Beobachter - 30.08.2019

(Jeff_L) #1
FOTO: IKEA

PC und Mac: Arbeiten mit dem Grundriss


Wenn die Planung genau sein soll, dann
eignet sich ein grosser Bildschirm am bes­
ten – um den Grundriss eines Raums zu
erfassen, die Position und Grösse von
Fenstern und Türen nachzuzeichnen und
Möbel exakt dort zu positionieren, wo sie
hinsollen. Um gute Resultate zu erzielen,
muss man sich in die Programme ein­
arbeiten und geduldig sein.

Sweet Home 3D Das nichtkommer­
zielle Produkt wird von einer en­
gagierten Programmiergemein­
de seit Jahren stetig weiterentwickelt. Es
erfasst den Grundriss präzise, Texturen
für Oberflächen sind liebevoll gestaltet,
die Lichtsituation in der Wohnung lässt
sich abhängig von Standort und Tageszeit
simulieren. Bei den Möbeln und Acces­
soires handelt es sich um einfache, aber
schön gestaltete Standardelemente. Alle
Schritte, vom Erstellen des Grundrisses
bis zur Positionierung der Möbel, gesche­
hen übersichtlich in der 2­D­Ansicht und
werden parallel in 3­D angezeigt. Es gibt
auch eine Onlineversion.

Roomeon Quasi die professio nelle
Variante von «Sweet Home 3D»,
für Privatanwender kostenfrei.
Beachtlich flott lässt sich mit «Roomeon»
der Grundriss per Maus skizzieren, lassen
sich Wände und Fussböden verzieren
und die Zimmer anschliessend mit

Möbeln aus einem Katalog bestücken, der
Tausende Design­Produkte enthält und
sie realitätsgetreu in den Raumplaner
übernimmt. Das Einrichten direkt im
3 ­D­Modus macht Spass. Den fertigen
Raum kann man durchlaufen, und man
kann Screenshots anfertigen, um sie mit
ins Möbelgeschäft zu nehmen.

Roomsketcher Auch der «Room­
sketcher» genügt professionellen
Ansprüchen – mit grossem Funk­
tionsumfang und detaillierter Darstel­
lung, auch für den Aussen­ und Garten­
bereich. In der Basisversion lässt sich nur
ein wenig ausprobieren, weitere Funktio­
nen wie die 3­D­Ansicht muss man dazu­
kaufen. Auf der App lässt sich der Raum
auch unterwegs weiterbearbeiten.

Roomle In der Onlineversion ist
das Programm – im Gegensatz
zur coolen App – ein klassischer,
einfach zu bedienender Raumplaner.
Gratis lässt sich nur ein einzelnes Projekt
abspeichern, was für zu Hause meist aus­
reicht – weitere Speicherplätze gibt es
gegen Aufpreis. Mit «Roomle» lässt sich
der Raum auch unterwegs weiterbearbei­
ten. Was die App auszeichnet, ist der rie­
sige Katalog realer Möbel aus dem Port­
folio von zwei Dutzend bekannten Marken
wie Ikea, Hülsta oder Team 7, die man
direkt in den Raumplaner ziehen kann.

WOHNEN. Noch nie war es so einfach, das eigene
Zuhause zu gestalten – dank digitalen Helfern.

Einrichten


wie die Profis


Bisher hat die Invaliden­
versicherung (IV) Anträge
von Süchtigen abgelehnt,
ohne sie zu prüfen. Erst
wenn die Sucht zu einer
Krankheit oder einem
Unfall führte oder wenn sie
wegen einer Krankheit
bestand, waren Leistungen
möglich. Ansonsten ging
die IV davon aus, dass
Süchtige ihren Zustand
selbst verschulden und
ohne weiteres einen Entzug
machen können. Im Fall
eines süchtigen Fahrzeug­
schlossers entschied das
Bundesgericht nun anders.

Psychische Krankheit.
Nach den Erkenntnissen
der Medizin habe eine
Sucht Krankheitswert. Da
die gesetzliche Grundlage
fehle, könne bei fachärzt­
lich diagnostizierten Sucht­
leiden nicht von vornherein
jede Leistung abgelehnt
werden. Es sei wie bei an­
deren psychischen Erkran­
kungen zu untersuchen, ob
und wie sich die Sucht auf
die Erwerbsfähigkeit aus­
wirke, so die Richter.
Selbstverständlich müssten
Betroffene ihrer Schaden­
minderungspflicht nach­
kommen, also aktiv bei
Therapien mitmachen. Die
Leistungen werden sonst
gekürzt oder verweigert.
Die Richter sprachen dem
Mann rückwirkend seit 2013
eine volle Rente zu und
verwarfen die bestehende
IV­Praxis. Nach der Sucht­
therapie wird die IV seine
Rente überprüfen.
GITTA LIMACHER
Bundesgericht, Urteil vom


  1. Juli 2019 (9C_724/2018)


Auch Süchtiger


erhält IV-Rente


DAS URTEIL


RATGEBER

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