Kapitel 20 | Das Fotorecht 333
Beim Erwerb der Nutzungsrechte unter
RM muss der Kunde der Agentur, wie
hier bei https://imaginery.radion.org,
mitteilen, wie hoch die Auflage ist, für
die er das Foto einsetzt. Unter Bezug auf
den Basispreis wird so die Lizenzgebühr
für den Kunden errechnet.
Anspruchsforderungen der abgebildeten Personen freistellt. Für Orte und
Objekte muss, falls erforderlich, ein „ Property Release“ vorliegen.
Bilder, die über Presseagenturen vermarktet werden, nehmen rechtlich
eine Sonderstellung ein. Ist eine Person abgebildet, muss nicht auto-
matisch ein „Model Release“ vorliegen. Es ist durch presserechtliche
Grundsätze geregelt, inwieweit Personen ohne explizite Genehmigung im
redaktionellen Kontext abgebildet werden dürfen. Sollen solche Motive
gewerblich eingesetzt werden, ist wiederum die Einwilligung der abgebilde-
ten Person unbedingt erforderlich.
Im kommerziellen Umfeld werden sowohl RM- als auch RF-Motive einge-
setzt. Tendenziell sind die Bilder im RM-Bereich exklusiver, hochwertiger
und aktueller, da die Serien oft mit Blick auf aktuelle und zukünftige
Trends von den Fotografen beziehungsweise den Bildagenturen produziert
werden. Dies ist auch daran zu sehen, dass im RM-Bereich bei gewerbli-
cher Nutzung meist höhere Lizenzgebühren anfallen als für RF- Lizenzen.
Für weniger exklusive Verwendungen, zum Beispiel für verkaufsfördernde
Maßnahmen wie Gewinnspiele, Öffentlichkeitsarbeit oder Sponsoring,
geht daher der Trend zu RF-Bildern. Neben den günstigen Preisen sind die
einfachere Lizenzierung sowie die zeitlich unbegrenzte Nutzung ein wichti-
ges Argument für die Kunden.