Süddeutsche Zeitung - 06.11.2019

(Tina Sui) #1
von wolfgang janisch

M


an attestiert dem Bundesverfas-
sungsgericht bei solchen Gelegen-
heiten gern die Fähigkeit zur salo-
monischen Lösung, und tatsächlich ließe
sich dieses Fazit auch dieses Mal durchaus
rechtfertigen. Der Erste Senat unter sei-
nem nun nicht mehr so neuen Vorsitzen-
den Stephan Harbarth hat den Konflikt um
die Hartz-IV-Sanktionen ganz elegant ge-
löst. Auf der einen Seite behält das Jobcen-
ter sein Disziplinierungsinstrument, mit
dem es Arbeitsvermeider auf Trab bringen
möchte; es darf Leistungen kürzen, wenn
jemand nicht mitzieht. Auf der anderen Sei-
te hat Karlsruhe die schlimmsten Grau-
samkeiten aus dem Werkzeugkasten der
Arbeitsvermittler entfernt, die Kürzungs-
möglichkeit um 60 oder gar 100 Prozent.
Ebenso die Starrheit der Sanktionen, die es
schwierig machte, flexibel auf familiäre
Notsituationen oder Krankheit zu reagie-
ren.
Eine salomonische Lösung? Schaut man
genauer hin, dann ist das 74-Seiten-Urteil
eher ein halber Gesetzentwurf. Beim soge-
nannten Arbeitslosengeld II, wie Hartz IV
richtig heißt, bleiben Kürzungen um
30 Prozent grundsätzlich zulässig, wenn je-
mand ein zumutbares Jobangebot aus-
schlägt. Zugleich darf die Kürzung aber
kein Automatismus sein, da korrigieren
die Richter das Gesetz: Dem Betroffenen


muss die Möglichkeit eingeräumt werden
darzulegen, dass die Kürzung eine „außer-
gewöhnliche Härte“ wäre. Außerdem gilt
der Abschlag nicht mehr zwingend für drei
Monate. Das Verhängnis kann abwenden,
wer doch noch einlenkt – dann kriegt er
von morgen an wieder Geld. 60-prozentige
Kürzungen für Wiederholungstäter sind
laut Gericht unzulässig, 100-prozentige so-
wieso, schon gar, wenn auch noch Heizung
und Wohnung gestrichen werden soll.

Viele Einzelheiten also, die das Gericht
schon jetzt regelt, hinzu kommen weitere
Vorgaben bis ins Detail. So sollen die Job-
center häufiger als bisher ihre Klienten per-
sönlich anhören, wenn es gilt, einen „wich-
tigen Grund“ für deren Versäumnisse aus-
findig zu machen – Krankheit, familiäre
Probleme, solche Dinge. Die Menschen ein-
fach nur auf schriftliche Eingaben zu ver-
weisen, reicht oft nicht, sagt das Gericht.
Da bleibt Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil (SPD) – wenn er nicht ein völlig neues
Modell schaffen möchte – nicht so furcht-
bar viel Spielraum. Der Erste Senat will sei-
ne eigene Übergangsregelung zudem unbe-
fristet weitergelten lassen, sollte der Ge-
setzgeber keine eigene Lösung hinbekom-

men. Das zeugt nicht unbedingt von gro-
ßem Vertrauen in die Reformfähigkeit der
Politik; ihr Scheitern ist im Urteil bereits
eingepreist. Ab wann das Ganze gilt? So-
fort, unverzüglich. Wer derzeit noch mit
dem Jobcenter wegen einer 60-Prozent-
Kürzung im Clinch liegt, der kann sich
direkt auf Karlsruhe berufen.
Das Gericht hat bereits zum dritten Mal
seit seinem Grundsatzurteil von 2010 aus-
buchstabiert, was das große Versprechen
der Menschenwürde in Zeiten der Arbeits-
losigkeit wert ist. Aus dem damaligen Ur-
teil stammt der Anspruch auf ein Existenz-
minimum, das zwar nicht in Euro und Cent
festgelegt ist, aber doch nach einem nach-
vollziehbaren Verfahren berechnet wer-
den muss – und eben nicht nur Essen und
Wohnung, sondern auch „soziokulturelle“
Bedürfnisse abdeckt. Davon macht das Ge-
richt auch in der jetzigen Entscheidung,
die von Susanne Baer als „Berichterstatte-
rin“ vorbereitet worden ist, keine Abstri-
che. Dass die Leistungen gleichwohl unter
das Minimum abgesenkt werden dürfen,
wenn Arbeitslose zumutbare Angebote aus-
schlagen, rechtfertigt das Gericht mit dem
„Nachrangprinzip“: Wer erwerbsfähig ist,
muss zuerst alle Möglichkeiten ausschöp-
fen, um seine Hilfsbedürftigkeit selbst ab-
zuwenden. Das staatliche Netz wird erst
aufgespannt, „wenn Menschen ihre Exis-
tenz nicht vorrangig selbst sichern kön-
nen“, heißt es in dem Urteil. Die Botschaft

lautet also: Qualifizierungsmaßnahmen
akzeptieren und Jobs annehmen.
Zugleich überzieht das Gericht das ge-
samte System mit einer strikten Verhältnis-
mäßigkeitsprüfung, die umso strenger aus-
fällt, je stärker Leistungen gekürzt werden
sollen. Das Urteil lässt keinen Zweifel dar-
an, dass auch eine Kürzung um 30 Prozent
eine „harte Belastung“ für die Betroffenen
darstellt. Der Senat zitiert eine Berech-
nung, wonach ihnen neben Nahrung, Klei-
dung und Energie während der drei Kür-
zungsmonate nur ein Tagesbudget von ei-
nem Euro bleibe. Wer Menschen auf dieses
finanzielle Niveau drücken will, muss sehr
gute Gründe vorweisen können.

Verhältnismäßigkeit ist daher ein Be-
griff mit sehr konkreten Folgen. Das Verfas-
sungsgericht will sich im Jahre dreizehn
der Verschärfung der Hartz-IV-Regeln
nicht mehr damit begnügen, dass der
Gesetzgeber seine Sanktionen schon für
irgendwie tauglich hält. Es will sich auch
nicht damit abspeisen lassen, dass die For-
schungslage zur Wirkung der Sanktionen
immer noch recht dünn ist, obwohl doch
im Sozialgesetzbuch II eine regelmäßige
und zeitnahe Untersuchung der Tauglich-

keit von Hartz IV versprochen worden war.
Verhältnismäßigkeit, das heißt in der Spra-
che der Richter: Ja, ihr dürft notfalls auch
die Leistungen für die Ärmsten der Armen
kürzen – aber wirklich nur dann, wenn be-
legt ist, dass dies einen Ausweg aus der Ar-
beitslosigkeit bietet und damit zur Über-
windung der Armut dient. Das große Ziel
kann die Durststrecke rechtfertigen, je-
doch nur, wenn es wirklich erreichbar ist.
Bei den härtesten Sanktionen fehlt indes
auch nur die Ahnung eines solchen Nach-
weises, im Gegenteil: „Die Erfolgsquote ist
teilweise sehr begrenzt“, heißt es im Urteil.
Nur bei den 30-Prozent-Kürzungen erken-
nen die Richter eine gewisse „Lenkungs-
wirkung“. Aus Sicht der Jobcenter handle
es sich um ein „wichtiges Instrument, um
auf die Mitwirkungsbereitschaft der Be-
troffenen an der Überwindung ihrer Hilfe-
bedürftigkeit hinwirken zu können“.
Der Reformauftrag an Minister Heil lau-
tet also, das Sanktionensystem einmal
sehr genau auf seine Wirkung hin untersu-
chen zu lassen. Der Slogan „Fördern und
Fordern“ ist zwar eingängig, aber eben
auch sehr schlicht. Die Karlsruher Verhand-
lung im Januar hatte gezeigt, dass gerade
bei schwierig zu vermittelnden Gruppen
von Arbeitslosen aus dem „Fordern“
schnell ein „Überfordern“ wird, das prekä-
re Verhältnisse eher zementiert als auflöst.
Heil hat nach der Verhandlung gesagt, im
Urteil liege eine „Chance“. Das wäre sie.

Im Zweifel mehr Nachsicht


Die KarlsruherRichter billigen das Prinzip der Hartz-IV-Gesetze: Jobcenter können Leistungen kürzen, wenn jemand nicht mitzieht.
Aber die Strenge hat Grenzen. Selbst Arbeitsverweigerern darf der Staat nicht alle Unterstützung streichen

Wenn die Notwendigkeit der eigenen For-
schung höchstrichterlich bestätigt wird,
dann ist das für einen Wissenschaftler
Grund zur Freude. „Die Diskussion um
Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher basiert
momentan mehr auf Vorurteilen und Mei-
nung als auf wissenschaftlichen Fakten“,
sagt der Wirtschaftspsychologe Rainer
Wieland von der Universität Wuppertal.
Eine große Rolle spielten dabei soziale
Vergleichsprozesse: „Ich rackere mich ab –
und der andere bekommt auch ohne Arbeit
etwas.“ Wie die tatsächliche Situation von


Hartz-IV-Beziehern sei, komme dabei oft
zu kurz. Wieland leitet in Zusammenarbeit
mit dem Verein „Sanktionsfrei“ eine
Studie, die zwei Gruppen von Arbeitslosen-
geld-II-Empfängern miteinander ver-
gleicht: 250 Menschen erhalten von dem
Verein im Falle von Sanktionen einen finan-
ziellen Ausgleich, egal, aus welchem
Grund die erfolgt sind. 250 Personen erhal-
ten keine finanzielle Unterstützung.
Erste Ergebnisse soll es Mitte nächsten
Jahres geben. Über die Verhältnisse, in de-
nen viele Hartz-IV-Bezieher leben, kann


Wieland aufgrund der bisherigen Studien-
ergebnisse schon einiges sagen: „Sie sind
häufig mit Depressionen verbunden und
einem Gefühl des Kontrollverlustes. Sank-
tionen verstärken diese Gefühle und sind
daher kontraproduktiv.“ Sie offenbarten
zudem ein paradoxes Menschenbild. So
hätten Unternehmen wegen des Fachkräf-
temangels viel dafür getan, das Arbeitsum-
feld zu verbessern, die Motivation der Mit-
arbeiter zu steigern. „Aber wenn jemand
Hartz IV bezieht, spielt das keine Rolle
mehr.“ Stattdessen soll er über Bestrafung
motiviert werden.
Im Jahr 2018 wurden 904 000 Sanktio-
nen ausgesprochen, sie betrafen 8,5 Pro-
zent aller erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten. Die meisten Sanktionen, etwa
77 Prozent, gab es wegen Meldeversäum-
nissen – also wenn zum Beispiel jemand
nicht zu einem Termin beim Jobcenter er-
scheint. Das Arbeitslosengeld II verringert
sich dann um zehn Prozent. Bei anderen
Pflichtverletzungen kann das Arbeitslosen-
geld stärker gekürzt werden, bisher um bis
zu 100 Prozent. Für Jugendliche gelten ver-
schärfte Regeln. Punktuelle Untersuchun-
gen zum Thema gibt es bereits.
2013 haben Wissenschaftler des Insti-
tuts für Sozialforschung und Gesellschafts-
politik in Köln die Wirkung von Sanktio-
nen in einer repräsentativen Befragung in

Nordrhein-Westfalen untersucht. Dem-
nach führten sie häufig dazu, dass sich die
Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld zu-
rückziehen. Knapp die Hälfte aller Männer
über 25 Jahre gab schon bei einer Kürzung
von zehn Prozent an, zurückgezogener zu
leben. Betragen die Sanktionen 60 Prozent

oder mehr, sagen das 56 Prozent. Was die
Wirkung der Sanktionen auf die Jobsuche
angeht, ergibt sich ein differenziertes Bild.
Während Sanktionierte über 25 Jahre eher
seltener nach einem Job suchten, bemüh-
ten sich jüngere Bezieher von Arbeitslosen-
geld II verstärkt um Arbeit. Häufig seien

sie dann jedoch nur kurzzeitig tätig. Auf
diese Befragung nimmt auch das For-
schungsinstitut der Bundesagentur für Ar-
beit, IAB, in einer Stellungnahme aus dem
Jahr 2018 Bezug. Das IAB hat auch selbst
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Mit-
arbeiter von Jobcentern zu Sanktionen be-
fragt und Studien zum Thema ausgewer-
tet. Daraus ergibt sich ein etwas anderes
Bild: Grundsätzlich bewirken Sanktionen
demnach, dass Menschen häufiger eine Ar-
beit aufnehmen, auch ältere. Es ergäben
sich jedoch Nebenwirkungen. So zögen
sich Sanktionierte häufiger vom Arbeits-
markt zurück, etwa in den Vorruhestand.
Andere akzeptierten niedrigere Löhne,
sparten an der Ernährung oder seien ver-
schuldet. Zwar seien die meisten das schon
vor den Sanktionen gewesen, die Kürzung
habe ihre Situation jedoch verschärft.
Interessant an der Untersuchung aus
Nordrhein-Westfalen ist außerdem, dass
die Mehrheit der Befragten Verständnis
für Sanktionen äußert. Der Aussage
„Wenn das Jobcenter nicht die Möglichkeit
hätte, Leistungen zu kürzen, würden alle
Leistungsbezieher machen, was sie wol-
len“ stimmten mehr als 70 Prozent zu.
Wenn also tatsächlich ein fragwürdiges
Menschenbild hinter den Sanktionen stün-
de, dann hätten es auch viele der Betroffe-
nen verinnerlicht. hannah beitzer

„Wir werden“, sagte der damalige Kanzler
Gerhard Schröder (SPD) in seiner Regie-
rungserklärung im März 2003, „Leistun-
gen des Staates kürzen, Eigenverantwor-
tung fördern und mehr Eigenleistung von
jedem Einzelnen abfordern müssen.“ Da
war es, das berühmte Fördern und For-
dern, das mit den Jahren zum Kernprinzip
von Schröders Hartz-Reformen werden
sollte. Nun, mehr als 16 Jahre später, hat
das Bundesverfassungsgericht sich dieses
Prinzip noch einmal angesehen – und für
teilweise verfassungswidrig befunden.
Im Zuge der Einführung von Hartz IV
wurde das „Fördern und Fordern“ in sehr
konkrete Handlungsanweisungen für die
Jobcenter übersetzt. Langzeitarbeitslose
müssen zu Terminen erscheinen, Weiter-
bildungen akzeptieren und Jobs anneh-
men. Weigern sie sich, kürzt das Jobcenter
die Regelsätze. Der mit Abstand häufigste
Grund für Strafen sind versäumte Termi-
ne. Im vergangenen Jahr machten sie
77 Prozent aller Sanktionen aus. Um diese
Zehn-Prozent-Kürzungen ging es in Karls-
ruhe jedoch gar nicht.

Dennoch wird die Bundesregierung nun
handeln müssen. Zumindest dem Sozialmi-
nister dürfte das nicht sonderlich viel aus-
machen. Hubertus Heil (SPD) hat schon län-
ger Reformbereitschaft bei den Hartz-Ge-
setzen durchblicken lassen. Zwar betont
Heil regelmäßig, er halte Mitwirkungs-
pflichten nicht per se für Menschenrechts-
verletzungen – eine komplette Abschaf-
fung aller Sanktionen, für die es auch in
Teilen der SPD Sympathien gibt, lehnt er
ab. Genauso regelmäßig aber erklärt er,
dass er einige besonders harte Sanktionen
für falsch hält.
Am Dienstag sprach der Minister von ei-
nem ausgewogenen Urteil und kündigte
„Vorschläge zu einer rechtskonformen Wei-
terentwicklung der Grundsicherung“ an.
Kritisch hatte er sich in der Vergangenheit
vor allem zu den harten Sanktionen gegen
unter 25-Jährige geäußert. Für sie reicht
schon eine Pflichtverletzung, um nur noch
Wohn- und Heizkosten erstattet zu bekom-
men. Heil betonte nach dem Urteil zwar,
dass diese Gruppe nicht Gegenstand der
Entscheidung gewesen sei. Es müsse aber
ausgewertet werden, „inwiefern die vom
Gericht aufgestellten Grundsätze auch
hierfür Anwendung finden“.
Es spricht viel dafür, dass die Bundesre-
gierung die schärferen Sanktionen für Ju-
gendliche bei der anstehenden Reform mit
abräumen wird. Der arbeitspolitische Spre-
cher der Unionsfraktion, Peter Weiß
(CDU), ließ durchblicken, dass er mit einer
Abschaffung der Sonderregeln rechne. Die
Kommunalverbände forderten ein Ende
der „unnötigen Doppelbürokratie“. Auch
der Vorstandsvorsitzende der Bundesagen-
tur für Arbeit, Detlef Scheele, sagte der SZ:
„Wir haben immer gesagt, dass die
100-Prozent-Sanktionierung und die Kür-
zung der Miete kontraproduktiv sind, weil
wir die Menschen verlieren.“

Während die Arbeitgeber nun fordern,
die Vorgaben der Verfassungsrichter müss-
ten „vernünftig und zielführend“ umge-
setzt werden, sprachen sich Linke und Grü-
ne für eine gänzlich sanktionsfreie Grund-
sicherung aus. Auch Gewerkschaften und
Sozialverbände verlangten, über das Urteil
hinauszugehen. „Nicht alles, was unsere
Verfassung vielleicht gerade noch so zu-
lässt, ist auch im Interesse von Arbeitsu-
chenden und Beschäftigten“, sagte DGB-
Vorstand Annelie Buntenbach.
Verhaltener äußerte sich die CDU: Der
Sozialpolitiker Kai Whittaker sagte, eine
Reform müsse auch bewirken, dass es we-
niger Bürokratie und bessere Anreize ge-
be, Hartz IV zu verlassen. Unionsfraktions-
vize Carsten Linnemann betonte, das Ge-
richt unterstreiche die Verantwortung des
Einzelnen, für seinen Lebensunterhalt zu
sorgen. Dem könne man nur zustimmen.
Es gebe auch „eine Verantwortung gegen-
über dem Steuerzahler, der unseren Sozial-
staat mit seinen Geldern überhaupt erst
möglich macht“. henrike roßbach

2 HMG (^) THEMA DES TAGES Mittwoch,6. November 2019, Nr. 256 DEFGH
Wie oft Hartz-IV-Empfängern das Geld gekürzt wird
Sanktionen pro Jahr
0
200
400
600
800
1000
1200
Angaben in Tausend
Warum die Leistung reduziert wurde
Angaben in Prozent
725,
903,
1021,
2009 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14 ’15 ’16 ’17 2018
2009 2018
Meldeversäumnisse,
zum Beispiel nicht zum
Termin erschienen
Hat sich geweigert,
Pflichten aus der
Eingliederungsverein-
barung zu erfüllen
Hat sich geweigert, eine
Arbeit oder eine Aus-
bildung aufzunehmen
oder fortzuführen
sonstige Gründe
77,357,
8,
10,
5,8 3,
18,
18,
SZ-Grafik; Quelle: Bundesagentur für Arbeit
„Überzogene Sanktionen müssen weg“: So-
zialminister Hubertus Heil (SPD). DECK/DPA
Zwischen Arbeit und Abgrund
Wie wirken sich die Sanktionen auf die Menschen aus? Wissenschaftler sind sich nur in wenigen Punkten einig
Die härtesten Sanktionen müssen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr fürchten: Arbeitssuchende in Duisburg. FOTO: MARTIN GERTEN / DPA
Gar nicht
so ungelegen
Die geplante Reform dürfte mehr
ändern, als das Urteil verlangt
Wer mit dem Jobcenter
im Clinch liegt, kann sich sofort
auf Karlsruhe berufen
Bei 30-Prozent-Kürzungen
sieht der Senat eine
„gewisse Lenkungswirkung“
Auch die Union will
Reformen bei
den Hartz-IV-Regelungen
Jüngere, die bestraft werden,
suchten öfternach Arbeit, ältere
seltener, besagt eine Studie
Das Urteil zu Hartz IVDie Sanktionengegen Bezieher von Arbeitslosengeld II zählen zu den besonders umstrittenen Punkten
der Hartz-Reformen. Für die Kritiker treiben sie Menschen weiter in die Armut, für die Befürworter sind sie unverzichtbar,
um Arbeitslose zur Mitarbeit zu bewegen. Nun fordert das Bundesverfassungsgericht eine Neuordnung – und weniger Härte

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