FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG NR. 208 (2) ·SEITE 37
SAMSTAG, 7. SEPTEMBER 2019 RMZ IM INTERNET:www.faz.net/rmz
Heute:Stark bewölkt
und gelegentlich
Regen. Höchsttempera-
turen um 15 Grad. Nachts lockert es
auf bei 10 Grad.
Beim Ironman Frankfurt hatte
Patrick Lange Ende Juni einen
schwarzen Tag. Im Interview
spricht der Triathlet über die Leh-
ren aus dem Fiasko und seine Moti-
vation.Rhein-Main-Sport, Seite 52
Mit ihrem Stipendium fördert die
Crespo Foundation junge Migran-
tinnen. Deren Lebenswege sind
sehr vielseitig, wie das Beispiel
von Geysa Ferreira da Silva aus
Brasilien zeigt.Frankfurt, Seite 39
Mercedes hat seinen Auftritt bei der
IAA in Frankfurt deutlich reduziert.
Im Interview erklärt Marketing-
chefin Bettina Fetzer, warum der
Konzern auf ein neues Kongress-
format setzt.Wirtschaft, Seite 41
Wetter
Der Limburger Bischof
muss sich seiner Sache si-
cher sein. Anders ist die
Entscheidung Georg Bät-
zings, einen 57 Jahre al-
ten Priester in den vorzeitigen Ruhe-
stand zu versetzen, nicht zu erklären.
Denn der Mann, dem von verschiede-
nen Zeugen in den vergangenen
zwei Jahrzehnten mehrere sexuelle
Übergriffe vorgeworfen worden
sind, ist trotz Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft und des Bistums
selbst bislang keiner Tat angeklagt
worden. Und erst echt gibt es kein Ur-
teil gegen den Geistlichen, der Kin-
dern und Jugendlichen immer wie-
der viel zu nahe gekommen sein soll,
gibt es nicht. Juristisch gesehen, ist
der Mann unbescholten.
Trotzdem ist die Entscheidung Bät-
zings richtig. Denn die Vorwürfe wo-
gen offenbar schon 2010 so schwer,
dass der Priester während weiterer
Ermittlungen zunächst suspendiert
und später nicht wieder in einer Ge-
meinde eingesetzt wurde, sondern
als Lehrbeauftragter an eine katholi-
sche Hochschule wechselte. Als sich
dann im vergangenen Jahr in Folge
der Studie zum sexuellen Miss-
brauch in der katholischen Kirche
abermals Zeugen und wohl auch Be-
troffene meldeten, muss für Bätzing
das Maß voll gewesen sein.
Zwar schilderten die neuen Zeu-
gen keine neuen Fälle. Doch ihre
Aussagen, die sich auf Vorfälle bezo-
gen, die schon länger zurücklagen,
muss der Bischof als glaubwürdig
und wahrhaftig erachtet haben. Dass
er nun handelt, ist nur konsequent:
Der beschuldigte Priester kann und
darf beruflich nie wieder mit Kin-
dern und Jugendlichen zu tun haben.
Folgt er dem nicht, kann ihm das Ru-
hegeld gekürzt werden.
Der Limburger Bischof setzt damit
ein Zeichen. Ob er auch arbeitsrecht-
lich einwandfrei handelt, muss gege-
benenfalls ein Gericht klären. Dass
aber Bätzing den Aussagen von Zeu-
gen und mutmaßlichen Opfern nicht
nur Gehör schenkt, sondern ihre An-
gaben zur Grundlage seiner Sanktio-
nen macht, ist überaus erfreulich.
Viel zu lange hat die katholische Kir-
che nur den Tätern in den eigenen
Reihen geglaubt, hat ihnen beim Ver-
tuschen der Taten zur Seite gestan-
den und die Opfer abgekanzelt. An-
feindungen aus dem Klerus wegen
seines Vorgehens wird Bätzing aus-
halten müssen. Allen anderen zeigt
er, dass er verstanden hat.
H
erren in langen Hosen, wie sie das
Gemäldevon Ferdinand Brütt aus
dem Jahr 1904 beim Tennisturnier im
Bad Homburger Kurpark zeigt, werden
den Rasen nur als Schiedsrichter, Funk-
tionäre oder Grünpfleger betreten. Statt-
dessen werden Sportlerinnen in kurzen
Röcken das Feld beherrschen, wenn die
WTA, die Organisation der Profispiele-
rinnen, von 2020 an zum Vorbereitungs-
turnier für Wimbledon nach Bad Hom-
burg lädt. Dazu müssen im Kurpark Ra-
senplätze gebaut und Trainings- und Er-
satzplätze geschaffen werden, weshalb
sich die Verhandlungen zwischen den Be-
teiligten offenbar schwierig gestaltet ha-
ben. Doch jetzt können die Verträge ge-
schlossen werden – falls die Kommunal-
politiker nächste Woche zustimmen. Den
größten Teil der Kosten übernimmt der
Veranstalter des Turniers in Wimbledon,
das als ältestes der Welt gilt. Es wurde
1877 erstmals ausgetragen – da war der
Tennisclub Bad Homburg, auf dessen An-
lage nächstes Jahr gespielt werden soll,
schon ein Jahr alt. Zwar stammt die
Sportart unbestritten aus dem Land, an
dessen politischer Vernunft derzeit so
viele zweifeln. Mit gewissem Recht könn-
te man über das geplante Turnier in Bad
Homburg aber auch sagen: Tennis is co-
ming home. (Siehe Seite 58.) (bie.)
Von Bad Homburg nach Wimbledon
Temperaturen gestern Min. Max.
Flughafen Frankfurt 8 ̊ 21 ̊
Feldberg im Taunus 6 ̊ 15 ̊
Flughafen Frankfurt gestern:
24-stg. Niederschlag bis 18 h 0 mm
isk.FRANKFURT.In der hessischen Po-
lizei ist ein weiterer Fall rechtsextremer
Umtriebe bekanntgeworden. Die Ermitt-
lungen betreffen diesmal eine größere
Gruppe von Polizeianwärtern. Nach Infor-
mationen dieser Zeitung stehen derzeit
mehrere angehende Polizisten unter Ver-
dacht, während ihrer Ausbildung über
eine Whats-app-Gruppe Bilder herumge-
schickt zu haben, die mindestens men-
schenverachtend sind, zu großen Teilen
aber vor allem rassistisch und antisemi-
tisch. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt
hat dem Vernehmen nach die Ermittlun-
gen übernommen.
Um weiteren Schaden von der Polizei
abzuwenden, hat die hessische Polizeiaka-
demie umgehend reagiert. In einem
Schreiben teilte sie mindestens sechs der
betroffenen Anwärtern bereits im Juli mit,
dass sie nach ihrer Ausbildung nicht wei-
ter in das Beamtenverhältnis auf Probe
übernommen würden. Betroffen von den
Vorwürfen war ursprünglich fast die ge-
samte Studiengruppe 2/16/P-01 in Mühl-
heim. Unter Verdacht stand offenbar zu-
nächst ein Anwärter, der als Hauptbeschul-
digter gilt und von dessen Handy aus die
Bilder vorrangig an die gesamte Gruppe
verschickt worden sind. Bei der Auswer-
tung seines Mobiltelefons kam dann das
ganze Ausmaß zutage.
Die gesamte Gruppe geriet unter Ver-
dacht, sich an dem Austausch beteiligt zu
haben – mehr oder weniger aktiv. Einige
der Anwärter, die sich zu Unrecht beschul-
digt fühlen, weil sie die Bilder „nur emp-
fangen“, aber sofort gelöscht hätten, ge-
hen nun mit einem Anwalt gegen die Ent-
scheidung der hessischen Polizeiakade-
mie vor. Andere behaupten, sie hätten
„nicht wahrgenommen, dass es sich um
rechtsextreme Bilddateien“ handele.
Das ist jedoch nur bedingt glaubwürdig.
Unter anderen wurde ein Foto herumge-
schickt, das Juden in einem Deportations-
zug zeigt. Dazu steht: „Genieß das Leben
in vollen Zügen“. Ein anderes Foto zeigt
den Schriftzug der Waffenfirma Heckler
& Koch. Dazu ist das Gesicht eines Man-
nes mit dunklerer Haut zu sehen, auf den
ein Zielfernrohr gerichtet ist. Dazu steht:
„Bei uns steht der Mensch im Mittel-
punkt“. Wiederum auf einem weiteren
Bild sind fünf dunkelhäutige Männer abge-
bildet, die in einer Werkstatt mit Kabeln
arbeiten. Darüber steht geschrieben: „Me-
chatronigger“. Dieser Art sind viele weite-
re Dateien, die auf den Mobiltelefonen
der Anwärter gefunden wurden.
Offenbar dauerte der Austausch solcher
Dateien die gesamte Zeit der Ausbildung
über an. Die letzten Dateien wurden im
April dieses Jahres verschickt. Vorgewor-
fen wird den Anwärtern nicht nur, sich an
dem Austausch beteiligt zu haben, son-
dern im Fall jener, die die Daten nicht wei-
ter kommentiert oder gleich gelöscht ha-
ben, dass sie sich nicht ausreichend distan-
ziert haben. Generell werden den Anwär-
tern charakterliche Mängel vorgehalten.
In dem Schreiben der hessischen Polizei-
akademie an die betreffenden Anwärter
heißt es, ihr Handeln offenbare „gravieren-
de Mängel an Pflichtbewusstsein und Un-
rechtsverständnis. Gerade von einem Poli-
zeibeamten, der als Hüter der staatlichen
Ordnung an vorderster Stelle zur Bekämp-
fung von Straftaten berufen ist, wird er-
wartet, dass er die Rechtsordnung beach-
tet, keine Straftaten begeht und Verhal-
tensweisen unterlässt, die geeignet sind,
das Vertrauen in seine ordnungsgemäße
Diensterfüllung zu beeinträchtigen.“
Ein Polizeibeamter müsse „eine Per-
sönlichkeit aufweisen, die insbesondere
geprägt ist von Integrität, Zuverlässigkeit
und Verantwortungsbewusstsein, heißt
es weiter. Dem werde ein Polizeikommis-
sar-Anwärter nicht gerecht, der Bilder
verschicke, „die sich gegen eine nationa-
le, rassische, religiöse oder durch eine
ethnische Herkunft bestimmte Gruppe
richten“. Und der zudem keine Strafan-
zeige erstatte und sich von diesen Bil-
dern nicht einmal distanziere.
Bätzing setzt
ein Zeichen
Von Tobias Rösmann
Theater, Oper, Konzerte, Film:
Die große Übersichtauf Seiten 44-49
Veranstaltungskalender
„Ich fühle wieder das Feuer“
Abschluss auf Umwegen
„Die Convention als Input“
Spiel, Satz und Sieg im Kurpark:Schon zu den Zeiten des Malers Ferdinand Brütt wurde in Bad Homburg auf Rasen serviert. Foto Archiv
Heute
trö.LIMBURG. Der Limburger Bi-
schof Georg Bätzing hat einen 57 Jahre
alten Priester in den Ruhestand ver-
setzt, dem in den vergangenen 20 Jah-
ren mehrmals sexueller Missbrauch
von Kindern und Jugendlichen vorge-
worfen worden war. Das berichtete ein
Bistumssprecher gestern und bestätigte
einen Bericht des Senders „HR Info“.
Der Geistliche sei zwar weder straf-
rechtlich noch kirchenrechtlich je ver-
urteilt worden, weil die Vorwürfe nicht
eindeutig belegbar gewesen seien.
„Der Bischof hat gleichwohl ein gestör-
tes Vertrauensverhältnis zu dem
Mann“, hob der Sprecher hervor, der
Bätzings Schritt als „konsequent“ be-
zeichnete. „Da ist nicht nichts, aber
was da genau ist, weiß man nicht.“ Auf
die Frage, welche Aufgaben in der Kir-
che der Priester fortan noch wahrneh-
men dürfe, sagte der Sprecher: „Er
darf eigentlich gar nichts mehr tun.“
Sollte der Geistliche gegen die Vorga-
ben verstoßen, seien disziplinarische
Schritte wahrscheinlich; so könne zum
Beispiel das Ruhegeld gekürzt werden.
Bätzing hatte das Tätigkeitsfeld des
Priesters schon im April eingeschränkt.
Damals hatten sich im Zuge der Miss-
brauchsstudie der katholischen Kirche
neue Vorwürfe ergeben. Sie liegen aller-
dings alle so viele Jahre zurück, dass
die Taten strafrechtlich verjährt sind.
Der Bischof verbot dem Mann nach An-
gaben des Bistumssprechers damals,
seine Lehraufträge an einer katholi-
schen Hochschule außerhalb des Bis-
tums weiter wahrzunehmen.
Der Priester war dem Bistum zufol-
ge schon seit 2009 nicht mehr in einer
Gemeinde tätig. Damals habe er „auf-
grund einer psychischen Erkrankung“
eine neue Stelle in einer Pfarrei abge-
lehnt, sagte der Sprecher. Wenig später
habe der Theologe dann die Aufgabe
an der Hochschule übernommen. Die
ersten Vorwürfe gegen den Mann sind
knapp 20 Jahre alt. Im Jahr 2010 gab es
dann weitere Anschuldigungen, die bis
in die neunziger Jahre zurückreichen.
Vorgeworfen wurden dem Theologen
regelmäßige Dusch- und Saunagänge
mit minderjährigen Jungen, außerdem
Küsse auf den Mund. In Rede steht zu-
dem ein gemeinsames Onanieren mit
einem Jugendlichen. Einige Vorwürfe
soll der Geistliche zugegeben haben.
hs.FRANKFURT.Nach gegenwärti-
ger Einschätzung erwartet die Polizei
auf und im Umfeld der Internationa-
len Automobilausstellung (IAA) in
Frankfurt keine gewalttätigen Aktio-
nen. Wie berichtet, planen Automobil-
gegner und Umweltaktivisten für das
erste Besucherwochenende am 14. und
- September Großdemonstrationen
und Blockaden.
Für den Samstag sind eine Fahrrad-
sternfahrt undein Protestmarsch von
Fußgängern angemeldet. Sie wollen
sich am Messegelände treffen; angemel-
det sind insgesamt rund 20 000 Teilneh-
mer. Ihre Routen durch die Stadt und
der Platz, den sie für Kundgebungen
brauchen, wird zu erheblichen Ein-
schränkungen des Verkehrs im Umfeld
der Messe führen. Außerdem wurde
den Organisatoren von dem Aktions-
bündnis „#aussteigen“ zugebilligt, je-
weils kurzzeitig mit den Rädern Auto-
bahnen und Bundesstraßen zu befah-
ren. In der nächstenWoche wird die Po-
lizei näher bekanntgeben, welche Stre-
cken voraussichtlich wann gesperrt
sein werden.
Schwerer voraussehen lässt sich für
die Polizei, wie die für Sonntag, den - September von der Gruppierung
„Sand im Getriebe“ angekündigte Blo-
ckade der IAA verlaufen wird. Hinwei-
se darauf, dass sich militante Aktivis-
ten beteiligen werden, gebe es derzeit
nicht, sagte der Einsatzleiter der Poli-
zei. Es sei mit dem Ausrichter der IAA
verabredet, friedliche und kreative Ak-
tionen zu dulden. Jedoch müssten auch
die Interessen der Besucher berücksich-
tigt werden, sicher und unbedrängt auf
die Messe zu kommen; dafür werde die
Polizei sorgen. Dass die Zufahrten für
Feuerwehr und Rettungsdienste und
Flächen für eine mögliche Evakuie-
rung jederzeit frei bleiben müssten, sei
selbstverständlich.(Siehe Seite 41.)
Völlig neue Perspektiven der verbalen
Kommunikation eröffnet eine Veran-
staltung der Goethe-Uni und der Stif-
tung Junge Weltbürger schon in ihrem
Titel: „Wenn Worte meine Sprache
werden“. zos.
KASSEL/FRANKFURT. Die Zeit hat
Fakten geschaffen. So könnte man den
Spruch des Hessischen Verwaltungs-
gerichtshofs (VGH) zusammenfassen. Im
Streit um einen Schulplatz an der Frank-
furter Carl-Schurz-Schule haben die Kas-
seler Richter zum zweiten Mal gegen die
Familie entschieden. Die Eltern klagen
seit 2016 gegen die Entscheidung der
Schule, dem Mädchen einen Platz zu ver-
weigern. Mit dem seinerzeitigen Auswahl-
verfahren für die fünfte Klasse beschäftig-
te der VGH sich jedoch überhaupt nicht.
Denn inzwischen gehe das Kind ja ohne-
hin in die achte Klasse – und in dem Jahr-
gang könne das Sachsenhäuser Gymnasi-
um niemanden mehr aufnehmen.
Der Rechtsstreit ist auch für viele ande-
re Frankfurter Familien von Bedeutung.
Jedes Jahr weisen die weiterführenden
Schulen Hunderte Kinder ab, weil sie zu
wenige Plätze in den fünften Klassen ha-
ben. In diesem Jahr waren es mehr als
500 Kinder, knapp die Hälfte davon Gym-
nasiasten. Die abgewiesenen Kinder wer-
den an andere Schulen geschickt, die im
selben Bildungsgang noch freie Plätze ha-
ben. Jahr für Jahr gibt es aber auch etliche
Eltern, die sich damit nicht abfinden, Wi-
derspruch einlegen und den Gerichtsweg
einschlagen. Im Fokus steht dabei der
„Anspruch auf ermessensfehlerfreie Aus-
wahlentscheidung“: Der Schulleiter darf
Kinder nicht einfach nach Gutdünken auf-
nehmen oder ablehnen, sondern er muss
sich insbesondere an die im Schulgesetz
festgelegten Kriterien halten. Dazu zählt,
dass Kinder, deren Interessen und Fähig-
keiten zum Schulprofil passen, bevorzugt
aufgenommen werden.
Nach Darstellung der klagenden Fami-
lie lag eine solche Übereinstimmung im
Jahr 2016 geradezu mustergültig vor: Das
Mädchen, das in der Grundschule Franzö-
sisch gelernt hatte, habe in die Franzö-
sisch-Klasse der Carl-Schurz-Schule ge-
hen wollen, es habe sich für Naturwissen-
schaften, also einen Schwerpunkt des
Gymnasiums, begeistert und sich auf die
Teilnahme an der von der Schule angebo-
tenen Begabtenförderung „Mathe total“
gefreut.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt und
später dann auch der VGH in Kassel lehn-
ten die Klage jedoch ab, da ein womög-
lich bestehender Anspruch auf Aufnahme
„untergehe“, wenn die Bescheide über die
Schulplatzvergabe zugestellt worden sind.
Denn dann genössen die Schüler Vertrau-
ensschutz, die eine Zusage der Wunsch-
schule bekommen haben. Sie dürften ih-
ren Platz nicht zugunsten eines klagen-
den Nachrückers wieder verlieren. Dage-
gen legten die Eltern Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht ein.
Die Anwältin der Familie argumentier-
te, behördliche Entscheidungen müssten
inhaltlich überprüfbar sein, sonst führe
das in die Willkür. Ganz unberechtigt fan-
den die Karlsruher Richter diese Befürch-
tung offenbar nicht. Im Frühjahr verwie-
sen sie die Sache zur abermaligen Befas-
sung an den VGH zurück. Die Verwal-
tungsrichter hätten das Prinzip von
Grundgesetz-Artikel 103 nicht ausrei-
chend berücksichtigt, wonach jeder Bür-
ger Anspruch hat, vor Gericht gehört zu
werden.
Noch bevor die Kasseler Richter zu ei-
ner zweiten Entscheidung kamen, äußer-
te sich das Verwaltungsgericht Frankfurt.
In einem anderen Verfahren wies es den
Eilantrag eines Schülers auf Aufnahme in
eine bestimmte Schule zwar zurück, teilte
aber mit, unter Berücksichtigung der Ver-
fassungsgerichtsentscheidung von der
Auffassung abgekommen zu sein, dass
mit der Vergabe der Schulplätze das Recht
auf nachträgliche Aufnahme erlösche. Es
müsse gegebenenfalls auch gerichtlich ge-
prüft werden, ob das Auswahlverfahren
einwandfrei gewesen sei – und falls nicht,
müsse die Schule ihre Kapazitäten „in den
Grenzen ihrer Funktionsfähigkeit“ erwei-
tern, um das zu Unrecht abgewiesene
Kind doch noch aufzunehmen.
Entsprechend überraschend ist die
jetzt vorliegende Entscheidung des VGH,
sich inhaltlich gar nicht mit dem Fall an
der Carl-Schurz-Schule auseinanderzuset-
zen. Die Kasseler Richter verweisen auf
die geringen „Erfolgsaussichten“, die
eine Anordnung auf Aufnahme in die
Schule habe. Der ursprüngliche Wunsch,
einen Platz in der fünften Klasse des Gym-
nasiums zu bekommen, habe sich erle-
digt, da die Schülerin inzwischen schon in
die achte Klasse gehe. Und auf einen
Platz im achten Jahrgang der Carl-
Schurz-Schule bestehe keine Aussicht,
weil diese mitgeteilt habe, in der in Frage
kommenden Französisch-Klasse keinen
Platz frei zu haben.
Die Anwältin der Familie sagte auf An-
frage, ihre Kanzlei prüfe Rechtsmittel ge-
gen die Entscheidung. Ihre Mandanten
seien gewillt, gegen das Urteil vorzuge-
hen. „Es geht um den Rechtsstaat.“
Polizei: Besuch
derIAA ist sicher
Polizeianwärter unter Extremismusverdacht
Beschuldigte sollen rassistische Botschaften ausgetauscht haben / Polizeiakademie geht gegen Gruppe vor
Frankfurter Familie unterliegt vor Gericht
Beschuldigter
Priester in den
Ruhestand versetzt
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Die Klage auf einen Platz an
einemSachsenhäuser Gymna-
sium bleibt erfolglos. Die
Entscheidung der Schule wird
gar nicht geprüft, obwohl das
Bundesverfassungsgericht das
nahegelegt hatte.
Von Matthias Trautsch