Süddeutsche Zeitung - 22.02.2020

(WallPaper) #1

E


igentlich müsste dieses Gesetz
„Starke-Frauen-Gesetz“ heißen.
Aber es heißt nicht so. Es heißt Fü-
PoG – und ist ein Gesetz, das Lob-
byisten der Wirtschaft so heftig bekämp-
fen, als käme es nicht aus dem Bundestag,
sondern aus der Hölle. Das FüPoG ist jetzt
fünf Jahre alt und es geht um „die gleich-
berechtigte Teilhabe von Frauen und Män-
nern an Führungspositionen in der Privat-
wirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Es
geht darum, dem Gleichberechtigungs-
satz zur Geltung zur verhelfen; nicht nur
auf unteren Ebenen, sondern auch oben,
in den Vorständen der Konzerne. Dort
klappt das bisher am allerwenigsten.
Das Gesetz verpflichtet die Großunter-
nehmen, eine „Zielgröße“ für den Frauen-
anteil in ihrem Vorstand und eine Frist zur
Erreichung dieser Zielgröße anzugeben.
Sieben von zehn Großunternehmen ge-
ben als Zielgröße „0“ an – null Frauen.
Das ist eine Missachtung und Brüskie-
rung des Gesetzgebers sondergleichen.
Ganz unschuldig ist der Gesetzgeber aber
nicht daran, dass die Konzerne Schlitten
fahren mit ihm und dem FüPoG. Die ein-
schlägigen Paragrafen sind unklug kon-
struiert: Bei einem bisherigen Frauenan-
teil von unter 30 Prozent, so heißt es da,
darf die anzugebende „Zielgröße“ den bis-
her erreichten Stand nicht unterschrei-
ten. Und da die meisten Konzerne bisher
null Frauen im Vorstand haben, unter-
schreiten sie den bisherigen Stand nicht,
wenn sie die Null auch als Ziel für die Zu-
kunft angeben. Also haben sie das getan.
Auf diese Provokation reagiert nun ein
Gesetzentwurf der Bundesfrauenministe-
rin Franziska Giffey und der Bundesjustiz-
ministerin Christine Lambrecht: Konzer-
ne mit mehr als 2000 Arbeitnehmern und
mindestens vier Vorstandsmitgliedern sol-
len verpflichtet werden, jedenfalls eine
dieser Positionen mit einer Frau zu beset-
zen. Es soll also ein Mindestmaß vorge-
schrieben werden; bei Zuwiderhandlung:
saftigste Bußgelder. Der wirtschaftspoliti-
sche Sprecher der CDU hat protestiert, die
Präsidentin des CDU-Wirtschaftsrats hat
von „Gängelung der Wirtschaft“ gespro-
chen, die FDP sieht den Vorschlag „mehr
als kritisch“ und sagt, die Quote sei „ideo-
logiegetrieben“. Da hat die FDP recht.


Bei dieser „Ideologie“ handelt es sich
allerdings um den Artikel 3 Absatz 2 des
Grundgesetzes. Dort steht seit 1949 der da-
mals revolutionäre Satz: „Männer und
Frauen sind gleichberechtigt.“ Und dort
steht seit 1994 ein zweiter anspruchsvol-
ler Satz: „Der Staat fördert die tatsächli-
che Durchsetzung der Gleichberechti-
gung von Frauen und Männern und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachtei-
le hin.“ Genau das tut das Giffey-Lam-
brecht-Gesetz. Die Frauenquote dort
führt ja nicht einfach die Quote ein, son-
dern sie durchbricht eine bestehende Quo-
te: Sie macht Schluss damit, dass es seit
ewigen Zeiten in Spitzenpositionen der
Wirtschaft Männerquoten gibt, die bis zu
100Prozent betragen. Die Frauenquote
versucht, den Konstruktionsfehler bei


Karriereleitern für Frauen zu beheben:
Diese Leitern haben, so ist das noch im-
mer, oben keine Sprossen. Selbstverpflich-
tungen der Wirtschaft haben daran wenig
geändert. Und die Ausnahmen – beim Dax-
Konzern SAP ist Jennifer Morgan seit Kur-
zem zusammen mit Christian Klein Ko-
Chefin – bestätigen nur die Regel.

Ohne Quote ändert sich nichts. Sie ist
jedenfalls ein vorübergehendes Hilfsmit-
tel. Wenn sie ihren Zweck erfüllt hat, in 20,
30Jahren – vielleicht kann man dann wie-
der auf sie verzichten. Vorläufig aber hilft
gegen die Kraft des Faktischen nur die
Kraft des Normativen. Man kann das für
einen Eingriff in die unternehmerische
Freiheit halten – aber die hat Grenzen:
Eigentum verpflichtet; es verpflichtet
auch dazu, die Grundrechte zu achten.
Die Geschichte lehrt, dass Gleichbe-
rechtigung nicht vom Himmel fällt. Es
reicht nicht, dass sie in der Verfassung
steht. Die Verfassung ist der blaue Him-
mel; von dort muss Gleichberechtigung
auf die Erde geholt werden – mit Geset-
zen, die sie im Alltag konkretisiert. Ohne
Zwang geht da gar nichts. Jeder, wirklich
jeder Schritt auf dem Weg zur Gleichbe-
rechtigung in den vergangenen hundert
Jahren ist per Gesetz erzwungen worden.
Schon in der Weimarer Verfassung von
1919 stand der Satz, dass die Ehe „auf der
Gleichberechtigung der Geschlechter“ be-
ruht. Aber bis in die mittlere Geschichte
der Bundesrepublik hinein blieb der Satz
eine Lüge. Das Ehe- und Familienrecht
strotzte vor patriarchalen Paragrafen. Das
Bundesverfassungsgericht musste die
Frauendiskriminierung aus dem Bürgerli-
chen Gesetzbuch hinauskehren und Ände-
rungen des Erziehungs-, Arbeits-, Schei-
dungs- und Erbschaftsrechts erzwingen.
Es ist erst gut 50 Jahre her, dass Ehefrau-
en nur mit Zustimmung ihres Gatten eine
Arbeit annehmen durften. Die Abschaf-
fung solchen Unsinns hatte bewusstseins-
verändernde Kraft. Darum geht es auch
beim Quotengesetz: um die bewusstseins-
verändernde Kraft des Gesetzes.
So ein Gesetz führt gewiss dazu, dass
mehr Frauen die Wirtschaft und das Ge-
meinwesen lenken. Das müsste schon
jetzt Selbstverständlichkeit sein. Die Quo-
te wird dazu führen, dass es mehr Frauen
sind, die die Ungerechtigkeiten des Mark-
tes mittragen, Entlassungen ausspre-
chen, Sparkurse durchsetzen. Die Quote
sorgt nicht automatisch dafür, dass die
Wirtschaft sozialer wird. Sie sorgt auch
nicht dafür, dass es den alleinerziehenden
Müttern am Existenzminimum besser
geht. Diese Vorstellung wäre Sozialkitsch.
Die Quote ist ein Mittel zur Chancengleich-
heit für gut ausgebildete Frauen. Sie ist
nicht der Gerechtigkeit letzter Schluss.

Die Quote ist nur
ein Instrument. Sie ist nicht
der Gerechtigkeit letzter Schluss

Vor einer Woche war Amerikas Kolumnis-
tengemeinde noch ganz hingerissen von
Michael Bloomberg. Zumindest galt das
für ein bestimmtes Segment dieser sehr
besonderen Subspezies des US-Journalis-
mus. Treffender formuliert: Vor einer Wo-
che waren jene politischen Kolumnisten
in Amerika, die nicht allzu links und nicht
allzu rechts sind, die für ein sehr ordentli-
ches Gehalt bei großen Zeitungen arbei-
ten und in New York leben, noch ganz hin-
gerissen von Michael Bloomberg. Was für

ein Kandidat!, schwärmten diese Kom-
mentatoren. So vernünftig, so wenig radi-
kal, so reich! Die Demokraten wären ja be-
scheuert, wenn sie den nicht zu ihrem Prä-
sidentschaftskandidaten machten, son-
dern den zauseligen Kommunisten Ber-
nie Sanders! Bei derNew York Timesreich-
te der Fanklub von Thomas Friedman (De-
mokrat) bis Bret Stephens (Republika-
ner). Selbst Peggy Noonan war hin und
weg, die überaus kluge Kolumnistin des
Wall Street Journal, die es eigentlich bes-
ser wissen müsste, die aber nach eige-
nem Bekunden eine gute, sogar „bewun-
dernde“ Freundin des milliardenschwe-
ren früheren New Yorker Bürgermeisters
ist. „Nehmt Mr. Bloomberg ernst“, warb
sie. „Er kann es schaffen.“

Dann stellte der talentierte Mr. Bloom-
berg sich für zwei Stunden auf eine Debat-
tenbühne. Und seither – nun ja. „Es heißt,
der Abend sei für Mike Bloomberg nicht
gut gelaufen“, schrieb Noonan am Frei-
tag. „Das stimmt nicht. Er war eine Kata-
strophe. Die einzige Frage ist, ob er sich
davon erholen kann.“
Das ist in der Tat eine Frage, wenn
auch längst nicht die einzige. Eine andere
Frage wäre zum Beispiel, ob Kolumnistin-
nen, die durch ein bewunderndes Freund-
schaftsverhältnis mit einem Kandidaten
verbunden sind, über diesen Kandidaten
bewundernde Kolumnen schreiben soll-
ten. Thomas Friedman hängte an seine
Wahlempfehlung für Bloomberg den Zu-
satz an, dass dieser Geld für ein Museum
gespendet habe, das seine Frau aufbaue.
Das ist schön für Frau Friedman, aber soll-
te Herrn Friedman dann tatsächlich über
den großzügigen Spender schreiben?
Friedmans Kollegin Gail Collins fasste
Bloombergs verbockten Auftritt in ihrer
Kolumne so zusammen: „Nun, man kann
mit Geld nicht alles kaufen.“ Das stimmt.
Aber ein Blick in die New Yorker Blätter
zeigt: offenbar doch eine ganze Menge.

Besonders schwer haben es die Journa-
listen, die für Bloombergs Medienkon-
zern arbeiten. Sie müssen über den Mann
schreiben, der ihre Gehälter bezahlt. Ent-
sprechend milde fiel das Urteil im News-
letter vonBloomberg Opinionüber den
Auftritt des Arbeitgebers aus. Bloomberg
habe halt lange nicht mehr an so einer
Kandidatendebatte teilgenommen, hieß
es da entschuldigend, „und das war ihm
anzumerken“. Alles halb so schlimm. Ja,
mit Geld kann man sich viel kaufen.

Zielvorgabe: „null Frauen“.
Das ist eine Brüskierung des
Gesetzgebers sondergleichen

Hubert Wetzel
ist Korrespondent der SZ
in Washington.

V


on Wahl zu Wahl wird der Bundes-
tag größer. Für 2021 werden 800 Ab-
geordnete prognostiziert. Der
Grund sind die schwindenden Stimmenan-
teile der großen Parteien. CDU/CSU gewin-
nen nach wie vor die meisten Stimmkrei-
se, sind aber bei den Zweitstimmen schwä-
cher. So entstehen „Überhangmandate“
und diese werden für die anderen Parteien
durch „Ausgleichsmandate“ kompen-
siert. Der frühere Bundestagspräsident
Norbert Lammert ist mit seinen Rege-
lungsversuchen gescheitert, ebenso geht
es jetzt Wolfgang Schäuble.
Die kleineren Parteien FDP, Grüne und
Linke haben sich auf einen gemeinsamen
Gesetzentwurf geeinigt, mit dem die Zahl
der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert
werden soll. Die Union lehnt das mit dem
Argument ab, es vermindere den Kontakt
der Abgeordneten mit den Wählern. Das
ist zwar ein interessengeleitetes Argu-
ment, aber nicht falsch. Der Gegenvor-
schlag von CDU und CSU zielt darauf ab,
den Verhältnisausgleich für die Überhang-
mandate einzuschränken. CDU und CSU
könnten dann mit einer Minderheit der
Stimmen eine Mehrheit der Sitze errei-
chen, wie das regelmäßig in England ge-
schieht. Das lehnen die anderen Parteien

als Verfälschung des Wählerwillens ab.
Eine Einigung ist dringend, denn die Wahl-
vorbereitungen für 2021 stehen an.
Es gibt eine einfache Lösung: Statt
Erst- und Zweitstimme nur noch eine
Stimme in einem Wahlkreis. Seit 1953 ha-
ben wir ein personalisiertes Verhältnis-
wahlrecht mit einer Verbindung von Di-
rektwahl in Wahlkreisen und Verhältnis-
ausgleich nach Parteianteilen. Das ist ein
bewährtes System. Belastet war es aber
von Anfang an durch die Einführung von
zwei getrennten Stimmen, die für unter-
schiedliche Parteien abgegeben werden
können. Dieses Splitting-System wurde
1953 als Kompromiss eingeführt, auch da-
mals in einer Verbindung von Argumen-
ten und Eigeninteressen der Parteien. Es
brachte der Union die Wahlkreise und ih-
ren kleinen Koalitionspartnern über die
„Zweitstimmen“ Verhältnismandate. Das
System war darauf ausgelegt, zusammen
mehr von dem Kuchen zu bekommen. Ein
Teil der Koalitionswähler würde die Stim-
men „splitten“ und dadurch würden sie
doppelt wirksam werden.
Anfangs war das System wegen seines
verzerrenden Potenzials umstritten. Aber
über die Jahrzehnte gewöhnte man sich
daran, und das Zweistimmenwahlrecht
wurde zur deutschen Tradition. Die neuen
Länder übernahmen es 1990, und die FDP
setzte es 2007 auch für die Landtagswahl
in Nordrhein-Westfalen durch, wo bis da-
hin mit einer Stimme gewählt worden
war. Nachdem in den ersten Jahrzehnten
CDU/CSU und FDP profitiert hatten, half
es später auch anderen Parteien zu Erfol-
gen beim taktischen Wahlverhalten. Nicht
nur die FDP, auch die Grünen warben um
die „Zweitstimme“. Befragungen zeigten
immer wieder, dass viele Wähler die Zweit-
stimme als zweitrangige Stimme ansa-
hen, obwohl sie für die Anteile der Partei-
en im Bundestag entscheidend ist. Die Me-
dien informierten vor Bundestagswahlen
oft darüber, aber anschließend geriet die
Gewichtung wieder in Vergessenheit.
Vor allem aber führt die Diskrepanz zwi-
schen Erst- und Zweitstimme zur Aufblä-

hung des Bundestags. 2017 bekam die
CSU in Bayern 44,2 Prozent der Erststim-
men, die anderen Parteien, die in den
Bundestag einzogen, erreichten zusam-
men 44,1 Prozent. Angesichts dieses
Gleichstands wäre also kein Überhang-
mandat entstanden, auch wenn die CSU
alle Wahlkreise gewann. Weil die CSU
aber bei den Zweitstimmen nur 38,8 Pro-
zent erreichte, entstand eine Diskrepanz
von 5,4 Prozent. Das führte zu sieben
CSU-Überhangmandaten und entspre-
chenden Ausgleichsmandaten für die an-
deren Parteien. Insgesamt entstanden
2017 in Deutschland 46 Überhangmanda-
te und 65 Ausgleichsmandate.

In künftigen Wahlen würden die Ef-
fekte noch gravierender sein. Der Bun-
destag würde größer werden und die Ver-
zerrungen zwischen Erst- und Zweitstim-
menergebnissen noch stärker ins Ge-
wicht fallen. Es ist Zeit, das System abzu-
schaffen. Es ist in der Absicht entstan-
den, Wahlergebnisse für die Regierungs-
parteien von 1953 zu optimieren. Mehre-
re Male ist es modifiziert worden, um ab-
surde Effekte zu beseitigen. In speziellen
Konstellationen kann ein kleiner Stim-
menzuwachs zu einem Mandatsverlust
führen („negatives Stimmengewicht“),
was vom Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig erklärt wurde, aber
auch nach den Änderungen möglich
bleibt. Das Splitting schadet der demo-
kratischen Klarheit und Ehrlichkeit,
denn es verzerrt das Wahlergebnis. Für
jede Wählerin und für jeden Wähler soll-
te es eine und nur eine Stimme geben
und nicht nur für einige Splitter im Ef-
fekt zwei.

Dietrich Thränhardt ist emeritierter Professor
für Politikwissenschaft an der Universität Müns-
ter.

Heribert Prantl
ist Kolumnist und Autor
der Süddeutschen Zeitung.

DEFGH Nr. 44, Samstag/Sonntag, 22./23. Februar 2020 HF2 MEINUNG 5


Eine Stimme


pro Wähler


Wegen Überhang- und
Ausgleichsmandaten wird
der Bundestag immer größer.
Höchste Zeit, das zu ändern

VON DIETRICH THRÄNHARDT

HURZLMEIER-RUDI.DE

Vitamin Q


Die Quote für Frauen ist ein notwendiges Hilfsmittel.
Gleichberechtigung muss per Gesetz erzwungen werden,
früher in Ehe und Familie, heute in der Wirtschaft

VON HERIBERT PRANTL


Angetrunkene Schneekanonenfahrer

MEINE PRESSESCHAU


Hin und weg


von Mr. Bloomberg


HURZLMEIERMALEREI


Das Stimmen-Splitting
schadet der demokratischen
Klarheit und Ehrlichkeit

SZL

Er hat es schon mehrfach getan und wird es nun wieder tun: Bereits in der
Vergangenheit sorgte der Ausnahmekünstler Christo – zusammen mit seiner
2009 verstorbenen Frau Jeanne-Claude – mit spektakulären Verhüllungen, unter
anderem des Reichstags in Berlin, international für Aufsehen. 2020 nun wird er
mitten im Herzen von Paris den Arc de Triomphe de l’Étoile unter silber-blauem
Stoff „verschwinden“ lassen. Schon jetzt dürfte feststehen, dass es sich bei
diesem Projekt namens „L’Arc de Triomphe, Wrapped“ um eine einzigartige
Kunstaktion handelt, die Sie auf dieser Reise live erleben. Ganz andere Meister-
werke der Moderne können Sie beim Besuch des Musée National d’Art Moderne
und der Fondation Louis Vuitton bewundern. Und natürlich lässt sich während
Ihres Aufenthalts auch das unnachahmliche Flair von Paris genießen.

Reisetermin: 25. bis 27. September 2020

Veranstalter: Hanseat Reisen GmbH, Langenstraße 20, 28195 Bremen

Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Angebot ist für Reisende mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt
geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Reisepreis pro Person:

Ein Angebot der Hanseat Reisen GmbH, präsentiert von der Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München

Süddeutsche Zeitung Leserreise: Christo verhüllt den Arc de Triomphe in Paris


Foto: Adobe Stock/Augustin Lazaroiu

Doppelzimmer Classic 1.280 €

Doppelzimmer Classic zur Alleinbenutzung 1.580 €

Eingeschlossene Leistungen:
· Flug mit Lufthansa von München nach Paris und zurück
· Stadtrundfahrt im Rahmen des Transfers vom Flughafen zum Hotel
· 2 Ü/F im Hotel California Champs-Élysées (Landeskat.: 4 Sterne) in Paris
· Abendessen am Anreisetag
· Geführter Stadtspaziergang
· Führung Musée National d’Art Moderne im Centre Pompidou
· Besuch Fondation Louis Vuitton
· Metrokarten
· Alle Besichtigungen, Führungen und Eintrittsgelder laut Programm
· Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort

Begleitung
durch einen
Kunsthistoriker

Mehr unter: sz.de/leserreisen

Informationen, Beratung und Buchungsanfragen:

040 / 710 091 18 (Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr)
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