Bellevue - September Oktober 2019

(singke) #1
BELLEVUE 5/2019 71

Marktreport ITALIEN

Ausland einfallen lassen. Wer seinen Haupt-
wohnsitz nach Sizilien, Kalabrien, Sardini-
en, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Moli-
se oder Apulien verlegt und in einen Ort
mit weniger als 20.000 Einwohnern zieht,
muss in den ersten fünf Jahren seine Rente
nur mit sieben Prozent pauschal versteu-
ern. Damit folgen die Italiener dem Vorbild
Portugal, das Rentner bereits mit einer
zehnjährigen Steuerbefreiung lockt.

AUTORIN Ulrike Eschenbecher
KONTAKT [email protected]

KÜSTE UND KULTUR


Mit 7.600 Kilometer Küstenlinie ist in Italien das
Meer nie weit entfernt. In Norditalien bieten zudem
die großen Binnenseen Wasserspaß am Fuße der
Alpen. Die vier größten sind Gardasee, Lago Mag-
giore, Comer See und Iseosee. Letzterer ist noch
am wenigsten touristisch erschlossen und ist auch
preislich eine Alternative zu den Top Drei. Mit 12,8
Millionen stellten die Deutschen traditionell auch
2018 die größte Gruppe ausländischer Besucher
dar. Die Top Drei der Tourismusregionen waren
die Provinzen Venetien, die Toskana und Emilia-
Romagna. Der Stadt Venedig werden die Besucher
mittlerweile fast zu viel, der Bürgermeister möchte
vor allem den Tagestourismus einschränken be-
ziehungsweise ab September 2019 Eintritt für den
Besuch der Serenissima verlangen.


IMMOBILIENKAUF ITALIEN VON A BIS Z
Der Kauf einer Immobilie in Italien unterscheidet sich
in einigen wesentlichen Punkten von Deutschland.
Hier die wichtigsten Infos, die Sie wissen müssen
Angebot
Wenn Sie in Italien Ihre Traumimmobi-
lie gefunden haben, ist es üblich, ein
„proposta di acquisto“, ein verbindliches
Kaufangebot, abzugeben. Gleichzeitig
überweisen Sie treuhänderisch auf ein
Anderkonto des von Ihnen gewählten
Notars eine Anzahlungssumme, die
„caparra“, die in der Regel zwischen 10
und 20 Prozent der Kaufsumme beträgt.
Als Kaufinteressent verpflichten Sie sich
darin für einen bestimmten Zeitraum, die
Immobilie auch tatsächlich zu erwerben.
Der Verkäufer hingegen kann die An-
gebote sammeln und muss Ihres nicht
zwangsläufig akzeptieren. Sind sie sich
über den Verkaufspreis, den „prezzo
di vendita“ einig, ist es üblich, einen
Vorvertrag zu schließen, einen „contrat-
to preliminare“. Mit diesem Vorvertrag
binden sich die beiden Parteien rechtlich,
dass die vereinbarte Kaufpreissumme
bezahlt und akzeptiert wird.

Vorvertrag und Kaufvertrag
In diesem Vorvertrag vereinbaren die
Parteien auch, wann der eigentliche
Kaufvertrag vor einem Notar zu erfolgen
hat, der „atto di compravendita“. Tritt der
Käufer nach Unterzeichnung des Vorver-
trags von dem Kauf zurück, verliert er die
geleistete Anzahlung, tritt der Verkäufer
zurück, muss er je nach Vereinbarung die
doppelte Summe oder darüber hinaus ein
Bußgeld (caparra penitenziale) an den
Käufer zurückzahlen. Nach dem Gesetz
ist mit Unterzeichnung des Vorvertrages
auch die volle Maklercourtage fällig. Es ist
daher ratsam, bereits im Vorfeld mit dem
Makler die Zahlungsbedingungen auszu-
handeln. Bezahlt wird der Makler in Ita-
lien sowohl vom Verkäufer als auch vom
Käufer. Die Provisionssätze für den Käufer
variieren ja nach Region und liegen meist
zwischen zwei und vier Prozent. Wichtig
zu wissen ist, dass die Eigentumsübertra-
gung in Italien schon direkt beim Notar-
termin erfolgt. Dann ist auch die Zahlung
der Restkaufsumme fällig, da der Verkäufer
mit Unterschrift seine Eigentumsrechte

verliert. Da in Italien Bargeschäfte 3.000
Euro nicht überschreiten dürfen, ist das
treuhänderische Anderkonto des Notars
die beste Lösung.

Steuern und Nebenkosten
Beim Notartermin werden dann auch
direkt alle Gebühren fällig, diese variieren
stark und liegen für Nicht-Residenten im
Schnitt bei 13%, für Luxushäuser können
sie bis zu 20% betragen. Bei Kauf von
privaten Eigentümern ist der Katasterwert,
der in der Regel unter dem Verkaufs-
wert liegt, Besteuerungsgrundlage, bei
Bauträgern oder juristischen Personen als
Verkäufern gilt allerdings der Verkaufs-
preis als Grundlage. Je nach Klassifikation
und Alter der der Immobilie kommt in
diesem Fall auch noch die Mehrwertsteu-
er zwischen 10 und 20 Prozent hinzu.
Der italienische Notar übernimmt die
Prüfung, ob die Immobilie korrekt in
allen Registern eingetragen ist, der Bau
legal ist und allen Vorschriften entspricht.
Er übernimmt auch die Meldung der
Eigentumsübertragung an alle Register-
stellen. Was er nicht prüft, ist der Zustand
der Immobilie und des miterworbenen
Mobiliars. Da in Italien die Regel gilt,
„gekauft wie gesehen“, sollten Sie vor
dem Notartermin nochmal die Immobilie
besichtigen und etwaige Mängel in den
Notarvertrag mit aufnehmen lassen. Für
etwaige Reparaturen behält der Notar in
der Regel einen Teil der Kaufsumme zu-
rück, bis diese durchgeführt wurden. Im
Gegensatz zu Deutschland übernehmen
Sie mit dem Kauf auch alle steuerlichen
Verpflichtungen der Immobilie, weshalb es
unbedingt erforderlich ist, vom Verkäufer
eine Bestätigung zu erhalten, dass er die
Einkommenssteuern, die in Italien für alle
Immobilien fällig ist, bezahlt hat und er
für etwaige Nachforderungen haftet.

Hinweis
Dieser Artikel dient nur der Information
und stellt keine Rechtsberatung dar.
Weitere Informationen gibt es unter
http://www.bellevue.de/ratgeber-italien
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