Die beiden Studentinnen Caroline Kuhn,
28,und Franziska Schmitt, 26, aus Olching
bei München wurden von der Polizei er-
wischt, als sie aus den Tonnen eines Super-
marktes genießbare Lebensmittel holten.
Ihre Strafe: 225 Euro auf Bewährung und
acht Sozialstunden bei der Tafel. Dagegen
legen sie nun Verfassungsbeschwerde ein.

SZ: Frau Kuhn, haben Sie Ihre Sozialstun-
den schon abgeleistet?
Caroline Kuhn: Das haben wir noch nicht.
Dafür haben wir ja auch bis zum Jahresen-
de Zeit. Erst mal haben wir uns um die Ver-
fassungsbeschwerde gekümmert.
Freuen Sie sich darauf, bei der Tafel Essen
zu retten?
Bei der Tafel in Fürstenfeldbruck haben
wir schon mal mitgeholfen. Wir machen
das gerne, es wäre nicht nötig gewesen,
uns dazu zu verurteilen.

Ursprünglich hätten Sie jeweils 1200 Euro
Strafe zahlen sollen, Sie sind also glimpf-
lich davongekommen. Warum wollen Sie
das Urteil nicht akzeptieren?
Es geht nicht nur um unseren persönli-
chen Fall, sondern um einen demokrati-
schen Prozess. Wir wollen, dass wir uns als
Gesellschaft mit dem Thema Lebensmittel-
verschwendung noch mehr beschäftigen,
auch vor dem Verfassungsgericht. Wir
sind überzeugt, dass das Urteil gegen uns
dem Grundgesetz widerspricht. Viele Men-
schen haben uns gesagt, dass sie unsere
Verurteilung als absurd empfinden. Sie wi-
derspricht dem Gerechtigkeitsempfinden
vieler Menschen. Die meisten sehen im
Containern keine schlechte Tat, für die
man bestraft werden müsste. Nur weil je-
mand Lebensmittel aus der Mülltonne
holt, so ein Prozess, das kann doch nicht
sein. Das sagen viele.

Was meinen Sie mit „viele“?
Wir haben eine Petition initiiert, es haben
mehr als 150 000 Bürgerinnen und Bürger
unterschrieben dafür, dass Containern ent-
kriminalisiert wird. Wir haben die Petition
an die Bundesjustizministerin gerichtet
und an den Edeka-Chef.
Haben sich die Adressaten bei Ihnen ge-
meldet?
Nein. Aber wir waren bei der Justizminis-
terkonferenz und haben dort einen Teil der
Unterschriften übergeben.

Erfolg hatten Sie keinen, es bleibt bei der
Strafbarkeit des Containerns. Können Sie

nachvollziehen, dass dahinter die juristi-
sche Frage steht: Wo endet Eigentum?
Sicherlich, das ist nicht einfach zu beant-
worten. Wir sind aber überzeugt, dass mit
dem Wegwerfen von Lebensmitteln in die
Mülltonne das Eigentum aufgegeben wird.

Wenn das Containern straffrei wäre: Wä-
re denn das Problem der Lebensmittelver-
schwendung gelöst?
Containern ist natürlich nicht die endgülti-
ge Lösung. Aber die Entkriminalisierung
wäre ein starkes Zeichen an die Lebensmit-
telretter. Um die Vernichtung von Lebens-
mitteln zu bekämpfen, müssen wir auf ver-
schiedenen Ebenen agieren. Deshalb for-
dern wir auch ein Gesetz zum Wegwerf-
stopp für Supermärkte. Wir müssen auch
an die Landwirtschaft denken, wo viel un-
nötig weggeworfen wird. Und wir müssen
uns generell überlegen, welche Einstel-
lung zum Eigentum wir uns leisten wollen.

Wie meinen Sie das?
Bisher darf jeder mit Lebensmitteln, die in
seinem Eigentum sind, machen, was er
will. Also auch wegwerfen. Das ist nicht in
Ordnung, denn diese Dinge sind Lebens-
grundlage für andere Menschen, im dop-
pelten Sinne: als Nahrung und im Rahmen
des Klimaschutzes. Es geht bei dem The-
ma um soziale Gerechtigkeit und Klimage-
rechtigkeit: Die Herstellung und der Trans-
port von Lebensmitteln verursachen einen
enormen Ressourcenaufwand, dabei wird
sehr viel CO 2 ausgestoßen, zuerst in der
Landwirtschaft, dann in der Verarbeitung
und beim Transport. Weltweit und auch in
Deutschland werfen wir ein Drittel der Le-
bensmittel oder mehr weg: Wenn wir das
vermeiden, was könnten wir da an CO 2 ein-
sparen! interview: bernd kastner

München–Der Talkshow-affine Bundes-
gesundheitsminister Jens Spahn versteht
es bekanntlich, komplexe Themen zu ver-
einfachen. Während der Bundestag am
Mittwoch das 93-seitige „Gesetz für eine
bessere Versorgung durch Digitalisierung
und Innovation“ beschließt, liefert Spahn
eine ebenso kurze wie eingängige Begrün-
dung: Digitale Lösungen könnten den Pati-
entenalltag konkret verbessern. „Deshalb
gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept.“
Das sei „Weltpremiere“, schwärmt Spahn,
der sehr genau weiß, dass der routinemäßi-
ge Vorwurf lautet, Deutschland hinke bei
der Digitalisierung hinterher. Mit seinem
Gesetz werde „die Versorgung digitaler –
und besser“. Ist es wirklich so einfach?
Seit Wochen laufen Experten Sturm ge-
gen diesen Passus, der dazu führen soll,
dass Ärzte künftig Apps für Menschen mit
Bluthochdruck oder Diabetes verschrei-
ben können. Die Krankenkassen müssen
dann zahlen. Fast 40 Sachverständige äu-
ßerten in einer Anhörung vor dem Bundes-
tag vor wenigen Wochen schwere Beden-
ken. Kritiker zweifeln, dass die Apps wirk-
lich so gesund für die Patienten sind. Sie
fürchten, dass weder Schutz noch Sicher-
heit der Patientendaten gewährleistet ist.
Es gibt Apps, die schon jetzt von den
Krankenkassen bezahlt werden, obwohl
der Nachweis fehlt, dass sie auch wirksam
sind. Vor drei Jahren etwa klagte die deut-
sche Tinnitus-Liga über eine App, die ver-
spricht, Lieblingslieder von Patienten auf
ihren Tinnitus anzupassen. Das Anhören


dieser aufbereiteten Songs würde dazu füh-
ren, dass Pfeifen und Fiepen im Ohr nach-
lassen. Eine Studie der Universität Müns-
ter konnte jedoch keinen positiven Effekt
nachweisen. Trotzdem wird die Anwen-
dung von mehreren Kassen bezahlt.
Auch Apps zum Messen von Körperfunk-
tionen seien nicht unbedenklich, warnen
Experten. Beispiel Blutzucker: Im Tages-
verlauf kann dieser Wert erheblich schwan-
ken, ohne dass die Gesundheit beeinträch-
tigt wäre. Die App löse trotzdem wieder-

holt Alarm aus, erklärt Gerd Antes, langjäh-
riger Direktor am Deutschen Cochrane-
Zentrum. Im schlechtesten Fall werde dem
Patienten bei jedem Fehlalarm hin Insulin
gespritzt. Dann bedeute Digitalisierung
nicht bessere, sondern Überversorgung.
Das Computermagazinc’tnahm kürz-
lich „Ada“ unter die Lupe, eine App, die Nut-
zern hilft, anhand einzelner Symptome her-
auszufinden, woran sie erkrankt sein könn-
ten. Dabei stellten sich „massive Daten-
schutzmängel“ heraus: Der Hersteller der
App kooperiere mit der Techniker Kran-
kenkasse, was dazu führe, dass „Ada“ de-
ren Versicherten je nach Leiden passende
Angebote unterbreite. Außerdem übertra-
ge die App Daten an Google oder Facebook.
Zudem hätten es Hacker zunehmend
auf Praxen und Krankenhäuser abgesehen
hätten, warnt Gerd Antes. Datensicherheit
sei ein großes Problem, je mehr die Digitali-
sierung der Medizin voranschreite. Was,
wenn ein Patient Bluthochdruck hat, ein ge-
hacktes Digitalgerät zeigt aber das Gegen-
teil an? „Dann kann die Behandlung durch
den Arzt tödlich enden“, sagt Antes.
Wie der Gesundheitsminister sehen
auch Antes und andere Experten sinnvolle
Digitalanwendungen in der Medizin. Aber
dass, wie in Spahns Gesetz vorgesehen, ei-
ne Prüfung neuer Apps durch das Bundes-
institut für Arzneimittel und Medizinpro-
dukte reichen wird, um Risiken und Nach-
teile für Patienten auszuschließen – das er-
scheint vielen von ihnen als etwas zu ein-
fach gedacht. rainer stadler

Der gut gemeinte Diebstahl


Wer weggeworfene Lebensmittel aus dem Container eines Supermarktes entwendet, der klaut – auch wenn
er hehre Ziele verfolgt. Dass das Bundesverfassungsgericht dies anders sieht, ist eher unwahrscheinlich

„Diese Dinge sind


Lebensgrundlage für andere“


Ist es erlaubt, Essen wegzuwerfen? Nicht für zwei Studentinnen


Containern nicht nur um der Gerechtigkeit willen,
sondernauch zum Klimaschutz: Die beiden Ol-
chinger StudentinnenCaroline Kuhn(links) und
Franziska Schmitt. FOTO: VOXBRUNNER_FFBVOX

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU). FOTO: REUTERS

DEFGH Nr. 258, Freitag, 8. November 2019 (^) POLITIK HF2 7
Ist das Müll oder kann das weg? Weggeworfene Lebensmittel in einer Abfalltonne in Dresden. FOTO: CHRISTIANE RAATZ/DPA
Die Lösung wäre ein Gesetz,
dassFirmen unverkauftes Essen
spenden müssen
Digitaler Tinnitus
Jens Spahn verspricht Gesundheits-Apps auf Rezept, Experten sorgen sich um Datenschutz
Seit 40 Jahren sind wir Energiepartner Deutschlands und helfen, die
Kosten der Energiewende und CO 2 -Emissionen zu senken – mit erneuerbaren
Energien und dem effizienten Einsatz von Erdgas aus Norwegen. Da aber
heute Sonnen- und Windkraft allein noch nicht ausreichen, um die Energie-
versorgung der deutschen Wirtschaft zu sichern, springt zuverlässig Erdgas
ein – das sichert nicht nur heute Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit,
sondern auch langfristig die Zukunft. Mehr Information auf eq uinor.de
Wie bleibt
„ Made in Germany“
zukunftsfähig?
Mit Erdgas
„ Made in Norway“.

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