Berliner Zeitung - 05.10.2019

(Marcin) #1
Nach mehreren Einbrüchen hat
unserVermieter eine zusätzliche
Beleuchtungsanlage mit Bewegungs-
melder installiert und einenWachdienst
mit regelmäßigen Kontrollgängen be-
auftragt. Sind die Installationskosten
der Beleuchtung, die Betriebskosten der
Beleuchtung und die laufenden Kosten
desWachdienstes von den Mietern zu
bezahlen?
Die Anschaffungs- und Installationskos-
ten sind in keinemFall umlagefähig. Ob
die Kosten desWachdienstes umgelegt
werden können, richtet sich nach der
Formulierung(zu§2Nr. 17 der Betriebs-
kostenverordnung)inI hrem Mietvertrag
sowie dass die Mieter und nicht nur das
Gebäude geschützt werden sollen. Nur
wenn die Kosten desWachdienstes im
Mietvertrag explizit erwähnt sind und der
Vermieter Ihnen die zukünftige Umlage

vor Beginn des Jahres angekündigt hat,
können die Kosten umlagefähig sein. Die
Stromkosten der zusätzlichen Beleuch-
tung können je nach derFormulierung
in Ihrem Mietvertrag nach§2Nr. 11 der
BetrKV umlagefähig sein.

Im Eingangsbereich unseres Miet-
shauses befindet sich ein Infor-
mationskasten mit einer Hausordnung.
Mein Mietvertrag beinhaltet eine eige-
ne Hausordnung, die von der ausge-
hangenen vollkommen abweicht.Wel-
cheHausordnung ist für mich rechtlich
bindend?
FürSie sind hinsichtlich Ihrer Pflichten nur
die Inhalte Ihres Mietvertrages rechtlich
bindend. Eine dort vereinbarte Hausord-
nung setzt zusätzlich voraus, dass min-
destens 2, am besten alle Mietparteien
des Hauses die gleiche Hausordnung in

ihren Mietverträgen vereinbart haben.
Eine zeitlich spätere Regelungandem
im Treppenhaus hängenden „schwarzen
Brett“ ist lediglich als dieVerhältnisse
ordnender Appell desVermieters und
nicht als ÄnderungIhrer bisherigen Hau-
sordnung zu verstehen. Es werden Ihnen
hierdurch keine zusätzlichen Pflichten
auferlegt.

Bernhard Koch istFachanwalt für
Miet- und Wohneigentumsrecht.
http://www.gssr.de

EXPERTEN ANTWORTEN


Wenn plötzlich eineneueHausordnungimFlur hängt, dievonder im Mietver-


trag deutlichabweicht, stellt sich dieFrage:WelcheVariante ist bindend?


RECHT

Foto:GettyImages/Image Source

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In ganz Berlin lag derKaufpreis für
Eigentumswohnungen im mittleren
Marktsegment durchschnittlich
zwischen 2524und 6786 Euro
proQuadratmeter.

Quelle: Zahlen aus2018,CBRE aufDate nbasisempirica-systeme

CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF
In Charlottenburg-Wilmersdorf lag der
Kaufpreis für Eigentumswohnungen dieses
Marktsegmentszwischen 3182 und7871 Euro
proQuadratmeter.

Wohnungsbaugesellschaft
KönigsWusterhausen mbH
Fontaneplatz 1
15711 KönigsWusterhausen
Telefon 03375-2590-0
Telefax 03375-2590-98
[email protected]
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KW 40-2019

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Immobilienwelten Nr. 40, Ausgabe 5./6. Oktober 2019 / 7
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