Die Welt - 28.08.2019

(Ron) #1
Spaltpilz für
Eigentümer-
gemeinschaften:
Eine Lade-
station in der
Tiefgarage

PA/ DPA

/ SVEN HOPPE

D

ie Bundesregierung will
den Bau von privaten La-
destationen für Elektro-
autos erleichtern. Auch
energetische Sanierungen
und der Einbau von Aufzügen sollen
einfacher werden. Das Justizministeri-
um plant dazu Veränderungen im
Wohneigentumsrecht. Schon im Laufe
des kommenden Jahres könnten neue
Regeln in Kraft treten. Etwa 1,8 Millio-
nen Eigentümergemeinschaften mit bis
zu zehn Millionen Eigentumswohnun-
gen wären betroffen.

VON MICHAEL FABRICIUS

„Wir brauchen mehr Lademöglich-
keiten im öffentlichen wie im privaten
Raum“, sagte Gerd Billen, Staatssekre-
tär im Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz, am Diens-
tag in Berlin. Das Wohneigentumsrecht
stehe den dafür notwendigen Beschlüs-
sen bisher im Weg. Denn bei fast allen
wesentlichen baulichen Veränderungen
in einer Wohnanlage ist eine einstimmi-
ge Zustimmung aller Eigentümer not-
wendig. Das sei eine hohe Hürde, die
man nun absenken wolle. „In wenigen
Monaten werden wir einen Referenten-
entwurf vorlegen, der im Kern vorsieht,
dass in einer Wohnungseigentümerge-
meinschaft ein Eigentümer einen
Rechtsanspruch auf eine Ladestation
hat“, so Billen.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
veröffentlichte am Dienstag einen Ab-
schlussbericht als ersten Schritt für ei-
ne Reform. Darin sind umfassende Än-
derungen vorgesehen, die noch weit
über das Thema Ladesäulen hinausge-
hen. Sollte aus den Vorschlägen ein Ge-
setz werden, würden Wohnungseigen-
tümer, die in ihrer Wohnanlage umfas-
sende Sanierungen anstreben, deutli-
chen Vorschub erhalten.
Seit Jahren herrscht in Deutschland
ein Sanierungsstau. Nur noch ein winzi-
ger Bruchteil der bestehenden Wohnanla-
gen ist auf dem aktuellen technischen
Stand. Viele Eigentümer scheuen die ho-
hen Kosten für neue Fenster, Fassaden,
fffür Aufzüge oder Einbruchschutz. „Sehrür Aufzüge oder Einbruchschutz. „Sehr
oft ist es so, dass die vorhandenen In-
standhaltungsrücklagen nicht ausreichen,
um notwendige Baumaßnahmen durch-
zuführen“, sagt Martin Kaßler, Geschäfts-

ffführer des Dachverbandes Deutscher Im-ührer des Dachverbandes Deutscher Im-
mobilienverwalter (DDIV). Insbesondere
bei Dämmmaßnahmen seien Eigentümer
nicht von der Wirtschaftlichkeit über-
zeugt. Manchmal überwiegt auch die
Technikskepsis, wie aus Gerichtsurteilen
hervorgeht. Da ist von einer Angst vor he-
rumliegenden Ladekabeln oder von Be-
denken vor einer Überspannung des
Stromnetzes die Rede – Einwände, denen
die Richter auf Grundlage der geltenden
Gesetze stattgeben müssen.

Doch die Bundesregierung will bis
zum Jahr 2030 rund zehn Millionen E-
Autos auf die Straßen bringen. Justizmi-
nisterin Christine Lambrecht (SPD)
sagte im Zusammenhang mit dem Ab-
schlussbericht: „Eigentümer und Mie-
ter brauchen ein Recht auf Einbau von
Ladestationen. Nur mit flächendecken-
der Ladeinfrastruktur wird die Wende
zur Elektromobilität gelingen.“
Auch Mieter sollen demzufolge ein
Recht haben, nachträgliche Einbauten

durchzusetzen. Man wolle das Eigentü-
merrecht und das Mietrecht entspre-
chend harmonisieren, sagte Billen. Das
könnte darauf hinauslaufen, dass ein
Mieter, der sein E-Auto in der Tiefgara-
ge aufladen möchte, gegenüber seinem
Vermieter einen gesetzlichen Anspruch
auf Einbau einer Ladestation hätte. Der
Vermieter wiederum müsste das gegen-
über seiner Eigentümergemeinschaft
durchsetzen – selbst wenn er eigentlich
keine Ladestation wollte. Ähnliches

könnte für Einbruchschutz oder Barrie-
refreiheit gelten, unter Umständen so-
gar für einen Fahrstuhl mit entspre-
chend hohen Folgekosten wie etwa für
die Wartung.
Die juristische Grundlage dafür ist
eine Definition von „Maßnahmen von
übergeordnetem gesellschaftlichen
Interesse“. So könnte eine E-Auto-La-
desäule – Stichwort Klimaschutz – so-
gar ohne Zustimmung der anderen Ei-
gentümer eingebaut werden. Nur die
Kosten müsste der Bauwillige dann
auch selbst tragen, und zwar auch jene
Kosten, die bei Umbauten am Ge-
meinschaftseigentum anfallen. Unklar
ist allerdings, wer was bezahlt, wenn
weitere Eigentümer auf die gleiche
Idee kommen und infolgedessen der
Hausanschluss ans Stromnetz ausge-
baut werden muss.
Auch was die Abstimmungsquoren
bei der Eigentümerversammlung an-
geht, gibt es noch Unklarheiten. Bei den
meisten baulichen Veränderungen, also
auch einer energetischen Sanierung, ist
bisher die Einstimmigkeit notwendig.
Künftig soll eine absolute Mehrheit von
mehr als 50 Prozent der Abstimmenden
ausreichen. Diese könnte dann etwa den
Einbau eines Fahrstuhls beschließen, al-
le anderen Eigentümer müssten sich
dann beteiligen. Voraussetzung: Der
Einbau stellt „keine grundlegende Um-
gestaltung der Wohnanlage“ dar.
An dieser Stelle warnt DDIV-Ge-
schäftsführer Kaßler vor einer Über-
ffforderung: Es müsse „verhindert wer-orderung: Es müsse „verhindert wer-
den, dass die überstimmte Minderheit
aufgrund der Kostenlast zur Veräuße-
rung ihres Wohnungseigentums ge-
zwungen werde“. Trotzdem begrüße
er die Vorschläge aus dem Justizmi-
nisterium. Seit 2007 hat es keine Re-
ffform des Eigentümerrechts mehr ge-orm des Eigentümerrechts mehr ge-
geben. Viele Hausverwalter stehen bei
den Eigentümerversammlungen vor
unlösbaren Problemen. Deshalb sei
das vorgelegte Papier ein großer Fort-
schritt. Allerdings sei nun auch „eine
ausgewogenen Förderstrategie von
Bund und Ländern“ notwendig, um
die Eigentümergemeinschaften bei ih-
ren Sanierungsprojekten zu unterstüt-
zen. Staatssekretär Billen jedenfalls
versprach, dass sich der Staat künftig
stärker um „finanzielle Härtefälle“
kümmern werde.

Bund und Länder wollen das Wohneigentumsrecht reformieren


und den Sanierungsstau beseitigen. Es könnte teuer werden


Bald gibt es ein Recht


auf Ladesäulen


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28.08.19 Mittwoch, 28. August 2019DWBE-HP


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RÄUMUNG

Suizidgefahr des


Mieters berücksichtigen


Zieht ein Mieter nicht freiwillig aus,
kann er von einem Gericht dazu ver-
pflichtet werden. In Härtefällen kann
aber trotz vorherigem Beschluss von
einer Räumung abgesehen werden.
Dazu zählt auch eine besondere see-
lische Belastung, wie das Landgericht
München (Az.: 14 T 16334/18) entschie-
den hat, so der Deutsche Anwaltverein
(DAV). Im verhandelten Fall hatte die
Mieterin erklärt, sich lieber umzubrin-
gen als die Wohnung zu verlassen. Das
wurde durch ärztliche Stellungnahmen
untermauert. Die 77-Jährige lebte in
einer stark verwahrlosten Wohnung.
Auch der Vermieter gab an, Suizid-
gedanken zu hegen. Das Gericht ent-
schied dennoch zugunsten der Miete-
rin. Es sah bei ihr die konkrete Gefahr,
dass sie sich selbst töten könne.

MIETENDECKEL

Heilmann plant
Verfassungsklage

Berlins früherer Finanzsenator Thomas
Heilmann hat angekündigt, den ge-
planten Mietendeckel vor dem Bundes-
verfassungsgericht bekämpfen zu wol-
len. „Eine solche Kompetenzüber-
schreitung und eine solche vollständig
grundgesetzwidrige Neuordnung der
Wirtschaftsstruktur Deutschlands
können wir nicht zulassen“, sagte der
CDU-Bundestagsabgeordnete dem
„Tagesspiegel“. Die Pläne von Stadt-
entwicklungssenatorin Katrin Lomp-
scher (Linke) mit strengen Mietober-
grenzen von maximal acht Euro je
Quadratmeter bezeichnete Heilmann
als „Katastrophe“. Die CDU-Fraktion
sei die einzige Bundestagsfraktion mit
ausreichender Stärke, um ein entspre-
chendes Verfahren in Karlsruhe in
Gang zu bringen. Heilmann argumen-
tierte, dass das Land Berlin keine ent-
sprechenden Kompetenzen habe.

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