Frankfurter Allgemeine Zeitung - 06.09.2019

(Nandana) #1

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG Feuilleton FREITAG, 6. SEPTEMBER 2019·NR. 207·SEITE 13


U


ngefähr eine Viertelstunde lang
sollte man Bernd Böhlichs Film
„Und der Zukunft zugewandt“ ei-
nen kleinen Vertrauensvor-
schuss einräumen. Denn zu Beginn sieht
er stark nach einem der üblichen Ge-
schichtsdramen aus: eine Frau in einer ver-
zweifelten Situation, der Mann in einem
Lager in der hintersten Sowjetunion, sie
mit dem gemeinsamen Kind in einer arm-
seligen Hütte außerhalb des Zauns. Irgend-
wann scheint die Situation so aussichtslos,
dass sie sich am liebsten von einem fallen-
den Baum erschlagen lassen wollte. In die-
sen Szenen muss die Not geschminkt wer-
den, die Kostüme sind sorgfältig verschlis-
sen, die Schauspieler versuchen, mit dra-
matischer Miene so zu tun, als stehe ihnen
nicht ein ganzer Apparat aus Technik und
Personal gegenüber. So ist das mit Filmen,
die in die Vergangenheit führen: Sie zei-
gen niemals eine vergangene Epoche, son-
dern den neuesten Stand in deren Herauf-
beschwörung. Es ist immer ein zwiespälti-
ges Unterfangen, wenn es dabei um Realis-
mus gehen soll.
Doch für die Geschichte von Antonia
Berger ist das nur ein Prolog, eine vorge-
schaltete Szene in einer fremden Welt.
Der Film kommt in dem Moment zu sich,
in dem das totalitäre System unter Stalin
drei deutsche Frauen freilässt – und sie
1952 in der jungen DDR in einem Staat an-
kommen, der die allerbesten Absichten
hat, dabei aber keinerlei Zweifel daran
lässt, dass er das verheißene Glück not-
falls mit drakonischen Mitteln zu errei-
chen gedenkt. Antonia Berger (Alexandra
Maria Lara), Irma Seibert (Karoline Eich-
horn) und Susanne Schumann (Barbara
Schnitzler) sitzen einem Funktionär na-
mens Leo Silberstein (Stefan Kurt) gegen-
über. Er verspricht ihnen die gesamten
Wohltaten, zu denen der junge deutsche
Sozialismus sich in der Lage sieht (beson-
ders dringend: medizinische Versorgung
für die kranke Tochter von Antonia), aller-
dings unter einer Bedingung: kein Wort
von den sowjetischen Lagern.
Die Szene spielt in Fürstenberg an der
Oder, wo zu dieser Zeit die Modellsied-
lung Eisenhüttenstadt entsteht. Die Erin-
nerung an die DDR hat im deutschen
Kino seit der Wende selten einmal eine an-
gemessene Form gefunden. Allzu oft wird
der Arbeiter-und-Bauern-Staat als ein
schräges Designexperiment mit merkwür-
digen Ersatzprodukten exotisiert. Bernd
Böhlich und seinem Kameramann Tho-
mas Plenert aber gelingt etwas höchst
Plausibles: Sie zeigen die DDR als eine
Welt, die heute nur noch Zitat sein kann,
achten dabei aber darauf, dass die Gebäu-
defronten, die Innenräume, die Ausstat-
tungsdetails noch etwas von den utopi-
schen Ansprüchen der Zeit erkennen las-
sen, in denen sich dann aber immer wie-
der grobschlächtige Ideologie breitmach-
te. So etwa in einer Szene in dem Kultur-
haus, in dem Antonia Berger eine Aufgabe
bekommt. Natürlich ist Eisenhüttenstadt
heute insgesamt so etwas wie ein Museum
der DDR, aber Böhlich und der famose Ple-
nert sehen darin genau das, wovon der
Filmtitel auch kündet: eine Zuwendung
zur Zukunft, die jederzeit bereit ist, die
Freiheit zu normieren.
Die drei Frauen gehen jede auf ihre Wei-
se mit ihrer Rettung um und dem Preis,
den sie dafür zu bezahlen haben. Antonia
Berger ist die jüngste, um sie vor allem
geht es: Wenn der Sozialismus es schaffen
könnte, sie auf seine Seite zu bringen,
wäre das fast schon ein Beweis für seine
Legitimität. Böhlich verdichtet die Ge-
schehnisse auf ein paar Monate der Jahre
1952 und 1953, der Tod von Stalin bringt
dabei die äußere Erschütterung, die eigent-
lich alles einer gründlichen Überprüfung
öffnen sollte. Das Gegenteil war bekannt-
lich der Fall, selbst in der Sowjetunion war
das Trauma so gewaltig, dass die Entstali-
nisierung nur ganz allmählich, und nie-
mals tiefgehend, einsetzen konnte. Böh-
lich rahmt die Geschichte zudem mit ei-
ner Szene, in der Antonia Berger im No-
vember 1989 zu sehen ist: Sie reagiert auf

eine Weise auf den Fall der Mauer, die
man nur verstehen kann, wenn man die
Urszene des Totalitarismus wirklich durch-
dringt, an die der Film führt.
Es ist aber nicht alles Politik in dieser
Geschichte. In erster Linie ist „Und der Zu-
kunft zugewandt“ ein Frauenfilm, durch-
aus mit Anklängen an die großen Melodra-
men. Zwei Männer machen Antonia Ber-
ger den Hof: der Funktionär Silberstein
und der Arzt Konrad Zeidler (Robert
Stadlober). Sie begreifen beide nur vage,
wie weit Antonia von ihnen entfernt ist,
aufgrund ihrer Erfahrungen, die sie in ein
Buch versiegelt. Dieses Requisit wirkt bei-
nahe wie ein Dingsymbol für die Fallen
des Genres, denen auch der Film nicht
vollständig entkommt, denn die künstli-
che Vergilbtheit der Blätter ist eher ein

Spezialeffekt als ein Zeugnis. Eine Schlüs-
selszene zeigt dagegen, wie Antonia Ber-
ger die erste Gelegenheit wahrnimmt,
ihre Eltern zu besuchen. Das Wiederse-
hen ist keineswegs freudig, zwanzig Jahre
hat die Mutter von der Tochter nichts ge-
hört. Alexandra Maria Lara sitzt in diesen
Momenten Swetlana Schönfeld nicht ge-
genüber, sondern so, als wäre sie ihr Schat-
ten – die beiden Schauspielerinnen, von
denen die ältere es war, die Böhlich auf
die Idee zu der Geschichte brachte, weil
sie selbst in der Sowjetunion im Lager von
Kolyma zur Welt kam, sind Verkörperun-
gen von etwas Unerreichbarem. Und ihre
Worte sind Drehbuchsätze, denen in die-
sem Film das Wunder widerfährt, dass sie
in einem in bester Weise historischen Sinn
lebendig werden. BERT REBHANDL

Was da seine Schatten vorauswerfen
soll, blieb etwas vage und wenig kon-
kret, womöglich wissen die Künstler,
Kuratoren und Ethnologen das selbst
noch nicht so genau. Dabei haben zwei
Runden des „Nairobi-Köln-Dialogs“ be-
reits stattgefunden, beide in der keniani-
schen Hauptstadt, die dritte kam nun
am Rhein zusammen. „International In-
ventories Program“ (IIP) heißt das Pro-
jekt, das zu Kulturgütern aus Kenia, die
sich außerhalb des Landes befinden, re-
cherchiert und eine Ausstellung konzi-
piert, die im September 2020 im Nairo-
bi National Museum sowie im Mai und
September 2021 im Rautenstrauch-
Joest-Museum in Köln und im Weltkul-
turen Museum in Frankfurt gezeigt
wird. Das Goethe-Institut hat das Vor-
haben in seine „Excellence Initiative“
aufgenommen.
Neben den drei Museen sind die
Künstlerkollektive „The Nest“ und
„Shift“, das eine aus Kenia, das andere
aus Deutschland, beteiligt, und das mag
den neuen Ansatz ausmachen. Gemein-
sam wollen sie der Frage nachgehen,
wie die Objekte, die sich derzeit (meist
seit Jahrzehnten) auf der Nordhalbkugel
befinden, in Kenia (wieder) präsentiert
werden können, und auch mit Video, Fo-
tografie, Installation und neuen Medien
arbeiten. Dabei soll mit neun „Object
Movement Dialogues“ ein Forum eta-
bliert werden, das Aspekte des kulturel-
len Erbes, der Provenienz, der Restituti-
on und der Bedeutung am Einzelfall de-
kliniert und dabei die afrikanischen Posi-
tionen und Perspektiven ins Zentrum
rückt. „Dekolonisation des Diskurses“
lautet das Stichwort.
„IIP“ mag das Forschungsfeld neu be-
ackern und ausdehnen, aber es fällt
nicht auf unvorbereiteten Boden. Die
Debatte um die Restitution des afrikani-
schen Erbes hat mit der Rede von Em-
manuel Macron am 28. November 2017
in Ouagadougou, in der er versprach, in-
nerhalb von fünf Jahren die Bedingun-
gen für temporäre oder definitive Rück-
gaben zu schaffen, eine radikale Wende
genommen, und die Studie, welche die
in Paris und Berlin lehrende Kunsthisto-
rikerin Bénédicte Savoy und der senega-
lesische Ökonom Felwine Sarr in sei-
nem Auftrag erarbeiteten, skizziert
schon den Plan der baldigen Umset-
zung. Savoy erläuterte in Köln auch, wie
es dazu kommen konnte: Ein junger Prä-
sident, noch keine vierzig Jahre alt und
popkulturell sozialisiert, sprach vor acht-


hundert Studenten und nahm erstmals
das Wort „Restitution“ wieder in den
Mund, das wegen seiner rechtlichen Im-
plikationen in französischen Institutio-
nen zweihundert Jahre lang nicht be-
nutzt worden war. Die Einlassung habe
nicht im Redemanuskript gestanden:
„Ein Donnerschlag!“
Die Bedeutung der Rückgabe für die
Afrikaner stellte die Künstlerin und „fe-
ministische Denkerin“ Njoki Ngumi her-
aus: Welche Lücken die Objekte in der
Geschichte des Kontinents hinterlassen
und wie sich diese durch die Abwesen-
heit verändert haben – das seien The-
men, auf die das Publikum in Kenia neu-
gierig sei. Dabei generierten die bedeu-
tenderen Artefakte jeweils eigene Debat-
ten, Narrative, Rituale und Ökonomien.
Auch deshalb müssten althergebrachte
Strukturen aufgebrochen und die Mu-
seen lebendige Orte werden.
Nanette Snoep, seit Januar Direktorin
des Rautenstrauch-Joest-Museums, erin-
nerte sich, dass das Wort „Restitution“,
als 2006 das Musée du Quai Branly in Pa-
ris eröffnet wurde, noch tabu war. Als
sie 2015 an die Staatlichen Ethnographi-
schen Sammlungen Sachsens kam, war
man dort auch nicht weiter: Seit 1991
habe Hawaii eine Anfrage zu Schädeln
und menschlichen Gebeinen gestellt,
2005 sei dann eine Delegation in Dres-
den vorstellig geworden, doch erst 2017
sei die Restitution erfolgt, über deren
Transport und zeremonielle Form die
Hawaiianer selbst entschieden hätten.
In Köln gehe das schneller: Im Herbst
2017 hat das Rautenstrauch-Joest-Muse-
um innerhalb eines Jahres einen Kopf
an Neuseeland zurückgegeben.
Die letzte Frage berichtete von ande-
ren Erfahrungen: „Der erste Schritt
wäre, an die Informationen heranzukom-
men:Wie befinden sich die Objekte,
und wie können wir sie finden? Das ist
mir im Rautenstrauch-Joest-Museum
nicht gelungen, es gibt zwar einen Be-
standskatalog, aber keine Datenbank,
die ich online benutzen kann“, kritisier-
te ein junger Afrikaner. Die ethnologi-
schen Museen in Deutschland hinkten
da, so Snoep, weit hinterher, in den Nie-
derlanden und Skandinavien seien On-
line-Datenbanken Standard. Bénédicte
Savoy bestätigte das: „Frankreich ist so
stolz auf sein koloniales Erbe, dass jedes
Objekt bis ins hinterste Dorf zurückver-
folgt werden kann. Deutschland dage-
gen schämt sich und möchte lieber nicht
darüber reden.“ ANDREAS ROSSMANN

Berlin ist nicht nur arm, aber sexy, wie es
so schön heißt, sondern auch unerschro-
cken neutral. Hier darf jeder (fast) alles,
Vielfalt ist erwünscht, Toleranz Pflicht,
Diskriminierung uncool. Doch nicht
überall ist der betont lässige Umgang ge-
lebte Wirklichkeit. Diese Tugenden im
Schulalltag einzufordern und umzuset-
zen gehört zu den schwersten Aufgaben
in einer Stadt, die mit Lehrermangel, feh-
lenden Schulplätzen, schlechten Schü-
lern, Brennpunkten, Inklusionsdruck
und einer wachsenden Zahl an Migran-
ten regelmäßig Schlagzeilen macht.
Berliner Lehrer dürfen niemanden
wegen seines Glaubens und seiner Welt-
anschauung benachteiligen, aber auch
keinen religiös bevormunden. Alle müs-
sen das in Artikel 4 des Grundgesetzes
verbürgte Recht auf Religionsfreiheit ak-
zeptieren, ohne dabei die Trennung zwi-
schen Staat und Religion zu verwischen.
Als Angestellten im öffentlichen Dienst
ist es den Lehrern verboten, sichtbare re-
ligiöse oder weltanschauliche Symbole
und Kleidungsstücke zu tragen. So
schreibt es das Neutralitätsgesetz im Ar-
tikel 29 der Verfassung von Berlin vor,
das 2005 erlassen wurde.
Es blieb unangefochten, bis der Erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts im
Jahr 2015 im Widerspruch zur vormali-
gen Entscheidung des Zweiten Senats
von 2003 ein pauschales Kopftuchverbot
an öffentlichen Schulen für verfassungs-
widrig erklärte. Es dauerte nicht lange,
und schon versuchten Berliner Lehrerin-
nen, denen es untersagt worden war, mit
Kopftuch zu unterrichten, das Land auf
Schadenersatz zu verklagen – in Teilen
mit Erfolg. In einem Fall, in dem das
Landgericht der Klägerin recht gab, ist
die Berliner Bildungsverwaltung in Revi-
sion gegangen. Nach Auskunft ihrer Pro-
zessbevollmächtigten Seyran Ateş, die
als scharfe Kritikerin eines frauenfeindli-
chen Islams bekannt ist, ist der Fall beim
Bundesarbeitsgericht anhängig.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres
(SPD) sah sich gezwungen, das Gesetz ju-
ristisch prüfen zu lassen. Bei dem Gieße-
ner Rechtswissenschaftler Wolfgang
Bock gab sie ein Rechtsgutachten in Auf-
trag, das nun in Berlin vorgestellt wurde.
Ungewöhnlich deutlich, offensiv und
gewagt muten die Ergebnisse des Gutach-
tens an, die Scheeres, Bock und Ateşges-
tern in selbstbewusster Einigkeit präsen-
tierten. Der Jurist ließ keine Zweifel gel-
ten: Das Berliner Neutralitätsgesetz ver-
stoße „weder gegen das Grundgesetz
noch gegen Normen des Rechts der Euro-
päischen Union noch gegen Vorschriften
des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setzes“. Steht das aber nicht dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts von 2015


entgegen, nach dem, wie Scheeres erklär-
te, eine „konkrete Gefahr“ vorliegen müs-
se, bevor – und dann auch nur in Einzel-
fällen – ein Kopftuchverbot verhängt
werden darf? Diese Rechtsauffassung
sei abzulehnen, befand Bock, da sie „die
einer islamischen Religionskultur ent-
springenden Konflikte“ nicht hinrei-
chend wahrnehme. Dazu gehöre „eine
dem Mann in vieler Hinsicht untergeord-
nete Stellung der Frau“, die sich auch in
Kleidungsgeboten ausdrücke – wie dem
Verhüllen von Kopf und nackter Haut.
Das erzeuge „kulturellen Druck“, den
die Lehrkräfte abwehren müssten, an-
statt sich ihm zu beugen.
Kurz gesagt: Wenn eine Lehrerin ein
Kopftuch trägt, gefährdet sie konkret
den Schulfrieden.
Dass die Integration migrierter Schü-
ler und Lehrer eine Herausforderung für
die Schulen darstellt und zu Konflikten
führt, dürfte niemanden überraschen.
Umso mehr hätte man gern gewusst, auf
welche empirische Basis sich Bock
stützt, wenn er etwa von kulturellen
Konflikten an der Schule und sogar von
Mobbing durch muslimische Schüler
spricht, die ihre muslimischen Mitschü-
lerinnen zu einem „als islamisch ,kor-
rekt‘ angesehenen Verhalten“ zwingen
wollten.
Die Umfragen, auf die sich Bock
stützt, sind teilweise an die zehn Jahre
alt und prüfen nur die Einstellungen von
Muslimen in den Herkunftsländern.
Über ihr Sozialverhalten an Schulen im
Einwanderungsland sagt das nichts aus.
Gerade wenn Bock argumentiert, die
Auswirkungen der „islamischen Religi-
onskultur“ seien in der Rechtsprechung
nicht genug in den Blick genommen wor-
den, müssten seine Befunde eindeutig
und nachweisbar sein.
Scheeres verwies auf Erzählungen
von Lehrern und Schulleitern, die sie in
ihrer Arbeit immer wieder höre, wenn
es um Konflikte mit muslimischen Fami-
lien gehe. Lehrer seien Vorbilder, die
hier keine falschen Signale setzen dürf-
ten. Die Schule müsse ein neutraler Ort
bleiben, an dem Kinder nicht mit der Do-
minanz religiöser Symbole belastet wer-
den dürften. Das Neutralitätsgesetz dis-
kriminiere gerade nicht, wie ihr grüner
Koalitionspartner kritisiert, sondern
schütze vor Diskriminierung.
In politischer Hinsicht ist diese Klar-
stellung zu begrüßen. Das Bekenntnis
zur Neutralität ist mutig in Zeiten einer
falsch verstandenen Toleranz, die kultu-
relle Vielfalt allzu schnell über die
Gleichberechtigung der Geschlechter
stellt. Die wissenschaftlichen Defizite
des Rechtsgutachtens werden damit aber
nicht aufgehoben. HANNAH BETHKE

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Eröffnung 05.09.2019 | Berlin

Schweigegelübde: Antonia Berger (Alexandra Maria Lara) zahlt einen hohen Preis für ihre Entlassung aus den sowjetischen Lagern in die DDR. Foto mm filmpresse


Tragödie einer jungen Utopie


Scham und Stolz


Köln debattiert über afrikanische Kulturgüter


Die Erinnerung an


die DDR findet im


deutschen Kino selten


eine angemessene


Form – Bernd Böhlich


dagegen gelingt mit


seinem Film „Und der


Zukunft zugewandt“


etwas höchst Plausibles.


Berlin ohne Kopftuch


Gutachten hält Neutralitätsgesetz für rechtmäßig

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