Beobachter - 30.08.2019

(Jeff_L) #1
FOTOS: GETTYIMAGES, ISTOCKPHOTO

Wer jemandem ein blaues Auge
verpasst, begeht kein Verbre­
chen. Ein Verbrechen liegt erst
vor, wenn eine Tat mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als
drei Jahren bestraft wird. Der
Täter, der dem Opfer ins Gesicht
schlägt, begeht zwar eine ein­
fache Körperverletzung. Da ihm
dafür aber nur eine Freiheits­
strafe von bis zu drei Jahren
oder eine Geldstrafe droht, gilt
das als Vergehen. Ein Verbrecher
wäre er, wenn er vorsätzlich
jemanden tötet – das wird mit
mindestens fünf Jahren bestraft.
NORINA MEYER

Verbrechen


und Vergehen


Eine zahlenmässige
Grenze gibt es
nicht. Nebenkosten
müssen allerdings
im Mietvertrag aus-
drücklich verein-
bart sein. Sonst
sind sie im Netto-
mietzins inbegriffen
und können Ihnen nicht zusätzlich in
Rechnung gestellt werden.
Die Rechtsprechung ist diesbezüg-
lich streng: Der Mietvertrag muss
jede einzelne Position aufführen.
Allerdings fallen etwa unter den
Begriff «Heiz- und Warmwasserkos-
ten» diverse gesetzlich definierte Un-
terpositionen. Ein Verweis auf das
Kleingedruckte – die allgemeinen Ver-
tragsbedingungen – reicht nicht.

Liftkosten ohne Lift. In vielen Stan-
dardmietverträgen sieht man eine
lange Liste von Nebenkostenpositio-
nen, die teilweise im konkreten Miet-
verhältnis gar nicht anfallen können,
etwa Liftkosten in einer Liegenschaft
ohne Lift. Trotzdem ist die Verein-
barung über die Nebenkosten gültig.

Wenn die Nebenkostenpositionen
als Akonto bezeichnet sind, leisten Sie
als Mieter monatliche Vorauszahlun-
gen und erhalten einmal jährlich eine
Abrechnung über die tatsächlichen
Kosten. In der Abrechnung werden
die Akontozahlungen vom Total
abgezogen.
Falls sie nicht ausreichen, müssen
Sie nachzahlen – und zwar ohne
Grenze gegen oben: Das Bundes-
gericht hat die früheren Obergrenzen
gestürzt, die diverse kantonale
Gerichte anwandten. Akontozahlun-
gen seien reine Vorschüsse, die an die
effektiven Kosten anzurechnen sind


  • diese aber nicht vorwegnehmen
    oder begrenzen.
    Eine gewisse Sicherheit könnten
    Mieter nur erhalten, wenn sie sich
    vom Vermieter – aus Beweisgründen
    schriftlich – bestätigen lassen, dass
    die Akontozahlungen in etwa aus-
    reichten. Diese etwas lebensfremde
    Vorstellung führt dazu, dass Miete-
    rinnen und Mieter, die Nebenkosten-
    Akonten vereinbart haben, selbst
    exorbitante Nachforderungen beglei-
    chen müssen. 


Ich habe eine ellenlange Abrechnung über die Nebenkosten
erhalten – nicht zum ersten Mal. Ich müsste nun einen erheblichen
Betrag nachzahlen. Gibt es da keine Grenzen?

Wie hoch dürfen die Nebenkosten


für die Mietwohnung sein?


Anliegen und
Beschwerden hat die
Stiftung Ombudsman
der Privatversicherung
und der Suva im Jahr
2018 erhalten. Die
Beschwerden betrafen
vor allem die Sparten
Unfallversicherung,
Krankheit, Rechts-
schutz, Leben, Haft-
pflicht, Autohaftpflicht
und Fahrzeugkasko.
In 343 Fällen (elf Pro-
zent) intervenierte der
Ombudsmann bei einer
Versicherungsgesell-
schaft. Der höchste
Streitwert lag dabei bei
600 000 Franken, der
tiefste bei 47 Franken.
DORIS HUBER
QUELLE: JAHRESBERICHT OMBUDSMAN 2018

JURISTENDEUTSCH


3192


IN ZAHLEN


Fachbereich
Wohnen

Patrick Strub,

RATGEBER

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